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Das nächste U-Boot?
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Du hast schon mitbekommen, dass der VDB mit der Petition NULL zu tun hat und sich sogar davon distanziert!?
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... und das ist JoergS ziemlich egal, weil wir nicht seine Kunden sind. Wurde ja mehrfach deutlich gemacht. Es geht nicht darum, ob man neidisch auf den Erfolg ist (Bin ich nicht, sei gegönnt weil sicher hart erarbeitet). Und auch nicht ob man "everybodys darling" sein kann oder will. Aber wenn ständig überall geschimpft wird, das in der Gesellschaft nur noch Elenbogenmentalität herrscht, jeder nur noch auf sich und seinen eigenen Vorteil schaut und ihm die Konsequenzen seines Handels egal sind, dann wünscht man sich halt von Leuten mit entsprechender Reichweite vielleicht ein besseres Beispiel. Und das bedeutet nicht, dass man sein Geschäftsmodel aufgeben und "Mutter Theresa" für andere sein muss. Ich weiß, sind fromme Wünsche...
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Echt jetzt? ... ist das die Art wie sich ein erfolgreicher Geschäftsmann mit Argumenten auseinandersetzt die seiner Ansicht und Meinung entgegenstehen? Sorry, auch wenn es ihm vermutlich egal ist, aber da hätte ich vom Inhaber eines erfolgreichen Youtube-Kanals, Waffenhändler und Geschäftsführer anderes erwartet. Sachlicher Austausch zu untereinander kontroversen Themen sieht mE anders aus. Schade!
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Und alle meckern, dass die Ampel nicht über die "Kollateralschäden" ihres Handelns nachdenkt.... .... wenn jeder nur an sich denkt ist an alle gedacht.
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.... Schade .... die Einstellung ist in einer kapitalistischen Welt zwar nachvollziehbar, macht den Träger aber auch nicht sympathischer. Kann dir egal sein (wird es wohl auch), darf aber auch gesagt werden....
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Das hat auch niemand von Dir gefordert! Ich bin deswegen auch kein Hater. Ich mag deine Videos und deine Art wie du dort Auftritts. Grundsätzlich mag ich auch, wie du zeigst, wie unzulänglich, unlogisch und löchrig unser Waffengesetz ist. Und ich mag grundsätzlich auch Leute, die "straight" sind und ihr Ding machen. Aber es sollte auch erlaubt und legitim sein, die Sache aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten. Auf die andere Seite der Medaille hinzuweisen und seine eigenen Sorgen darüber zu äußern. Vielleicht auch in der Hoffnung dem gegenüber eine Sicht zu geben, die er selber vielleicht noch nicht hatte. Was jeder daraus macht, ist selbstverständlich seine Sache .... aber darüber reden kann und soll man.... ich wünsche Dir jedenfalls weiterhin viel Erfolg, in der Hoffnung, dass du mit deiner Arbeit den VDB und/oder generell die Waffenlobby damit so stärkst, dass vielleicht doch noch für alle was besseres dabei raus kommt.....
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Du hast deine "Nische" gefunden, und bist darin sehr erfolgreich. Das sei dir auch gegönnt. Das man als LWB erlaubnispflichtiger Waffen dabei jedoch in ein Gefühl des "Kollateralschadens" kommen kann liegt jedoch m.E auf der Hand. Weil, wenn der Gesetzgeber (u.a. vielleicht auch wegen deiner Videos, deiner Kunden und deines Erfolgs) auf die Idee kommt an der Verschärfungsschraube zu drehen (Armbrüste, Luftdruckwaffen, Messer, etc.) da ist die nächste Verschärfung ("Kriegswaffenähnliche Halbautomaten" *kotz*, Schießen auf dem Stand nicht mehr für jedermann, etc.) leicht mit ins neue Gesetz geschrieben. Und ich glaube auch nicht, dass ein Großteil deiner Kunden sich in einem Verband engagieren würde oder etwas gegen eine Verschärfung zu unternehmen. Auch wenn ich ihr "Bedürfnis" grundsätzlich verstehe.... Von daher: Ich finde dein Engagement für den VDB sehr löblich (Bin selber Fördermitglied) und gönne dir deinen Erfolg der mit Sicherheit auf harter Arbeit (geistig, finanziell und sicher auch körperlich)beruht. Befürchte jedoch, dass dieser allen deinen "Nicht"-Kunden, weil nicht deine Zielgruppe, mal einen der berühmten "Bärendienste" erweisen könnte, leider!
