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alzi

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Alle Inhalte von alzi

  1. er muss das Eigentum daran ja nicht aufgeben, nur den Besitz! Eigentum kann man weitervererben.....
  2. die SuFu hat nur ein Ergebnis geliefert?... glaub ich nicht. ( man muss dafür die SuFu nicht wirklich bemühen... der nachbar-thread ist aktuell genug, den sieht man auch so) den ersten Satz in obigem Zitat darfst unter Ironie verbuchen....
  3. wenns für 6.35 kein Blockiersystem gibt....... nix! ......und noch gibts keins... bei der .22 isser aber dran! ...wenn er NIX unternehmen will was Richtung Bedürfnis geht......blockieren lassen oder weggeben....
  4. da er ja schon länger Mitglied in einem Verein ist, beantragt er umgehend eine gelbe WBK...Voere drauf und Ruhe im Karton. das Ganze war irgendwie abzusehen........da gibts nen interessanten nachbar-thread zu.... einfach mal lesen
  5. das hättest Du besser im Kontext lesen sollen. im Sinne von "ich kann meine Waffen aufbewahren wo ich will. die Behörde hat mir da nicht reinzureden, solange es gesetzeskonform ist". ich zumindest hab das so verstanden....... in dem Zusammenhang......
  6. Änderung der Meldeadresse wird der Waffenbehörde automatisch mitgeteilt. Die "Waffenakte" zieht dann (Edit: eigentlich) auch automatisch um.
  7. in den BDS-Revolverdisziplinen/-klassen sind Pistolen zugelassen? interessant! ... da würde ich empfehlen das Sporthandbuch doch WIRKLICH mal zu lesen!...... .... das Geschrieben zu verstehen könnte dann auch nicht schaden.... sorry, aber......
  8. interessant wäre zu erfahren, warum es zu einem Gerichtstermin kommen musste, bzw. welchen Zweck/Grund dieser hat. Klage auf Herausgabe, Schadenersatz, Erstattung der Anzahlung......? Strafanzeige wegen Unterschlagung...?
  9. öfter mal ne Feuerpause....... morgens halb-zehn in Afghanistan......
  10. jetzt verstehe ich auch den Begriff "Kuschelpolitik"!!!!!
  11. alzi

    Wechseltrommeln

    bei der Gelben ist das (Kaliber größer) lediglich hinsichtlich 2/6 relevant. .....bissl anderes Thema.....
  12. alzi

    Wechseltrommeln

    da überlagern sich wieder 2 Dinge, einmal der erlaubnisfreie Erwerb und die technische Seite ( Gasdruck). zudem gibt es eine Inkonistenz/Inkonsequenz im WaffG. bei Revolvern geht erlaubnisfrei nur gasdruckgleich oder -schwächer für WT. bei Pistolen ist nur kalibergleich gefordert, da dürfte man erlaubisfrei ein WS im gasdruckstärkeren .357 SIG oder .357 Mag./Max. für ne Pistole in 9mm Kurz erwerben (Technik/Konstruktion.mal aussen vor).
  13. alzi

    Wechseltrommeln

    sagt wer? ja! weil: dort steht nirgends was von "magnum"..... ... ist aber - ohne reduzier-/wechsellauf für kleinere Kaliber - eh eine rein akademische Diskussion! in der Praxis gehts idR um kalibergleiche WT für Patronen mit geringerem Gebrauchsgasdruck. hab jetzt nicht explizit nachgesehen, aber ne WT z.B. in .32 H&R Magnum, wenn gasdruckschwächer als .45 LC, sollte gehen. bringt nur nix, ohne passenden Lauf. falls es ein Modell gäbe, bei dem problemlos auch der Lauf ( WL) getauscht werden kann...... dann wäre eine Diskussion über WT für kaliberkleinere "Magnum"kaliber nicht ganz sinnfrei. die Regelung soll doch nur verhindern, dass Du eine .454 Casull Trommel in einen .45 LC Revolver klemmst. sofern die Patronen- bzw. Trommelmaße das überhaupt zulassen würden.
  14. alzi

    Wechseltrommeln

    dann verstehst Du das falsch! lies doch mal was Du selbst zitiert hast.... "Geschossdurchmesser und höchstzulässiger Gebrauchsgasdruck gleich oder geringer"
  15. alzi

    Wechseltrommeln

    Hobbypsychologiker? apropos..... ich hab auch ne Amsel im Garten, die redet mit mir.... die Meisen und das Futterhaus sind ihr egal...
  16. alzi

    Wechseltrommeln

    lesen bildet... versuchs doch einfach mal mit den Anhängen zum WaffG .. solangsam solltest Du das wissen! apropos... hattest Du die Frage nicht schon mal gestellt?... so gefühlte 5 Accounts und 2 Jahre früher?
  17. das steht wo genau?....bitte Textstelle angeben!
  18. der Verband!...... noch nicht mitbekommen? ...sorry, aber manchmal.......
  19. und das steht inwiefern im Zusammenhang mit... ??? dem Verband müssen alle WBKs, als Kopie, vorgelegt werden. worus schließt Du jetzt dass das Amt beim Waffenerwerb (Sportschütze) auch die jagdlich erworbenen Waffen berücksichtigen MUSS? das Eine hat mit dem Anderen erstmal garnix zu tun! ausserdem hat das Amt, bei vorliegendem (vom Verband bestätigten) Bedürfnis, einzutragen......basta.... ...was haben da die Jagdwaffen jetzt zu sagen? nix!
  20. steht wo ?..... würde mich mal brennend interessieren!! sehr Interessantes ( zum Thema "Kontingente") steht u.A. in der WaffVwV zu §20 WaffG.....
  21. irren ist menschlich.....
  22. wenn Du jetzt noch ALLES lesen und verstehen würdest, dann wüsstest Du auch, unter welchen Bedingungen (oder auch Voraussetzungen bzw. in welchem Fall!) er zu überprüfen und zu vermerken hat!
  23. nö, er muss nicht, wenn er nicht will! ... und dass ers darf und nicht muss, steht genau im gleichen Absatz, aus dem Du rauslesen willst, dass er muss!
  24. der Verein KANN diese Liste führen, müssen muss er nicht! wenn er bestellt, dann muss er das der Aufsicht auch schriftlich bestätigen.... 10 Jahre aufbewahren?...... ja ne is klar....... die Liste muß "aktuell" sein.... das geht mit Deiner Aufbewahrungsfrist aber nicht! die Quali-Richtlinien sind verbandsspezifisch (orientiert an waffenrechtlichen Vorgaben), der o.g. Rest ist Waffenrecht, das ist für alle Verbände gleich.
  25. nö, fang Du lieber mal an!!
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