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Manfred Breidbach

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  1. Wohl kaum. Ich kenne Peter Abel und seinen kleinen Laden nun seit vielen, vielen Jahren. In dieser Zeit hat sich dort nichts verändert und war so offenbar auch in all den Jahren vollkommen in Ordnung. Peter Abel ist jedoch ein Mensch, der kein Blatt vor den Mund nimmt. Auch nicht gegenüber dem Ordnungsamt oder anderen Behörden. Hier hat man offensichtlich einen Krümel gesucht und einen vermeintlichen Krümel gefunden. Mit der Sache wird sich sicher schon ein Anwalt beschäftigen. Ich drücke jedenfalls Peter Abel beide Daumen. Manfred
  2. So hat wohl jeder SB seine eigene Vorstellung von einem "unbewohnten Nebenraum". Das Badezimmer als allgemein zulässiger Lagerort wird wohl öfter "bewohnt". Manfred
  3. Das stimmt nicht. Es reicht ein überwiegend nicht genutzter Raum. Es muß nicht die Rumpelkammer mit 1,20 Meter Deckenhöhe sein. Manfred
  4. In der Wohnung ist es in der Tat recht schwierig einen geeigneten (zugelassenen) Lagerort für Treibladungspulver zu finden. Der "unbewohnte Nebenraum" mit "Druckentlastungsfläche" steht nicht überall zur Verfügung; Bad und Balkon sind nur Notlösungen. Die grundsätzlich vom Gesetz erlaubte Lagerung auf dem Dachboden zieht nur bei Eigenheimbesitzern. Bei einem Mietverhältnis kann der Hauseigentümer über die Hausordnung dort die Lagerung von entzündlichen Gegenständen sehr wohl verbieten. Die per "Lattenverschlag" abgeteilten üblichen Kellerräume werden von den Behörden als Lagerstätte grundsätzlich abgelehnt. Mit viel Glück bekommt man da eine Genehmigung, wenn man solch ein Kellerabteil mit Gipskarton abschottet und ein Fenster vorhanden ist. Manfred
  5. Da wäre ich mir nicht so sicher ob der Vermieter die Lagerung von entzündlichen Gegenständen im Keller oder Dachboden nicht doch verbieten kann. In der Wohnung kann er dies nicht einschränken. Allerdings gibt es in den Hausordnungen auch Regelungen (Türschließzeiten) die gegen Brandbestimmungen (Fluchtwege) verstoßen können. Von innen auch ohne Türschlüssel zu öffnende Haustüren sind nämlich nicht überall vorhanden. Manfred
  6. Ob jetzt "Finger ab" oder "Ranzen auf" (weil man den Schlüssel vorsichtshalber verschluckt hat) ist doch irgendwie egal. Ein kleiner 0-er mit Fingerprint könnte mich schon reizen. Manfred
  7. ... mit einem Widerstand von unendlich. Es kann mir keiner glaubhaft erklären, dass diese simplen Tricks bei der Entwicklung eines neuen und sogar zertifizierten Fingerprintsensors nicht auch einfließen. Manfred
  8. Ja - der in der Mitte. Manfred
  9. Ich würde jetzt nicht alles ungefiltert nachplappern was im I-Net steht. Auch bei den Scannern gibt es mit Sicherheit Qualitätsunterschiede. Nur weil einer mal (angeblich) einen Billigsensor überlistet hat, funktioniert das nicht grundsätzlich. Bei einem zertifizierten Schließsystem mit Sicherheit nicht. Das Gleich gilt übrigens auch für die vielfältigen "Anleitungen" wie man Getränke und Naschzeugautomaten mit bestimmten Tastenkombinationen erleichtern kann. Manfred PS: Wenn nur bei der Verarbeitung des Fingeabdrucks noch der elektrische Widerstand der Haut mit einfließt, kann man die bisher geschilderten Kopiermethoden knicken.
