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Führen von Bowiemesser; allgemein anerkannter Zweck?
alzi antwortete auf Multivan's Thema in Waffenrecht
@Jack Aubrey hat mich herbefohlen: nein, lass den Schei$$ mit dem Bowie, Du bist nicht Crocodile Dundee! https://de.wikipedia.org/wiki/Tröte -
ich kenn nur das TAED-System. Defi?....hmm, nicht dass ich mich allzusehr dran erinnern würde. es wäre aber möglich, dass da jemand war der gefühlt 2 Stunden lang die 4 (?) Bilder auf dem Koffer erklärt hat und dass man der Bandansage folgen soll. also AED: insofern die dreizige Neuerung: Bilderrätsel, das man auch in fast jedem Eingang zu einem öffentlichen Gebäude wieder sieht. ......und das man mit mehr als einstelligem IQ .....in 10 Sek. löst. man braucht nicht für Alles ne tagelange Aus- bzw. Weiterbildung. mit offenen Augen durchs Leben gehen reicht auch manchmal/manchem. ....aber ich glaube wir kommen (in den Details) doch etwas vom Thema ab
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unbestritten! in der - eigentümlich deutsch - verordneten Art aber Schwachsinn! ....... ich vermute da dürfte auch Übereinstimmung herrschen.
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ich darf Dir darauf mit einem Zitat antworten: ich auch nicht wirklich. das Allermeiste wusste ich schon zuvor, den Rest irgendwann danach....überwiegend alles selbst angeeignet. ich bezog mich auf UE, nicht Stunden, aber egal! es war bedeutend vor 2016! der o.g. war dann 2014. die einzige Neuerung war rein technischer Natur: Beamer statt Overhead-Projektor/Dia-Leinwand! die zweizige Neuerung: beim Dummy hat Hygiene eine Rolle gespielt.
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so isses! und ob man das nun berücksichtigt oder nicht, dann lässt man doch gefälligst wenigstens den Finger vom Abzug!
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tja, hätte er den Schuß richtig fest gemacht, hätte der sich auch nicht einfach so gelöst. Pfusch!
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untertänigst wie immer natürlich, weil Du hast ja nix zu verbergen! ich bewahre gemäß den bestehenden waffenrechtlichen Vorschriften auf. das hat meine Behörde von mir schriftlich bei jedem waffenrechtichen Antrag bekommen, also inzwischen mehrfach. daran hat sich nichts geändert! Soll erfüllt.
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melden macht frei! apropos..... frag doch mal die "Praxis"
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ja, man darf dabei nur die Bedingungen/Voraussetzungen für die Erlaubnis (= Ausnahme vom Generalverbot) nicht ausser Acht lassen. und genau hier befinden wir uns: was ist noch im Rahmen des anerkannten Bedürfnisses. wenn hier auf genehmigte Sportodnung abgezielt wird, dann wäre (ganz streng gesehen) beispielsweise die Teilnahme an Auslands-IPSC Wettkämpfen nicht gedeckt, sobald es Abweichungen (ich will hier nicht konkreter werden!!) von der dt. Sportordnung gibt, welche in dt. ein Verbot begründen.
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wobei Du hier hinsichtlich des deutschen Waffenrechts wohl irrst. denn das dt. Waffenrecht lebt vom Erlaubnisvorbehalt. grundsätzlich ist erstmal ALLES verboten, jedoch unter bestimmten Umständen einiges erlaubt, wobei der erlaubte Bereich teilweise widerum explizit beschränkt wird.
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hmmmmmm es gibt im deutschen Rechtssystem Bereiche, in denen ein Verstoß gegen dieses Recht im Ausland (also eigentlich ausserhalb des Geltungsbereiches dieses Rechts) dann in Deutschland geahndet werden kann und wird. in Analogie dazu ....... der Strick liegt bereit.
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ne, weil manche Dinge einfach Schwachsinn sind! Für meine JuBaLi wurde ein Erste-Hilfe Nachweis gefordert, nicht älter als 12 Monate. Durfte ich mir dann 16 UE lang den Arsch plattsitzen. Was gabs Neues seit dem Kurs für meinen Führerschein? NULL! verschenkte Lebenszeit! nur dass mir dann, nach den 16 UE, jemand einen Stempel auf den Nachweis haut zum Beweis dass ich auch wirklich die 16 UE ABGESESSEN habe. Gegen Ende der Dia-Show (die letzten 4 UE) haben wir der Dozentin den Text zu den Bildern geliefert. ich bin weder Rettungssänitäter noch Notfallarzt. ich bin ja nun auch nicht grade ein 2. Einstein, aber das Bisschen geht schon noch. Also der Sinn? KEINER? gekostet hats trotzdem. vor Allem Lebenszeit. das Lustige dran.... ein paar Monate später haben sie die Anforderungen auf 12 UE gesenkt......das Sitzfleisch wirds danken.....SINN? keiner! denn, ob nun 12 oder 16 UE........ 1 (in Worten. EINE) UE hätte auch genügt und würde 15 bzw. 11 UE leeres und aufgeblasenes Geschwafel sparen. über den Sinn von Erste-Hilfe-Kenntnissen brauchen wir nicht diskutieren....... es gibt aber auch Leute (und das nicht wenige), die sich nach dem ersten Blutstropfen gleich daneben legen, da hilft dann auch keine Auffrischung jedes Jahr. letzte Woche beim Facharzt...... ja hier Merkblatt bitte lesen.... "kenn ich noch vom Letzten Mal, grade mal ein Jahr her"..... LESEN!!!!! das müssen alle.... beim querlesen alle 3 (DREI) Schlagworte - welch Wunder - gefunden, die da drin sein müssen.......die hätte ich aber auch so parat gehabt! bin zwar kein 2. Einstein, aber mein IQ ist auch nicht grade einstellig. soll ich mit der Waffensachkunde (wie mancherorts vermittelt) fortfahren? 27er-Fachkunde? ....... verschenkte Lebenszeit!.....nur für den besch....eidenen Stempel!..... und das für viel Geld! wer sich wirklich - auch nur etwas - interessiert, der hat das auch so drauf! ...in CH und A himmeln sich die Leute ja auch zu dutzenden ohne sowas tolles... Fazit: man muss es nicht übertreiben.....selbst wenn es im Prinzip sinnvoll WÄRE......in der - eingentümlich deutsch - praktizierten Art aber einfach nicht ist!
