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Manfred Breidbach

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  1. Warum? So lange es Zeitgenossen gibt, die "oberschlau" auf einen 500,00 € Artikel ernsthaft ein Maximalgebot von 3,87 € abgeben und auf einen Zuschlag hoffen, bleiben derartige "Schutzmechanismen" nicht aus. Man muss dabei nicht mal mit einem Doppelaccount gegen die Regeln verstoßen. So einfach ist das. Manfred
  2. Mal ein anderes Beispiel: Zur Zeit läuft eine Auktion - es steht eine Remington 700 in 30-06 zum Verkauf. http://www.egun.de/market/item.php?id=4953814 Bis jetzt sind 6 Gebote abgegeben worden. Der Preis steht zur Zeit bei 3,50 €. Der vorletzte Bieter hat also sein Limit unter diesen Betrag gesetzt. Ist das jetzt auch ein Spaßbieter, oder schlicht ein Idiot der meinte diese Waffe für 3,40 € zu erhalten? Manfred
  3. Drehen wir den Spieß doch mal um. Nehmen wir mal an, DU wolltest über eGun eine Waffe verkaufen. Wie würdest DU vorsorgen, dass das Ding nicht für 17,90 € über den Tisch geht? Dieses 1,00 € Startgebot ist in vielen Fallen doch ausgemachter Blödsinn. Die "Kunden" wollen es aber so. Manfred
  4. Die Firma Waffen Albert hier als Betrüger darzustellen, ist schon starker Tobak. Als Händler/Anbieter hat man auch sein Limit unter dem man einen Artikel nicht verkauft. Der Kunde setzt sein Limit halt in die andere Richtung. Man sollte schon unterscheiden, ob ich einen nicht mehr benötigten und für mich eigentlich wertlosen Gegenstand versteigere und mich über jeden Euro Erlös freue oder auf dieser Plattform einen Gegenstand anbiete der für mich einen bestimmten Preis erzielen muss. Händler haben keine "Schnäppchen" zu verkaufen. Schon gar keine Neuwertigen. Versuche mal über Egun fabrikneue Lapua Hülsen im 100-er Pack für 2,50 € zu bekommen. Manfred
  5. Ich falle fast vom Glauben ab wenn ich das hier lese. Womit begründet sich das Recht unserer Staatsmacht (Aufbewahrung hin, Aufbewahrung her) mit fremden Eigentum derart umzugehen, dass Beschädigungen billigend in Kauf genommen werden. Jede Haftpflichtversicherung würde bei einer Privatperson in solchen Fällen den Schadenverursacher wegen Vorsatz in Regreß nehmen. Mit tun die Kunden leid die jetzt mit Sicherheit beweisen müssen, dass ihr Eigentum vorher in einem einwandfreien Zustand war. Manfred
  6. Na und? Meine Hochsicherheitschlösser für die Waffenkoffer stehen alle auf "000" und werden max. um eine Zahl verdreht. Reicht doch - oder? Abgeschlossen ist abgeschlossen. Manfred
  7. ... ob das so der richtige Weg ist? Na ja - so lange da nichts auch für Freundschaftspreise verramscht wird .... Manfred
  8. Ich sehe das so: Die Staatsanwaltschaft wurde vom Oberlandesgericht gezwungen Anklage zu erheben. Bedingt durch den Gesundheitszustand des alten Herren kam es bis jetzt nicht einmal zum Verlesen der Anklageschrift - ergo der Prozess hat noch gar nicht wirklich begonnen. Ich vermute jetzt mal: Man hofft inständig, dass sich der Gesundheitszustand des alten Herren in der nächsten Zeit nicht wesentlich verbessert. Damit würde der Weisung des OLG Genüge getan. Kann natürlich auch ganz anders sein. Manfred
  9. So in etwa. Mit dem freien Einkaufen war am 01.01.1973 Schluss. Bis dahin waren Langwaffen und Munition aller Art ab 18 (muss so gewesen sein - ich war da noch keine 21 und hatte trotzdem meinen "Landmann") frei erhältlich. Ab dem 01.01.73 sollten die vorher freien Waffen angmeldet werden. Hat kaum einer gemacht, da die die WBK eine Verfallsfrist von 5 Jahren hatte. Dies wurde erst 1976 geändert. Das freie Einkaufen ist also schon 41 Jahre her. Dazu ein Mindestalter von 18 Jahren. Die Jüngsten Altbesitzer sind somit mindestens knapp 60 Jahre alt. Kein Wunder, dass du niemanden mit einer solchen WBK kennst. Manfred