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... und das klingt halt jetzt leider so nach der Art: "Ich scheffele Millionen so lange es gut geht. Wenn eine Waffenrechtsverschärfung kommt, habe ich meine Schäfchen im Trockenen. Für das gute Gewissen und als Alibi hab ich mich ja beim VDB engagiert. Da mich erlaubnispflichtige Waffen nicht interessieren ist es doch mir egal, was da jetzt allen anderen LWB passiert oder widerfährt bei einer Verschärfung." Hab ich da was falsch verstanden? Ich stoße den Gesetzgeber mit der Nase drauf, wo man noch schon weiter verschärfen muss/kann, weil sich ja jeder Honk (ist jetzt nur überspitzt und soll keine Beleidigung deiner Kunden sein!) alles mögliche gefährliche Waffenzeug erlaubnisfrei nach Hause holen kann. Dabei mach ich natürlich gute Geschäfte und stecke dann davon Geld in den Kampf gegen die Verschärfung. Klingt für mich irgendwie nach Teufelskreis. Und die eh schon drangsalierten Sportschützen etc. stehen daneben und schauen doof !? ... ist nicht böse gemeint, ich wills nur verstehen!
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...und das wiederum sehen aber wohl leider die wenigsten und war auch mir neu. Gut zu wissen. Wahrscheinlich ist das auch ein Teil der anderen Seite der Medaille. Je mehr Leute "noch"-freie Waffen besitzen, die von einer Verschärfung betroffen sein könnten, desto mehr potentielle Unterstützer gegen eine Verschärfung gibt es vielleicht. Und es führt vielleicht dazu, dass sich mehr Leute mit den teilweise sinnlosen "Gängelungen" der LWB beschäftigten. Den "Schmutzfuß" der entschlossen ist etwas Unrechtes zu tun, interessiert das Waffenrecht nämlich sowieso nicht!
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Hallo Jörg, ich finde deine Videos sehr unterhaltsam, auch aufgrund deiner offen und freundlichen Art. Und selbstverständlich ist das, was du oben schilderst dein gutes Recht. Es freut mich auch für dich, das es augenscheinlich gut funktioniert und du für deine harte Arbeit, deinen Einsatz und dein sicherlich nicht kleines, finanzielles Risiko einen entsprechenden "Benefit" erhältst. Aber genau der letzte Satz ist es glaub ich, der LWB manchmal die Zornesröte ins Gesicht treibt. Wir haben schon genug Verschärfungen. Und wenn deine Videos und dein Erfolg zu noch mehr davon führen, verärgert es natürlich die dann Betroffenen. Ich kann verstehen warum und wie du deine Videos und dein Geschäft machst und gönne dir auch den Erfolg. Teile aber wie viele LWB die Sorge, dass dieser es uns LWB leider nicht leichter machen wird.
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Bye the way... kennt jemand einen Optiker mit Ahnung für Sportschützen, der evtl sogar mit Müller Manching zusammenarbeitet? Und zwar im Raum Landkreis Weilheim-Schongau und Umgebung?
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Nur, dass der keine Sicherheitsüberprüfung macht, sondern seine Waffe "Fertig zum Dienst", also die Waffe durchladen (Patrone ins Patronenlager) und dann ab ins Holster damit......
