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Manfred Breidbach

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  1. Bitte nicht immer den gleichen Mist nachplappern. Er wird nicht richtiger. Vor 2002 eine kalibergleiche Kurzwaffe (also 2x 9 Para) vom Amt genehmigt zu bekommen war fast unmöglich. Mehr als 3 Kurzwaffen war auch schon problermatisch. Spätestens bei 5 Kurzwaffen war in der Regel "Schicht im Schacht". Auf "Gelb" gab es nur die hochinteressanten Einzellader. Das SL8 war Maß der Dinge (nicht in jedem Bundesland erlaubt) Du konntest die Farbe wählen - solange sie hellgrau war. Sonstige Halbautomaten wurden von IKEA eingekleidet. Alte Repetierer wurden mit der Flex und dem Schweißgerät verschandelt (Bajonettaufnahme und Schiebevisier) ... und heute wird gejammert, wenn ein Gericht bei der 142 Langwaffe (nicht mehr kastriert und auch kein Sammler) den Sack zu macht. Manfred
  2. Fehlt da etwa eine Knebelschraube? Wie ist so die Preisvorstellung? Manfred
  3. Bitte, bitte nicht schon wieder!! Deine Meinung sei dir unbenommen. Allerdings wird sie hier von kaum einem geteilt.
  4. Das hat das Gericht auch nicht bestritten. Es ging um das Bedürfnis - und zwar ein Bedürfnis für eine 5. Waffe in .303 Brit. und eine 17. Waffe in 8x57IS. Dieser Nachweis wurde offenbar nicht erbracht. Im Übrigen gelten, was das Bedürfnis angeht, bei der Gelben die gleichen Regeln wie bei der Grünen. Vermutlich kann niemand aus dem Forum (außer auf "Rot") eine Ansammlung von 16 oder 17 9Para-Kurzwaffen nachweisen. Warum wohl? Manfred
  5. Da dir ja schon bekannt ist wie der SB reagieren wird, würde ich die Waffe erwerben, aber beim Händler stehen lassen. Damit bis du schon mal auf der sicheren Seite. Den Antrag auf Ausstellung einer Folge-WBK zu der erteilten WBK XXXXX stellt du selbstverständlich schriftlich. Diesem Schreiben ist eine Kopie der Kaufvertrages mit den Waffendaten beigefügt. Dann muss der SB schriftlich reagieren und sich mit seiner ggf. ablehnenden Meinung festlegen. Das wird für ihn schwieriger als mündliches Blafasel. Manfred
  6. Nun ja. Es gab mal Zeiten, da konnte man in Bayern das (graue) SL8 erwerben, musste aber um Hessen einen großen Bogen machen. Mit dem WaffG-Gedöns ist es und war es nie so ganz einfach. Manfred
  7. ... könnte aber, je nach SB, die Frage aufwerfen, ob die "Gelbe" nicht als billiger Ersatz für die "Rote" zweckentfremdet wird. Warum wohl wurde die Erwerbsstreckung in das Gesetz eingebaut? Manfred
  8. Ich finde das Bedürfnisprinzip des deutschen Waffenrechts auch nicht so prickelnd - wir haben es aber und müssen uns daran halten. Aus dieser Warte betrachtet sind (aus der Bestandsliste mal so rausgefischt) 9 Repetierer in 6,5x55 8 Repetierer in 7,62x54R 15 Repetierer in 7,65x53 Arg. 16 Repetierer in 8x57IS schon in der Vergangenheit kaum zu begründen gewesen. Hier hat einer den Bogen einfach überspannt. Mich würde es nicht wundern, wenn der SB jetzt nach diesem Urteil auch das Bedürfnis für die große Anzahl kalibergleicher Waffen hinterfragt. Über die Kombination von 2 9Para Kurzwaffen mit zusammen 6 Wechselläufen (4 x 9Para und 2 x 7,63 Mauser) und dem Rest der vorhandenen Kurzwaffen möchte ich gar nicht näher nachdenken. Manfred
  9. Du meinst wohl eher den alten Vordruck! Auf der Rückseite sollte schon der 14.4 aufgedruckt/gestempelt sein. Manfred
  10. Sind aber oberbillige Kopien im Gegensatz dazu: http://i202.photobucket.com/albums/aa15/wonkydonky1/WALTHERLP531966000003.jpg Manfred
