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knight

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  1. Man kann den FAZ-Beitrag (natürlich) nicht kommentieren, aber man kann ihn empfehlen (der Stern rechts unten).
  2. Ach ja, noch etwas: Hat schon einer die Stelle gefunden, wo sie die Umsetzung der Verträge von Schengen, Dublin oder Maastricht (ok, der hat nix mit Sicherheit zu tun) fordern?
  3. Waffen nicht an Extremisten kann auch verklausuliert sein für einen automatischen Gegencheck beim Verfassungsschutz bei der waffenrechtlichen Überprüfung. Andererseits sind Waffen für Extremisten ja auch jetzt schon verboten, denn das fällt meiner Ansicht nach unter §5 Abs 2 Nr. 2 und 3. Kann auch gut sein, dass die gar nicht ins Gesetz geguckt sondern einfach mal gefordert haben. Die Argumentation für mehr Videoüberwachung ist ja schon fast amüsant: Weil heutzutage jeder eine Kamera am Handy hat sind wir in der komfortablen Situation von solchen Lagen viele Video und Fotoaufnahmen zur Rekonstruktion des Vorfalls zu bekommen. Peinlich ist aber, dass es nicht unsere Kameras sind, sondern die von Hinz und Kunz und daher brauchen wir genausoviele Kameras überall verteilt, wie es Handys gibt (und wo es Hinze und Kunze gibt). ... So oder so ähnlich ... Die 15.000 zusätzlichen Polizisten wollen sie ab 2015 einstellen (fünfzehn??? das war letztes Jahr!). Das bedeutet ja nur, dass sie die Einstellungen von letztem und diesem Jahr schon in die 15.000 rein rechnen, die Zahl also der Öffentlichkeit größer präsentieren, als sie stand heute tatsächlich ist. WTF? Die Strafverschärfungen bei Wohnungseinbruch halte ich für die üblichen Nebelkerzen. Wenn nicht aufgeklärt wird (werden kann), dann bringt das nix. Wenn aufgeklärt aber nicht verurteilt wird, dann bringt das nix. Es würde helfen, das bestehende Recht mal in die Lage zu versetzen, auch angewendet werden zu können. Immerhin geht die ein oder andere Forderung ja in diese Richtung. Oh, sie fordern eine Umsetzung des Vertrags von Prüm. Der wurde vor elf Jahren unterzeichnet: https://de.wikipedia.org/wiki/Prümer_Vertrag Noch mal ein Beispiel für Politikerkommunikation: Damit tun sie so, als ob wir einen leistungsfähigen und innovationsfähigen Bevölkerungsschutz hätten. Sie müssen nicht zugeben, dass sie das seit Jahren runtergefahren haben und nun sehen, warum das keine gute Idee war. Man könnte auch - vielleicht soll man auch - auf den Gedanken kommen, dann sei ja alles gut.
  4. Hhhmmm.... interessanter Punkt... bei der Wohnung ist geregelt, dass es die eigene sein muss. Beim bedriedeten Besitztum ist ebenfalls geregelt, dass es das eigene sein muss. "Geschäftsräume" steht einfach so da, ohne den Zusatz "eigene". Wenn man das "eigene" von vorher auf die Aufzählung angewendet haben möchte, dann bräuchte man das "eigene" beim Besitzum ja nicht. Insofern könnte man Absicht unterstellen, dass es bei Geschäftsräumen nicht die eigenen sein müssen und innerhalb jeglicher Geschäftsräume ein Führen gar nicht vorliegt. Bei Gerichten, die aus Schießen mit zwei-Schuss-Magazinen die reine Fähigkeit zum Schuss mit größeren Magazinen machen, könnte man mit sowas sogar durchkommen, wenn die das so sehen wollen. Und das ist der springende Punkt. Bei Gerichten, die vom Ende her argumentieren, wird man sagen, dass sich "eigene" trotzdem auf die Aufzählung bezieht. Fertig. Gibt noch mehrere solcher - nennen wir es ruhig mal sprachliche Fehler - im Gesetz. Da warte ich auch drauf, dass sie es irgendwann mal merken. Mausebärs und mein Lieblingswort aus der Verwaltungsvorschrift ist sogar ganz ganz großes Tennis!