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
fuzzy.77 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Das kann ich ich so (Gott sei Dank) nicht bestätigen für GANZ Bayern. Kann über meine Waffenbehörde bisher absolut nichts schlechtes sagen. Voreinträge gibt es bei Abgabe der WBK sofort (sofern vorab alle sonstigen Unterlagen vorgelegt wurden). Erwerbseinträge ebenfalls "im Vorbeigehen". Kosten absolut im erträglichen Rahmen. Fragen per Mail oder Telefon werden in aller Regel zeitnah beantwortet. Eigentlich alles so wie ich es mir wünsche... -
Fragebögen und sonstige Abfragen zur gesundheitlichen Eignung
fuzzy.77 antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Seit wann denn das ??? -
Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
fuzzy.77 antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Endlich einer der es verstanden hat und nochmal kurz und knapp für alle darlegt! Danke! -
Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
fuzzy.77 antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Das Beispiel mit der roten Ampel etc. ist sowas von "Äpfel mit Birnen" verglichen. Über rote Ampeln fahren ist schlichtweg (Ausnahmen für Feuerwehr etc mal außen vor) nicht erlaubt, das wird hier wohl keiner bestreiten. Es steht aber weder im Gesetz, noch in einer Norm, dass ein Tresor unter 1000 Kg verankert werden muss um die geforderte DIN/EN 1143-1 zu erfüllen. Die Norm fordert, dass der Befestigungspunkt vorhanden sein und dieser eine bestimmte Widerstandskraft haben muss. Damit verankert werden KANN und der Punkt, sofern verankert wird, nicht das schwächste Glied ist. Das jemanden ggf vor Gericht die "Empfehlung" eines LKA, Schränke unter 1000kg zu verankern, ggf vor Gericht auf die Füße fällt ist unbestritten. Aber weder Norm noch Gesetz schreiben es vor! Es folgt der berühmte Einzelfall .... "Warum haben Sie ihren 800kg Schrank nicht verankert?" / "Weil die Verankerung denjenigen, der den Aufwand betreibt das Ding aus meinem Keller zu entwenden auch nicht aufgehalten hätte"! Mann muss laut Gesetz die "erforderlichen Vorkehrungen" treffen. Was erforderlich ist, hängt davon ab, was ich an Aufwand für den Diebstahl als Otto-Normalbürger erwarten kann. 35-Kg Würfel im Erdgeschoss-Flur. Klar klemmt den sich jeder Beppo unter den Arm > Verankern. 800Kg-Tresor (+Inhalt) im Keller ... wie wahrscheinlich und realistisch ist es, dass Einbrecher sich diesen Aufwand machen das Ding komplett zu klauen ohne dabei bemerkt zu werden, um an ein paar Waffen zu kommen? Erforderlich ist, was vorhersehbar und erwartbar ist. Nicht, was alles möglich ist. Denn möglich ist fast alles und 100% Sicherheit gibt es nicht. Und weil es unbestimmt ist, kann man sich dann vor Gericht so schön darüber streiten. (Vor Gericht und auf hoher See...) Aber es ist nicht per se "vorgeschrieben" sondern lediglich einzelfallbezogen "erforderlich" (oder auch nicht). Und das ist das Blöde daran, das genau darüber Bürger und Verwaltung im Streitfall ggf unterschiedlicher Ansicht sein können! ... und jetzt gebe ich es auf und bin ab jetzt raus hier.... -
Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
fuzzy.77 antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
.... so langsam würde ich hier gerne mal wissen, wie die Verfechter der "Ein Tresor MUSS mit einem bestimmten Abreisgewicht verankert sein"-Doktrin ihre eigenen Behältnisse befestigt haben (und ob Sie ein entsprechendes Gutachten oder eine Zertifizierung dafür haben) Meinetwegen soll es jeder so machen wie er will, aber was hab ich davon wenn ich versuchen muss alle davon zu überzeugen, dass meine Art die einzig richtige ist!? Der Mensch im Video scheint mir durchaus ein Fachmann für Normen zu sein (nimmt ja scheinbar auch Schießstände ab). Seine Erläuterungen klingen für mich logisch und nachvollziehbar. Meiner Meinung nach hat der Gesetzgeber (wahrscheinlich bewußt) gewisse Spielräume gelassen (Lebenswirklichkeit), man sollte diese halt nur nicht "bewußt" nach unten ausreizen ("meinen 35kg-Tresor in der Gartenhütten trägt schon niemand weg") -
Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