  11. Lustig. Gibt es im WaffG noch eine weitere Vorschrift, die den Eintrag in die WBK und die Anmeldung bei der Behörde regelt? Manfred
  12. Erfolgt der Erwerb und die Eintragung vor der Überlassung beim Händler nicht zeitgleich? Manfred
  13. Ich streite doch nicht. Es ging nur um den vermeintlichen Unterschied in den Vordrucken der "alten/neuen Gelben" gerade zu rücken. Hier in WO werden schon genug - gelinde gesagt - fragwürdige Rechtsauffassungen in die Welt posaunt. Die "alten Hasen" kann man damit nicht beeindrucken - den Nachwuchs leider schon. Manfred
  14. Die letzte wurde 2010 ausgestellt. Nur hat das Wörtchen "eingetragen" keinerlei weitere Auswirkung bezüglich des Munitionserwerbs. Es gab die Munition schon immer nur für eingetragene Waffen. Die "alte Gelbe" war nie eine Berechtigung zum losgelösten Munitionserwerb aller Art. Manfred
  15. Ach? Das ist bei der "alten Gelben" anders? Kann ich nicht erkennen (ich habe sowohl die "alte" als auch die "neue" Gelbe). Beide Dokumente erlauben mir den Erwerb und die tatsächliche Gewalt über die möglichen Waffen sowie den Erwerb der dafür bestimmten Munition. Ich bekomme auf "alt Gelb" keine einzige Patrone für eine Waffe, die nicht in diesem Dokument eingetragen ist. Es ist immer wieder erstaunlich, wie Teilsätze aus dem Zusammenhang gerissen und daraus vermeintliche Berechtigungen abgeleitet werden. Manfred
  16. ... und erst ab 20:00 Uhr (FSK) Manfred
  17. War aber so. Du konntest sogar eine Kurzwaffe auch ohne Waffenschein ganz legal erwerben wenn du z.B. an einer Safari teilnehmen wolltest. Die Waffe wurde dir allerdings erst im Zielland übergeben. Ob das dann eine "Einbahnstraße" war, kann ich nicht sagen. Auch da gab es sicher Mittel und Wege. Manfred
  18. Das lag aber mehr daran, dass der Sachbearbeiter (und nicht nur dieser) damals von den Neuregelungen hoffnungslos überfordert war. Er hätten dir sicher auch eine Mausefalle auf einer WBK eingetragen. Sie wussten es nicht besser und wollten einfach nichts falsch machen. Wäre das LG nicht angemeldet worden, wäre es auch (selbst nach heutigem Recht) gut gewesen. Das idiotische ist doch - ein LG vor 1970 in den Verkehr gebracht und ohne "F" im Fünfeck kann die Leistung einer Panzerabwehrkanone haben und ist trotzdem frei. Manfred
  19. Der Hersteller wird sich bei seinem Warnhinweis sicher etwas gedacht haben. Könnte ja auch mit der Zuführung aus dem "Magazin" zu tun haben. Manfred
  20. Nö - für Druckluft und PTB-Waffen gab es nie eine WBK. Meine Anmeldung damals war eigentlich überflüssig. Warum diese Daten allerdings ins NWR eingepflegt wurden, wissen wohl nur die Götter. Manfred
  21. @ Flohbändiger Du machst es dir etwas einfach. Ich bin in einer ähnlichen Situation. Bei der bei mir durchgeführten Kontrolle wollten die Kontrolleure Waffen sehen, die ich seit Jahrzehnten nicht mehr besitze. Ich hatte 1973 im Übereifer und der damaligen Unkenntnis des Waffenrechts allles angemeldet was sich nicht gewehrt hat - nämlich Druckluftwaffen und nach 1970 erworbene SSW (mit PTB). Dieser Unsinn, basierend auf meiner Anmeldung, ist anscheinend ins NWR eingeflossen. Eine WBK hatte ich damals nie erhalten. Diese Waffen wurden in der Zwischenzeit entweder verkauft oder verschrottet. Am wem liegt jetzt der Fehler? Manfred
  22. Bei einem Blick in die Bedienungsanleitung sollte sich diese Frage eigentlich erübrigen. Ich konnte dort "Achtung - nur Stahl BBs cal. 4,5mm (.177) verwenden" finden. Manfred
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