  5. Das war früher mal erlaubt. Extra deswegen hat man ja den Passus mit dem "vom Bedürfnis umfassten Zweck" 2002 reingeschrieben, der am Ende auch bloß eine Sollfallstelle ist. Es gab wohl mal Fälle wo jemand bewaffneten Wachschutz für Geschäftsräume gemacht hat und da bekommt halt die Obrigkeit Schnappatmung und weil das schlecht für die Gesundheit ist, haben die dann das "vom Bedürfnis umfassten Zweck" rein geschrieben. Wobei mir allerdings auch kein Fall bekannt ist, wo das früher mal zu Problemen geführt hätte. Dass jetzt Waffensammler Probleme haben, ihre Sammlerwaffen zum Schießstand zu bringen und dort mal zu schießen, führt bestimmt zu ganz großem Beleid von den Gesetzesschreibern. Oder dass man nach einem gewissen BVerwG Urteil seine Waffe quasi nicht mehr zum Büchsenmacher bringen konnte. Usw.
  6. Ich habe gerade gelesen: Immerhin steht im Artikel klar und deutlich, dass er keine Gefahr war. Das ist ja schon mal ein Unterschied zur "Was hätte nicht alles passieren können" Rhetorik. Wobei das vielleicht auch Ursachen hat....
  7. Ah ok, den Teil hatte ich auch in Erinnerung
  8. "Die Dokumente"? Mit sind nur Teile davon hier bekannt. Waren die wirklich mal komplett hier drin?
  9. Moderativer Hinweis: Hier geht es um Präzisionsprobleme des G36. Bitte bleibt on topic. Ich habe einige Beiträge, die sich um off topic Themen, wie Rechtmäßigkeit gewisser Polizeieinsätze sowie beleidigende Posts ausgeblendet.
  10. Auch der hat einen Chef. Warten wir doch erst mal ab. Sich jetzt öffentlich in Dinge rein zu steigern, die nicht da sind, bringt nix.
  11. Der Text zu den 10ern bei Sportschützen ist anders formuliert und bezieht sich ganz eindeutig auf das konkret eingesetzte Magazin. Er kann nicht so einfach auf die pure Möglichkeit ein anderes Magazin einzusetzen umgedeutet werden. Ich kann ja verstehen, wenn du als Betroffener hier neues Ungemach drohen siehst. Aber andererseits haben sich eine ganze Menge Leute mit einer ganzen Menge Sachverstand in dieses Thema eingebracht, auch wenn man manchmal daran zweifeln konnte. Da wackelt nix mehr so schnell. Dann gehst du erst mal zum Chefe vom SB und erklärst ihm, was sein SB da so treibt, wo doch der Deutsche Bundestag im Eilverfahren extra beschlossen hat, dass...
  12. Da gab es doch vor einigen Monaten ein Urteil in BW, wo das Gericht ausdrücklich auch seine Unzuverlässigkeit damit begründet hat, dass er die ihm nicht bekannten Kontrolleure in seine Wohnung gelassen hat, obwohl seine Waffen nicht im Tresor waren (sondern wegen Reinigung in einem normalen Schrank standen). Der hatte allerdings noch andere Probleme
  13. Man kann das "entgegengesetzt" auch anders sehen: Nehmen wir mal an, die Behörde würde überprüft, ob sie ihre Arbeit richtig macht. Dabei wird auch auf die Arbeit zum §36 geschaut. Es fällt auf, dass hier nur LWBs kontrolliert werden, obwohl der Paragraf auch für IWBs gilt. Die Behörde sagt natürlich, dass sie von den IWBs nix weiß und da nichts kontrollieren kann. Du brauchst also gar keine Kontrolle bei einem IWB und dessen speziellen Ablauf vorbringen, um festzustellen, dass von dieser Regelung objektiv(!) nur LWBs betroffen sind und die Regelung gegenüber IWBs effektiv nicht durchgesetzt werden kann. Nun kann man sagen, das liegt in der Natur der Sache. Aber so eine Kontrolle ist ein Grundrechtseingriff und das ist für mich kein Kokolores. Hier geht es ums grundsätzliche. Wenn es nur ein paar IWBs gäbe, würde man das unter "vernachlässigbar" verbuchen und abhaken. Nun kann man die Anzahl der IWBs nicht genau angeben und man ist auf Schätzungen angewiesen. Die Schätzungen, die existieren, gehen davon aus, dass die Anzahl der IWBs um eine ganze Größenordnung höher liegt, als die der LWBs. Das bedeutet, dass in der Durchsetzung des Rechts einhergehend mit Grundrechtseingriffen eine massive Schieflage zu Ungunsten der ehrlichen exisitert. Und da weiß ich nicht, wieso der gesunde Menschenverstand das gut finden soll. Ich erhitze mich übrigens nicht und wir werden uns hier wahrscheinlich auch nicht einigen. Müssen wir aber auch nicht
