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m20 4mm M20 -EU- was ist aktuell und was ändert sich?
alzi antwortete auf speedjunky's Thema in Waffenrecht
Du bringst da extrem viel durcheinander! in der Form wie Du das schreibst ist das aber nicht richtig. betrachte mal jeden Fall für sich ganz genau......dann wirst Du Deine Wissenslücken selbst finden.- 47 Antworten
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und gilt auch nur im dienstlichen Rahmen, denn nur in diesem sind sie vom WaffG ausgenommen. also was hat der Offz jetzt privat, als Sportschütze, davon? Bingo! ...... weiß bloß kaum einer........ privat ist der Offz genau so ans WaffG gebunden wie jeder andere Bürger auch! er ist also nix besonderes, im WaffG gibt es keine Offiziere.
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weil Du das als ziviler/privater Waffenbesitzer eben zu erfüllen hast! da fällst Du unters WaffG (und das haben "die" nunmal so gemacht), bei der Bundeswehr nicht.
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Dein "vor kurzem" ist genau so präszise wie sein "derzeit"....... echt hilfreich...... ...dauert solange wie es eben dauert......war vor kurzen so....und derzeit ist das nicht anders! nix genaues weiß man nicht.......aber man könnte ja doch tatsächlich die fragen, die es wirklich WISSEN!......wie es jetzt grade aussieht..... ...muss man natürlich nicht......."vor kurzem" reicht ja auch, wenn man nur wissen will wie es "derzeit" aussieht. ich persönlich wäre in der Tat so frei und würden den BSSB direkt fragen (gibt dann auch zeitnah ne Antwort), anstatt mich auf "bei uns im Verein hat vor kurzen einer" ...... zu verlassen.......jeder ist seines eignen Glückes Schmied.......
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frag den BSSB! keiner weiß wieviel die grade zu tun haben ausser denen........
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so isses, das wollen aber viele einfach nicht begreifen! noch immer nicht! .....auf dem Auge sind die einfach blind..... Maximalforderungen stellen bislang nur unsere Gegner. "wir" gehen als Einzige Kompromisse ein.......immr und immer wieder...und irgendwann ist die Wurscht weg!
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fällt Dir was auf? Schießen Legalwaffenbesitzern Erfurt/Winnenden ...einfach an den passenden Stellen ersetzen.... eine Beschränkung auf Segelflugzeuge würdest Du begrüßen?....ja ne is klar......
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warum Maximalforderung? was passiert in D mit HA, Repetierern etc. ............ bei Verwendung durch die Legalwaffenbesitzer?? ausserhalb von D gibts sogar Wettkämpfe mit VA, und was passiert dort? was soll beim Besitz und er Verwendung durch die gesetzestreueste (weil vielfach überprüfte) Personengruppe in unserer Gesellschaft passieren? ich persönlich würde mir keinen VA kaufen, ihn mal schießen und anderen gönnen würde ich ihn aber schon. ganz einfach weil es eine neue und andere schießsportliche Herausforderung wäre!! worum gehts denn gleich nochmal im Sport? ja, ich weiß......ums verbieten......was dem bösen Nachbarn nicht gefällt....Neid, Mißgunst..........in den eigenen Reihen...... wer braucht da noch die Politiker und eine Anlassgesetzgebung, die (ideologisch und nicht rational begründet) nur Verbote kennt?
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aber dann reichen doch Segelflugzeuge aus, wer braucht dafür einen Motor? ....nur um mal wieder den Schlenker zu "das braucht doch keiner" und VA zu machen...... so sehr hinkt der Vergleich nämlich nicht! dieses "das braucht doch keiner" ist der erste Schritt.......nach "ich brauch das nicht" und was danach kommt, wurde von Anderen ja schon skizziert
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wirf doch mal einen Blick auf das Antragsformular! ... oder frag bei Deinem Verband nach....wir kennen den nämlich nicht!
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geh mal davon aus, dass es zumindest strittig ist! wenn ich mich recht erinnere wurde hier im Forum schon auf Urteile verweisen, die ein Erwerbstreckungsgebot auch für die alte gelbe sehen. ministerielle Anweisungen für die Verwaltungsbehörden wurden wohl auch genannt.
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haben die auch entscheiden, dass die Alterlaubnisse nicht im genehmigten Umfang (und nach altem Recht) weitergelten?
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is aber so! das ist eine Erlaubnis in einem ganz bestimmten Rechtsrahmen in bestimmtem Umfang! eine "neue" ist keine "alte", eine "alte" ist keine "neue". WENN die "umgeschrieben" werden sollte, dann ändert sich die Erlaubnis udn damit der Erlaunisumfang. der Unterschied zwischen "alter" gelber und "neuer" gelber ist Dir ja bekannt. .... zu dem Thema gibts hier im Forum gefühlt 1000 threads....... Suchfunktion ist oben rechts........ je nachdem was auf der alten eingetragen ist, KANN die garnicht in eine neue umgeschrieben werden.
