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1913

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  1. Dann viel Spass mt ihm. Wenn er mal erwachsen ist wirst du als Rudelführer aber auch ma gefordert werden. Stelle dich schon mal darauf ein ihn auch mal am Hals nehmen zu müsseen. 😁
  2. Da sind wir beide auf einer Lienie. Ich war einige Jahre Hundetrainer. habe auch eine ganztägige Schulung über 5 Tage gemacht. Habe auch einen 6 järigen Schäferhund im Tierheim erlöst den niemand haben wollte und den sie niemand geben wollten weil er angeblich zu agresiv war. Ich habe miich beim ersten besuch etwas mit ihm beschäftigt und am zweiten tag ging ich erneut zu ihm, da hat er mich schon freudig begrüßt. Beispiel wie gut sich manche mit Hunden auskennen im Tierheim. Es war ein ganz toller Hund der leider nach drei Jahren so voll Krebs war das wir ihn dann einschläfern mußten.
  3. Genau so sehe ich das auch. Nur das was er können soll und muss kommt nicht von alleine und purem Zureden. Ich konnte meinen Hund bremsen durch Komando wenn wir durch den Wald zogen und er ein Wild ausmachte. Von Klein an trainiert mit Hölzchen und der Förster kannte uns und duldete uns ohne leine in seinem Forst.
  4. mir hat diese Zeit sehr gut getan. leider bin ich vom Alter her nicht mehr dabei. ist auch so das ich das Glück hatte sehr gute Welpen bekommen zu haben aus guter Zucht. Das ist ein wichtigess Kriterium was viele nicht bedenken. Ich habe jedem Hundeinteressenten erst mal die Pflichtlektüre von Ebahard Trummler aufs Auge gedrückt ; "Mit dem Hund auf du". da hatten einige schon kein Interesse mehr.
  5. Mit der Gaudi gebe ich dir sogar Recht. ich habe mit zwei Hunden den "Hundesport" betrieben, hatte auch Schulungen gemacht. meine Beiden Schäferhunde spielend vom Welpen an aufgebaut. Mit diesen Hunden durch die öffentlichkeit zu ziehen hat icht nur mir Freude bereitet. Auch meinen Kindern und denen der Nachbarkinder. Aber es waren auch Schutzhunde und sehr gute. Da wäreso schnell nichts an meine Familie und die Kinder der nachbarschaft gekommen. Und knallendd sind wir nicht durch die Landschaft gezogen.
  6. Wenn ich einen Hund habe der auch als Schutzhund zu gebrauchen ist, muss ich ihn auch dafür anlernen. Wenn ich das unterlasse, habe ich einen gefährlichen Blindgänger der eventuell aus seiner Veranlaggung raus jemand schwehr verletzen kann. Ein gut ausgebildeter und geschulter Hund hat eine höhere Reizschwelle und ist berechenbarer und sehr viel umgänglicher. Wenn ich einen Hund "scharf" mache, ist es nicht wirklich sinnvoll. ich denke du hast da ein schlechtes Beispiel gesehen.
  7. Wie ich lese in deinen Zeilen. Von Hunden und Hundeförderung nach ihren Fähigkeiten, man nennte es Ausbildung, keinen plassen Schimmer. Du solltest dir einen ausgestopften aus China zulegen. In deinen Händen würde wieder ein liebenswertes Wesen verdorben worden.
  8. Hallo an die Sportfreunnde in derr Schweiz. Ist es möglich eine Tasche für die sig 210 aud der Schweiz auszuführen? Hätte jemand der sie mir mitbringen könnte. Mühli könnte es wissen.
  9. gut finde ich ja für mich als Neeuling mit einem Schweden die Hinweise der Gefahren durch falsche Ladunfen. habe Quickload mal zur Hilfe genommen. Interessant wie schnell da das Warnfenster rot wird.
  10. zu Recht? Was passierte denn mit den Waffen aus privaten Altbeständen? So gut wie nie etwas. Mir ist die letzten Jahre nicht bekannt geworden.
  11. Wenn ich denn weitere Waffen unterbringen will als in dem vorhandenen Behältis zugelassen.
  12. danke. ich bin froh sie zu haben. War schon mit meiner "Behörde" bis zum OVG und ich bekam mein Recht.
  13. denkt mal an eure Rechtschutzversicherung und "Behördenrechtschutz" nach!!!!
  14. aberwas kann der Händler dafür? der ist schon gebeutelt weil die Verbringungsgenehmigung fürs Pulver nach deutschland von Berlin so teuer gemacht wurde. Früher 15-17 jetzt 160.
  15. Ich haffe das der betreffende niicht die Frist vernachlässigt hat
  16. Ich werde das so weitergeben. Er soll sich aber erst mal von einem Mitarbeiter der Behörden den § 20 Abs. 1 WG vorlesen lassen. und ja, Erbenwbk wäre die bessere Wahl.
  17. schon mal garnicht wenn es um eine 08 geht, deutsches technisches Kulturgut.
  18. Ich hatte eine Sache da hat ihn das Oberverwaltunngsgericht aber aufgeklärt. Bin nicht mehr bei dieser Behörde, jedoch vom Regen in die Traufe geraten.
  19. RLP und das bei Kreissverwaltung Trier/Saaarburg.
  20. Da hat ein Sportschütze mit mehrfacher Waffenberechtigung eine Para 08 vom Vater vererbt bekommen. Er hat aber bereits eine 9 mm eingetragen aus seiner grün. jetzt nötigt ihn die Behörde diese geerbte Waffe abzugeben da er dafür kein Bedürfnis hätte. Weil ja schon einen 9mm. Ist das Gesetzkonform? Da er als Erbe ja schon einen Waffenberechtigung hat sollte es im Erbfall doch möglich sein.
  21. Man brauch wohl keinen Büchsenmacher wenn die Waffe mit einer anderen Abzugsplatte funktioniert. Nicht direkt vorstellbar, so aber geschehen. 😊
  22. Ich wundere mich immer über die Aussagen von den häufigen Störungen der 08. Die hat man nur wenn man sich nicht richtig mit diese hervoragende Waffe beschäftigt hat. Selbst laden ist angesagt.
  23. Ich liebe meine alte 08 von 13. Das mit dem alternden Auge ist ein problem. Ich habe mir das Hinterteil einer 08 besorgt und die V-Kimme größer rund geschliffen und das priginalteil im hinteren Eckenvom Tresor versenkt. Mit der Kimme jetzt ist es wesentlich angenehmer und da ich aus Spass damit schieße ist mr ein Reglemon wurscht. Muni mache ich selbst dafür.
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