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soviel zu Datenschutz! ...und ausschließlich befugte Zugriffe aufs NWR...... ...irgendwie beschleicht mich da ein ungutes Gefühl! wenn dann noch für private Zwecke wäre........
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so man das Einsteckteil, wie auch WS/WL/WT als Erweiterung der Grundwaffe bzw Ergänzung zur Grundwaffe ansieht, kann man auch noch 10.10 aus der WaffVwV zur Argumentation heranziehen: "10.10 Als eine Form der Erteilung einer Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Munition für dort bereits eingetragene Schusswaffen sieht § 10 Absatz 3 Satz 1 die behördliche Eintragung/ Stempelung in der WBK (Spalte 7) vor. Die auf diesem Weg erteilte Berechtigung erstreckt sich über die in Spalte 3 der WBK konkret bezeichnete Munition (z. B. .357 Magnum) hinaus auf alle für die betreffende Waffe ebenfalls zugelassenen Munitionsvarianten (gleiches Kaliber; gleicher oder geringerer Gasdruck …, im Beispiel etwa auch Munition .38 Spezial oder .38 Spezial WC). Die Waffenbehörden sind insofern im Rahmen der betreffenden Erteilungsverfahren berechtigt, das Vorliegen eines waffenrechtlichen Bedürfnisses auch für die in Bezug auf die betreffende Waffe ebenfalls zugelassenen Munitionsvarianten zu unterstellen; eine inhaltliche Beschränkung der erteilten Berechtigung soll nur im Ausnahmefall und nur dann erfolgen; wenn im Hinblick auf einzelne konkrete Munitionsvarianten unter jedem erdenklichen Gesichtspunkt eine Verwendungsmöglichkeit unzweifelhaft ausgeschlossen werden kann." im Rahmen dieser Analogbetrachtungen kann die Behörde eine Munitionsberechtigung für die Einsteckdinger, auch einem Sportschützen, eigentlich nicht verwehren.
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ein (sportliches) Bedürfnis hat er für die Grundwaffe bereits nachgewiesen......drum ja auch die Erwähnung der Analogie zu WS/WL/WT......da hier ( wie für die Einsteckdinger) der Erwerb erlaubnisfrei (ohne erneute Bedürfnisprüfung) erfolgt.......und der Munitionserwerb ja idR kein Problem darstellt (für Kaliber bzw. Gebrauchsgasdruck gleich oder kleiner).
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die Frage ist nur, warum verlangt die Gute eine Verbandsbescheinigung? nach WaffVwV brauchts die nicht......und wenn man analog WS/WL/WT argumentiert, auch nicht..... ...ja ich weiß.... es gibt Behörden die verlangen für ein WS auch einen Bedürfnisnachweis...... oh und hinsichtlich Wiederladen..........lass das streichen!!!!!....gibt hier im Forum ausreichend Themen die Dich dabei mit Argumenten versorgen......erst kürzlich wieder....
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ups sorry (beim Schreiben kam mir das selbst schon etwas komisch vor.......musst dann aber weg)...........bedurfnisfrei natürlich nicht, das Bedürfnis hängt dann ja an der Grundwaffe und ist schon nachgewiesen bzw. anerkennt. dann ist das Einsteckteil vergleichbar mit einem WS/WL oder einer WT (erlaubnisfreier Erwerb und Besitz, aber nicht eintragungspflichtig), ist eine Ergänzung zur Waffe und dann sollte ein MES dafür kein Problem sein. Meine Behörde verlangt in dem Fall einen Kaufnachweis für das Einsteckteil und stellt dann den MES für das reduzierte Kaliber aus. wenn ichmich recht erinnere biete die WaffVwV auch den Eintrag des Einsteckteil in die WBK an (obwohl nicht eintragungspflichtig) zum Zwecke der Munitionsberechtigung. WaffVwV lesen...... 10.trallala sollte es sein
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ich würde mir mal hinsichtlich dieser Frage die WaffVwV ansehen....... ...es gibts ja den MES .............................und einen Bedürfnisnachweis für ein bedürfnisfrei erwerbbares Teil?.......hmmmm
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mit dem kleinen Unterschied, dass "verschlossen" im WaffG nicht definiert ist, "erwerben" schon.....;)
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zu viel Feuerzangenbowle gesehen? ausserdem ist Dein Ansinnen sachlich falsch im Kontext zum Jagdschein......oder hat jemand gefordert dass der TE seinen JS nochmal machen soll? keiner hindert Dich Deine Kenntnisse in Mathe und Bio aufzufrischen bzw. auf den aktuellen Stand zu bringen......... ebenso hindert keiner den TE sich auf den aktuellen Kenntnisstand, hinsichtlich Sachkunde hier im Speziellen der Waffenaufbewahrung, zu bringen...... Dein Vergleich (und damit auch Deine Forderung) hinkt! apropos........lustige Sache das...... ich hatte auch Mathe und Bio als LK....ist schon bissl länger her als bei Dir....... nicht der einzige Unterschied ......ich nutze meine Kenntnisse von damals beinahe täglich, denn ich habe nicht für die Schule ( bzw. das Zeugnis) gelernt sondern doch tatsächlich fürs Leben! ....und ich lerne immer noch... auch bin ich in der Lage mich selbst in einem bestimmten Bereich auf dem Laufenden zu halten oder mich sogar weitzubilden.....