  10. Das war anfangs noch schlimmer. Im Verlauf der ersten Amnestie wurden die WBK mit einem "Verfalldatum" ausgestellt. Das hat viele davon abgehalten ihren Flobert anzumelden. Als dieses "Verfalldatum" in einem zweiten Anlauf gestrichen wurde, hat sich an der "Anmeldelust" kaum was geändert. Wir leben also in einer Welt voll krimineller Senioren. Manfred
  11. Na ja. Manchmal gibt es auch "Mängel" die jahrelang in Ordnung waren. Manchmal kann man auch ob der örtlichen Gegebenheiten diese "Mängel" nicht restlos beseitigen. Bei einem 900 Jahre alten Haus ist halt nicht alles machbar. Manfred
  12. Weil eben die "Amnestie-Waffen" auf grün eingetragen wurden. Das waren vorher bei Neckermann und Co. von jedem Volljährigen frei erwerbbare Waffen. Nix Sportschütze, Jäger oder so. Somit auch keine Sportschützen-WBK. Manfred
  13. Moin Fyodor, du kannst es nicht wissen (noch zu jung). Die aufgrund einer Amnestie ausgestellten WBK (allesamt grün), haben nie zum Munitionserwerb berechtigt. Manfred
  14. Um das mal zusammenzufassen: Der Altbesitzer wurde vor längerer Zeit angeschrieben die sichere Aufbewahrung der in seiner WBK eingetragenen Waffe nachzuweisen. Vermutlich wurde jetzt vom Amt reklamiert. Er lagert die Waffe angeblich, natürlich nicht umsonst, bei einem "Gewerblichen" ein und bekommt dieses bescheinigt. Darauf hin zieht die Behörde trotzdem die WBK ein. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wurde die Waffe nicht eingelagert, sondern wegen der fehlenden Absicht eines Tresorkaufs für eine möglicherweise wertlosen Waffe überlassen. Hätte er dem Amt jetzt den Kauf eines kleinen A-Schranks nachgewiesen, wäre die "Einlagerung" überflüssig gewesen und er noch im Besitz der Waffe samt WBK. Es ist ebenso wahrscheinlich, dass die Behörde jetzt die waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen (man hat auf das Schreiben vom Vorjahr erst jüngst reagiert) und die Überlassung an einen Berechtigten angeordnet hat. So wird das Bild etwas klarer. Die Erfahrung lehrt, dass hier immer nur Teile der Wahrheit gepostet werden. Manfred
  15. Asche auf mein Haupt. Aber auch diese 200 KG wird keiner prüfen können. (200 KG sind übrigens für einen Kuhfuß pillepalle). Manfred
  16. Dann ist es doch nur noch eine Frage der Zeit, bis auch der normale Führerschein einfach so eingezogen werden kann. Danach das Aktive/passive Wahlrecht ab einem gewissen Lebensalter usw. usw. Wer macht diese Gesetze eigentlich? Manfred
  17. Richtig. Da hätte die Aufbewahrung der Waffe in einem A-Schrank oder sogar in einer stabilen Stahlkassette die Tat verhindert. Das andere Kindelein davor konnte sich seine Waffen sogar selbst kaufen. Jetzt bitte nicht das Argument der leichteren Öffnung dieser einfacheren Behältnisse bringen. Mit Geduld (und 14-tägiger Urlaubsabwesenheit der Eltern) gibt auch ein 1-er irgendwann auf. Manfred
  18. Frage mal bei Peter Abel in Frankfurt nach. Manfred
  19. Um was zu verhindern? Das die erwachsene Ehefrau um Gottes willen nicht an den Inhalt kommt (siehe Tresor-geht-nicht-auf-Thread) Was ist sichere Aufbewahrung? Warum ein 0 oder 1-er Trumm wenn (noch) ein A oder B-Schrank und daneben eine Blechkiste mit der vorgeschriebenen Alibi-Verriegelung für die Munition für die Aufbewahrung gleichwertig ist? Warum muss das Ding unter Umständen mindestens 250 KG wiegen? Warum reicht hier auch eine entsprechende Abrisskraft, die keiner ohne Zerstörung prüfen kann? Nur gut, dass der Dekosäbel über dem Kamin bleiben kann (vorausgesetzt man hat ihn festgeschraubt) oder "Frei ab 18 