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Da hat ein lieber Ex- Nachbarvereinskollege sich von seinem Verein getrennt. Seine Voestellungen, den Kugelfang des Langwaffenstandes auf Stahlkugelfänge an Stelle von Sand umzurüsten, weil angeblich in Zukunft Pflicht, ist der Vereinsvorstand nicht nachgekommen. Auch verschiedene andere "Verbesserungsvorschläge" wollten diese nicht realiesieren. Daraufhin ist er gegangen und gegangen worden. Das hat ihn dann bewogen, die Behörde einzuschalten und auf 'wesentliche Sicherheitsmängel' hinzuweisen. Die letzte Standabnahme ist gerade anderthalb Jahre her. Jetzt kam es richtig dicke. Der Denuziant kennt persönlich einen besonderen Schiessstandsachverständigen aus der Gegend von Euskirchen, ich nenne keine Namen, geschickt. Dieser ist unter anderem der Meinung, er könnte neue Schiessstandrichtlinien festlegen bei uns. So zum Beispiel ist der Erdhang, unser Stand liegt in einer Mulde im Hang, nicht sicher, es könnte sich ein Geschoss in einem Zweig zerlegen und irgend wo jemanden treffen. Der Bereich ist weiträumig eingezäunt. Jetzt der Hammer. Im KW Stand ist der Kugelfangbereich aus besonders festem Stein gemauert. Ein direkter Durchschuss wäre auch mit einem Gewehr nicht möglich. Er legte uns auf, nicht nur den oberen hinteren Bereich mit Stahlplatten zu verkleiden, sondern auch die Seitenwände. Eine total irrsinnige Auflage. Wie soll ein eventueller Quärschläger im Kugelfang durch das feste Mauerwerk dringen. Auch einige andere Auflagen zeigen reine Willkür und sind total sinnfrei. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
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aus Konz an Saar und Mosel
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Bei unserer Behörde liegen manchmal merkwürdige Gesetzeauslagungen vor, jedoch mit Eintrag klappe es bestens. Die Zuständigen Mitarbeiterinnen sind sehr kooperativ. Da kann ich nur ein Lob aussprechen.
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Im Gesetz steht was vom erlaubnisfreien Umgang. Darunter fällt das Wechselsystem kleineren Kalibers. bedeutet; Kaufen und eintragen lassen. fertig. Das System von Erma ist recht gut. Eignet sich jedoch nicht zum ständigen wechseln, weil die Auswerferfeder mit gewechselt werden muss. Die kann jedoch beim Ein- und Ausbau schon mal brechen. Die kostet aber Geld. Habe meine Erfahrungen gemacht.
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wenn mann mehr als fünf KW unterbringen will muss egen eine Abnahme gesichert sein. Wobei es Zeitgenossen gibt, die es fertig bringen, der Rückwand zei löcher zu verpassen. Angeraten 10 mm damit ein ordentlicher Schwerlastdübel durchpasst der den Würfel sicher an die Wand bappt.
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das war auch schon angedacht. :-)
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so sehe ich es auch.
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Grund und Boden sind der Stadt, an uns Vereine ohne Zeitbindung überlassen. Quasi auf ewig wenn als Schiessstand genutzt.