  14. Die kontrolliert aber dann nicht engagierter wegen des Paragrafens zur Aufbewahrung sondern wegen des Paragrafens zum Besitz. Das ist eine ganz andere Rechtsgrundlage und zwar eine, die beim LWB gar nicht zur Geltung kommen kann. Würde sie nur wegen der Aufbewahrung kontrollieren, würde das genauso laufen müssen, wie bei einem LWB (mal von den praktischen Schwierigkeiten beim Abgleich der Nummern abgesehen ). Daher ist das auch IMHO kein Vergleich. Und wie eben schon geschrieben: Im Steuerrecht geht sowas nicht. Wenn es da nicht möglich ist, das fair für alle durchzuziehen, dann gilt die Vorschrift eben für niemanden. Man kann das also schon fair regeln, wenn man nur will.
  15. Tatsächlich ist es ja so, dass die Aufbewahrungsvorschriften auch für illegal besessene Waffen gelten. Die Behörde kann es dort aber nicht kontrollieren, nicht auf dem Papier und nicht durch Kontrolle und daher auch nicht durchsetzen. Der Grund dafür ist aber nicht, dass sie einen IWB nicht kontrollieren könnte oder ihn um die Rechnungskopie eines Tresors bitten könnte, sondern dass sie einfach nicht weiß, wo die illegalen Waffen sind. Das bedeutet aber, dass wir hier eine Vorschrift haben, die nur gegenüber den ehrlichen angewendet wird. Im Steuerrecht sind solche Vorschriften, wo nur derjenige die Steuern zahlt, der seine Einkünfte ehrlich angibt und die Finanzbehörden keine reale Handhabe haben, sie gegenüber denjenigen einzutreiben, die sie nicht angeben, schnell weggeklagt.
  16. Gewaltkriminalität geht quasi überall in den letzten Jahren zurück. Das ist eher ein globaler Trend. Wenn man jedenfalls mal failed states ausklammert. Heißt es jedenfalls. Eine genaue Quelle kann ich dafür leider nicht angeben. Selbst in den USA wurden in der Präsidentschaft von Obama angeblich 100 Mio Schusswaffen verkauft ohne dass die Mordzahlen explodiert wären. Die einzige Statistik, die ich dazu gesehen habe, ist aber nicht zitierfähig, das sie blöderweise absolute und relative Zahlen vermischt.
  17. Mit solchen Adressen muss man rechnen. Nachdem der Westen Putin ans Bein gepinkelt hat, kommen ja ganz interessante Dinge bei Wikileaks raus Noch sehe ich kein Motiv dafür solche Infos breit zu streuen. Das bedeutet nicht, dass man nicht das sammelt, was man kriegen kann. Muss ja auch nicht Russland sein. Da werden sich westliche Adressen Null Komma Nix von unterscheiden. Und angeblich sind wir ja im Krieg mit ... und wenn die sich auf den Tag X vorbereiten, werden sie vielleicht wissen wollen, wo sie anklopfen möchten. War AFAIK sogar hier im Forum mal Thema. Auch damals war die Frage, woher sie die Adressen hatten. Und in einem der neuen Bundesländer hat tatsächlich mal ein Jäger die Polizei bei einer solchen Kontrolle gerufen. Da stellte sich doch glatt heraus, dass die Kontrolleure vom Verfassungsschutz waren - also gar nicht zuständig. Wie die Sache ausgegangen ist, ist mir leider auch nicht bekannt.
  18. Du machst doch immer einen auf "realistisch." Realistisch betrachtet ist die Wahrscheinlichkeit von Concealed Carry unter Rot-Grün viel größer als unter Schwarz-Gelb. Würde die Schwarzen sowas vorschlagen, würde Rot und noch röter und Grün explodieren vor Wut. Wenn sie es selbst einführen (müssen), wird es viel leiser gehen.
