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waldlaeufer55

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  1. Nächste Frage In einem angesagten in der Waffenverbotszone einer größeren Stadt angesiedelten Restaurant gibt es Schweinshaxen. Der Haxen wird vom Kellner gebracht. Im Haxen steckt ein auch für Schweinshaxen geeignetes Steakmesser. Muss ich nun auf diese Spezialität dieses Hauses verzichten,nur um unserem Waffengesetz gerecht zu werden? MFG. ein fragender Waldlaeufer
  2. waldlaeufer55

    Grauer Star

    Lass die Operation machen. Ich musste beide Augen machen lassen. Bei mir ist die Sicht auf die weite (Autofahren) sehr gut geworden,allerdings brauche ich nun eine Lesebrille. Und ja,das Thema Schießbrille wird eventuell auch wieder aktuell. Bei mir wurden es neue Gläser ,das ist aber das kleinere Problem gegen die Probleme die vor der Operation mit der Verschlechterung des Sehvermögens aufgetreten sind. Mfg. der Waldläufer
  3. Die Schwedenmauser wurden oder werden nummerngleich und nicht nummerngleich gehandelt.und demzufolge auch geschossen. Hat bei mir den Kontrolleur restlos nicht interessiert.Ob es allerdings eine gute Idee ist,den Kammerstängel ohne eine möglichkeit zum prüfen des Verschlussabstandes zu tauschen bezweifle ich. Darüber kann ich auch von der rechtlichen Seite nichts sagen. MFG. der Waldlaeufer
  4. Mein Waffenschrank wurde so wie er im Raum steht bei der Kontrolle nicht beanstandet. Vorschrift beim Kauf war nur unter 200 kg muss befestigt werden. Meiner hat laut Typenschild 205 kg. Wenn die Versicherung sagt,ab einem gewissen Wert,den sie bei Diebstahl ersetzen soll,muss der Tresor auch noch mechanisch nach Vorgaben des Herstellers befestigt werden soll,ist das eine ganz andere Baustelle. Was mit der Schloßdiskussion noch kommt bleibt abzuwarten. MFG. Der Waldlaeufer
  5. Bei der Dioptermontage hat der Büchsenmacher einen Teil der Ziffer 4 durchbohrt.Es war aber dennoch als 4 erkennbar..Dennoch wurde es bei der Kontrolle beanstandet und ich musste beim Büchsenmacher eine neue Nummer einschlagen lassen. Mfg der Waldlaeufer
  6. Nicht vergessen! Zumindest eBay und Co haben in ihren Geschäftsbedingungen den Verkauf auch dieser freien Waffen ausgeschlossen.Also aufpassen wo du sie anbietest.Am besten wäre natürlich wenn ein Bekannter sie will.Ueber 18Jahre alles legal . Ansonst ist alles schon geschrieben. MFG der Waldlaeufer
  7. Aus eigener Erfahrung kenne ich das auch als ganz easy und entspannt,wie schon einige geschrieben haben. Nun kommt aber Bruchstückweise mehr zutage Mir kommt nun der verdacht,dass irgendwo der Satz "Gefahr im Verzug" als Argument der Behörde kommen muss. Auch deine Aussage zu dem offenbar nicht alltäglichen Unfall spricht dafür. Dann kommt irgendwo der Moment wo die Behörde schnell handelt . Wenn da nicht alles auf den Tisch kommt,ist eine weitere Diskussion im Forum Zeitverschwendung und Kaffeesatzleserei. MFG. der Waldlaeufer
  8. Ihr müsst dann beide auf der Waffenbesitzkarte aufgeführt sein. Kann man machen lassen,wenn bei beiden die Voraussetzungen(Bedürfnis)stimmen. Alles andere ist ein Verstoß gegen das Waffenrecht! Folgen bekannt. MFG. Der Waldlaeufer
  9. Solange nicht im Ansatz bekannt ist, ob es um Gewalt,Brutalität,Steuerrecht,Verkehrsrecht eventuell in Verbindung mit Alkohol oder Waffenrecht handelt ist alles was hier geschrieben wird Kaffeesatzleserei Zu unterschiedlich sind da die Sachverhalte,die für die Waffenrechtliche Zuverlässigkeit bestimmend sind.Deshalb kommt auch mir der Verdacht auf Trolle. MFG. Der Waldlaeufer
  10. Der Beitrag den der Webnotar vom Saarland eingefügt hat, gilt doch allgemein,zumindest auch in Baden Württemberg. MFG. Der Waldlaeufer
  11. Hallo shortcut Öffne mal die Webseite des BSSB. Dort ist es klar definiert. Besuch des auch offenen Standes nur mit 2 G. Das heißt als ungeimpfter darfst du einfach nicht auf den Stand .Punkt. Ganz abgesehen denke ich dass du dir als Ehrenmitglied keine solchen Rechte herausnehmen solltest. Es ist mit Sicherheit nicht gut fürs miteinander. Mfg. der Waldlaeufer
  12. Hallo Wollmops. Aufstellen und fertig.Mit der Hausratversicherung kannst du ja reden,was die dazu meint.Sie soll dir sagen,wie viel Summe im Einzelfall gedeckt ist.Zum Thema Standfestigkeit:Ein 200 Kg Schrank ist an den Außenwänden mit Beton verfüllt,die Türe ist nur massiveres Blech,aber sonst bis auf den Verriegelungsmechanismus leer.Das heiß,wie tissi schreibt,er kann und darf nicht kippen. Mfg. Der Waldlaeufer
  13. Ein verschlossener Käfig ist doch keinerlei Grundsicherung. Jede Wohnungstüre bietet mehr Sicherheit,zumal zwielichte Elemente sich nachts im Keller einer anonymen Wohngemeinschaft relativ sicher fühlen können.Der Tresor gehört deshalb in die Wohnung. Mfg der Waldlaeufer
  14. Hallo Kaiserdolch Diese Deutsche Ausführung bei Kotte und Zeller hat 7,5 Joule . Das ergibt dann ca 175 m/ sek. Das ist die in Deutschland ohne Waffenbesitzkarte erhältliche Energie. Mit Waffenbesitzkarte kannst du in Deutschland auch stärkere mit 24 oder auch 32 Joule kaufen. Wenn du bei dir allerdings die stärkere Version kaufen kannst,dann hast du auch eine wesentlich gestrecktere Flugbahn und somit auf nicht festgelegte Entfernungen ein einfacheres Zielen. Mfg der Waldlaeufer
  15. Hallo maxlll Wie ist es eigentlich mit der politischen Gesinnung des Vermieters. Darüber wurde noch kein Wort verloren. Sollte er grün oder links sein wirst du immer am kürzeren Hebel sein. Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Stiefel. Es reicht das Wort Eigenbedarf,wobei es nun keinen Sinn macht, seitenweise darüber zu diskutieren. Die Diskussion mit der Deckenlast ist in dieser Form an den Haaren herbeigezogen. Mfg. Der Waldlaeufer
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