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Probleme gibt es, kaum zu glauben. Unser Verein bekam von der Stadt als Ersatz für das vereinseigene Schiesstandgelände, welches für den Neubau einer großen Industrieanlage gebraucht wurde, einen neuen Stand gebaut . Auf einem schon als Schießanlage befindlichen Gelände wurde auch dem dort schon ansäßigen Verein ein komplett neues Gebäude erstellt. Jeder Verein hat seine vier Schiessbahnen, Pistolenstand und Luftgewehrstand sind gemeinsam, jedoch auch von der Elektrik getrennt. Die Vereinshäuser sind ebenfalls getrennt. Die ganze Anlage, Aussenmauern, Pistolenstand, Kugelfänge der Gewehrbahnen und Luftgewehrhalle wurden durch die Stadt neu gebaut und auf die beiden Vereine zu gleichen Teilen in deren Besitz mit allen Rechten und Pflichten übergeben. Jeder hat den gleichen Überlassungsvertrag. Reibereien gab es natürlich in der Vergangenheit hin und wieder, die aber nicht weltbewegend waren. Anfallende Kosten, wie Standprüfung, Zauninstandsetzung und anderes was beide Vereine betraf, wurden geteilt. Die Trainingszeiten sind geregelt. Pistolenstand wird meisst von uns betreut und wurde auch von uns vor ein paar Jahren komplett saniert. Dafür unterhalten sie den LG Stand weil von ihnen haupsächlich genutzt. Jetzt haben sie einen neuen Vorstand, noch ziemlich unerfahren. Eine größere Dachsanierung steht jetzt an, ebenso wollen sie einen Wechsel von einem Sandkugelfang auf Stahlkugelfang. Weil wir da nicht mitziehen wollen, haben sie uns den Schiessbetrieb untersagt. Dieses von der unteren Waffenbehöde bestätigt, da wir ja nur ein Gastverein wären und sie als Schiessstandbetreiber seit ca. 30 auf der Behörde gemeldet wären. Eine diesbezügliche Absprache mit unserem Verein fand nicht statt. Es wurde von uns bis dato so geduldet, Kosten wurden geteilt. Wie sieht die rechtliche Situation aus, wo ist die Lösung zu finden wenn das Gesetzt sagt, es kann nur einen ??? Betreiber geben?
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Hallo Kontra. Dein Vorschlag ist für uns Indiskutabel. Wir brauchen fakto keinen anderen Kugelfang. Sand ist umweltbezüglich das beste.
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Der Typ ist im Nachbarverein und belatschert den neu gewählten Vorstand der noch nicht so auf der neusten Schiene ist. Wir teilen uns einen Schiessstand. Genau genommen nutzen wir Bahn 1 bis 4, die nutzen 5 bis 8. Pistolenstand wird gemeinsan genutzt. Luftgewehrstand ist auch aufgeteilt. In den achziger Jahren haben sie die 'Standbetreiber' an sich gezogen und glauben uns ihre Ideen aufzwingen zu können. Gesetzlicherseits haben sie das Sagen, da sie als Standbetzreiber dort registriert wurden. Hat 30 jahre geklappt, jetzt gibt es Probleme.
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Ich brauch ein paar Stichhaltige Argumente gegen einen Kugelfang aus Stahl. Muss die Nachbarn, die die nur ihren Sport wollen, überzeugen. Damit kann ich dem Spinner, der sich " Unfallbeauftragter" nennt und sich als Sachverständiger aufspielt, die Argumente nehmen.
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Ich brauch ein paar Stichhaltige Argumente gegen einen Kugelfang aus Stahl. Muss die nachbarn, die die nur ihren Sport wollen, überzeugen. Damit kann ich dem Spinner, der sich " Unfallbeauftragter" nennt und sich als Sachverständiger aufspielt, die Argumente nehmen. hallo neuss, hast du meine PN bekommen?
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Und leider auch Regeln, die sie noch schnell erfinden. Die würde ich als letztes fragen.
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hab da mal die Frage des Kugelfangs auf einem Stand der 40 Jahre existent ist. Wir haben einen Kugelfang der nach Vorschrift eine Sandfüllung hat. Zugelassen für Gk Nitro und Schwarzpulverschießen 50 m. Die letzte Abnahme war im Somme 2015 ohne Beanstandung. Wir betreiben den Stand zu gleichen Teilen mit einem zweiten Verein mit eigentlich gleichen Rechten. Lediglich hat der Nachbarverein vor 30 Jahren die Betreiberpflicht an sich gezogen. Jetzt hat in diesem Verein ein Schlauberger, Quärtreiber, Besserwisser und "Sicherheitsbeauftragter" (nicht für Schiessstände) seinem Verein ins Ohr gesetzt, dass dieser Sandkugelfang bei der nächsten Standprüfung keine Zulassung mehr bekommen würde. Er will jetzt durchsetzen Stahlkugelfänge für verdammt viel Geld, anzuschaffen. Wir, die wir die ersten vier Bahnen betreiben, haben da wenig Interesse drann. Wie sieht die rechtliche Lage der Schiessstättenverordnung aus. Ich konnte nichts finden was diesen Wechsel vorschreibt. Wer kennt sich aus? Wer ist Schiessstandsachverständiger?
