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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Manchmal sollte man eben nicht so viel denken oder grübeln!
  2. Das habe ja noch nicht einmal ich behauptet. Zum größten Teil kann man jedoch davon ausgehen. Schwarze Schafe gibt es leider überall. Heute wird weniger vertuscht und man zieht schneller Konsequenzen. Von daher sind auch PVB vor einer WD nicht sicher.
  3. Kein Mensch auf dieser Welt muss die aktuellen Rechtsprechungen des BGH kennen, es reicht der Anfangsverdacht, die Prüfungen werden eingeleitet und wenn dann jemand feststellt, dass der Tatbestand der Beleidigung nach aktueller Rechtsprechung nicht erfüllt ist, wird das Verfahren eingestellt und übrig bleiben dann ev. die Tatbestände der Zufallsfunde.
  4. Im gewissen Sinne schon, sonst wäre er kein Pressesprecher. Allerdings ist er auf die Zuarbeiten der jeweiligen Fachdienststellen angewiesen.
  5. Aber eben nur so lange wie auch die Gültigkeit der Jagderlaubnis besteht, ein Problem entsteht wenn die Verlängerung vergessen wurde.
  6. Ohhh, ein Staatsanwalt ist Angestellter? Wußte ich noch nicht! Bei Gefahr im Verzuge darf er auch anordnen, genau wie jeder PVB, ansonsten stellt er beim Richter den Antrag auf einen DB mit der entsprechenden Begründung.
  7. Seit wann trägt der Osterhase rote Mäntel?
  8. Tja, früher hatten wie auch einen Kaiser! Da wird nichts besser werden. Wer kennt denn heute noch echte Tiere? Welches Großstadtkind kennt denn noch Kühe, Schafe u.s.w? Andere Länder andere Erscheinungen und Gewohnheiten.
  9. Was für eine Leitung? In der Regel gehen die Meldungen per Internet-Anzeige ein. Die Anzeige wird dann an die zuständigen Stellen weitergeleitet, der an der anderen Leitung prüft nicht. Was soll man denn auch bei einem 16-jährigen auch prüfen? Der darf noch keine Waffen haben!
  10. Und das ist auch gut so!
  11. Bei einer AVK bin ich noch nie auf die Idee gekommen das mir etwas unterstellt wird, aber ich halte sie aus verschiedenen Gründen schon für notwendig.
  12. Meinen Satz nicht zu Ende gelesen? Na gut, in der 30-er Zone wird ja wohl auch unterstellt dass jeder das Tempolimit nicht einhält? Das stimmt so aber eben auch nicht, man geht davon aus dass es von einigen nicht eingehalten wird. Kann man aber jedoch auslegen wie man das sehen möchte, aber nicht jede Sichtweise stimmt komplett.
  13. Ich verstehe die Aufforderung als gut gemeinten Hinweis und nicht als Verbot! Das macht den Unterschied! Auch das ist Unsinn! Das Grundgesetz gilt auch für diesen Personenkreis, ohne Verdacht keine Durchsuchung! Das gilt eben für alle Bürger!
  14. Bei meinen beiden Vereinen kenne ich das nicht. Weil die und der Personalausweis genau wie der Jagdschein mitzuführen ist? Es wird nichts unterstellt, aber leider wird von einigen wenigen geschlampt, denn wenn diese Kontrollen nicht erfolgversprechend sind werden diese ja auch nicht durchgeführt, genau wie eine Geschwindigkeitskontrolle auf der Autobahn ohne Tempolimit.
  15. Ich kenne die Realität und lebe in ihr, aber nicht jeder Unsinn der verbreitet wird ist Realität! Ein rechtschaffender LWB wird nie in diese Gefahr kommen, es sei denn er wird denunziert und diese Gefahr ist leider Realität, trotzdem sollte man differenzieren.
  16. Sorry, aber das ist Unsinn!
  17. Die Aufforderung keine Waffenfotos zu posten ist kein Eingriff in die Pressefreiheit, sondern ein Appell sein Gehirn zu benutzen. Eigentlich ein Thema was ich schon immer wieder aufgegriffen und selbst davor gewarnt habe. Das posten von Waffen durch Nichtberechtigte ist schon immer das Problem gewesen. Nein, nicht die Polizei ist das Problem sondern der Meldende und die Art der Meldung! In der Regel meldet er das anonym. Warum? Weil er meistens dem Poster eins "reinwürgen" will. Zur Erinnerung, nicht die Polizei erwirkt den Durchsuchungsbeschluß, nein, die Staatsanwaltschaft über den Richter und die Polizei führt aus!
  18. Eine Anzeige ist immer entgegenzunehmen, ob nun Geschädigter oder nicht. Auslagen für Zeugen/Geschädigte/Anzeigende werden auch auf Antrag erstattet, jedoch nicht nach Ermessen des Bürgers sondern tatsächliche Kosten. Wird gerne mal übersehen, oder nicht beachtet, der Anspruch besteht aber.
  19. Darauf würde ich wirklich keine Wette abschließen wollen. Wie hoch sind momentan die Prognosen? In der Opposition sehe ich sie schon.
  20. Der Beamte protokolliert das Geschehen ja auch unmittelbar und wenn es richtig läuft der 2. Beamte gleich seine zeugenschaftliche Äußerung dazu. Die Zeugen werden nach Tagen Wochen geladen, erscheinen entweder nicht, oder verschieben die Termine, oder werden durch die Staatsanwaltschaft zwangsvorgeführt. Die Verhandlung findet dann nach ca. 1 Jahr statt, wobei der Beamte die Möglichkeit hat seinen Bericht noch mal anzusehen, nein, er hat die Pflicht sich vorzubereiten und er hat mehr Erfahrungen mit den Gerichten.
  21. Die Geschichte hätte ich gerne mal aus der Aktenlage gelesen. Wegen einem geklauten billigen Schraubendreher landest du noch nicht vor dem Richter Entweder hatte er keinen Anwalt oder er hat sich dumm geäußert. Der Schraubendreher ist in der Tat ev. ein gefährliches Werkzeug, wozu aber gehört dass er das Teil auch anwenden wollte um den Diebstahl zu vollenden.
  22. Strom-, Wasser- und Gasuhren lese ich selber ab und gebe die Daten bei meinem Anbieter auf der Seite ein. In mein Haus kommt nur der Schornsteinfeger alle 2 Jahre und der hat sich angekündigt und kennen tue ich ihn auch. Bei unbekannten Dienstausweisen fotografiert man diesen mit dem Smartphone an der Toreinfahrt und prüft über die angegebene Dienststelle, dann kann man ihn auch einlassen. Vor kurzem selbst durchgezogen.
  23. Da gehe ich nicht mit, ev. bei Diebstahl mit Waffen, aber in der Regel gibt es ein zusammenfasstes Urteil. Bei Jugendlichen wird schon mal auch die Diversion durchgeführt und das Verfahren durch die Staa eingestellt, manchmal mit oder ohne Auflagen.
  24. Das könnte ich mir jetzt als Startschuß für Wetteinsätze vorstellen!
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