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Ich lese das so: In den neuen Verbotszonen nach 42(6) müssen(!) Ausnahmen für Personen vorgesehen werden, die ein berechtigtes Interesse haben. Kraft Gesetz haben immer ein berechtigtes Interesse => siehe die Liste. Also auch alle Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis (KWS, MEW, WBK, WS, Handelserlaubnis, Herstellungserlaubnis, ...). Bei ihnen ist das Interesse im Gesetz hinterlegt und muss nicht mehr im Einzelfall begründet werden. In dem ein oder anderen Statement von Politikern wird das damit begründet, dass Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis auf Zuverlässigkeit überprüft wurden. Wobei ich das klipp und klar leider nirgends rauslesen konnte. Das muss man auch sehen. Ich glaube, da wird es noch viel Zank und Potenzial für Streit geben. Immerhin wird es nicht auf die Behörde ankommen, sondern das Bundesland muss die Ausnahme in der Rechtsverordnung vorsehen.
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In diesem Land muss man mittlerweile mit allem rechnen. Da so eine Anfrage schwer nachvollziehbar ist und obendrein so ein Verfahren ansonsten unbekannt ist, lenkt das die Aufmerksamkeit in ganz andere Denkdimensionen. Eine davon könnte je nach dem wie kreativ man ist z.B. sein, dass man wegen des blinkenden W auf dem Bildschirm nun zwar weiß, dass jemand LWB ist. Aber man weiß noch nicht, was es da zu holen gibt. Das steht aber in den WBKs. Ob du das an die Kripo gibst, sei dir überlassen. Du hättest dann allerdings keinen Aufwand mehr mit der Klärung der Rechtsgrundlage, denn das übernehmen die für dich. Ob die dafür zwei Tage oder zwei Jahre brauchen, kann dir freilich keiner sagen.
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Als die im Jahr 2002 so intelligente Dinge beschlossen hatten, wie dass 10-jährige Kinder selbst unter Aufsicht der Eltern nicht mehr mit dem Druckluftgewehr schießen dürfen, da haben sie dafür nur vier Wochen gebraucht. Dann hat es ein halbes Jahr gedauert, bis das Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Es hat zwei Jahre gedauert, bis die Waffenverordnung heraus kam und es hat weitere(!) sieben(!) Jahre gedauert, bis die Verwaltungsvorschriften draußen waren.
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Dem stimme ich zu. Allerdings würde mich schon interessieren, wie du das liest und warum. Ich behaupte ja nicht, die alles umfassende Weisheit in diesem Punkt zu sein. Besonders, wo solche Gesetzesänderungen für den Normalbürger quasi nicht nachvollziehbar formuliert sind, was nun am Ende raus kommt. (Ihr erinnert euch, Herausforderungen der Digitalisierung und so weiter.) Ich kann mir vorstellen, dass die Behörden versuchen werden, vorwiegend Waffenverbotszonen nach 42(5) auszurufen, um die zwingenden Erlaubnistatbestände zu umgehen. Und ob dann jemand klagt, mit dem Ziel, die Waffenverbotszone lediglich auf 42(6) umzuwidmen - naja...
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Beste Spezialeinheiten der Welt gibt es wie Sand am Meer. Genauso wie beste Panzer, beste Düsenjäger, beste U-Boote, beste Sturmgewehr und beste Pommesbude.
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Darum geht es nicht. Bei den neuen Verbotszonen nach 42(6) ist gesetzlich geregelt, dass Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis ein berechtigtes Interesse zum Führen von Messern haben. Das ist zwar unlogisch aber diesmal ist die unlogische Regelungslogik in unserem Sinne und das sogar absichtlich. Das gilt nicht für Verbotszonen nach 42(5). Da ist es nur einen Kann-Regelung, von der die Behörden natürlich kein Gebrauch machen werden.
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Sie da und was da verlinkt ist: https://forum.waffen-online.de/topic/456614-referenten-entwurf-änderung-waffg/?do=findComment&comment=2905201
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Leute, wir brauchen hier nichts herbei zu diskutieren. In der Begründung des Regierungsentwurfs steht klipp und klar drin, dass von den Magazinen keine Gefahr ausgeht und der Besitz deswegen nicht zu sanktionieren ist. Damit sit alles gesagt. Die Sprachregelung, wonach damit Terrorismus bekämpft wird, ist nur eine Shownummer fürs verdummte Wahlvolk, damit die glauben, die Heißluftproduzenten täten tatsächlich was.
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Zur alten gelben siehe: https://forum.waffen-online.de/topic/357396-alte-gelbe-zur-neuen-gelben-wbk/?do=findComment&comment=1395354 Demnach könnte man auch argumentieren, dass nur Waffen mit Disziplin in genehmigter Sportordnung auf die alte gelbe erworben werden dürfen. Man könnte sogar argumentieren, dass sie and die Mitgliedschaft in einen Verband gekoppelt ist. Dann gäbe es in der Tat keinen Vorteil mehr.
