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Manfred Breidbach

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  1. Weil anscheinend zum Zeitpunkt der Neuregelung des Waffengesetzes diese "Slugläufe" kein Thema waren. Mir war damals ein derartiges Laufprofil für Schrot/Slugwaffen vollkommen unbekannt. Fest steht doch: VRF (gemein als Pumpguns bezeichnet) standen damals auf der Kippe. Man konnte sich dann wohl darauf einigen, dass das "Verbotsmerkmal" eigentlich nur ein fehlendes Stück Holz oder Kunststoff war. Dann die Bezeichnung "Pistolengriff". Man konnte sich auf die Regelung "ausschließlich" einigen. Die Benellis wären sonst heute auch weg vom Fenster. Was blieb war. Repetierlangwaffen für Schrotmunition gingen nur noch auf "Grün". Es war damals klar, dass die Bauart und der Waffentyp gemeint war. Jetzt neu erhältliche Laufprofile (morgen gibt es vielleicht auch noch Polygonläufe für Slugs) ändern daran nichts. Manfred
  2. ... und dir scheint nicht ganz klar zu sein, dass die Meinung eines Sachbearbeiters vom Landratsamt Cham aus dem Jahr 2009 nicht das Maß der Dinge ist auf das man sich im Streitfall berufen kann. Ein Sachbearbeiter oder Richter aus "Trippsdriill" kann und wird das ganz anders sehen. Außerdem ist diese Entscheidung personenbezogen. Dem Schützen "Müller", der zwei Jahre später beim gleichen SB den gleichen Antrag stellte, kann ein Bescheid mit einem ganz anderen Inhalt zugestellt worden sein. Manfred
  3. Was ist daran nicht zu verstehen, dass eine auf "Gelb" erworbene "Büchse" (so die Ausrede) nicht plötzlich gemäß einer Sportordnung (Flintendisziplin) wieder eine Flinte werden kann, zumal bisher noch keine passende Flintendisziplin benannt werden konnte? Ist nicht zudem bei Büchsendisziplinen bei spätestens .50 BMG (12,7 mm) Ende der Stange? Manfred
  4. Interessanter Denkansatz. Dieser Grundsatz wurde bei den Beschränkungen von auf LEP und 4mmM20 konvertierten Waffen erfolgreich eingeführt. Eine Remington 870 kam nun mal als Flinte "auf die Welt". Manfred
  5. Zulässiges Gesamtgewicht? (Gut - ein wenig an den Haaren herbeigezogen) Manfred
  6. ... und dann sind wir auch gleich wieder bei dem Munitionsproblem. Die für Flinten vollkommen rechtskonform in einem Schrotbecher verladenen Lyman Slugs mutieren hier ganz schnell zu verbotenen Sabots. Wird man bei einer Kontrolle auch nur mit einer solchen Patrone. ohne eine entsprechende Flinte zu besitzen, erwischt, wackelt die Heide. Manfred
  7. Tja BigMamma, wirst dich daran gewöhnen müssen. In Deutschland geht man halt "shoppen", schreibt "mails" und benutzt für den Zugang zum "Internet" als "Frontend" einen "PC" (Personal Computer) mit einem installierten "Browser". Fernseher sind jetzt "Flat Screen" oder "Beamer". Wie lange der "Kochlöffel" noch "Kochlöffel" heißt, kann ich dir leider nicht sagen. Manfred
  8. und hier in Frankfurt-Niederrad ein geeignetes Auffangbecken finden würden. Manfred
  9. Was sind "Reichsbürger" und warum werden diese "verfolgt"? Manfred
  10. ... und wie ist es bei einem Revolver? Ist der erst geladen wenn der Hahn gespannt ist? Leute, dieses Suchen nach vermeintlichen Lücken in irgendwelchen Formulierungen (gerade im Waffenrecht) hat noch nie etwas gebracht. Im Zweifelsfall wird man vom nächsten Gericht ganz schnell aus seinen Träumen geholt. Danach ist auch eins sicher - man schaut recht blöde aus der Wäsche. Es sollte doch mittlerweile klar sein, dass ein Gesetz, welches nicht eindeutig formuliert ist und eine Interpretation in Richtung "Ja" und "Nein" zulässt, von den Gerichten eigentlich grundsätzlich mit "Nein" entschieden wird. (Wie war das noch gleich mit 2/6 auf "Gelb"?) Manfred