fuzzy.77 antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Mithin fällt das Hobby Jagd oder Sportschütze aus .... oder irgendwo Platz mieten wo man den Tresor regelkonform aufstellen kann! Bitte von mir verlinktes Video ansehen und Kommentar dazu lesen: Es kommt darauf an..... steht der 250Kg Tresor im Flur im Erdgeschoss eines ebenerdigen Hauses auf einer Lichtung im Wald, fernab jeder sonstiges Behausung... sollte man über eine (wie auch immer geartete Verankerung nachdenken). Vielleicht sogar über den Aufstellungsort, ob es nicht einen Besseren gibt. Steht der 250Kg Tresor im fünften Stock eines Mehrfamilienhauses, oder im Keller eines Einfamilienhauses mit dichter Bebauung rundum, könnte es sein, dass man das Gewicht des Tresors durchaus als ausreichenden Diebstahlschutz betrachten kann. § 36(1) WaffG spricht von den "erforderlichen Vorkehrungen". > Sorgfaltspflicht. Ich weis, der typische Deutsche will immer alles ganz genau bis ins Kleinste geregelt haben. Damit kann man aber üblicherweise nicht jede Lebenswirklichkeit abbilden. Daher werden im Gesetzt (manchmal bewußt) Spielräume gelassen, so dass man für einen Einzelfall das beste daraus machen kann/muß. Mit den entsprechenden, auslegungstechnischen Vor- und Nachteilen für Bürger wie Verwaltung. Nennt sich auch Ermessensspielraum bzw. Verhältnismäßigkeit ("erforderliche Vorkehrungen" <> Sorgfaltspflicht). -
Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
fuzzy.77 antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Habe da auch ein interessantes Youtube-Video dazu gefunden: Muss ein Waffenschrank nach DIN/EN 1143-1 verankert werden? Bitte auch unbedingt den ersten angepinnten Kommentar dazu lesen.... Den Urheber würde ich für meinen Teil als durchaus qualifiziert betrachten: Über Thomas Sadewasser So klingt das für mich alles logisch! Stichwort gesunder Menschenverstand (...und ja, ich weiß, der scheint in mancher Waffenbehörde zu fehlen) Die DIN definiert demnach welche Anforderungen der Befestigungspunkt am Tresor erfüllen muss (damit dieser eben nicht das schwächste Glied in der Kette ist). Sie definiert NICHT, das dieser auch genutzt werden muss um die Einstufung zu erfüllen. Was Versicherer, Waffenbehörden etc. fordern, hat damit nix zu tun. Daraus folgt für mich: Besteht die Gefahr, dass mein 35Kg Tresor einfach unter dem Arm rausgetragen wird > Verankerung erforderlich (Einleuchtend!) Machen potentielle Einbrecher/Räuber die halbe Nachbarschaft aufmerksam, weil sie schweres Gerät und 30 Minuten Zeit benötigen um meinen 250 Kg Tresor über zwei Holztreppen buxieren zu müssen, kann das auch unterbleiben, weil nicht gesetzlich gefordert. Stichwort: "Verhältnismäßigkeit" und "erforderlichen Vorkehrungen" Manchmal sind Gesetze bewusst nicht bis ins Detail geregelt um Spielräume zu haben. Das kann Vor- und Nachteile für Bürger wie Verwaltung haben. Leider tendiert der Deutsche dazu genau das Gegenteil zu tun (nämlich alles inkl. jeder möglichen Variante bis ins Kleinste durchregeln). Just my 2 cents! -
Neues bei Antrag und Verlängerung Pulverschein
fuzzy.77 antwortete auf Michael BK's Thema in Waffenrecht
Ablehnung der Verlängerung schriftlich per Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung geben lassen. Einspruch einlegen und ggf. Klagen..... wenn man sich das antun will! -
Neues bei Antrag und Verlängerung Pulverschein
fuzzy.77 antwortete auf Michael BK's Thema in Waffenrecht
Nicht mal das. Keine "Begründeten Zweifel", es müssen "Tatsachen die Annahme rechtfertigen"....dann ist die Erlaubnis zu versagen. Und diese können dann mit dem Arzt-Zettel ausgeräumt werden....so lese ich das zumindest. -
Neues bei Antrag und Verlängerung Pulverschein
fuzzy.77 antwortete auf Michael BK's Thema in Waffenrecht
...Gesetz genau lesen....aus §8b: "Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen"..... Gibt es Tatsachen, welche die Annahme rechtfertigen, kann so ein toller Schein verlangt werden (um diese ggf auszuräumen). Diese Tatsachen würde ich mir mal von meinem SB erläutern lassen. Keine Tatsachen bekannt > kein Zettel vom Arzt erforderlich! Man braucht keine Bescheinigung, dass der Behörde keine Tatsachen bekannt sind! -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
fuzzy.77 antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Wieder was gelernt, Danke! (Sagte ja ich bin kein Handwerker ;-) )