  10. Irgendwie erlebe ich gerade ein Déjà-vu. Da fangen die Behörden mittlerweile vereinzelt an sich über HA auf JJS Gedanken zu machen und dann kommt so etwas. Für Sportschützen ist das Ding eh nicht erwerbbar. Wie war das noch gleich vor vielen Jahren mit einem Waffenhändler, der auch besonders "schlau" sein wollte? Manfred
  11. bis
    Am 10+11.05.2014 veranstaltet die FvLW e.V. einen Schießevent für WO-User und anderer LBW Veranstaltungsort ist der SC-Klein-Umstadt (süd-östliches Rhein-Main-Gebiet, zwischen Hanau - Aschaffenburg - Darmstadt) Mehr dazu hier
  12. Das ist heute immer noch so. Allerdings machen sich die Banken bis zu einem gewissen Limit nicht die Mühe - haben aber dann die A-Karte. Manfred
  13. Zumindest existiert das Konto. Ohne Vorlage des Persos kann niemand ein Konto eröffnen. Auch nicht bei der Postbank. Bei Überweisungen werden von den Banken (eigentlich) nicht nur Kontonummer und Bankleitzahl, sondern auch der in der Überweisung eingetragene Kontoinhaber geprüft. Mir kam mal eine Überweisung zurück, weil lediglich der Vorname nicht stimmte. Allerdings war es ein größerer Betrag. Möglicherweise geht hier was über die Postbank. Manfred
  14. Die großen Tresorhersteller liefern eigentlich grundsätzlich alle ihre Schränke standardmäßig mit Doppelbartschloss aus. Mechanische oder elektronische Zahlenschlösser (auch in allen beliebigen Zweierkombinationen) gibt es in der Regel nur gegen Aufpreis. Manfred
  15. Komisch. Bei mir ist das anders. Da hat ausgerechnet der kleinste und billigste Tresor keine Notöffnung mit einem Schlüssel (wäre aber möglich gewesen). Bei den Großen bewegte sich allein jeweils das Schloss schon ein einer Preisklasse, in der man im Baumarkt komplette Schränke bekommt. Sind übrigens alles ZFS Sagerer. Manfred
  16. Falls die Übersetzung aus dem französischen Waffenrecht so stimmt: Hervorhebung in Fett von mir. Das, oder ähnliches , will doch von unserer Vorschreiberkaste (demokratisch gewählte Volksvertreter) wirklich niemand. Wenn genau dieser Teil des französischen Waffenrechts in das EU-Recht einfließen würde - oh Gott, oh Gott. Manfred
  17. Das sehe ich auch so. Nicht auszudenken, wenn bei einem Angleichen des Waffenrechts auf EU-Ebene plötzlich ggf. wieder KK-Langwaffen einfach so erwerbbar würden. In Frankreich scheint das zur Zeit wohl so zu sein. Manfred
  18. Das Problem ist: Selbst bei Volksabstimmungen wegen jedem "Pipifatz" ziehen immer knapp die Hälfte der Betroffenen die A-Karte. Es gibt ja immer nur ein Ja/Nein. Manfred
  19. Immer gleich diese Panik. Von den 28 EU-Mitgliedsstaaten werden bei einer Waffenrechtsabstimmung wohl einige den Finger heben. Und wenn es nur der Mittlere ist. Manfred
  20. .... kam in den 20:00 Uhr Nachrichten: Waffen sollen danach biometrisch so gesichert werden, dass sie nur von dem rechtmäßigen Besitzer benutzt werden können. Hhmm - kommt mir irgendwie bekannt vor. Das kann nur einem Franzosen oder Italiener eingefallen sein. Oder vielleicht doch ein Grieche? Manfred
  21. Die hatte zu meiner (fast) Zeit jeder: http://www.amazon.de/EDISON-8026001-Revolver-Cobra-8-Ringschuss/dp/B0009QWVGQ Manfred
  22. Es wird eine neue Verbandsbescheinigung erforderlich sein, die aber mit dieser Begründung sicher problemlos ausgestellt werden sollte. Das Hauptproblem sehe ich mehr beim Verkäufer. Weiß der schon von seinem Glück und wie hat er sich ggf. bisher dazu geäußert? Manfred
  23. Ich weiss aber immer noch nicht so genau wie ich mich im Fall der von dem Polizeibeamten geschilderten Situation richtig verhalten soll. Ich soll den Einbrecher bei seiner "Arbeit" nicht stören. OK, das habe ich verstanden. Danach darf ich auch nicht im Weg rumstehen. Wie sieht es mit kleinen Handreichungen aus? Muß ich ihm auch eine Sackkarre zur Verfügung stellen. Ich darf ihn ja schließlich nicht verärgern und ggf. einen Zornesausbruch provozieren. Ich soll also die Anwesenheit des Einbrechers dulden. Darf ich ihn wenigstens um einen Stift und ein Blatt Papier bitten, um gleich mitschreiben zu können welche Gegenstände den Eigentümer wechseln. Die Polizei legt aud eine solche Liste für ihr Protokoll doch außerordentlichen Wert. Man will ja nichts falsch machen. Ist der Einbrecher eigentlich verpflichtet diese Liste zu unterschreiben (halt wegen möglicher blöder Fragen von der Versicherung). Manfred
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