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wenns in WO steht ist das anders? ....siehe Beitrag vom HBM.... und ich gehe mal ganz stark davon aus, dass man den Beitrag von MarkF auch in eben diesem Sinne verstehen darf!
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als Waffenbesitzer sollte man Primärliteratur schon von Metadaten trennen können........mit grünem Abitur allemal..... "sollte"......auch jeder Internetnutzer beherzigen......die Frage ist dann eben, ob er/sie/es das will.......oder kann...... ... da gehört eben schon bissl eigene Denkarbeit zu ...
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was dann aber wieder aus der WaffVwV stammt......... ....deutsches Waffenrecht = Hölle auf Erden.....
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aha, mit einem Reißverschluß ist also nur geschlossen ...heletz....von Dir bin in anderes gewohnt..... Kofferdeckel zugeklapp: geschlossen Bügel verriegelt/Schieber geschoben: verschlossen Schlüssel rein und umgedreht (alternativ Schlösschen drangehängt und "schnapp"): abgeschlossen oder Futteral.... zipper (Reißverschluß) ritschratsch: verschlossen Vorhänger durch die Ösen und "klick": abgeschlossen Kofferraum/Handschuhfach "schnapp": verschlossen Schlüssel rein und umgedreht: abgeschlossen was fordert das Waffenrecht?........."ver"...... manchmal hilft einem auch der ganz normale deutsche Sprachgebrauch
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magst Du auch ein Beispiel? Straßenverkehrsordnung......... nä das Schild muss ich nicht kennen.....was ist das? Kreisverkehr?...haben wir zu hause nicht.....muss ich nicht wissen wie das funktioniert. ich bewege mich im deutsche Straßenverkehr als Kraftfahrzeugführer, dann hab ich das zu wissen, egal wie lange die Fahrprüfung her ist. und um zum Thema zurück zu kommen: WaffG ist Bundesgesetz, auch die AWaffV gilt bundesweit..... sogar für Jäger aus Bayern ........und auch die aus Hamburg. wenn ich als Jäger aus Bayern in Hamburg jagen gehe, dann hab ich mich gefälligst vorher schlau zu machen, was da jagdlich auf mich zu kommt. andersrum genauso. wenn ich einen Jagdschein habe und mir eine Waffe leihe, dann hab ich auch zu wissen was Sache hinsichtlch der Aufbewahrung ist, ganz egal wie lange die Prüfung her ist! zur KLEINschreibung steht was in jedem meiner Beiträge.......Lesekompetenz?......nur um mal die persönlichen Komplimente zu erwidern! sachliches Gespräch? kritikfähig?...... heute schon in den Spiegel geschaut? Scheuklappen schon abgelegt?
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aber lesen und schreiben kannst Du noch?
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am Geld mangelts ja bezeichnenderweise nicht, für 3 Tage Hotel wäre das Geld ja offensichtlich da. was kostet nochmal so ne A-Dose? .....darf sich jetzt jeder seinen Teil dazu denken! mir hat der Hotelspruch meinen "Anfangsverdacht" voll bestätigt. @MarkF: 1000 Daumen hoch!
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you made my day! ... ich nehm alles zurück und behaupte das Gegenteil! bitte entschuldigt die Störung......
