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Raiden

WO Silber
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  1. Oder aber er weiß, was er tut und hat auch für die Glock nur 10er-Magazine.
  2. Gastschützen sind beim BDMP selbstverständlich mitversichert. Dazu gibt es auch jedes Jahr ein Schriftstück zur Vorlage bei Leuten, die das nicht wissen, aber für die es von Belang ist.
  3. Dass es Wichtigtuer gibt, die auch gerne mal ihre eigenen Titel und Lehrgänge erfinden, ist leider nicht von der Hand zu weisen.
  4. In der Regel werden die unterschiedlichen Aufsichten untereinander anerkannt. Entweder wird einem auf der Grundlage dann ein Dokument ausgestellt, es gibt ein allgemeines Schriftstück oder die Sportordnung lässt sich darüber aus. Zitat BDS-Sportordnung: "AU 3.6 Bescheinigungen anderer anerkannter Schießsportverbände Qualifizierungsbestätigungen als Standaufsicht anderer anerkannter Schießsportverbände nach genehmigter Sportordnung werden anerkannt; eine ergänzende Bescheinigung wird nicht ausgestellt und auch eine Umschreibung erfolgt nicht."
  5. Nochmal: Der BDMP-Schießleiter ist rechtlich nichts anderes als die qualifizierte Standaufsicht. Hat bloß einen anderen, vereinsinternen Namen. Der BDMP setzt sich damit auch nicht über das WaffG hinweg.
  6. Liegt daran, wie der Schießleiter vom BDMP definiert wird. Zitat Schießleiterrichtlinie: "Der BDMP verfügt über und bildet für seine Zwecke Schießleiter im Sinne des § 10 der AWaffV aus." Zitat Jugendordnung: "Das Ausbildungsmodul der „Schießleiterrichtlinie des BDMP e.V.“ zur Ausbildung der im Waffengesetz und in der Waffenverordnung geforderten Aufsichtspersonen (im BDMP e.V. „Schießleiter“) [...] Ergo: Der Schießleiter im BDMP ist von der rechtlichen Seite her nichts weiter als die gesetzlich geforderte Standaufsicht. Heißt bloß anders. Deswegen wäre ich mit der Delegierung der Aufsichtstätigkeit an Hinz und Kunz vorsichtig.
  7. Interessant, das hatte ich nicht auf dem Schirm.
  8. Schön wäre es von den Verbänden auch, Vereinsmeisterschaften anzuerkennen - so wie es auch der Wille des Gesetzgebers ist.
  9. Ich denke nicht, dass es irgendjemand hier möglichst streng haben möchte. Aus der Erfahrung heraus sollten wir aber immer vom Schlechtesten ausgehen.
  10. Dann geh doch einfach damit schießen? §38 WaffG "In den Fällen des § 13 Absatz 3 sowie im Fall des Führens einer Waffe, die auf Grund einer unbefristeten Erlaubnis gemäß § 14 Absatz 6 erworben wurde, genügt an Stelle der Waffenbesitzkarte ein schriftlicher Nachweis darüber, dass die Antragsfrist noch nicht verstrichen oder ein Antrag gestellt worden ist."
  11. Das wäre ja strenger als das Erwerbsbedürfnis.
  12. Raiden

    Waffenpflege

    Jawoll! Ändert aber trotzdem nichts daran, dass solche Aussagen halt nur so pseudo-klug sind 🍻
  13. Doch, das steht da, seitdem Richter für Klarheit gesorgt haben.
  14. Raiden

    Waffenpflege

    Etymologie putzen Vb. frühneuhochdeutsch butzen, putzen „säubern“ Synonyme ‘reinigen, säubern, glänzend machen, (sich) schmücken, festlich kleiden, schönmachen’ Bedeutung etwas von Schmutz befreien mit Bürste oder Lappen Und jetzt?
  15. Raiden

    Waffenbörse 2022

    https://omasgegenrechts-deutschland.de/2022/03/17/kassel-omas-gegen-rechts-organisieren-zoom-veranstaltung-gegen-die-waffenboerse/ Kann sich ja jeder selbst ein Bild machen.
  16. Man kann sich ziemlich sicher sein, dass es im Falle einer Begegnung mit den Ordnungshütern trotzdem erstmal weg ist. Ist doof, aber nicht sehr unwahrscheinlich.
  17. Letztendlich hängt es davon ab, was in den Befürwortungsrichtlinien des Verbands niedergeschrieben ist. Grundsätzlich könnte er aber auch völlig ohne Beteiligung Dritter auf z.B. einen kommerziellen Stand gehen und dort mit Leihwaffen schießen. Nur, weil er alleine dort aufkreuzt, heiß es ja nicht, dass es keine "Vereinsveranstaltung" ist. Sehe also in deinem Vorhaben, abgesehen vom Vorsitz-Fürsten, keine Probleme.
  18. Bei entsprechend nachgewiesenem Bedürfnis gemäß Paragraph 8 ist dies möglich. Nähere Ausführungen dazu finden sich in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz: Jagdscheinanwärtern kann darüber hinaus zur Erlangung der erforderlichen Schießfertigkeiten unter folgenden Voraussetzungen ein Bedürfnis auf der Grundlage des § 8 zum Erwerb und Besitz einer Einzelladerlangwaffe mit glattem Lauf/ glatten Läufen (Doppel- oder Bockdoppelflinte) mit Kaliber 12 oder kleiner anerkannt werden, wenn eine geeignete Waffe ausnahmsweise vom Ausbilder nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Voraussetzungen hierfür sind: – Vollendung des 18. Lebensjahres, – Zuverlässigkeit und persönliche Eignung nach den §§ 5 und 6, – Sachkundenachweis nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, 3. Fall AWaffV oder geeigneter anderweitiger Nachweis der Sachkunde, – Bedürfnisnachweis, Darlegung der Erforderlichkeit durch die verantwortliche Ausbildungsstelle oder die zuständige Kreisgruppe (Landesjagdverband). Die WBK ist unter den Vorbehalt des Bestehens der Jägerprüfung zu stellen und daher mit Blick auf eine mögliche Wiederholungsprüfung in der Regel längstens für die Dauer von zwei Jahren zu befristen; maßgeblich sind die jeweiligen Jägerprüfungsordnungen der Länder. Die WBK berechtigt nicht zum Erwerb von Munition.
  19. Hat man ja praktisch bereits mit der M855A1, vertragen die Abschussrampen halt nur nicht auf Dauer.
  20. Jetzt kommt das Drama wenigstens endlich zu einem Abschluss.
  21. Ich habe mal alles im Internet breit getreten. Danach wurde mir mein Lutscher weggenommen.
  22. 2., so kommen die Waffen auch von Händlern an.
  23. Naja, sachdienlich wurde dir von allen erzählt, dass es unnötig ist. Sollte man dem Kameraden fairerweise auch sagen, bevor er soviel Geld raushaut.
  24. Wozu hast du dann den Thread eröffnet? 🤔 Meinst du den BDMP-Passus? "Bei Waffen mit Feststellungsbescheiden liegt die Nachweispflicht bei den Schützen" Der ist leider semantisch kompletter Quark, ich bin mir nicht einmal sicher, was der überhaupt aussagen soll. Ich kann es mir denken, was damit gemeint ist, das steht dort aber nicht.
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