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Klunkerhund

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  1. Vorsicht mit der Einzelmitgliedschaft , ich war Einzelmitglied im LV5 des BDS. Der jetzige Vorstand erteilt keine Befürwortungen, nicht einmal beim Pulverschein aber der Beitrag für Einzelmitglieder wurde auf 100 Euro erhöht, also das 3-4 fache das Vereinsmitglieder in BDS-Gruppen zahlen.
  2. Ich hatte knapp 10 Jahre die Neugelbe ohne Eintrag. Keinerlei Probleme mit der Behörde auch nicht beim ersten Eintrag.
  3. Es gibt auch nichts einheitliches. Ich habe für die Verbringungsgenehmigung bei meiner Behörde 12,78 Euro bezahlt. Unlustig war dass jeder Sachbearbeiter eigene Vorstellungen hatte was in der Erlaubnis steht. Mal wollten sie diese auf 1 Tag befristen oder eine detaillierte Aufstellung getrennt nach Kaliber und Hersteller etc. Hat keinen Spaß gemacht da ich aber im Rahmen einer Vereinsbestellung immer so 20-30000 Schuss abholte habe ich es durchgestanden. Ebenso unerfreulich war die Abgabe im Verein an Berechtigte, Ausreden wie so teuer, jetzt kein Geld, fahre erstmal in Urlaub etc. eine undankbare Aufgabe. Für mich persönlich lohnt sich der Aufwand nicht, also lasse ich es, kaufe hier bei Sonderangeboten und hole selbst ab.
  4. Sicher doch, ich lasse meine teuren Präzisionswaffen im Safe und begnüge mich mit einer ausgelutschten Vereinswaffe. Absurd so eine Denke. Davon mal abgesehen dass ich oft als zahlender Gast schieße und dort als Gastschütze keine Vereinswaffe erhalten kann.
  5. Garnichts passiert da mangels öffentlichem Interesse. Bei mir war die Situation vergleichbar, allerdings habe ich schon sehr lange WBKs. Jeder Hansel kann wegen eines angeblichen Delikts Anzeige erstatten. Da das nichts kostet und formlos geht wird es auch gerne gemacht. Leider musst du selbst bei Verfahrenseinstellung dem Anzeigenerstatter nachweisen dass er vorsätzlich eine Falschinformation getätigt hat. Renn nicht zu schnell zum Anwalt, erst wenn ggf. die Behörde schriftlich die WBK-Erteilung ablehnt und hüte dich vor einem "Plauderstündchen" auf der Behörde.
  6. Nach Auskunft meiner Behörde darf der Händler bei Kaufwaffen von ihm den Eintrag vornehmen, nicht aber bei Verkäufen im Auftrag, Komissionswaffen etc. In diesem Fall erfolgt der Eintrag ausschließlich durch die Waffenbehörde. Probleme wird der Jäger auf keinen Fall bekommen da der Verkäufer gleichzeitig mit dem Verkauf die Waffenbehörde informiert.
  7. also mir ist bei einer Modellbahnlok bei E.... sinngemäß das Gleiche passiert. Da der Verkäufer über 200 km entfernt wohnte hat er sich wie beim TE verhalten. Mein Anwalt hat eine 14-tägige Frist gesetzt, kein Mahnbescheid etc. und danach am Amtsgericht meines Wohnortes (da ich Privatmann bin) Klage eingereicht. Das Gericht hat ihn auf dem üblichen Weg geladen. Seine Lok durfte dann wieder mitnehmen, das Urteil bekam er zugestellt und alle Kosten nebst der Anfahrt waren seine Sache. Vielleicht hilft auch im vorliegenden Fall der Hinweis welches Gericht örtlich zuständig ist.
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