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was ist daran überheblich, wenn ein (ach so toll und viel besser als alle anderen ausgebildeter) Jäger bei dieser einfachsten Aufgabe schon scheitert? Überheblichkeit sehe ich da nicht (zumindest nicht bei mir)......peinliche Ahnungslosigkeit schon eher...... mir als Sportschütze wird der überlegen ausgebildete Jäger nämlich staatlicherseits vorgehalten....... hier sieht mans ganz deutlich... (und komm mir keiner mit Neid).... aber mir geht der Hut hoch, wenn nicht mal die einfachsten und grundlegendsten Sachkundekenntnisse vorhanden sind......sorry, aber was ist das für ne Ausbildung, wenn ein Jäger keinen Plan hinsichtlich Waffenaufbewahrung hat...... unterrichtet wurde er garantiert in dem Themenbereich, sowohl hinsichtlich der Aufbewahrung "zu hause", wie auch auf Jagdreisen....... ....er hätte ja auch den Waffenverleiher fragen können......die Blöse wollte er sich sicherlich aber nicht geben..... ein Forum ist ja so schön nicht-öffentlich (Bärendienst danke! da triffts dann auch mich wieder!).......und anonym (ja klar).... ...meine Meinung und mein Mißfallen diesbezüglich erlaube ich mir zu äußern.....grade weil sowas wieder auf die Allgemeinheit der Waffenbesitzer zurückfällt....und mir als Nichtjäger dann wieder vorgehalten wird. ich weiß auch dass dies vom System ( durch das Gesetz) so beabsichtigt ist.......und wir auf diese Weise auch planmäßig aufeinander gehetzt werden .......irgendwie muss man uns ja loswerden..... ist mir jetzt grade egal.....auch wenn man mir jetzt den Spaltpilz umhängt.......aber wie soll man sonst aufzeigen, dass nicht alle so ahnunglos sind. Edit: Du willst einen sinnvollen und hilfreichen Rat?......gut, dann möge der TE doch bitte die Unterlagen aus seiner Jägerausbildung konsultieren.....das gibts sicher auch Hinweise wo im WaffG er die entsprechenden Vorschriften findet......
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soviel zur ach so hochgejubelten (und allen anderen haushoch überlegenen) Sachkundeausbildung bei Jägers. ....sag bitte wo die Jagd stattfinden soll......als Warnung für alle Nichtjäger!
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hab ich jetzt die Ironie übersehen oder Du die Fakten?
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oje....... oje..... geh blos nie in die Schweiz zum Feldschießen oder dergleichen..... ... wenn Rucksack, dann ist da höchstens die Brotzeit drin..... Waffen, Waffen überall........überall!!! .......ich kann Dir sagen ....... der blanke Horror!!!! und jedes Jahr wieder und wieder........hunderttausende Tote......... ...die es nicht gibt....
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soso..... http://lmgtfy.com/?q=Westernschießen alles was bisher geantwortet wurde findet sich dort in den ersten links...... ja ich weiß......müsste man ja alles lesen.........so ist es schon einfacher oh, einen hab ich noch.......einen hab ich noch: http://www.gidf.de/
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Unstimmigkeiten und Fehler kann man bereinigen lassen.......dafür setzt man sich mit seiner Behörde in Verbindung ......
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in meiner WBK steht ".32" ...... auf der Waffe steht die 1651...... ....hab ich jetzt ein Problem?.... nö, warum auch!......ich bin sachkundig und weiß was ich darf (erwerben und verschießen) und was nicht..... und wenn ich für die 2.45 im DSB eine halbautomatische Pistole / Selbstladepistole im Kaliber ".32" beantrage, ist das genau so in Ordnung wie ".32 S&W long" oder ".32 S&W long WC". je spezifischer ich das Kaliber angebe, desto eingeschränkter bin ich beim Erwerb....... zumindest theoretisch!...... es wird zwar eh idR auf die WC hinauslaufen........ theoretisch sind aber auch andere Waffen möglich, so für die Disziplin zugelassen......beispielsweise in .32 ACP.... mensch, was ist denn daran immer so kompliziert? macht doch nicht aus jeder Mücke einen Elefanten....mit bissl Recherche in Kombination mit den zwangsweise! vorhandenen Sachkenntnissen, kann das Problem doch jeder selbst lösen.......
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Geigenkasten ( sogar in Schwarz und mit Reißverschluß ) hätte ich ja........ nur mir fehlt die Tommy!!!! ......und Geigenkasten mit Vorhängeschloß kommt dann auch wieder blöd in der Bahn......
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und dafür brauchst Du ein vollzitat? des weiteren hättest dir den beitrag sparen können, HÄTTEST du den meinen wirklich gelesen...............hab ich nämlich nicht behauptet....... um sich SELBST zu informieren und schlau zu machen brauchts nichtmal sachkunde..........nur den willen dazu, eigeninitiative und bissl (selbst zu erbringende) arbeit...... ... oh.....hab ich ja schon geschrieben.......HÄTTE man auch erkennen können........ aber ich gebe zu, das geht in dem vollzitat doch etwas unter!