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alzi

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Alle Inhalte von alzi

  1. WaffG AWaffV WaffVwV und falls zutreffend, die entsprechenden Richtlinien der Verbände lesen bildet! es ist tatsächlich so einfach......
  2. alzi

    Leihschein

    weder WaffG noch WaffVwV wurden dahingehend geändert und laut WaffVwV ist hier ein allgemeines Bedürfnis (als Sportschütze) gemeint und es wird auch nicht nach gelb/grün unterschieden. (das Alter lassen wir jetzt mal aussen vor!) jetzt hätte ich gerne von dem/den entsprechenden SB in der/den Behörde(n) eine dezidierte Ausführung warum die "Leihe" in der "bisherigen" Form nicht mehr zulässig sein soll und auf welchen Tatsachen (Gesetzes-/Verordnungsänderungen) sich diese Änderung bei der "Leihe" (in deren Sichtweise) stützt! danach habt ihr nicht gefragt? das wurde Euch nicht mitgeteilt? hmmmmm..... "Leihe" = §12 Abs.1 Nr.1a WaffG
  3. er meint damit garnix, er hat Dir benannt wo Du es nachlesen kannst. und damit Deine Frage beantwortet. und das ist so gestaltet damit der jeweilige Einzelfall "gewürdigt" werden kann. bei Dir selbstverständlich immer das Maximalmaß!
  4. alzi

    Erwerb 4mm M20

    Voreintrag? auf grün, na sicher doch! 2/6 bei bedürfnisfrei? nicht wirklich ..... ausser Du nimmst se auf gelb/grün als Sportschütze mit entspr. Disziplin! (auf gelb geht aber der Rev. nicht.)
  5. alzi

    Gelbe WBK

    was soll da kulant sein? selbstverständlich besteht die Erlaubnis (gelbe WBK) fort. sie wurde nie widerrufen oder zurückgenommen. der einzige Grund sie zu widerrufen wäre, dass er seit 2014 keine Waffe erworben und/oder besessen hat und ein Bedürfniswegfall angenommen wird. ein Bedürfnis (Fortbestand) kann er ja inzwischen aber auch wieder glaubhaft machen. bislang sah keine Behörde (weder die alte noch die neue) Veranlassung den Fortbestand seines Bedürfnisses anzuzweifeln. trotz Vereinsaustrittes. inzwischen ist er wieder aktiv, inkl. Mitgliedschaft. kauf ne Waffe auf gelb, hinterleg die vorsichtshalber solange beim Händler/Büxer/Verkäufer und melde den Erwerb an. wenn die neue Behörde noch keine Unterlagen hat, dann soll sie die bitte bei der alten Behörde eintreiben! die alte Behörde hat das weiterzureichen (Melderegister). er kann doch nix für, wenn die alte Behörde schlampt oder ihren Pflichten nicht nachkommt (z.B. NWR).
  6. alzi

    Leihschein

    nein, es muss nicht noch genauer (sprich feiner und kleinteiliger) formuliert werden, sondern so weit (d.h. grober), dass es erst garkeinen interpretationsspielraum gibt!
  7. alzi

    Leihschein

    keine Frage, der der Händler muss sich eine Berechtigung vorlegen lassen. oder zumindest muss die Berechtigung glaubhaft gemacht werden. im Falle "Leihe" und Munition empfiehlt die WaffVwV in 12.2 einen "Leihschein" i.V.m. einer WBK-Kopie. (die Referenz auf §38 ist hier (inzwischen?) aber falsch, sollte auf "g" verweisen statt "e") d.h. waffenrechtlich ist die Munitionsberechtigung i.V.m. der "Leihe" unkritisch. lediglich der Munitionskauf beim Händler bzw. -erwerb vom Händler gestaltet sich schwierig hinsichtlich der Nachweisführung (zumal dieser sogar nach WaffVwV nichtmal notwendig ist). hier wäre ich als Händler aber auch sehr "zurückhaltend" und stimme Dir diesbezüglich zu! möglich und zulässig wäre es aber! zugegeben, man kann - v.A. im Zusammenhang und Kontext der anderen Ausnahmetatbestände des §12 - schon zu der gleichen Einschätzung wie in den Kommentaren kommen. muss man aber nicht! zumal hier weder das WaffG, noch die WaffVwV (ja, die interessiert eh keinen, ich weiß doch!) ausdrücklich einschränken. daran wurde vermutlich einfach garnicht gedacht - alles Theoretiker, keine Praxis - aber "Not" macht nun mal erfinderisch und blöd sind "wir" ja auch nicht.
  8. alzi

    Leihschein

    hat der Gesetzgeber aber nicht so formuliert, sondern nur ganz allgemein eine Freistellung von der Erlaubnispflicht in §12. und weil das ja im §§-Land nicht so einfach sein kann bzw. darf wie es geschrieben steht ..... geht ja mal garnicht, da könnt ja jeder kommen! ....... brauchts natürlich auch da wieder - für die Richter - diese tollen Kommentare in denen eine allgemeine Freistellung wieder eingedampft wird .... und wenn das da mal so steht (hat sich ja jemand Gedanken zu gemacht) und weil es dann ja so einfach ist (muss man ja nimmer groß nachgrübeln), übernehmen "wir" diese Ansicht eben.
  9. alzi

