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uwewittenburg

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  1. Das ist eben der Unterschied zwischen PVB und Anwalt, schnell mal einen Schuß ins Blaue, einer wird schon kneifen! Klappt aber nicht immer.
  2. Ob der Dom noch steht, oder nach der Trefferquote!
  3. Man sollte auch nicht vergessen, dass der PVB in der Regel nur mit den negativen Seiten, bzw. deren Folgen der Gesellschaft zu tun hat und eigentlich froh ist, wenn er es mal mit einem "normalen" Menschen zu tun hat. Wenn der dann auch noch "austickt", was soll dann kommen? Übrigens kenne ich wenige Kollegen für den sich ein Chef entschuldigen musste, kommt tatsächlich leider vor, aber eben selten. Meistens hatte der Chef dann aber auch keinen "A..." in der Hose, oder Kollege stand eh auf der "Abschussliste". Übrigens wird gerne vergessen dass der PVB Eingriffsbefugnisse hat(sind auch schriftlich festgehalten), früher war er Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft, auf Grund der Übernahmeschwierigkeiten Problemen der Polizeischüler (aus finanziellen , sie konnten nicht verbeamtet werden), wurde dies auf Ermittlungsperson umbenannt, aber er darf wegen Gefahr im Verzuge eben auch eine Durchsuchung anordnen! Den rechtlichen Rahmen werde ich hier nicht weiter erörtern, einfach darüber nachdenken, denn jeder erfahrene Beamte wird dies auch später in seinem Bericht begründen können, wenn er dann aber dann noch etwas gefunden hat, wird der Bericht kürzer ausfallen!
  4. Ich kenne die Höhe meiner Pension und das reicht mir völlig. Über den Tellerrand schauen? Muss ich nicht mehr! Ehefrau bekommt ab Januar Rente, könnte man tatsächlich über das Auswandern nachdenken. Mein Haus könnte ich ja dann an die Flüchtlinge vermieten.
  5. Nicht EU-Bürger, bzw. Leute die etwas zu verzollen haben?
  6. Es wird immer solche und solche geben, will ich ja auch gar nicht bestreiten. Man sollte sich eben höflich und mit gegenseitigem Respekt begegnen, gelingt nicht immer, wie auch hier auf WO.
  7. Der wird hier nicht besser, eher im Gegenteil. Verbessert sich aber auch nicht wenn man ignorierte Beiträge mancher Leute veröffentlicht. Der hat eben einen Beißreflex, da hilft eben auch manchmal keine Therapie, sondern nur Igno. Schade eigentlich! Jemanden zuhören und eine andere Meinung akzeptieren geht hier manchmal gar nicht, wie auf der Straße.
  8. Die Ignotaste scheint zu funktionieren, erspart mir dann auch eine ev. Verwarnung.
  9. Bleibt aber eine Owi und liegt im Ermessensspielraum, daher: "Wie man in den Wald rein ruft, schallt es heraus!" "Sie können mir gar nichts!" wäre ein sehr schlechter Ruf!
  10. Mann vergesse nicht: - Kontrollstellen - gefährliche Orte - Zollkontrolle ev. gemeinsam mit Polizei, wo sich der "Stab" gegenseitig in die Hand gedrückt wird(Zollbereich geht z. B. von Polen bis zum Rand von Berlin) Also nicht immer konkreter Tatverdacht, kann man auch alles nachlesen.
  11. Sollte man auch tatsächlich mal erwähnen, auch wenn es manchen hier nicht in ihr "Feindbild" paßt! Nicht jeder der seine Kontrollaufgaben ausführt ist gleichzeitig Feind. Zur Ehrlichkeit bei Kontrollen? Nun ja, wer schon mal am Flugplatz den grünen Bereich passierte und unwahrheitsgemäß geantwortet hat, wird es wissen.
