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uwewittenburg

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  1. Wird es sicher noch 3, 4 oder 5 x geben, nur eben etwas anders, nur eben ähnlich! Wichtig ist nur dass sich die schwärzesten Sachen nicht wiederholen, wobei so mancher auch hier anders denken dürfte. (Ich hätte nun beinahe gesagt, dass ich nicht hoffe, dass Trump ein 2. Hitler oder Stalin wird) Ich glaube dass ich wohl keine grüne Farbe hätte wählen brauchen!?
  2. So ist das eben in der Praxis, entscheiden wird es dann das Gericht!
  3. Der Hauptkernpunkt ist doch: Wie reduziere ich den Waffenbesitz? (Für begriffsstutzige, nein nicht ich, sondern die Politik!!!!!) Von daher sollte sich eben jeder LWB und jeder Verein überlegen ob er hier irgendeinen "Hebel" zuläßt und der fängt dann eben bei kleinen "Schummeleien" an! Es wird überall gesucht, ob nun Bleibelastung, Lärmschutz, Alkohol im Vereinsheim u.s.w.. Mensch was haben wir schon im Verein für Gelder für die Minimierung der Risiken ausgegeben!
  4. Es ist doch ganz einfach! irgendjemand postet irgendetwas, die Behörde bekommt davon "Wind" (egal ob durch Denunziation oder sie liest selber mit). Dann wird der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis betrieben, ev. eine Strafanzeige wegen irgendetwas konstruiert, worauf erst einmal die Waffen vorsorglich beschlagnahmt werden. Danach kann man sich dann ein paar Jahre mit dem Gericht streiten. Ist dann aber nicht so wie beim Führerscheinentzug, wo du dann Personenbeförderung, LKW-Schein u.s.w. alles ev. einzeln wieder beantragen mußt! Frei nach dem Motto, wer hat den Nutzen?
  5. Neiiiiinnnnnn ! Nur wenn ich es zulasse! Hier scheint aber das Unwissen zu greifen! Endlich ist mal jemand da den ich fragen kann!
  6. Wer alles versteht verfängt sich ja nicht in Fallstricken. Was manche Politiker labern versteht man doch auch manchmal nicht. Scheint doch so gewollt zu sein.
  7. Meine Waffe ist lediglich mit Pufferpatronen unterladen, hoffentlich bekomme ich keinen Ärger!
  8. Es gibt aber auch Leute die so etwas auch nicht nutzen und es liegt in der Natur des Menschen dass er neugierig ist wenn er etwas findet, von daher untersucht er erst mal alles was er interessant findet. Von daher würde ich selbst nie eine Waffe geladen aufbewahren. Auch damals meine Dienstwaffe nicht, die geladen(streifenfertig) geführt werden musste, auch wenn sie keinen Sicherungsflügel hatte.
  9. Das Gericht wird sich auf das Gutachten der Behörde die den Widerruf betrieb gestützt haben. Ich persönlich würde meine Waffe ev. auch mal unterladen (also Magazin gefüllt in der Waffe) aber nicht geladen (Patrone im Patronenlager) lagern. P.S.: Ein eventueller Erbe kennt die Regeln ev. nicht.
  10. Es geht um die Kontrolle der Aufbewahrung der Waffen nach § 36 WaffG, dazu gibt es hier aber schon reichlich Beiträge. Vereinbare einen Dir passenden Termin. Kontrolliert werden die eingetragenen Waffen und deren Aufbewahrung, also ordnungsgemäßen Schrank gemäß den Richtlinien, somit würde ich in dem Schrank auch nur die Waffen/Munition lagern die eingetragen sind.
  11. So kenne ich das auch. Man kann die Waffen auch bei einem Händler in Kommission geben, da wird die Waffe dann ausgetragen und im Waffenhandelsbuch eingetragen. Kenne aber auch einen Fall wo das die Behörde nicht akzeptieren wollte, ist aber gescheitert. Katja dürfte das noch kennen.
  12. Erkläre das mal den Waffenbehörden! Ich glaube aber nicht dass deren Wille/Akzeptanz dafür vorhanden ist.
  13. Mit dem Widerruf der WBK erhält er doch eine Frist zur Abgabe, dazu gehört auch die Veräußerung und diese Frist ist eigentlich lange genug. Wenn man die dann aber verstreichen läßt? Nach den ganzen Amnestien bekommt man eh keinen vernünftigen Preis mehr.
  14. Nein, in dieser Sache nicht, aber für künftige Fälle, denn nach meiner Ansicht und dem Willen des Gesetzgebers hätte erst die Waffenbehörde versuchen müssen die Waffen einzusammeln und nicht die Sache als Straftat zu verkaufen, wobei es formal ja richtig ist dass beim Verlust der Waffenberechtigung der weitere Besitz der Waffentatsächlich eine Straftat ist. Schon wegen des Alters wäre schon zu prüfen warum die Waffen nicht abgegeben werden. Ist aber eben nicht bürgerfreundlich. Bei einem Bekannten meines Nachbarn wurde in solch ähnlichem Fall, auch bei einem ehemaligen Sportschützen, die Waffen durch ein SEK eingesammelt und das war einfach nur eine "Terminschlampe", ich kenne ihn ja auch. Der Senior hat versucht sich schriftlich zu wehren, aber seine Schriften zeigten eben seine Verwirrtheit und es gelang weder Richter noch Staatsanwalt ihm das zu erklären.