  19. Ja, Danke! Das ist es! Dieses Video bietet sich an in jedem Leserbrief (da wo Links erlaubt sind) verlinkt zu werden:
  20. Ich finde das jetzt gar nicht so verkehrt. Dass man den Fokus auf die Bekämpfung des illegalen Waffenhandels legen muss, ist doch seit Jahrzehnten eine Forderung der LWB. Bisher richteten sich die Maßnahmen ja immer gegen uns. Es ist halt schon die Frage, was man da machen kann und wie man vorgeht. Aber das gilt für andere Kriminalitätsbereiche ebenso. Von daher denke ich schon, dass die Polizei da einen Mehtodenbaukasten hat, für den sie vielleicht auch bloß ressourcenmäßig zur Anwendung kommen braucht. Ressourcen ist eh so ein Thema. Uns LWB regelt man komplett durch, von verschiedene Farben von WBKs über so komplexe Aufbewahrungsregeln, dass sie als Schaubild mal gerade so auf eine DIN-A4 Seite passen bis hin zur Erlaubnis eine Magnumpatrone besitzen zu dürfen aber bloß keine .22lfb. Das hat doch alles nichts mit tatsächlicher Sicherheit zu tun, sondern mit Überregulierung und Knüppel zwischen die Beine werfen. Eine Marschrichtung der Art von "Ach du bist Sportschütze / Jäger / Sammler? Na dann kauf' dir halt, was du meinst was du brauchst. Ich will nur noch wissen wann du was von wem gekauft hast und ob du es sicher aufbewahren kannst. Und viel Spaß bei deinem neuen Hobby!" würde eine ganze Menge von Ressourcen freisetzen, die man im Kampf gegen illegale Waffen viel sinnvoller und ergebnisrelevanter einsetzen könnte.
  21. Deswegen muss man mit Argumenten kontern, gegen die man auch schlecht an kommen kann. Das erste was man da zurückwerfen muss ist die Frage "Was hat das mit mir zu tun?" Und danach muss die Diskriminierungskeule kommen, dass man unter Generalverdacht gestellt und in Sippenhaft genommen wird für etwas, wozu man in Null Verbindung steht. Gerne noch mit dem Hinweis, dass hier Sippenhaft aus guten Gründen abgeschafft wurde, dass man persönlich sehr betroffen sei, wie offen das nun wieder gefordert würde, wie vorbildlich sich die Prominenz gegen einen Generalverdacht gegen Flüchtlinge positioniert, aber mit uns kann man es ja machen, usw. Genau so wie die Schwulen und Gender was ich was es machen: Sobald nur ein Hauch eines falschen Wortes kommt, wird massiv verbaler Rabatz gemacht. Dann kommen wir auch dahin, dass LWBs zu kritisieren politisch nicht korrekt ist. Das ist doch gerade das Programm. Wer will und wer kann denn hier Überzeugungsarbeit leisten? Die Sprachebene, die hier gewählt wird, ist die emotionale Ebene. Da brauchste nicht mit rationalen Statistiken kommen. Da kann man nur genauso emotional mit der Geschichte antworten, die in den USA den Umschwung (mit) eingeleitet und zu CCW geführt hat. Vielleicht kann es ja mal jemand raussuchen. Da ging es um eine sehr emotionale Aussage einer Frau im Untersuchungsauschuss in Texas, die bei einem Überfall (Amoklauf?) ihre Waffe im Auto hatte, weil sie die nicht im Restaurant führen durfte und dann wehrlos zusehen musste, wie ihre Eltern erschossen wurden. Danach waren Opfer eine schützenswerte Gattung.
  22. Anderen hier geht Defätismus auf den - du weißt schon.
  23. Die Aussage habe ich ja auch nicht geschrieben. Ich schrieb, dass der Besitz von gar keinen Magazinen verboten ist. Oder wenn ich es anders formuliere: Zur Zeit gibt es kein Besitzverbot von Magazinen in Deutschland. Bezieht man sich nun auf Magazine, die in Deutschland bereits verboten sind, dann bezieht man sich auf nichts. Demnach müssten EU-weit also auch keine Magazine verboten sein. Das ist aber widersprüchlich zu der Aussage, dass in Zukunft etwas nicht mehr erlaubt sei.
  24. Und das FWR schreibt gerade im Newsletter:
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