Gaser" auch eingeschlossen sein müssen - natürlich getrennt von der ebenso freien Munition. Den stumpfen Säbel sollte eigentlich niemand etwas angehen, der Gaser gehört eigentlich bestimmungsgemaß griffbereit in die Schublade (sofern man sich davon etwas mehr an Sicherheit verspricht) und für die Waffen sollte eigentlich ein Behältnis der Klasse A ausreichen. Bei der ganzen Sicherheitshysterie ist immer der Andere (also der Lebenspartner oder andere Mitbewohner) das Sicherheitsrisiko. Wer prüft jedoch ob man nicht selbst einen an der Klatsche hat und eines Tages sicherheitgeprüft trotzdem durchdreht? Manfred Manfred
  20. Nicht nur das. Es geht auch den Händlern an den Kragen. Munition mal eben so im Regal hinter der Theke oder 3 Meter Langwaffenregal im Verkaufsraum können schon unangenehme Folgen haben. Manfred
  21. Ich finde es schon erstaunlich, wie eine willkürliche Änderung des Waffenrechts - nämlich die überzogene Tresorpflicht - anscheinend wie ein von Gott gegebenes Gebot aus den eigenen Reihen verteidigt wird. Wir haben jetzt schon auf 250 KG-Schränke hochgerüstet und machen den Unsinn notgedrungen mit. Sollten morgen die alten A und B-Schränke plötzlich nicht mehr gesetzeskonform sein, kann ich mir gut vorstellen, dass auch einige "Ja - das ist vollkommen richtig so" jubeln. Morgen ist das "heute" nämlich auch "früher". Vor dem Tresorunsinn (ich sage das jetzt mal etwas überspitzt) sind weder reihenweise Waffen abhanden gekommen, noch haben die lieben Kindelein ein Blutbad nach dem anderen angerichtet. Das zählt aber heute alles nicht mehr und passt höchsten noch in die (Erinnerungs)-Traumwelt der "alten Zausel". Der letzte Satz ist übrigens grün. Manfred
  22. Hier wird gerne unterstellt, dass jeder Altbesitzer von Schußwaffen die aktuelle Gesetzeslage auswendig vorbeten kann. Dem ist nicht so. Viele haben sich vor 40 Jahren mal beim Neckermann eine .22-er Flitsche für damals weniger als 200,00 DM gekauft und diese für die damaligen Verhältnisse ordnungsgemäß im Kleiderschrank verstaut. Irgendwann geriet dieses Ding mit einem heutigen Zeitwert um die 0,00 € in Vergessenheit. Es ist halt da und auch nicht mehr so wirklich interessant. Sie wurden ja auch nicht pausenlos von den Ämtern angeschrieben. Das ist mehr eine aktuelle Entwicklung. Die Welt muss halt sicherer werden. Diese Klientel ist heute übrigens um die 60 + Jahre alt. Kinder werden dort nur noch in den aller seltensten Fällen in den Haushalten leben. Dieses teilweise überzogene Tresorgedöns soll doch nur vom Erwerb von Schußwaffen abhalten. Merkt das den keiner. Vor 40 Jahren hätte sich niemand, auch nicht die aktiven Sportschützen, freiwillig so eine Blechkiste in die Bude gestellt. Trotz Kinder im Haushalt. Manfred
  23. @ all "Messerschmied-WW" hat aus gegebenem Anlaß einen etwas umfangreicheren PM-Speicher. Manfred
  24. Meine Erinnerung ist doch richtig: http://www.waffen-rss.de/Club%2030.htm In der Szene ist Peter Abel kein "Niemand". Ich hoffe doch, dass seine Kollegen ihn mit allen Mitteln in dieser Angelegenheit unterstützen. Manfred
  25. Wohl kaum. Ich kenne Peter Abel und seinen kleinen Laden nun seit vielen, vielen Jahren. In dieser Zeit hat sich dort nichts verändert und war so offenbar auch in all den Jahren vollkommen in Ordnung. Peter Abel ist jedoch ein Mensch, der kein Blatt vor den Mund nimmt. Auch nicht gegenüber dem Ordnungsamt oder anderen Behörden. Hier hat man offensichtlich einen Krümel gesucht und einen vermeintlichen Krümel gefunden. Mit der Sache wird sich sicher schon ein Anwalt beschäftigen. Ich drücke jedenfalls Peter Abel beide Daumen. Manfred
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