Probleme gibt es, kaum zu glauben.
Unser Verein bekam von der Stadt als Ersatz für das vereinseigene Schiesstandgelände, welches für den Neubau einer großen Industrieanlage gebraucht wurde, einen neuen Stand gebaut . Auf einem schon als Schießanlage befindlichen Gelände wurde auch dem dort schon ansäßigen Verein ein komplett neues Gebäude erstellt. Jeder Verein hat seine vier Schiessbahnen, Pistolenstand und Luftgewehrstand sind gemeinsam, jedoch auch von der Elektrik getrennt. Die Vereinshäuser sind ebenfalls getrennt.
Die ganze Anlage, Aussenmauern, Pistolenstand, Kugelfänge der Gewehrbahnen und Luftgewehrhalle wurden durch die Stadt neu gebaut und auf die beiden Vereine zu gleichen Teilen in deren Besitz mit allen Rechten und Pflichten übergeben.
Jeder hat den gleichen Überlassungsvertrag. Reibereien gab es natürlich in der Vergangenheit hin und wieder, die aber nicht weltbewegend waren. Anfallende Kosten, wie Standprüfung, Zauninstandsetzung und anderes was beide Vereine betraf, wurden geteilt. Die Trainingszeiten sind geregelt. Pistolenstand wird meisst von uns betreut und wurde auch von uns vor ein paar Jahren komplett saniert. Dafür unterhalten sie den LG Stand weil von ihnen haupsächlich genutzt.
Jetzt haben sie einen neuen Vorstand, noch ziemlich unerfahren. Eine größere Dachsanierung steht jetzt an, ebenso wollen sie einen Wechsel von einem Sandkugelfang auf Stahlkugelfang. Weil wir da nicht mitziehen wollen, haben sie uns den Schiessbetrieb untersagt. Dieses von der unteren Waffenbehöde bestätigt, da wir ja nur ein Gastverein wären und sie als Schiessstandbetreiber seit ca. 30 auf der Behörde gemeldet wären. Eine diesbezügliche Absprache mit unserem Verein fand nicht statt. Es wurde von uns bis dato so geduldet, Kosten wurden geteilt.
Wie sieht die rechtliche Situation aus, wo ist die Lösung zu finden wenn das Gesetzt sagt, es kann nur einen ??? Betreiber geben?