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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Ein "U-Boot" will das doch nicht!
  2. Deine aber erst recht nicht, auch wenn ich dir zustimmen möchte. P.S.: Leute mit derartigen hohlen Phrasen sorgen doch erst dafür dass Gesetzeslücken geschlossen werden. Der normal denkende Bürger schleppt doch keine Waffen herum wenn er auf eine Party geht. Ich jedenfalls nicht!
  3. Es bleibt ein Führen. Was macht er bei B? Aufbewahren? Sich wehren? Wie will ich mich wehren und die Waffe zugriffsbereit machen? Ist doch alles Unsinn! Waffen gehören nicht auf öff. Veranstaltungen. Punkt!
  4. Juristen machen es ja erst schlimmer, so dass erst ein OLG einen Beschluß fällen muss! Bin zwar nicht Mark, aber egal.
  5. Der Gesetzgeber will auf öff. Veranstaltungen keine Waffen. Punkt. Finde ich persönlich und privat auch richtig. Punkt. Meine persönliche Meinung. Punkt.
  6. Ich habe doch nichts gegen MarkF seinen Post, ich finde ihn ja gut aber wem nützt das? Habe gerade Post von meiner Anwältin, meine Sache wird neu verhandelt, also in die Länge gezogen. Wir werden dann irgendwie auf so 3-4 Jahre Dauer ankommen und meine RSV wird das "Handtuch" werfen. Was nützt es wenn ich Recht habe? Vor allem wem? P.S.: Die Gegenseite nutzt sogar Zeitungsartikel um ihre Rechtsauffassung darzulegen. Traurig!
  7. Aha, ein Anwalt bescheinigt dir die Ausnahme. Ich befürchte aber das ein derartiges Schreiben niemanden interessieren wird, wenn das Hausrecht durchgesetzt werden soll. Ich habe auch eine Klage eingereicht und das dauert nun schon 2-einhalb Jahre, jeder Anwalt (meiner und der der Gegenseite) legen die rechtliche Würdigung auf ihre Art aus, somit dauert das eben. Wie willst du denn die Waffe aufbewahren? Na gut, bei einem Weinfest am Mann im Rucksack, aber irgendwann kommt die Aufbewahrungsregel zum tragen. Was will ich bei einem Weinfest mit einer Waffe wenn dort Alkohol getrunken wird? Waffen und Alkohol geht nun mal gar nicht! Für die VoPo-Hasser, bei uns wurde vor dem Schießen immer "Zielwasser" reichlich genossen!
  8. Noch schlimmer sind ja die besoffenen Vollpfosten vor Ort!
  9. Ich würde einfach primitiv sagen Sach- und Fachkundig. Ein 50-jähriger PVB mit 25 Dj ist zwar sachkundig, aber z. B. auf dem Wurftaubenstand zeigt sich das in der Regel anders, also sollte auch eine vom Verein befähigte Person als Aufsicht benannt werden, dazu bedarf es nicht unbedingt einer Urkunde oder Ausweises.
  10. Nur nicht mit der Rechtsschutzversicherung!
  11. Das kenne ich, immer provozieren und andere vorschicken. Habe ich früher schon gehaßt.
  12. Neee, mache ich nicht. Ich genieße meinen Ruhestand. Halte es aber für sehr gefährlich zu sagen du darfst das und das. Ich halte es für eine "fiese" Rechtsberatung, die so nicht veröffentlicht werden dürfte, auch wenn ich weiss was er meint, aber das kann man so in einem Forum nicht vermitteln. Vor allen Dingen hätte er nicht die "Eier" jetzt mit einer SRS zum Oktoberfest zu gehen und seine Meinung durchzuziehen, weil es nicht geht.
  13. Und damit muss sich eben kein PVB vor Ort auseinandersetzen, denn die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern sich ständig und das Waffenrecht wird im Lehrprogramm für PVB immer stärker vernachlässigt. Hinzu kommen ja noch die verschiedenen Auslegungsformen des Waffenrechts und auch der Meldegesetze in den einzelnen BL. Z.B. § 44 Abs. 1 WaffG war zu meiner Zeit gar nicht mehr relevant, weil diese Information gar nicht verarbeitet werden konnte, somit kann/konnte kein PVB im Register den legalen Waffenbesitz hier in Berlin erkennen.
  14. Naja, Streit? Trotzdem danke das mir jemand beispringt, aber wer streitet redet eben noch miteinander, wenn auch manchmal vorbei. Das wird ihm nun gar nicht gefallen, jetzt wird er mühsam seine Zähne aus der Schreibtischkante ziehen und uns beiden erklären dass wir im Unrecht sind, aber das sind eben Anwälte.
  15. Er bekommt von seinem Vorgesetzten einen Auftrag, egal was, ob nun Verkehrskontrolle, Alkohol- oder Drogen, es geht um die Verfolgung, Aufklärung von Delikten. Nein, das vereinzelte den noch dazu setzen will ich ja nicht bestreiten, aber darum geht es ja nicht. Er entscheidet nicht allein, bei jeder Feststellung bedarf es der Information an die Leitstelle und die ordnet in der Regel an wie weiter zu verfahren ist. Du willst sie doch nicht etwa "brotlos" machen? Nein, er hat eine Berichtspflicht und bekommt seine Weisungen und die hat er zu befolgen.
  16. Nicht nur irgendwie, ich halte es für dringend geboten, aber das könnte aber auch nach "hinten" losgehen, kommt ja auf das gebündelte Interesse an und gerade von daher würde ich momentan nich wirklich an dem bestehenden WaffG rütteln wollen! Ich denke mal dass hier niemand etwas verschwendet, die Kontrollen sind doch eh da und damit meine ich die verschärften Einlaßkontrollen bei Veranstaltungen. Die Kontrollen der Aufbewahrung ist wieder ein anderes Feld.
  17. Woher soll er denn auch, er hat ja auch kein Jura studiert, dafür sind Anwälte und Richter da. Wobei sich deren Auffassungen auch schon stark unterscheiden, gerade bei Anklägern und Verteidigern.
  18. Du hast die Mütze vergessen! Die Waffe trägt er aus Selbstverteidigungsgründen und nicht nur unbedingt um das Recht durchzusetzen. P.S.: Ihr vergesst aber das die Polizei durch private Sicherheitsdienste ersetzt wurden, die die Waffen auf den Veranstaltungen abnehmen und später der Polizei übergeben, da ist dann später auch selten nachvollziehbar wie die Waffe dann tatsächlich "transportiert/geführt" wurde.
  19. Wetten dass das bald kommen wird! Ist doch hier schon lange üblich. Nur einen Pappbecher zu entwickeln der 1 Maß aushält?
  20. Komisch, wir nähern uns der Realität. Willkommen!
  21. Was wird das denn? Hohle Phrasendrescherei?
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