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Unser Behörden haben einige Affenställe. Meine hat verboten, unsere 22 ziger Spopivereinswaffe gemeinsam mit meinen privaten im gleichen B-Würfel zu lagern obwohl ich auf der WBK als derjenige eingetragen bin, der in tatsächlichen Besitz ist. Beruft sich auf § 36 Abs. 1 Satz 1 Ferner ist er der Auffassung, der Verein als Erlaubnissinhaber ist verpflichtet nach § 36 einen Tresor vorzuuhalten. Dabei bin ich ja der ausdrücklich als der "Besitzer" auf der WBK ausgewiesene und so mit u8nter den Paragraphen fällt.
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Denke das ist in der Waffenverwaltungsvorschrift geregelt. Gemeinsame Aufbewahren von den Personen in Häuslicher Gemeinschaft, wenn bei einer Waffenrechtliche Erlaubnis haben. § 13 Absatz 10 AWaffV Gemeinsame Aufbewahrung.......
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Ist eigentlich recht einfach. Die Trainingsmethoden musst du natürlich streng einhalten. Du musst dir als erstes einen Baum mit sehr grober Rinde suchen. Da wären Weide, Eiche, Birke etwas älter und Mamutbaum. Du musst die Scheibe jetzt so aufhängen, das die linke Hälfte von der Zehn einen Spalt der Rinde verdeckt und die rechte hälfte auf der Rinde fest aufliegt. Jetzt hörst du das unterschiedliche Aufprallgeräuch. Das musst du natürlich üben. Wenn einer sagt, er kann das bis 800 Meter, so glaube ich das nicht. Höchstens bis 300 Meter
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Anzahl Waffen im Schrank - Zahlweise - Einträge in WBK oder Griffstück
1913 antwortete auf Tatonka's Thema in Waffenrecht
Frage aber um Himmelswillen nicht bei der Kreisverwaltung Trier an. Da musst du deinen Verschluss deiner 1911 abgeben wenn dein Lauf defekt ist. Begründung; Dann hast du kein intaktes Wechselsystem. Wer jetzt lacht hat verloren. Wurde erst beim OVG geklärt. -
was passt dir nicht? weil ich die derzeitige genaue Bezeichnung dier Waffe nicht kenne?
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Weil die kleineren Geschosse wohl nicht dafür geignet sind. Das Gewehr ist wohl erher für Nahverteidigung und Angriff gedacht. Für richtige Feuerstöße auf größere Distanzen gibt es ja das MG (42). Das trifft auch jenseitz der 200 m und zeigt auch bessere Wirkung gegen Lehmbauweise.
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Dann sage was und warum du es anders weist
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Habe gestern Abend von Fachleuten die es wirklich sind (Bundeswehrangehörige im Dienst) die sich in Afghanistan zwei Tage lang gegen massive Angriffe durch die Taliban verteidigen mussten, Kommentare zu diese Medienkampanie gehört. Alle seine Kameraden war stehts zufrieden mit ihrer Waffe an denen ihr Leben oft hängt. Die "Testergebnisse" gehen am realen Gebrauch voll vorbei. Für Distanzen über 200 Meter gibt es anderes Gerät. Und bis 200 Meter kommt es so gut wie nie. Hier wird wieder ein Schwein durch Dorf gejagt. Noch kennen wir nicht den Grund diese Kampanie. Aber es lauert wieder ein dickes politische faules Ei dahinter. Da bin ich mir sicher. Was die Frau von der Windelarmee da erzählt sind nicht die Tatsachen.