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Soll mir ja recht sein. Aber warum gilt dann 2/6 auf die alte gelbe? Da müsste ja auch Bestandsschutz gelten. (Mal ganz abgesehen davon, dass die Politik, namentlich Staatssekretär Körper, uns damals versprochen hat, dass 2/6 auch nicht auf die neue gelbe gelten wird). Will sagen: Vor Gericht wird man das schon so drehen. Der Grund ist, dass die alte gelbe nur an die Mitgliedschaft in einem Verein gebunden ist und nicht an einen Verband. Außerdem ist sie nicht daran gebunden, dass es in irgendeinem Verband eine Disziplin für die Waffe gibt.
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Bola Wrap - neue SV aus den USA mit Lasso/Wurfseil !!
knight antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Wie man aktuell wieder mal gesehen hat, geht es nicht immer um Argumente. Es geht oft nur darum, ob man es so darstellen kann, als gäbe es Argumente. Das ist bei den Tresoren so. Das ist bei der gelben WBK so. Das ist bei den Magazinverboten so. Das ist beim §6 AWaffV so. Das ist bei 2/6 so. Das ist bei den Waffenverbotszonen so. Das ist beim §42a so. Wurfsterne muss ich wohl nicht extra erwähnen, oder? Bei den Tresoren schreiben sie in den ersten Satz der Begründung rein, das aktuelle WaffG habe sich bewährt. Und weil es sich bewährt hat, kommen sie dann zum Schluss, es zu verschärfen. Bei den Magazinverboten posaunen sie in die Welt hinein, dass sie damit nun effektiv Terrorismus bekämpfen. Im Innenausschuss sagen fünf von sechs Experten, dass dieses Mittel nichts taugt. Und in der Begründung im gleichen Gesetz, wo sie das verbieten, schreiben sie rein, dass man den Besitz nicht sanktionieren braucht, weil von diesen Magazinen keine Gefahr ausgeht. Und die Presse schreibt nur die Pressemitteilungen ab. -
Auf die alte gelbe wird dann irgendwann irgendein Gericht beschließen, dass die 10er Regel auch auf diese anzuwenden ist. Genauso wie man es mit 2/6 schon gemacht hat.
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Das finde ich äußerst interessant! Das sehe ich anders. Nur in Verboszonen nach 42(6). In Verbotszonen nach 42(5) ändert sich nichts.
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Das ist meiner bescheidenen Ansicht nach im Kern völlig verfehlt. Der Bundespräsident prüft das nicht inhaltlich, sondern nur, ob es auch verfassungsgemäß zustande kam. Da gibt es allerdings auch Ansätze, das zu bezweifeln. Ich bin mir nur nicht sicher, ob die Änderungen, die dadurch rein kamen, nicht sogar langfristiges mehr Potenzial für unsere Interessen haben, als sie kurzfristig schaden.
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Es gibt viel zu tun - das neue sportliche Kontingent
knight antwortete auf Gruger's Thema in Waffenrecht
Bei Erwerb auf grüne WBK muss man in den 12 Monaten vorher 12/18 nachweisen, allerdings nicht zwingend mit der Disziplin, für die man eine neue Waffe erwerben möchte. Das war aber vorher auch schon so.- 130 Antworten
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Lies das bitte noch mal und frage dich, warum du davon ausgehst, die hätten irgendwas sinnvolles gewollt. Gewollt war irgendwas zu verbieten, nicht das was sinnvolles dabei raus kommt. Das war aber auch schon in Brüssel so.
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Bola Wrap - neue SV aus den USA mit Lasso/Wurfseil !!
knight antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Ich nehme mal an, die Frage ist rhetorisch gestellt und du erwartest nicht wirklich eine Sachantwort, oder? Wenn es Hautabschürfungen gibt, dann gibt es Verletzungen, dann ist es eine Waffe. Der Bundesrat tobt gerade. Ich sehe das Gesetz schon im Vermittlungsauschuss wegen dringendem Anpassungsbedarf. Oder anders herum formuliert: Du glaubst doch nicht, dass hier irgendwas erlaubt wird, mit dem man sich verteidigen kann?- 35 Antworten
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Informationsveranstaltung zum Waffengesetz am 13.12.2019
knight antwortete auf Katechont's Thema in Waffenrecht
Politisch gesehen - und die ticken da nun mal so - ist eine Enthaltung eine Ablehnung, nur halt eben eine politisch korrekte Ablehnung, so dass man ihm nicht direkt was vorwerfen und seine Karriere beenden kann. Genau das ist die Botschaft. Schon der Regierungsentwurf enthielt genau das. -
Du verwechselst Staatsvolk und Bevölkerung. Ein Ausländer, der sich hier befindet, hat natürlich Bürgerrechte, wie zum Beispiel Meinungsfreiheit oder Pressefreiheit. Er hat aber keine staatsbürgerlichen Rechte, wie etwa das Wahlrecht. Wir entfernen uns damit aber arg vom Topic...