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und wenn man jetzt noch liest was davor steht.......nämlich: .......man muss das schon ganz lesen.....und verstehen. das ist nämlich in diesem ganzen Absatz das Alles entscheidende Wort!
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
alzi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
carcano hat zuweilen dargelegt, dass das rechtlich garnicht möglich ist. ...daran kann man das auch erkennen! -
WaffVwV: "36.2.14 Der Begriff „häusliche Gemeinschaft“ in § 13 Absatz 10 AWaffV ist so auszulegen, dass neben dem Normalfall des gemeinsamen Bewohnens eines Hauses oder einer Wohnung durch nahe Familienangehörige auch Fälle von Studenten, Wehrpflichtigen, Wochenendheimfahrern etc. als in häuslicher Gemeinschaft Lebende anzusehen sind. ........ Der Begriff „berechtigte Personen“ begrenzt die Statthaftigkeit der gemeinschaftlichen Aufbewahrung und des damit eingeräumten gemeinschaftlichen Zugriffs auf solche Personen, die grundsätzlich die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von solchen Waffen haben, die gemeinschaftlich aufbewahrt werden. Alle auf die jeweilige Waffe Zugriffsberechtigten müssen also das gleiche Erlaubnisniveau aufweisen. Zulässig ist die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Kurzwaffen z. B., wenn ein Aufbewahrer Jäger, der andere Sportschütze ist. ....." also zumindest für mich .....recht deutlich..... UND das Wichtigste......die WaffVwV ist Handlungsgrundlage für die Behörde! d.h. eigentlich kann sie in dem Fall die gemeinsame Aufbewahrung garnicht bemängeln.
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@Wuni, kannst Du das mal etwas weiter ausführen?
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damit er sich hier SELBST hätte umfassend informieren können, inkl. aller "Verstrickungen" und "Unwägbarkeiten". dann wäre er auch SELBST auf die z.T. schon genannten links gestoßen und könnte die Relevanz SELBST besser einschätzen. bislang ( wie sich jetzt ja zeigt) hatte er die Beiträge, welche seine Fragen hätten beantworten können, ja noch nicht gefunden...... jetzt hat man ihm aus diesem ganzen Informationspool ein paar Schnipsel hingeschmissen. ob er sich nun noch die Mühe macht auch den Rest noch zu lesen? ...wer macht sich die Mühe denn noch....
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auch Schießstandsachverständige sind in Verbänden organisiert......... ....Du könntest ja mal hier im Forum nachlesen....wer hinsichtlich der Ausbildungsinhalte und Zulassungsvoraussetzungen das Sagen hat....
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selbstverständlich dürft Ihr gemeinsam aufbewahren. häusliche Gemeinschaft. und selbstverständlich dürft Ihr Euch Waffen überlassen/leihen! Du als Sportschütze darfst Dir nur keine Waffen leihen, die vom sportlichen Schießen ausgeschlossen sind. andersrum hinsichtlich Jagd entsprechend. ebenso siehts mit den Zugriffsmöglichkeiten aus, was Du mit Deinem Bedürfnis selbst erwerben dürftest, darauf darfs Du auch Zugriff haben. ... mal so ganz grob...... das kategorisch auszuschließen gründet seitens der Behörde auf Unkenntnis oder Unwillen......umso schlimmer wenn das von deren Fachaufsicht auch noch so bestätigt wird!
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das Gesetz wäre hier ja auch das kleinere Problem, möglich ist Vieles. die Kulanz(Nutzungs von Spielräumen) ist seit ein "paar Jahren" allerdings etwas geschwunden......liegt an den ausführenden Organen (Einfluß der Politik)......noch nicht mitbekommen?
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da der Erblasser aber nicht in D, und nach deutschen Recht, (rechtmäßig) besessen hätte.....und in D ja nur das deutsche WaffG den Erwerb und Besitz regelt, wie schon ausgeführt wurde....
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Export an deutschen Händler (/Berechtigten) und dortige Verwahrung bis Klärung der Erlaubnis? oder Einlagerung in CH bis Klärung und dann (Eigen-)Import? was davon rechtlich und verfahrenstechnisch einfacher ist kann sicher MarkF .....
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
alzi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
DAS lass Dir jetzt nochmal durch den Kopf gehen, vielleicht merkst es ja dann selbst Du! die Antwort ist ganz einfach..... wurde sogar schon gegeben, noch garnicht soviele Beiträge her.... ....steht sogar IN Deiner Frage drin! -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
alzi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
es erschließt sich mir nicht so ganz, was daran gut sein soll! eine zeitnahe Entscheidung ( egal welche! ) halte ich persönlich um Größenordnungen vorteilhafter......anstatt das jetzige WirrWarr....noch länger. gegen eine "Entscheidung" kann vorgehen oder diese untzerstützen. aber...weiter in der Luft hängen macht bestimmt viel mehr Spaß...