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alzi

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Alle Inhalte von alzi

  1. und warum nicht mal lesen was man selbst zitiert und schreibt! Wie deutlich brauchst Du es noch? So ist es eben. Das ist eine Regelung sie ausnahmsweise mal sinnvoll ist. Und wo ist für einen Verein das Problem eine entsprechende Munitionsberechtigung - bei Bedarf - zu erhalten. Wieder mal ein Problem das keins ist.
  2. Nein, es muss in der Verbotsverordnung eine Ausnahme für Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen gemacht werden. Ich wette mir Dir, das wird erstmal SO nicht erfolgen, obwohl ausdrücklich gesetzlich gefordert!
  3. Deutschland liefert doch Helme. Bundesregierung ansprechenen, Deine Hilfsgüter werden dann einfach mitgeliefert!
  4. ... weil ihn das WaffG nicht zwingt ... er DÜRFTE .... muss aber nicht...... unternehmerische Freiheit!
  5. §12 WaffG Bedürfnis
  6. Die Frage erübrigt sich. Auf §12 und das Bedürfnis wurde bereits verwiesen!
  7. erfolgt erlaubnisfrei. Bedürfnis für die Grundwaffe ist dann bereits vorhanden, spielt also keine Rolle für den Erwerb des WS!
  8. erzähl mal!
  9. aber 2fach sachkundig bist Du schon, oder? .... sind denn schon wieder Ferien?
  10. Der §12 WaffG beschreibt mehrere Fälle. Jetzt kommts drauf an, was man will und dann welcher Fall das hergibt. Die WaffVwV kann dabei dem Verständnis etwas auf die Beine helfen. Man muss sich damit halt schon mal bissl selbst beschäftigen! .... und da kann durchaus auch die Suchfunktion des Forums hilfreich sein.... Ja, und die Behörde lässt man schön aussen vor, die sind dort idR selbst nicht sachkundig, im Gegensatz zu Dir und Deinem Nachwuchs.
  11. §12 WaffG!
  12. nein, sowas gibts garnicht! zumindest nicht waffenrechtlich. hast Du noch immer keine WBK, dass Du solche Fragen stellst?
  13. und ausserdem ist gefordert "VERschlossen"!
  14. Zitier das doch mal bitte aus Deiner Text-Quelle.
  15. Werde sachkundig und diese Art Fragen kannst Du Dir dann selbst beantworten.
  16. Doch! Kaufen kann und darf er ALLES, auch in Deutschland, nur nicht erwerben. Apropos: sind eigentlich schon wieder Ferien?
  17. aber mit Ironie kannst Du ansonsten schon umgehen, oder?
  18. Weil die Waffenhändler in D alle inkompetent sind und bevor die was falsch eintragen, machen das doch besser die FACHleute in den Ämtern!
  19. Und den Nachweis bekommt er von besagter Behörde. Wenn die Ihm dann den Nachweis schicken anstatt die Waffe einzutragen, dann kannst Dir an einer Hand abzählen warum die derartige Bearbeitungszeiten haben!
  20. ja, da liegst Du eindeutig falsch!
  21. Hab extra noch nachgesehen.....Problem gelöst
  22. Man KÖNNTE ja aber auch einfach mal nachsehen in der SpO des DSB (wenn Landesverband WSV) ob bei der Disziplin Standardpistole (oder alternativ Olypische Schnellfeuerpistole) überhaupt ein Revolver zugelassen ist. ...immer Probleme konstruieren wo überhaupt keine sind... ...wer die SpO kennt ist klar im Vorteil!
  23. .... dann sollten die Sachkundekenntnisse ja noch taufrisch, aktuell und PRÄSENT sein..... und dann solche Fragen hier..... Aufbewahrung, Erwerb, WBK..... für mich unbegreiflich, oder sind schon wieder ferien?
  24. Nennt sich "Bedürfnis"! Lernt man in der Sachkunde.
  25. So formuliert dürfte es verständlicher sein: Eine Person kann mehrere Bedürfnisse haben. Daher auch unterschiedliche (und damit mehrere) Erwerbsberechtigungen. ....wie Sal-Peter auch schon schrieb.
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