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Speedmark

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  1. ich komme nicht, aber ich wünsche Euch sehr viel Spaß und Erfolg!
  2. bist Du etwa aus der Branche oder aus dem Handel, oder bist Du mit der Facebook Gruppe vor Ort? Eventuell können wir uns da mal treffen. Ich betreibe in der Nähe des Eingangs meist den Bratwurststand.
  3. Das Bedürfnis lautet, BDS 100 Meter Fertigkeit Schießen, SLSG ü.7mm opt.Vis. Die Z (vermutlich Zorro) muss aber mit Zweibein, Zielfernrohr, Zielfernrohrmontage und leerem Magazin das zulässige Gesamtgewicht von 7,5 Kg halten! 😄 Wenn dies gewährleistet sei, spricht dem Kauf nichts entgegen. Für meine Hilfestellung wünsche ich mir ein 100/300 Meter Schussbild eines Schützen der ......es kann.
  4. ja verstehe, weiß ich. Ich meinte in dem Zusammenhang mit Henke eigentlich meine beiden Nightforce NXS.
  5. Ja Kaufen war dort nie ein Problem. Nur wenn es als Stammkunde um eine 4 Tage abgelaufene Gewährleistungsplicht ginge, rückt er nicht mal eine verlässliche Kontaktadresse raus. Da kaufe ich lieber meine „Übersee-ZFs“ bei Henke ohne das mich danach jemand hängen lässt.
  6. hmm
  7. wird es schwierig? wurde wurde wurde, die Geschichte unter Altbesitz ist gegessen!
  8. 😂 die zocken Dich ab, das stimmt nie und nimmer😂
  9. also mein Beitrag muss genau gelesen werden und nimmt Bezug auf den "Berliner Lower" bzw. steht im Zusammenhang mit der Verweigerung des Lower Eintrags nach "§Altbesitz" der dem LWB in Berlin verweigert wurde. Das hat nichts mit dem Dreizeiler von CZM52 gemein, der mit seiner Meinung den Fall in Berlin aus dem Zusammenhang reißt! Begründung meiner Behörde bezugnehmend auf einen Infobrief der Landesbehörde, die auch in der Regel für Menschen mit Waffensachverstand zuständig ist. Darin informierte man meine Behörde, das so ein AR15 Wechselgriffstück laut dem neuen WaffG eingetragen werden muss/soll, da der LWB dieses als Altbesitz anmeldet und es technisch mit einer seiner Gesamtwaffen kompatibel sei, für die ein Bedürfnis schon erbracht wurde. Beim Nachfragen ob der LWB mit diesem Wechselgriffstück in Verbindung mit seinem Erlaubnispflichtigen "Oberteil" schon in der Vergangenheit dem Schießsport nachgegangen sei, trifft die Begründung über ein Bedürfnis des LWB wie folgt zu, "wenn das Wechselgriffstück schon als Altbesitz in der Vergangenheit führendes Waffenteil an einer seiner AR15 war. Daher bliebe das Bedürfnis in Verbindung mit einer seiner Gesamtwaffen bestehen. Das habe ich also nicht meiner Behörde erklärt, sondern die Landesbehörde meiner Kreisbehörde, die das im Anschluss mir erklärte! Und genau auf dieser "Schiene" wurden mir meine 3 AR Lower als Altbesitz eingetragen, da ich bekanntlich und nachweislich in mehreren Bundesverbänden sportliche nationale und internationale Erfolge erzielte.
  10. Du nicht!
  11. meiner technischen Meinung ja, weil der zweite Lower für eine weitere Disziplin mit anderem Reglement, Abzugswiderstand, Gesamtgewicht, oder gar in einem zweiten Bundesverband genutzt wurde.
  12. Speedmark

    DM 3Gun

    Ja sorry, ich hatte es dann schon gefunden. Ich bin ja selbst schon dort, hatte ich vergessen😄 Trotzdem Danke.
  13. Speedmark

    DM 3Gun

    wann ist das noch gleich? SAPB oder?
  14. Über den Seeweg 🙄
  15. hier noch eine weitere Abbildung.
  16. hallo Kollegen, ich gebe 4 von den Mag Lok Polymer Halter ab. Sie sind absolut neuwertig und werden ohne die Magnete verkauft. Sie sind einstellbar auf die meisten Gürtel und RIG Breiten. Lieferung mit je einer M5 Schraube passend für die 40Kg Magnete und ein Tütchen mit stabileren Extraclips um die Gürtelbreite einzustellen. Ich möchte 20,-€ inkl. Versand. Bitte per PN melden!
  17. Du hast doch meine schon geordert! ps, ach so, das war von Mittwoch 🙄
  18. Speedmark

    Brille mit Stärken

  19. Speedmark

    Brille mit Stärken

  20. ich habe gelesen das alle regelrechten Anmeldungen und deren Personen als LWB das Bundesverdienstkreuz mit Eichenlaub verliehen bekommen. Ab 100 Meldungen bekäme der Anmelder noch die Goldene Wettnahkampfspange dazu. 😂
  21. Ok verstehe! Da ich dafür keine Info über einer „Rechtsgrundlage“ im Fall einer nachträglich angebrachten Bezeichnung habe, stellen sich für meinen fiktiven Belang nur zwei Alternativen. Zum einen betrifft dies eine aufgebrachte Laserung durch einen zB. „Werbe-Fachbetrieb“ mit Laser, der für seine Kunden irgendwelchen Nippes zu Werbezwecken lasert. Also zB. AR15, .223, Nr. XYZ. Kosten, etwa 5-10€ Oder der Weg über eine von Deiner Behörde erstellten zugeordneten NWR Registernummer. Hui, ein weiterer Verwaltungsakt, kosten unbekannt! Dann die Aufforderung die Kennzeichnung durch einen BüMa aufzutragen. Selbstverständlich mit allen erforderlichen Maßnahmen und Handlings bezüglich des NWR und natürlich die nächsten noch unbekannten Kosten inkl. Versand. Und jetzt stellt sich die unbeliebte Frage bezüglich „Overnite vs. DHL und ob die verbleibenden Tage bis Ende August noch ausreichen. Ganz ehrlich, wenn das bei mir nicht so toll und reibungslos verlaufen wäre, so hätte ich meine beiden Ersatz Träger einfach meiner Behörde übergeben. Ach, heute Morgen vor dem Bäcker standen Zwei unter einem roten SPD Sonnenschirm und verteilten rote Kugelschreiber. Rate mal was ich die gefragt habe und was sie fragend antwortenten? Nach etwa 10 Sek. Bedenkzeit zu Ihrer Antwort, bin ich zum Bäcker rein! 🙄
  22. @StaffBull Nein, in meinem persönlich erstellten Datenblatt mit „Teilebericht“ als Inhalt meiner unterzeichneten Anmeldung, habe ich unter „Kennzeichnung/Nummer“ ohne angegeben. Nur das Modell, Kaliber und der Hersteller wurden angeben und eingetragen. In der Spalte der Verkäufer, steht Altbestand und meine eigene Adresse. Eine nachträglich angebrachte Nummer wurde bei den beiden Trägern und zwei Lower nicht verlangt. Bei meinen Magazinen waren wie bei Euch auch die üblichen Daten mit Kennzeichnungen/Nummern etc. des Vordrucks verlangt. Eine Nachfrage über mögliche vorhandene Rechnungen wurde nur in einem vorläufigen „Corona“ Telefonat gestellt, aber nicht verlangt!!! LG
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