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uwewittenburg

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  1. Na dann! P.S.: Als Privatversicherter muss ich meine Arztrechnungen vorstrecken, von der KV erhalte ich meine Erstattungen nach spätestens 2 Wochen, von der Beihilfe erst nach 4 - 6 Wochen, habe aber nur 4 Wochen Zahlfrist und muß daher vorstrecken wenn ich mich nicht mit den Mahnungen abplagen will. Soll ich nun auch jedes Mal eine Untätigkeitsklage einreichen? Wäre nutzlos.
  2. Das sehe ich nicht so, es sei denn der Sb vernachlässigt seinen Job und das wird so nicht sein, denn er ist für die Behörde und deren Aufgabenstellung tätig.
  3. Ja, das Leben ist manchmal hart, aber wenn eben Antragsteller und Sb in dieser Weise aneinander geraten läßt sich manchmal auch die Dauer der Bearbeitung erklären.
  4. Weder noch, wir wollen doch niemanden bestechen?
  5. Ich will ja auch nicht Recht haben, liegt aber auch daran dass ich aus der noch gültigen Amtsverschwiegenheitspflicht nicht immer deutlicher werde. Es gibt eben schon allein von BL zu BL sehr unterschiedliche Vorgehensweisen. Dass Sympathien oder Antipathien in der Kommunikation auch eine entscheidende Rolle spielen ist auch nichts Neues, da kann der Klang des Namens im Telefonhörer schon Anfälle auslösen.
  6. Wie oft kannst du sie beanspruchen? Es sollte schon durchdacht sein wann ich eine RSV einsetze.
  7. Sehe ich nicht so, jede eigene höfliche Bemühung kann hilfreich sein. Wird die Akte erst einmal in die Hand genommen kann sie doch auch gleich zum Abschluß gebracht werden, wenn alles vorhanden ist und man hat dann wieder seine Ruhe bis der nächste Nörgler kommt. Aus eigener Erfahrung weiß ich dass die Drohung mit oder von einem Anwalt wirkungslos ist, eher wirken freundliche Ansprachen oder Nachfragen. Wenn kein Ergebnis vorliegt hilft eben gar nichts. Die Kontrollen der Aufbewahrung, die Einführung des NWR und die Antragswelle von KWS haben die Behörden lahm gelegt! Wo liegt nun die Schuld?
  8. Hier kreuzt jeder Bereitschaftsarzt "ungewiß" an weil er die "Patienten" nicht kennt, er benötigt eigentlich nur die Personalien für die Rechnung. Von daher haben wir immer versucht den Hausarzt zu erreichen damit das Kreuz an die richtige Stelle gelangt.
  9. Es werden in Berlin alle Waffen beschossen, egal ob strafloser Suizid, freiwillige Waffenabgabe oder sonst etwas, sogar SRS! Nur weil vor langen Jahren mal den Brandenburgern durch den Beschuß von SRS die Aufklärung einer Raubserie gelang, dabei blieb es dann aber auch. Auf dem KP ist dann der rote Stempel "Keine Aushändigung", daran hält sich sowohl die überfüllte Asservatenstelle und auch der Sprengplatz der nicht beschossene Waffen gnadenlos zurückschickt.
  10. Menschliches Blut (Eiweiß) frißt ja auch ordentlich am Metall. Stinkt aber auch mächtig(je nach Liegedauer). In Berlin wird ohne Beschußergebnis vom BKA gar nichts ausgehändigt und da gehen schon mal bis zu 4 Jahre ins Land. Allerdings wurden die Waffen vorher "eingelegt" und gereinigt.
  11. Es ging dem TE um die Frage ob er sich strafbar macht wenn er die Waffe anfaßt! Er würde sich eher strafbar machen wenn er es ermöglicht dass Unberechtigte anschließend darauf ungehindert zugreifen können, also ruft er zur Sicherstellung einer aufgefundenen Waffe die Polizei, was die Schweigepflicht nicht berührt, eher der Zusatz dass sich sein Patient damit verletzte, aber ob da eine Staa oder Richter auf das "Pferd" steigt wage ich zu bezweifeln.