  12. Hat aber nichts mit Ignoranz zu tun, meine Meinung muss niemand teilen, aber Belehrungen brauche ich nach 42 Jahren PVB nun wirklich nicht! Ich weiß wie eben manche Uhren ticken und das kann sich zwischen Bayern und SH erheblich unterscheiden. Nicht einmal das Schulrecht,bzw die Ausbildungsinhalte sind einheitlich. Gesendet von meinem D6503 mit Tapatalk
  13. Der Personalausweis gehört nun mal dazu, ohne ist es eben ein Verstoss gegen das WaffG. Gesendet von meinem D6503 mit Tapatalk
  14. Der Anhalte Grund ist schließlich mitzuteilen! Nennt sich auch Belehrung. Niemand musss sich selbst belasten, außerdem waren wir bei mitgeführten Waffen und nicht bei Geschwindigkeit und Alkohol, da antworte ich gar nicht und halte den Mund geschlossen, damit die "Fahne" drin bleibt!
  15. Muss ja deprimierend sein, wenn jemand dem kontrollierenden PVB erklärt er habe legal Waffen dabei und der interessiert sich nicht die Bohne dafür!
  16. Wann ich lache und wann nicht ist und bleibt meine Entscheidung. Also bleib mir einfach vom Hals. Ach ja, es gibt hier ja eine Igno-Funktion!
  17. 1. Auf Fragen warten 2. ehrlich antworten 3. höflich bleiben 4. gesetzeskonformen Aufforderungen Folge leisten Das Vorzeigen der Waffe auf Aufforderung erfüllt keinen Straftatbestand, auch nicht wenn sie einem geschlossenen Behältnis entnommen wird. Ist eben genau so, als wenn jemand ohne WBK im Auftrage eine Waffe führt(transportiert). Es werden hier immer neuen Dramen inszeniert.
  18. Ich lach mich kaputt Warum bekommt denn kaum jemand den "echten" Schein? Ich schaue schon in den Spiegel und auch in das reale Leben und das sagt eben etwas anderes. Man kann auch Versagungsgründe unter Verdacht (erfinden) und da kannst Du dann klagen bis zum St. Nimmerleinstag. Ich hab das nicht erfunden, kenne aber das reale Leben.
  19. Und wenn? Ich kenne die Realitäten! Ich schaue lieber den Tatsachen ins Gesicht, die fangen bei der Wahlbeteiligung an und gehen beim Wahlergebnis weiter.
  20. Das wird es leider nicht/nie geben, denn selbst die USA rudert beim Waffenbesitz langsam aber sicher zurück. Die Anzahl der Waffengegner wächst dagegen stetig. Merkt man in seiner Wohnumgebung und auch auf den Ständen und an den sinkenden Mitgliederzahlen und auch an den sinkenden Wettkampfteilnahmen. Wie oft wurde in der zurückliegenden Zeit schon Wettkämpfe wegen zu geringer Teilnahme gestrichen?
  21. Nein, Du verstehst gar nichts! Weisung beruhen auf Gesetze, sie sind jedoch erforderlich um Lücken im Gesetz zu schließen, oder mögliche Falschinterpretationen auszuschließen. Ich kenne aber kein Gesetz dass ausdrücklich sagt, dass jeder einen WS bekommen darf, das gilt ja nicht einmal für eine WBK.
  22. Dass Behördenmitarbeiter Weisungsgebunden sind, dürfte jedem klar sein, insbesondere Waffenbehörden die dem LKA (wie in Berlin) angegliedert sind! Dazu werden eben Geschäftsanweisung erlassen, die für die Mitarbeiter verbindlicher sind als ein Gesetz dass eben Auslegungen zuläßt. Und beim Waffengesetz gibt es eben die verschiedensten Auslegungsformen, bis hin zu einer angeblichen Unzuverlässigkeit u.s.w..
  23. Ich denke mal dass die zuständige Waffenbehörde das genauso erkannt hat!
  24. Insbesondere wenn ich nur Sekunden zum Überlegen hatte und die anderen mehrere Stunden und Tage, aber bisher kam ich immer gut aus der "Nummer" raus, denn die Rechtfertigungsgründe waren vorhanden und es wurde niemand verletzt!
  25. Ich schon, aber da war ich noch PVB. Als LWB würde ich mich hüten, außer es ginge nicht anders.
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