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Manfred Breidbach

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  1. Dein Wunsch könnte in Erfüllung gehen. Ob der Sender bei uns in "ich-brauche-für-alles-eine-genehmigung-land" betrieben werden darf ... ??? . Die Idee dahinter finde ich jedoch gut. Manfred
  2. Das habe ich mich auch zunächst gefragt. In der Tat gibt es Tools mit einhändig zu öffnender Klinge (incl. Liner-Lock). http://www.leatherman-multitools.nl/de/index.php/skeletool.html# Manfred
  3. Das ist selbstverständlich richtig. Daher haben in unserem Verein fast alle nach einer entsprechenden Schulung einen Ausweis erhalten, der sie gem. § 27 WaffG. ind Verbindung mit § 10 Abs.3 AWaffV. berechtigt diese Aufgabe zu übernehmen. Jeder der Berechtigten kommt daher nur 2 - 3 mal im Jahr in den "Genuß" der Aufsichtsführung. Mit der Standaufsicht har das nichts zu tun. Diese wechselt pro Schießtag und Stand ggf. mehrfach. Manfred
  4. Aber normalerweise gibt es neben der/den Standaufsicht/en noch einen der verantwortlich "die Mütze" auf hat - nämlich den Schießleiter. Ohne Schießleiter kein Schießbetrieb - jedenfalls bei uns so. Manfred
  5. Mir fällt da spontan noch etwas ein (Kabel mit zwei Stecker-Methode): Wird nicht der Null.- und Schutzleiter (zumindest bei alten Installationen) nicht irgendwo zusammengeführt? Auch wenn das Aggregat nicht selbst geerdet ist, hätte ich nicht gerne dessen Phase auf der Nullleiterseite der Hausinstallation. Lieber für einen verpolungssicheren Anschluß sorgen. Manfred
  6. Das war bestenfalls ein A-Schrank. Bei einer Türaußenhautstärke von 6mm bei einem B-Schrank wird es wohl etwas schwerer mit der Flex und dem Kuhfuß. Übrigens - Profis offnen auch Schränke mit einer viel höheren Schutzklasse. Eine 100-prozentige Diebstahlsicherheit gibt es nicht. Jedenfalls nicht mit den von Sportschützen leistbaren Mitteln. Manfred
  7. Oh ja. Und dann wurden, nachdem diese Vorschrift Geschichte war, mal kurzzeitig übergroße Kochtöpfe und bestimmte Textilfarben knapp. Manfred
  8. Anscheinend hat sich im Angebot von HPS einiges geändert. Ich habe von ihm zwei Waffen aus STI und Les Baer Teilen (Ultimate Master Match). Die Funktion ist bis heute einwandfrei - allerdings kam es damals zu Verzögerungen bei der Lieferung. Möglicherweise gab es da Engpässe mit Les Baer. Kleine Fehler beim Einpassen eines Dlask-Triggers bei der Waffe eines Vereinskollegen (gleiches Modell) konnten wir selbst beheben und sind heute kein Thema mehr. Manfred
  9. Ich kann es nur so beantworten: Die beauftragte Sozietät ist ein Zusammenschluß von (falls ich mich nicht verzählt habe) 81 Anwälten. Nein - die Anwälte, die in einer derart verzweigten Kanzlei zusammenarbeiten, werden sich doch bei einer derartigen Klage nicht etwa beraten. Nie und nimmer. Offenbar haben die alle die doch so einfache und viel erfolgsversprechendere Vorgehensweise übersehen, die hier in WO mal eben so aus dem Ärmel geschüttelt wurde. Ich sag's ja - Anwälte. Manfred
  10. § 24 Wasfüreingesetz? Ein derartiger Hinweis liegt hier nicht vor. Haben die Kläger ggf. so etwas bekommen? Möglicherweise war es eine Fußnote oder Textinhalt auf der Eingangsbestätigung der Klage. Das kann ich mir jedenfalls gut vorstellen. Manfred
  11. Wenn es Sinn macht, wäre die FvLW e.V. als Treuhänder für eingehende Geldspenden wieder mit im Boot. Ebenfalls wäre eine finazielle Beteiligung im Rahmen der Möglichkeiten Thema eines Vorstandsgesprächs/Beschlusses. Allerdings möchte ich folgendes zu bedenken geben: Die Sozietät Redecker, Sellner und Dahs ist na­tional und interna­tional mit etwa 80 Rechtsanwälten an fünf Standorten tätig und sicherlich nicht dafür bekannt, angenommene Mandate und Verfahren regelmäßig "in den Sand zu setzen". Vor diesem Hintergrund hat die Aussage: "Der Gang an den Europäischen Menscherechtsgerichtshof nach Straßburg erscheint, trotz der hier im Raum stehenden Grundrechtsverletzung, wenig erfolgsversprechend" doch schon einiges an Gewicht. Die Möglichkeit einer erneuten