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Informationsveranstaltung zum Waffengesetz am 13.12.2019
knight antwortete auf Katechont's Thema in Waffenrecht
Ich verstehe nicht, was du von mir willst. Ich habe nicht geschrieben, dass Henrichmann im Innenministerium ist. Ich habe geschrieben, dass er gegen das Verbot von Magazinen war, aber die SPD und das Innenministerium (das anscheinend trotzdem am Verhandlungstisch saß, obwohl der Vorgang im Parlament liegt - auch eine wichtige Info!) das unbedingt wollten. -
Ich bin auch ein "Dorfkind" und mein erste Messer bekam ich sogar von meiner Mutter geschenkt. Ich kann mich schon gar nicht mehr erinnern, wie jung ich damals war... Ich habe immer ein Messer dabei: Warum? Weil man es hin und wieder einfach braucht. Deswegen. Der Kernpunkt ist ein ganz anderer und der ist psychologisch (oder psychosomatisch? Vielleicht weiß @Mausebaer das besser ) : Für normal sozialisierte Leute ist ein Messer einfach nur ein Werkzeug. Ein Tool, das hilfreich ist, dann wenn man es braucht. Und wenn man es in diesem Moment zur Hand hat, dann entfalltet es seine Nützlichkeit. So wie für uns eine Schusswaffe ein Gegenstand ist, den wir öfter in der Hand halten, als andere Leute einen Schraubendreher. Für andere Leute ist ein Messer oder eine Schusswaffe ein Tötungswerkzeug. Und daraus entsteht der Drang nach Verboten. In unserer Sicht auf die Dinge sehen wir ein Messer oder eine Schusswaffe gerade nicht als eine Waffe im Sinne von "damit kann man nur Menschen töten". In deren Sicht ist es genau das.
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Informationsveranstaltung zum Waffengesetz am 13.12.2019
knight antwortete auf Katechont's Thema in Waffenrecht
Ich glaube, das muss man "politisch" bewerten. Man muss das mal aus dem anderen Blickwinkel sehen. Da hilft auch sein Schreiben an das FWR, diesen einzunehmen. Marc Henrichmann war der Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion für dieses Gesetz. Er selbst war z.B. kalr gegen das Magazinverbot. Es war die SPD und das Innenministerium, die das unbedingt wollten. Er wollte auch keine Waffenverbotszonen, sondern lieber individuelle Messerverbote. Bei den Nachtsichtgeräten hat er eine andere Ansicht. Die muss man nicht teilen, aber er kann sie zumindest sachlich begründen. Und was für ihn das Fass zum Überlaufen brachte, war der Widerspruch, Magazine unsinnigerweise zu verbieten und - aus seiner Sicht - Nachtsichtgeräte ohne Gefährdungsanalyse frei zu geben. Wie geschrieben, er war der Berichterstatter der CDU/CSU. Und jetzt zitiere ich mal aus seinem offenen Brief: Das heißt klipp und klar, dass es die Fraktion war, die ihn auflaufen lassen hat und einfach was ganz anderes beschlossen hat. Und wenn er sich dann bei "seinem eigenen Baby" enthält, dann ist das poltisch ein offenes Statement einer Gegenstimme, gegen das, was die Fraktion im da ins Nest gelegt hat. Wenn sich also demnächst die CDU/CSU-Politiker bei euch zurück melden mit dem üblichen Einheitsschreiben, dass dies eine für die Sportschützen und Jäger zufriedenstellende Lösung sei, dann muss man ihnen sofort parieren, dass es die Fraktion war, die entgegen den vernünftigen Vorschlägen des Berichterstatters alles nur schlimmer gemacht hat und die Fraktion / Partei bei den nächsten Wahlen die Verantwortung dafür kassiert. -
Mit Rationalität (Vernunft, ein durch Denken bestimmtes geistiges menschliches Vermögen zur Erkenntnis) hat das alles nichts zu tun, da es an der Erkenntnis fehlt - alternativ auch am Vermögen zur selbigen. Die bundesteutsche Kausalkette ist ganz einfach: Die EU hats verboten. Für die erlaubten Ausnahmen sehen wir (damit sind nicht "wir" sondern "die" gemeint) keinen Grund. Also verbieten wir es. Das war es schon. Ist eine rein juristische Behandlung des Themas, losgelöst von jeder Realität und erst recht jeder Sinnhaftigkeit. Selbst die ehem. Luxemburger EU Komissarin Viviane Reding hat sich mal darüber beschwert, dass Deutschland die EU Richtlininien immer verkompliziert.
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Nachtrag: Nachdem ich mir die Begründung angesehen habe, ist die Aussage mit der zweiten gelben WBK so leider nicht haltbar. Gemeint ist ganz sicher, dass nur 10 Waffen auf gelbe WBK erworben werden können und die 11. auf die grüne muss. Aber so wie es formuliert ist, steht das halt tatsächlich nicht da. => Murks.
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Sie saß immerhin im Innenausschuss und hat für unsere Sache gekämpft. Ihr Einsatz während der EU Geschichte sollte auch nicht unerwähnt bleiben. Von allen, die (angeblich) für uns kämpfen ist ihr Einsatz zumindest der Einsatz, der am besten sichtbar ist. Von mir bekommt sie einen ganz großen Daumen dafür