  11. Das ist eigentlich auch völlig egal. Dieses Bild ist, egal mit welcher Geschichte geschönt, zum Aufpolieren des Jägerimages meiner Meinung nach wenig bis nicht geeignet. Ebenso ließe sich mit diesem Clip kein Blumentopf in Sachen Image Sportschütze gewinnen. Manfred
  12. Ich auch. Ich werte die Einlassung des "betagten Grünrocks" als dümmste Ausrede der Welt. Manfred
  13. Die genauen Umstände sind mir in diesem Fall Schnuppe. Der Clip soll ein Image Problem der Jägerschaft bekämpfen. Da gibt es doch mit Sicherheit bessere Beispiele/Sachverhalte. Mich erreicht da nichts positives. Manfred
  14. Bin ich auf die Kommentare eingegangen? Meine Meinung - ich finde beides S******e. Die Kommentare und die auslösende Ursache. Wenn alle Jäger (die Straßenmeisterei benutzt für so etwas LKW) so ticken würden, würden mich die Reaktionen und Aktionen der Jagdgegner nicht wundern. Manfred
  15. Das zweite Video hat sich wohl bisher keiner angeschaut - oder? Da wird doch offensichtlich ein totes Stück Wild (Reh?) hinter einem Fahrzeug hergezogen. Man muss kein Jagdgegner sein, um so etwas abstoßend zu finden. Gestank hin - Gestank her. Da gibt es doch sicher bessere Transportmöglichkeiten. Manfred
  16. SprengLR 410. Da steht es sehr deutlich. Manfred
  17. .... würde ich den Schrott der nächstbesten Mülltonne übergeben. Bei einem Benchmade oder Zero Tolerance wäre das etwas anderes. Leider liegen solche Messer nicht auf der Strasse rum. Manfred
  18. Leider ja. Die Einstufung als verbotener Gegenstand erfolgte zeitgleich mit der Einstellung des Verkaufs. Ein Schlagring oder eine Federstahlrute gibt es z.B. schon seit ewigen Zeiten nicht mehr zu kaufen.Der Altbesitz ist trotzem verboten. Manfred
  19. Godix und German, ihr habt mit euren Ausführungen vollkommen Recht. Trotzdem sagt mir eine innere Stimme "Manfred, haue jetzt mindestens 93 mal deinen Kopf an die Wand". Da bleibt ein verbotener Gegenstand verboten (wie z.B. ein Wurfstern, Schlagring oder Totschläger) darf aber von einem bestimmten Personenkreis temporär benutzt werden. Der Kürschner schließt sein Arbeitsmesser selbstverständlich auch nach Feierabend in einen B-Tresor Manfred
  20. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Ein in der Regel minderwertiges Butterflymesser muss, sogar anscheinend mengenmäßig begrenzt, in einen für Kurzwaffen vorgesehenen Tresor - das rasiermesserscharfe japanische Kochmesser liegt dagegen mehr oder weniger offen in der Küche. Kinder hört zu. Schilda gibt es wirklich. Manfred
  21. Stimmt schon. Nur sind die Behörden an die Verwaltungsvorschriften gebunden und lassen sich lieber vor den Kadi zitieren ... ... und dann kommt so etwas dabei raus. Mehr als BVG geht halt nicht. Manfred
  22. Dieses Urteil hat sich aber mit der aktuellen Verwaltungsvorschrift (vom 05.03.2012) in Rauch aufgelöst. Außerdem gab es in der Vergangenheit auch Gerichte, die diese Frage vollkommen anders entschieden haben. Manfred
  23. Das Zitat bezieht sich z.B. auf die Jagdhütte mitten im Wald. Manfred
  24. Es gibt aber auch Sachbearbeiter (eigentlich fast alle) bei denen erst die Hölle zufrieren muss bevor sie von dieser Regel abweichen. Manfred
  25. Wer ist denn "der Gesetzgeber"? In der Regel ist das doch eine Einzelperson, die mit einer "zündenden Idee" in einem Ausschuss oder seiner Fraktion eine Mehrheit findet und diese Idee zuletzt im Plenum von fachunkundigen Abgeordneten abnicken lässt. Wie war das noch gleich mit diesem unsinnigen Einhandmesserverbot? Manfred
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