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Raiden

WO Silber
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  1. Gelöscht
  2. Wie soll man das bei HA-Langwaffen denn nachweisen können? Klingt erstmal nach Augenwischerei.
  3. Bisher war von Magazinen für Zentralfeuerwaffen die Rede. Wie Airsoft da rein passt, erschließt sich mir nicht.
  4. Vermutlich ist es dem Scholz auch nur scheißegal, ob er ein Paarmarkfuffzich mehr oder weniger auf dem Konto hat, da eine gewisse Sättigungslinie überschritten ist.
  5. Dann lass halt die Nummer am Lauf anbringen, wo sie eh hingehört, und fertig. Sehe das Problem nicht.
  6. Vielen Dank! Trotzdem ein kleiner Einwand: Gemäß dem bisher bekannten Entwurf ist der Besitz eines verbotenen Magazins weder straf- noch bußgeldbewehrt. Lediglich die Zuverlässigkeit wird in Frage gestellt.
  7. Zielscheibe auf der Brust? Grün war aus.
  8. Wer ist dieser Händler?
  9. Ah ja, spochtlich schießen kann man also nur mit ner .22er. Alles andere ist Geballer. 1. AR15 klassisch 2. Glock 17 oder Beretta M9A3 3. AR10 4. T94 oder AR in 9mm 5. Repetierer in .308
  10. Und trotzdem geht Schland nicht unter. Irre ist es, ein Problem zu sehen, wo keines ist.
  11. Gibt es denn nun neue Termine für die nächsten Lesungen?
  12. Das ist eigentlich eindeutig definiert. Ein Wechselmagazin ist ein Magazin, welches bei seiner bestimmungsgemäßen Befüllung von der Waffe getrennt wird.
  13. Miserabel auf jeden Fall. Demzufolge dürfte man fest verbaute Magazine halbautomatischer Waffen blockieren, da ein fest verbautes Magazin definitionsgemäß kein Magazingehäuse hat, das verboten wird. Ein Magazingehäuse ist als Teil eines Wechselmagazins definiert.
  14. Davon haben die Parteien sich ja auch sonst so beeindruckt gezeigt.
  15. Wenn Volkes Stimme einen Politiker reizt, soll er sich einen anderen Job suchen oder auswandern. Zum Beispiel nach Nordkorea. Zum DSB: Geheimdiplomatie über alles. War ja bisher so erfolgreich.
  16. Ich kenne keine KW-Disziplin in der die Verwendung eines Magazins mit einer Kapazität über 20 Schuss verboten ist.
  17. Der Fall ist nicht interpretationsfähig, sondern eindeutig. Repetierer mit fest verbautem Magazin sind nicht betroffen. Repetierer mit Wechselmagazin betrifft es nur insofern, als dass ein Wechselmagazin (für Zentralfeuerpatronen) mit mehr als 10 Schuss Magazinkapazität verboten werden wird. Von daher: kaufen.
  18. § 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen (1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.
  19. Mayer glänzt mal wieder mit doppelpluswahren Aussagen und Kompetenzen: "Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesinnenminister, Stephan Mayer (CSU), bemüht sich, die Wogen zu glätten. Der Gesetzentwurf richte sich nicht gegen Sportschützen oder Waffensammler, sondern solle Terroristen und Kriminellen den illegalen Waffenerwerb erschweren. Mayer weist auch darauf hin, dass sich für die Schützen manches verbessere, etwa die Erleichterungen beim Erwerb von Schalldämpfern, die nach den geplanten Änderungen erlaubnisfrei erworben und besessen werden können." https://m.faz.net/aktuell/politik/inland/schaerferes-waffenrecht-salve-gegen-seehofer-16459631.html
  20. Danke, ich hatte den Text schon länger gesucht. Summa summarum ist die derzeitige Umsetzung also im höchsten Grade illegal. https://www.wir-sind-rechtsstaat.de
  21. Der Mann hat keine Ahnung von dem, was er redet. "Magazine für Automaten" sind seit zig Jahrzehnten frei erhältlich. Die Sicherheitslage ändert sich kein Stück, da diese Magazine keinerlei Einfluss darauf haben.
  22. Seehofer auf der heutigen Konferenz: "Und es gibt einen einzigen Punkt, den ich nicht bereit bin zu akzeptieren, weil er für die Sportschützen auch nicht notwendig ist, nämlich: Magazine mit 20 oder mehr Schuss....oder 25 und mehr Schuss. Das sind halbautomatische Waffen. Und da bin ich nicht bereit, weil das wäre eine erhebliche Sicherheitsveränderung in Deutschland, Magazine äh äh äh für für automatische Waffen zuzulassen. Im Sportbereich. Dazu stehe ich. Und dann soll mir jemand öffentlich sagen, nicht so im Hintergrund Ihnen gegenüber, dass er das anders sieht." Ab ca. Minute 25.
  23. Verstanden, stand beim (bisherigen) Besitz auf dem Schlauch.
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