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uwewittenburg

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  1. Falls du mich meinst, wenn ich als Teamführer eines Einlieferungsdienstes der Kripo oder einer Ermittlungsgruppe dem Sta den Vorschlag zum Antrag für einen HB oder DB vorlege, begründe ich das und der Sta prüft, bestätigt oder lehnt ab. falls nicht erforderlich begründe ich das meinem Vorgesetzten. So mal ganz simpel ausgedrückt. In der Regel ist es aber vorher schon mit dem Sta besprochen worden, nun kommt es dann auf den Richter an.
  2. Es geht ja nicht um Willkür. 1. muss jemand etwas begründen können, bzw. plausibel darlegen 2. muss jemand der Begründung folgen 3. muss man akzeptieren können wenn die Begründung nicht haltbar ist
  3. Begründen lässt sich alles, auch wenn es noch so dünn erscheint. Gesendet von meinem D6503 mit Tapatalk
  4. Sie können gerne kommen, dann in der Regel erfolglos und die Gefahrenbegruedung für jeden einzelnen Fall möchte ich sehen.[emoji9] Gesendet von meinem D6503 mit Tapatalk
  5. So ist es dann auch wenn du deine Glock nach dem WaffG erlaubt herumschleppst und damit aber ev. eine andere Vorschrift im Zusammenleben der Bürger störst, oder eben erlaubt mit der SRS auf deinem Grundstück "ballerst", aber eben einen Lärmverstoß begehst.
  6. Sind die denn alle eingetragen? Es werden doch nur die eingetragen erlaubnispflichtigen Waffen kontrolliert. Meine SRS oder Deko geht niemanden etwas an.
  7. Würde ich nicht so sehen, es sind die uralten Gesetze, die immer wieder neu zusammengestückelt, und dann von Juristen zerlegt werden.
  8. Wenn ev. keine Vorschrift nach dem WaffG, aber dann ev. aus einem anderen Gesetz oder Vorschrift, oder Anleitung heraus, z.B. die Vorgaben des Herstellers, wo der Schrank dann erst die Sicherheitsbedingung erfüllt.
  9. Dir dürfte aber der Unterschied zwischen einem Gesetz und einer Verwaltungsvorschrift bekannt sein! Auszug aus § 42a WaffG: (2) Absatz 1 gilt nicht 2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis, Das Gesetz sagt es für den § 42 a WaffG eben anders als für die Begriffsbestimmung zu Führen von Waffen. Da es sich hier aber um Ordnungswidrigkeiten handelt und hier ein Ermessensspielraum Anwendung finden kann lohnt sich hier auch kein Streit, aber die Klarstellung wäre schon wichtig, obwohl keiner der hier anwesenden User kaum in die Verlegenheit kommen dürfte dass man ihm sein Messerchen wegnimmt. Der § 42a wurde blitzschnell eingefügt um das verschlossene Behältnis auch für das Führen von Waffen anzuwenden, zum Glück kam dann die Verwaltungsvorschrift die für Klarheit sorgte, aber eben nur für Waffen. Wenn sich dies auch für den § 42a WaffG durchgesetzt haben sollte wäre das ein Fortschritt, was ich aber bezweifle. Na gut, bin über 4 Jahre raus, da kann sich schon etwas ändern, glaub ich in diesem Punkt in Berlin nicht wirklich.
  10. Moin, dafür fallen mir viele Gründe ein warum sie es nicht taten, aber die halte ich hier mal raus. Natürlich ist das für einen Betroffenen einer Straftat eine unverständliche Handlungsweise. Gruß Uwe
  11. Die Botschaft leitet das dann aber weiter, wo dann die Bearbeitung erfolgt, wie genau gehört aber hier nicht her.
  12. Diese Bestimmung gilt für Waffen, verrenne dich nicht! gesendet vom Smartphone
  13. Nun ja, eine Gebäudedurchsuchung geht ja so einfach nicht, schon gar nicht bei 30 Häusern. Natürlich kenne ich auch Fälle wo die Polizei mit einem Wagen und großer "Musik" anrückte, vermute mal in der Hoffnung dass sich die Täter entfernen und für sie keine Gefahr besteht. Hat mich persönlich auch geärgert zumal dort öfter eingebrochen wurde und wir extra Technik installiert haben um die Täter auf frischer Tat zu bekommen, war aber dummerweise gerade Schichtwechsel und eine unübersichtliche Örtlichkeit. Gerade an abgelegenen Orten ist es schwer Suchhund u.ä. nachzufordern.
  14. Es wird viel erzählt wenn der Tag lang ist und die Gläser sich leeren. Warum sollte eine gefährdete Person nicht auch einen Waffenschein erhalten? So einfach auf den Tisch legen ist nicht. Wobei vor 20 Jahren vieles noch etwas anders gewesen sein könnte. Auch Personenschützer aus anderen Staaten erhalten nach Anmeldung auf dem Flughafen einen Waffenschein der nach Verlassen wieder eingezogen wird.(So kenne ich das vom Hörensagen) Verstehe das Problem nicht. Wenn die Verteidigungsministerin einen Leopard-Panzer als Schreibtisch hätte wäre mir das persönlich vollkommen schnuppe, denn das ist ja eh nicht der Fall, bevor noch jemand meint das wäre so.
  15. Beim betreten des Bundestages musste sogar der Personenschutz seine Waffen ablegen, da der Bundestagspräsident dies so angeordnet hatte.(jedenfalls war das bei Th. noch so.)
  16. Wenn die Täter nicht mehr vor Ort sind bedarf es ja auch keiner Eile mehr, da kann es auch schon mal Stunden dauern. Anders als wenn sie eben noch vor Ort sind und die Verfügbarkeit der Kräfte.
  17. Jaja, Hörensagen. Haben wir schon den 1. April? Wozu gibt es die Bundestagspolizei und auch den Personenschutz?
  18. Und einer will schlauer und besser sein als der andere.
  19. Ich lach mich schief! Ich liebe diese Figur nicht, ich finde sie geil, weil sie immer anzutreffen sein wird, egal in welcher Gesellschaftsordnung, genau wie manche "Kotzbrocken".
  20. @speedjunky: Das wird einige geistig mächtig überfordern.
  21. Stolz bin ich erst wenn die Igno-Funktion hier richtig funktioniert.
  22. Es wird eine Gratwanderung bleiben, das Bedürfnis wurde hier eben nicht dafür anerkannt. Wer seine "Kanone" auf seinem Grundstück herumschleppt läuft auch mal schnell zum Paket-Lieferer oder hilft der Nachbarin die ihr Auto nicht in Gang bekommt. Wer erwischt wird ist eben selber schuld und viele lassen sich eben erwischen und das wird dann der Nachteil für alle anderen werden. Früher war für mich per Vorschrift West-Fernsehen verboten, hätte ich mich erwischen lassen hätte mich zwar kein Richter verurteilt, aber entlassen wäre ich wohl trotzdem worden. Ich wäre aber nie auf die dumme Idee gekommen öffentlich zu fragen ob man mir das verbieten darf.
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