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wenn schon, dann beschreib bitte wenigsten ALLE Vereinspflichten......NUR Namen auf nen Zettel reicht eben NICHT!
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WaffVwV 14.2.1: "... Der Verband hat sich vor Erstellung der Bedürfnisbescheinigung zu vergewissern, über welchen Waffenbestand der Antragsteller bereits verfügt. Hierfür ist es erforderlich, dass der Sportschütze dem Verband schriftlich sämtliche erlaubnispflichtige Schusswaffen angibt, die sich in seinem Besitz befinden, und dies mit der Kopie der WBK belegt. Es sind nur solche Verbandsbescheinigungen anzuerkennen, die die Zulassung der Waffe und die Erforderlichkeit des Erwerbs unter Bezugnahme auf eine konkrete Disziplin der genehmigten Sportordnung bestätigen. ..."
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.....wenn man seine Fragen selbst beantwortet kann man sich das Forum auch sparen ...
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wie zwingt man denn sonst die Antragsteller, bei Ablehnung, zu klagen? ... nur so! nur wenn das höchstrichterlich durch ist, haben Alle Klarheit........ was nicht bedeutet, dass der Gesetzgeber bis dahin nicht wieder Alles übern Haufen wirft und das ganze Spiel wieder von vorne beginnt!
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@uwe: was für ein lustiger interessanter Zufall........"Zufall"? kenne den nicht, bin kein Berliner
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ja klar doch! 1. Migrationshintergund. 2. Intensivtäter... .. wer, wenn nicht er kann die zukünftigen Schwerstkriminellen erkenne und verstehen......und sie der Kuscheljustiz zuführen? ....ist doch nur konsequent! dem immergrünen Leitspruch folgend: den Bock zum Gärtner gemacht ... nur so funktioniert links-grüne INTERGRATION!!
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danke wummermann!..... genau diese Gedanken gingen mir auch eben durch den Kopf!
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http://www.spiegel.de/panorama/justiz/sittensen-rentner-zu-bewaehrungsstrafe-verurteilt-a-999437.html .....soviel zum öffnetlichen Druck und der Unabhängigkeit des Gerichts.....
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ich meine mich zu erinnern, dass die Staatsanwaltschaft in einem früheren Prozess schon freispruch beantragt hatte und das gericht dem folgte, die Staatsanwaltschaft jedoch auf öffentlichen Druck (Opferfamilie) nochmals einen Prozess angestrengt hat. .. zumindest etwas in diese Richtung..... nur um jetzt nochmal auf Freispruch zu plädieren und wieder zum selben Ergebnis zu kommen? ....ich, also Bürger, fühl mich doch etwas veräppelt....
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der Sinn meiner Fragen war, darauf abzuheben, dass es unterschiedlich strukturierte Prüfungen mit versch. Gewichtung der Prüfungsbestandteile gibt, da, wie Du auch angeführt hast, die örtlich zuständige Behörde das letzte Wort hat, wobei das BVA den Rahmen vorgibt. wie Du siehst, waren meine Fragen eigentlich rhetorischer Natur. vielen Dank an Dich, Deine Antwortenbestätigen meine Fragen. das " bei mir was das aber so und so" oder "bei mir was das aber anders" kommt daher, dass der Teilnehmer/Prüfling i.d.R. diese Hintergrundinformationen nicht hat!... da kann man dann auch lange und ausgibig drüber streiten. in diesem Sinne....als Antwort: "keine mehr!"... denn/weil ich hatte sowieso keine ...
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schon mal darüber nachgedacht, wer die Art (Umfang, Fehlerquote, Prüfungsausschuß, etc. )der Prüfung festlegt? evtl. gibts da regional sogar Unterschiede! wieviele Waffenrechtsbehörden gibts gleich nochmal in Deutschland? Welche Behörde führt die Aufsicht über die Waffensachkundeschulungen und der Prüfungen im Rahmen derer? Werden derartige Schulungen und Prüfungen behördlich überwacht, genehmigt......oder beteiligen Sich die Behörden sogar daran? Fragen über Fragen....