    Waffennummer-Vorbesitzer

    wen Du kennst, und wer was hat, ist ABSOLUT irrelevant! Du schreibst hier waffenrechtliche Falschaussagen am laufenden Band, also lass es einfach sein! und selbst das was Du zutreffenderweise zitierst ist irrelevant, weil sie durch Deine Falschaussagen ins leere laufen. lern erstmal die waffenrechtlichen Begrifflichkeiten, dann geht Dir evtl. mal ein Licht auf. wurde Dir ungezählte Male in diesem Thema vorgebetet, wo Deine Wissenslücken liegen und worin Dein Fehlwissen und Deine Fehlargumentation gründet. also hör bitte auf! das verwirrt nur! zitieren kannst Du was Du willst, mit Deinen bisherigen Zitaten hast Du aber nur bewiesen, dass Du es nicht richtig weißt und v.A. dass Du es nicht verstanden hast!
  10. alzi

    Waffennummer-Vorbesitzer

    Alzi, bei deiner Historie bist du der letzte, der hier moderative Hinweise geben kann.
  11. und genau das ist auch der Spaltkeil der in die LWB getrieben wurde und weiterhin wird! da brauchts die nLWB garnicht mal.
  12. na ..... 110 !
  13. Du hast Dir alle Antworten schon selbst gegeben! Thema erledigt. ...hier kann zugemacht werden...
  14. -F-E-R-I-E-N- immer der gleiche Affenzirkus........
  15. is ja Fasching....und er hat diesmal das Troll-Kostüm gewählt. ja ne is klar....das "Problem" mit dem ersten Beitrag .....und dann noch mit dem Nutzernamen! macht zu das Ding...oder besser noch.....LÖSCHEN!
  16. wenn das wirklich FACHleute sind, dann merken die auch ob Du vorformulierte Antworten gibst oder gar lügst. da hilft nur Du selbst zu sein, denn der soll ja beurteilt werden und auch eine Erlaubnis erhalten, nicht irgendeine Kunstfigur. wenn Dich das sportlich reizt, Du Dich den psychischen und physischen Anforderungen gewachsen siehst, Dich sportlich weiterentwickeln willst, dann sag das einfach. selbstverständlich solltest Du da nicht laut brüllend in Tarnklamotten reinrennen ......"töööööööötääääääääääääään"
  17. alzi

    BDMP Aufsicht BDSler

    ich würde hier auch eher vom umgekehrten Fall ausgehen.
  18. alzi

    BDMP Aufsicht BDSler

    aber nicht in jedem Verband! und dort auch nicht jede Form von Schießbuch(/Schießnachweis). mancher muss dafür eine ganz spezielle Erlaunis haben um das zu dürfen und dann darf das dort auch nur er/sie/es. Aufsicht führen darf waffenrechtlich erstmal jeder der nach WaffG i.V. mit AWaffV die notwendigen Fähigkeiten nachgewiesen hat und dem das entsprechend bestätigt/bescheinigt wurde. da haben die Verbände erstmal nix mit zu tun. ob der Standbetreiber/Verein ihn dann auch lässt (oder ihn dazu verpflichtet/beauftragt) steht auf einem ganz anderen Blatt. bzw. ob der Standbetreiber/Verein/Verband die Qualifikation anerkennt......da kann es ja auch gewisse Unterschiede geben....wie bei der Waffensachkunde auch...... wenn auf bestimmte (waffenrechtliche) Bereiche eingeschränkt/beschränkt wurde in der Ausbildung bzw. der Bescheinigung(/dem entsprechenden Nachweis).
  19. es gibt doch ausdrücklich die Rubrik "Waffenrecht Österreich" ....... da werden sie geholfen. dort kann man auch nachlesen......wird Dir sicherlich die eine oder andere Frage umgehend beantworten..... kann ihm das mal bitte jemand verschieben! ...und vergiß mal ganz schnell wieder den 6,35/.410/Flobert -Müll. das wird munitionsmäßig extrem teuer, zumal Du bei der Waffenauswahl z.T. ja eh das Billiggerümpel gewählt hast.....das passt nicht...macht finanziell (sowohl auf kurze wie auf lange Sicht) keinen Sinn. kauf Dir dann doch besser was vernünftiges in einem vernünftigen (d.h. gängigen!!!!) Kaliber!
  20. alzi

    Mietwohnung

    sind denn schon wieder Ferien?
  21. Jack Du hast einen Fan mehr!
  22. na von 3 Dingen: - N - I - X
  23. hör endlich auf in diesem Forum Deinen Müll zu verteilen!
  24. lies doch einfach mal das WaffG ... in diesem Kontext ... IIRC erläutert das die WaffVwV sogar nochmal.... Hilft Halbwissen und Falschwissen zu korrigieren. Du hast eine Erlaubnis!
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