Klage eines Betroffenen ab dem Verwaltungsgericht durch die Instanzen ist nach Rücksprache mit dem Anwalt zwar grundsätzlich gegeben, jedoch nicht gerade erfolgsversprechend. Die Verwaltungsgerichte sind nach dessen Einschätzung in ihren Entscheidungen, gerade was derartige grundsätzliche Probleme angeht, eher zurückhaltend. Sicher gibt es irgendwo einen Verwaltungsrichter der sich nicht dem Mainstream unterwirf. Der muß aber erst gefunden werden - und was dann? In der nächsten Instanz wiederholt sich dann das gleiche Spiel. Die Zeit, die ein derartiges Verfahren benötigen würde, ist nicht mal ansatzweise abzuschätzen. Manfred
  12. Ich habe das Schreiben auch erhalten und stelle es nach Rücksprache mit der Kanzlei hier ein. Es bestehen insoweit keine Einwände. Die persönlichen Daten der Kläger habe ich aus datenrechtlichen Gründen überdeckt. Ablehnung_Verfassungsbeschwerde_Begleitschreiben.pdf Ablehnung_Verfassungsbeschwerde.pdf Vielleicht gibt es noch eine Möglichkeit die Gründe der Nichtannahme zu erfahren. Allerdings habe ich da keine große Hoffnung. Manfred Breidbach
  13. http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...t&p=1757831
  14. Nicht das das hier ein falscher Eindruck entsteht. Von den Spendengeldern wurden von uns keine Lustreisen finanziert: Das ist die "gute Gesellschaft". Die Verfassungsklage wird von der gleichen Kanzlei geführt. Manfred
  15. War da nicht was mit wandernder Trefferlage wenn der geschossene Lauf heiß wird? Für das sportliche Schießen doch ideal (für den anderen Wettkampfteilnehmer). Manfred
  16. Auskunft der Anwaltskanzlei. Die sollten es eigentlich durch langjährige Erfahrungen wissen. Manfred
  17. Eigentlich sind beide Beträge richtig. Einmal zeigt es den Kontenstand des dafür eingerichteten Bankkontos und einmal den Stand des Buchungskontos. Nicht jeder Kleinstbetrag (aufgerundete Beitragszahlungen) wird sofort auf das Spendenkonto umgebucht. Manfred
  18. Wie kommst Du auf diesen Betrag? Laut Kontenauszug hatten wir am 04.03.2011 einen Kontostand in Höhe von 6.737,19 €. Manfred Breidbach
  19. Das war es erst mal. Wird die Klage angenommen und ggf. weiterer Schriftwechsel mit dem Verfassungsgericht erforderlich, können weitere Kosten - allerdings in einem überschaubaren Rahmen - entstehen. Unser Anwalt hat diese nach telefonischer Rückfrage in einer Größenordnung von 2.500,00 € - 3.000,00 € beziffert. Kann aber muß nicht sein. Möglicherweise reichen auch die eingereichten Klageschriften zur Urteilsfindung aus. LG Manfred Breidbach
  20. Nach einer telefonischen Rücksprache mit unseren Anwälten raten diese dringend davon ab die Klageschrift vor einer Entscheidung durch das Bundresverfassungsgericht unnötig in der Öffentlichkeit zu verbreiten. In dieser Schrift finden sich zahlreiche Details die vorerst nicht unbedingt jedem zugänglich gemacht werden sollten. Eine Ausschlachtung durch die Presse - genau dies wäre duch eine frühzeitige Veröffentlichung unvermeidbar - wäre in diesem Fall nur kontraproduktiv. Ich bitte daher um Verständnis. Manfred Breidbach
  21. Hmm - ob eine Veröffentlichung vor der Entscheidung (Klageannahme ja/nein) sinnvoll ist? Wir werden dies mit den Anwälten abstimmen. Manfred
  22. Diesen Thread wird es geben, wenn ein wirklich praktikables, sicheres und bezahlbares Wahlverfahren zur Verfügung steht und darüber entschieden wurde. Aber keine Angst - die Entscheidung steht in Kürze an. LG Manfred
  23. Nein habe ich (leider) nicht. Ich hab's nur vom letzten Kontoauszug abgeschrieben. Manfred
  24. Kontostand (Buchungstag 23.07.2010) 24.628,20 € LG Manfred
  25. So etwas muß vom Fachmann (Jurist) formuliert und vorher gründlich recherchiert werden. Ggf. ist hierzu zur Sicherheit sogar ein Rechtsgutachten erforderlich. Eine Anzeige wegen Volksverhetzung ist schon starker Tobak und nicht mit einer Anzeige wegen eins Nachbarschaftsstreites zu vergleichen. Der DSB spricht in seiner Veröffentlichung nicht umsonst im Konjunktiv. LG Manfred
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