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also der Witz ist mir jetzt entgangen......
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aso ja....... Abitur.......Berufsabschluß........Studienabschlußprüfungen......... ... ich geh mich dann mal anmelden ... aber soll ich jetzt zum DRK, den Johannitern, Maltesern....oder besser gleich in eine UNiklinik? aber nur wenn die Ärzte dort durch ein neues Studium ihre Aprobation erneuert haben.
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ja genau! und eine Führerscheinwiederholungsprüfung! was da alles passieren könnte. und eine Waffensachkundewiederholungsprüfung! und mit Waffen erst. und eine Sprengstofffachkundewiederholungsprüfung! noch schlimmer. und eine Wiederholung der Jägerprüfung! die armen Bambis. und ..... ja ne is klar ....
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Blödsinn ist und bleibt Blödsinn! egal vom wem er stammt. Edit: wer so einen Schwachsinn verzapft, sollte weder einen Sachkundelehrgang, noch einen Verein leiten. ......nur meine private und ganz persönliche Meinung.
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auch da kann das WaffG helfen... beispielsweise in §12
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es wurden Sportschützen sogar schon Sachkundenachweise NUR für Druckluftwaffen ausgestellt...... das ist D!!!! da gibts nichts das es nicht gibt! @JackAubrey manche Deiner Äußerungen (auch in diesem thread wieder) lassen mich doch wirklich daran zweifeln, dass Du eine deutsche Waffensachkunde oder gar WBK hast! unglaublich was man da immer wieder lesen darf......
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in diversen offiziellen Verlautbarungen war ja in den letzten Jahren immer wieder mal zu lesen, dass die Zahl der illegal besessenen Waffen, die der legal besessenen Waffen um den Faktor 3-4 übersteigt. gehen wir jetzt (der Einfachheit halber) davon aus, dass die Waffendichte (Waffen pro Waffenbesitzer) ungefähr der der Legal-Waffenbesitzer entspricht, dann wird bei 75-80% der Waffenbesitzer die Aufbewahrung überhaupt nicht (bzw. noch nichtmal ansatzweise) kontrolliert, geschweige denn dass dies überhaupt versucht wird. das ist ein krasses Mißverhältnis! und es wird nur die eine GESETZESTREUE Minderheit von 20-25% der Waffenbesitzer - über die Maßen! - schikaniert. das ist eine staatliche verordnete Schikane und Diskriminierung! ...... einer mehr als gesetzestreuen Minderheit...... ...einfach mal durch den Kopf gehen lassen...kann mir nicht vorstellen, dass das verfassungskonform sein kann! inzwischen gibts doch die Möglichkeit von "Verbandsklagen" in Deutschland.........also Verbandsfutzis....Ärsche aus den Sesseln!
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für IPSC mit Kurzwaffen (Pistolen/Revolver) sollte diese Sachkunde ausreichend sein. seit 2010 hat sich da auch nix gravierendes geändert. falls mal LW angeschafft werden sollten...... dann ist halt ne weitere/neue/umfassende Sachkunde fällig. ausser der/die SB kann nicht lesen und es flutscht so durch.......aber eher unwahrscheinlich......zumal aufgrund der neuerlichen Beführwortungserfordernisse in diversen (Landes-)Verbänden.
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wenn ich hier jetzt schreiben würde, dass Du Dich irrst, wäre das unserer Sache wenig dienlich.
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..... wow ...... Blinde und Farbe .... ...träum halt weiter...
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ist nicht mein Aufgabenbereich, diesbezüglich darf ich garkeine Daten erheben....hilft auch keine Einverständniserklärung.
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darf ich nicht, ist mir verboten! DSGVO! ausserdem ist das nicht meine Aufgabe, sondern die der jeweiligen Behörden, denn die haben dafür zu sorgen dass auch in dieser Beziehung eine Gleichbehandlung ALLER Waffenbeitzer gewährleistet ist. so will es das Gesetz! ich hab den Rotz von WaffG nicht verbrochen.......ich werde nur mal wieder diskriminiert..... aber bei mir juckt das keine Sau!
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ne, die Illegal-Waffen-Besitzer müssen das auch.......rein theoretisch!....... daraum plädiere ich schon lange für FLÄCHENDECKENDE Aufbewahrungskontrollen! warum? Gleichbehandlungsgrundsatz! die Illegal-Waffen-Besiter werden nämlich nicht anlasslos kontrolliert, obwohl auch die gesetzeskonform aufbewahren müssen! eindeutiger Rechtsbruch durch Diskriminierung!