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Vorderschaftrepetierer 12/76 (Büchse) nach Zusage -Absage!
alzi antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
q.e.d. ! -
Vorderschaftrepetierer 12/76 (Büchse) nach Zusage -Absage!
alzi antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
und der Mathias hat MAL WIEDER nicht geschnallt um was es geht!.... ganz zu schweigen davon wo hier einige ein "Problem" sehen oder nicht.... ...vermutlich hat er aber auch nur die vorhergehenden Beiträge nicht lesen wollen.... oder willst Du hier nur spalten mit Deinem "ich bin JJ Inhaber.....und feddich"? jetzt kommst auf die Liste! -
auf meiner gelben steht "berechtigt zum Erwerb und Besitz"... von "vorläufig" steht da nix!.....hab sowas auch im WaffG oder der WaffVwV noch nirgends gefunden. allerdings kann ich die Ablehnung der Eintragung hinsichtlich der "Bedürfnisprüfung" nachvollziehen. die Begründung des Gerichts, alleine schon hinsichtlich von "vorläufig"...... hätte mich zu einer zweiten Runden bewogen. dann noch "Voreintrag auf WBK gelb" und "Die gelbe WBK sei - das sei seit Einführung derselben klar - nie eine Erlaubnis zum zahlenmässig unbegrenzten Erwerb gewesen."...... die spinnen die Hamburger.... den 14/4 nicht gelesen oder nicht wirklich verstanden? erstes gibts nicht udn zweites steht doch auch noch ausdrücklich so drin! VORBEHALTLICH allerdings immer eines glaubhaft (oder eben nicht glaubhaft) gemachten Bedürfnisses!
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Vorderschaftrepetierer 12/76 (Büchse) nach Zusage -Absage!
alzi antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
war und ist mir schon klar, drum hab ich ja ausdrücklich auch nur "WaffG" geschrieben...... spätestens das NWR dröselt das ja auf.... nichtsdestotrotz, durch den Fehler des Gesetzgebers ist diese Lücke entstanden. logischerweise wird die ausgenutzt bis sie geschlossen wird. ...... da rechtmäßig erworben (der LWB kann ja für die Blödheit des Gesetzgebers nix, auch wenn der eigentlich was ganz Anderes beabsichtigt hatte) wird das ohne Altbesitzregelung aber einigen Ärger und Arbeit für Ämter und Gerichte geben.... ... ganz ehrlich gesagt, hoffe ich sogar, dass das gehörigen Ärger gibt. dann lernen die Heinis vielleicht endlich mal saubere Arbeit abzuliefern...... statt immer nur wieder Murx! evtl. verirrt sich ja auch der eine oder andere Sachkundige dahin als Berater. ..... apropos.... Freitag hätte ich noch etwas Zeit...... -
Vorderschaftrepetierer 12/76 (Büchse) nach Zusage -Absage!
alzi antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
einzig, das WaffG kennt den Unterschied und die Begrifflichkeiten nicht....... ....drum ja der ganze Scheiß! -
ich sehe da kein Widerspruch zu Godix' Beitrag. .. das ist doch was er ausdrücken wollte, aber nicht explizit geschrieben hat.
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Sorry Matthias, Du hast ja inzwischen zur Genüge kund getan, dass Du eigentlich von der Materie keine Ahnung hast. Belass es bitte dabei! ... nicht dass noch ein unbedarfter Mitleser den Müll auch noch glaubt, den Du hier verbreitest! zumal die einschlägige Stelle im WaffG doch schon benannt wurde. Leute Leute...... WaffG geht vor Meta-Literatur und Unkenntnis!
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.... hehe, nicht immer gleich verallgemeinern bitte! ... ich kenn den schon ...
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braucht Dich nicht interessieren, sowenig wie mich. wichtiger ist, dass er jetzt weiß auf was er zu achten hat! gruß alzi
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einfach mal §12 WaffG nachlesen.... die Erläuterungen in der WaffVwV helfen beim Verstehen..... .... dieser Gesichtspunkt (man könnte es auch den springen den Punkt nennen) ..... wurde hier jetzt schon 1000-fach diskutiert.... und das Ende von diesem Lied hört sich immer so an wie Godix es angestimmt hat.... gruß alzi
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sorry, mal vonder ganzen Diskussion abgehängt und auf den Titel des Threads zurückkommend: gibts auch eine illegale Enteignung?.... dachte immer das wäre dann Diebstal bzw. Raub..... nachösterliche Grüße
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wer suchet, der findet!