hallo an die Fachwelt.
Kreisverwaltung Trier mal wieder und Auslegung Gesetz zur Aufbewahrung.
habe eine LW eintragen lassen, war OK.
Dann stellt der SB fest, ich hätte verbotenerweise 8 statt zulässigen 5 KW in meinem B- Würfel.
Betonung auf "Würfel".
Er erklärte mir, das der Zusatz ' Ausnahme bis 10 KW wenn gegen Abnahme größer 200 Kilo' nur für Schränke gilt.
Der Hinweis auf die Aufbewahrungskontrolle vor ein paar Jahren und eine ordnungsgemäße Aufbewahrung bestätigt wurde vom Dienststellenleiter, suchte er die Unterlagen raus. Dort war alles als OK bescheinigt.
Er kam wieder auf den "Würfel" zurück und wollte nicht locker lassen. Der Tresor ist mit drei Upat - chemiedübeln mit je 10 mm Schrauben gegen Abnahme gesichert.
jetzt will er mit dem BKA den Fall klären.
Er wollte nicht begreifen das der "Würfel" ja als Schrank gesehen werden muss, jedoch nicht so hoch und nur für KW.
ist nur noch bedauerlich welche Fachkräfte dort am Schreibtisch sitzen.
hat jemand ähnliches erlebt.
gruß