  15. Waffenverbotszonen gab es dort doch schon lange und der Begriff "gefährlicher Ort" existiert auch schon länger, sogar in Berlin. Wer sich dort gerade mal zufällig aufhält und nicht gerade szenetypisch wirkt, wird auch nicht seine Tasche öffnen müssen. Man kennt seine "Pappenheimer" und für die ist das ja auch geschaffen.
  16. Weil es gerade paßt, auch mit einem Koffer einkaufen gehen und ihn stehen zu lassen ist nicht verboten, zeigt aber die Reaktionen auf diese Handlungsweise, von daher bleibe ich dabei dass man nicht alles tun sollte was nicht verboten ist, sondern vorher nachdenken was es auslösen könnte: http://www.bz-berlin.de/berlin/mitte/bomben-alarm-weil-mohamad-klamotten-kaufen-ging
  17. Er hatte gar keinen Anwalt. Aus Altersgründen war er auch nicht mehr in der Lage die Notwendigkeit zu erkennen. Die erteilte Waffenberechtigung wurde von der Waffenbehörde wegen Unzuverlässigkeit und persönlicher Nichteignung widerrufen und er wurde nach Eintritt der Rechtskraft zur Abgabe der WBK und der Waffen aufgefordert. Nachdem er auf diese Aufforderung nicht reagierte wurde durch die Behörde Strafanzeige wegen illegalem Waffenbesitz erstattet und es wurde ein Durchsuchungsbeschluß zur Beschlagnahme der Waffen erlassen. Dass ich mit dieser Art des Vorgehens nicht konform ging, weil nach meiner Meinung so im Ablauf nicht zulässig, könnte mir ein Mitglied hier bestätigen. Aber meine Pensionierung aus Altersgründen kam schneller. Und nein, es lief ohne SEK ab.
  18. Ich habe nie behauptet dass man alles hinnehmen soll, im Gegenteil, natürlich soll man sich wehren, aber mit rechtsstaatlichen Mitteln. Auf das angeführte Beispiel gehe ich mal nicht ein, das wird garantiert untersucht und ist als Beispiel oder Vergleich bei einer halbseidigen Owi nicht vergleichbar, zumal eine "Entwaffnung" offensichtlich politisch gewollt ist.
  19. Die eine Bank löst Alarm aus weil sie schon mehrfach überfallen wurde, die andere eben nicht. Ich kenne auch einen Senior der hat als LWB aus seinem Fenster mit einer SSW lediglich "geknallt" und nun ist er alles los, WBK und alle Waffen und das waren nicht wenige. Habe ich selbst auf richterlichem Beschluß eingesammelt. Und nun?
  20. Und das wird heute reichlich getan, schlimmer als in der ehemaligen DDR. Das wollen oder können manche aber leider nicht begreifen, mir ist es eh wurscht, ich kann nur darauf hinweisen. Ich laufe heute mit der SSW an einem PVB vorbei, der grüßt mich freundlich, am nächsten Tag an einem anderen PVB, der das nicht so locker sieht. Und nun? Recht haben und Recht bekommen?
  21. Wenn ein verängstigter oder besorgter Bürger die Polizei ruft, die dann einschreitet und für Ordnung sorgt? Wer hat dann die Ursache gesetzt? Der Bürger oder die gerufene Polizei? Fehlverhalten gibt es aber nun mal auf allen Seiten, wobei ich bei offenen Führen einer SRS schon das Fehlverhalten bei jemand anderem sehe, so plump muss man sich nicht verhalten, sondern sollte nachdenken. Ich gehe doch auch nicht mit einem aufgesetzten Motorradintegralhelm in eine Bank, obwohl das ja auch nicht unbedingt verboten ist. Allerdings muss ich dann aber auch mit unangenehmen Reaktionen rechnen.
  22. Du hast es bisher nicht verstanden! Probiere es einfach mal in einer Großstadt in einer belebten Straße aus und berichte später über Deine Erfahrungen!
  23. Hat wohl auch etwas mit der Angst zu tun etwas falsch zu machen, etwa wegen Strafvereitelung im Amt, oder auch vor den Augen des Kollegen zu glänzen. Gibt da verschiedene Variationen.
  24. Solche "netten" Kollegen gibt es leider. Kommt aber leider auch auf das Alter, die Erfahrungen oder die Geltungssucht an. Mir war es lieber bei einem bisher unbescholtenen Bürger nichts verdächtiges zu finden. Für mich gab es dadurch weder Vor- noch Nachteile.
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