  12. Die ärztliche Schweigepflicht bezieht sich auf gesundheitliche Aspekte des Patienten, meiner Meinung nach aber nicht auf aufgefundenes Gefahrengut. Auskünfte ob der Patient ansprechbar oder lebensbedrohliche Verletzungen vorliegen sind zwar grenzwertig aber notwendig. Inwieweit sich die ärztliche Schweigepflicht auf die Rettungssanitäter der Feuerwehr (die eng mit der Polizei zusammenarbeitet, zumal Praktikanten der Polizei während ihrer Ausbildung auch als Rettungssanitäter mitfahren) und die Leitstelle bezieht könnte man hinterfragen, aber ob es relevant wird wage ich zu bezweifeln, zumal es einige Möglichkeiten der Entbindung von der Schweigepflicht gibt, aber das würde hier wieder auf 100 Seiten ausufern.
  13. Weil sie irgendwer, irgend warum informierte?
  14. Aber eben nicht mehr!
  15. Traue nie einer Statistik die du nicht selbst gefälscht hast. Könnte auch an der falschen Erfassung liegen, wenn die Sache nur als unnatürliche Todesursache erfaßt und abgeschlossen wird. In meinem Dienstbereich gab es davon reichlich Fälle und sah nicht schön aus, besonders wenn mit der "Pumpe" in den Mund geschossen wurde. Da brauchte allerdings auch kein Hilfssanitäter die Waffen beiseite nehmen.
  16. Ich denke mal dass es hier um die Hauptfrage ging! Nein, es liegt kein unerlaubtes Führen vor. (Die Begründung überlasse ich mal den "Spezialisten" hier) Ich würde aber trotzdem die Finger davon lassen, denn auch Hülsen tragen Spuren. Bei Suizid geht man vom Tod aus, so dass hier die Waffe nicht berührt werden muß. Da hier aber eine unnatürliche Todesursache vorliegt, handelt es sich um einen Tatort und es setzen auch hier Ermittlungen zum Ausschluß von Fremdverschulden an.
  17. Weil er bewaffnet ist und den Staat und deren Organisationen negiert. Also geht man von einer Weigerung der freiwilligen Herausgabe aus.
  18. Verstoß gegen SprengG und Lärmschutzverordnung fallen mir auch noch ein, sind aber alles keine Haftgründe.
  19. Auch wenn sie ihn mitgenommen haben wird das nicht von Dauer sein. Es ist jedoch absehbar dass sich der Nachbarschaftsstreit hochschaukeln wird.
  20. Meine persönliche Meinung, denn ich gehe davon aus dass es ev. um mehr gehen könnte. Ev. eine möglich Vorbelastung o.ä.(ohne spekulieren zu wollen). Es ist ein Rat an TE, er muss letztendlich wissen was geht oder eben nicht. Wenn nichts geht sind die 50,- € günstiger als das gesamte Prozedere mit WSK, Vereinsmitgliedschaft u.s.w..
  21. Also hilft doch das nachfragen, wenn dann die "Akte" aus dem Stapel gezogen wurde, wurde sie ja dann auch gleich abgearbeitet. Warum sollte man sie auch mehrfach in die Hand nehmen. Auch bei elektronischer Bearbeitung ist oft auch noch die Papierform parallel.
  22. Ein "Fuchs" hätte den Sofortkauf getätigt. Von ebay weiß ich dass man Mindestgebote einstellen kann, erscheint dann auch beim Bieten "Mindestpreis nicht erreicht". Dürfte bei egun ähnlich sein, weiß ich aber nicht. Die Zeiten wo man für 1,- € günstig einen Artikel "schießen" konnte sind wohl auf allen Plattformen erledigt, zumal die Plattformen auch Provisionen kassieren und somit an höheren Kaufpreisen interessiert sein dürften.
  23. Der Schießsport ist recht kostenintensiv, was man durchaus einkalkulieren sollte. Es reicht nicht den "Schein" zu erwerben um dann nur eine Waffe besitzen zu dürfen! Ich würde 5 Jahre abwarten und dann den KWS beantragen, das ist preiswerter und man weiß woran man ist.
  24. Die Wette könntest du gewonnen haben. Zu jeder Dienstaufsichtsbeschwerde gehört eine Stellungnahme der beteiligten Personen und die geht zum Vorgesetzten zurück.
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