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Du brauchst ein Gewehr mit dem Du sicher das Ziel treffen kannst. Das wären dann 9mm. Wenn Deine Waffe also 6mm Gruppen liefert, hast Du ein wenig Reserve für Schützenfehler und andere äußere Einflüsse.
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https://www.jaeger-konstanz.de/fileadmin/Medien/Konstanz/Downloads/Regionales/178_durchgangsscheine_am_zoll_wiedereinf_hrung.pdf
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Die relevanten Gesetzeskommentare halten sich durchwegs bedeckt zu dieser Frage. Herr Gade schreibt dazu: "Ist die Waffe mit einem Klappschaft oÄ ausgestattet, so ist für die Beurteilung stets die kürzeste Möglichkeit heranzuziehen, in der die Schussw. noch abgefeuert werden kann." Die Frage nach der Verlängerung des Laufes scheint kein Kommentator zu betrachten. Eine Vergleichbare wurde möglicher Weise schon einmal beantwortet, da viele Luftgewehre nur wenige Zentimeter lange Läufe haben. Das BKA wird Antwort geben können.
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Meinungen werden Dir in keiner Weise weiterhelfen. Sowas habe ich auch. Die zuständige Stelle für die Einstufung von Waffen ist das Bundeskriminalamt. Nur vom BKA kannst Du eine rechtssichere Auskunft erhalten. In der Regel durch einen Feststellungsbescheid. Wenn Du Dir nicht sicher bist, wie Du dabei vorgehen sollst, ruf einfach an und frag. Oder schreib eine eMail.
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Im Prinzip, wie von @gipflzipfla beschrieben. Hier verhält es sich tatsächlich anders. Bei 3cm Abstand zwischen Visierlinie und Seelenachse liegt die gesamte Flugbahn einer durchschnittlichen 9Para bis 25mauf dem aufsteigenden Ast. Also 9Para 350m/s: 1,8cm Tiefschuss auf 5m 0.0cm Fleckschuss auf 15m 1,0cm Hochschuss auf 25m Ändern wir den Abstand auf 6cm: 3,8cm Tiefschuss auf 5m 0,0cm Fleckschuss auf 15m 2,9cm Hochschuss auf 25m Ändern wir den Abstand auf 1,5cm (technisch schwierig): Jetzt schneidet die Flugbahn die Visierlinie tatsächlich auch bei der 9Para zweimal. Einmal bei 15m und einmal bei 23m. 0,8cm Tiefschuss auf 5m 0,0cm Fleckschuss auf 15m 0,1cm Hochschuss auf 25m Bei 2,4cm Abstand liegt der Treffer auf 25m auf dem Gipfel der Flugbahn. Bei 1,6cm Abstand liegt der Treffer auf 25m auf dem zweiten Schnittpunkt von Flugbahn und Visierlinie.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Leser antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Meiner Meinung nach reicht das allein nicht für die Erlaubnisfreiheit des Führens. Eine solche Waffe einfach so dabei zu haben ist sicher erlaubnispflichtig. Die Beförderung muss von einem Ort zu einem Anderen erfolgen. Wer die Waffe im Kofferraum vergisst oder sie aus Gewohnheit immer dabei hat braucht dafür einen Waffenschein. Unabhängig davon, ob Erwerb und Besitz der Waffe erlaubnisfrei sind oder nicht. Bei der Auslegung des WaffG bleibt dabei nur der Satzteil "zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck ..." unbeachtet. Nachzulesen im WaffG, in der Rechtsprechung und in den dazugehörigen Kommentaren. -
Waffen Willi ist ein Händler. Der verkauft nur an Inhaber einer Erwerbsberechtigung. Also nicht an Dich.
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Ich empfehle Dir, dringend, diesen Beitrag zu lesen. Bekanntlich ist dies die Webseite von Frankonia https://www.frankonia.de/
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Vor Jahren habe ich dazu ein Konzept entwickelt. Die Hülsen lagern jetzt in Schachteln. Je nach dem, wie viele Hülsen es sind, kommen größere oder kleinere Schachteln zur Anwendung. Manche der Schachteln haben einen Deckel. Das ist genial. So kann man Mehrere übereinander stapeln. Leider weiß ich dann nicht was in der Schachtel drin ist und ich muss sie erst aufmachen um es herauszufinden. Für dieses Problem habe ich leider noch keine Lösung gefunden.
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Die, inzwischen weiter verbreitete, Sichtweise ist Diese: Der Schlüssel muss wenigstens genauso schwer zu erlangen sein, wie die Waffen selbst.
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Waffenschrank A mit B Innenfach neben einem 0 Schrank
Leser antwortete auf VataTag's Thema in Waffenrecht
Schmuck im Waffenschrank https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2022-N-16078?hl=true -
Schützenverein geschlossen - Brief vom Landkreis zur Rückgabe der WBK
Leser antwortete auf EL Heat's Thema in Waffenrecht
Dann könnte es angebracht sein, dass die Waffenbehörde die Zuverlässigkeit prüft. Vielleicht passiert das noch. -
Schützenverein geschlossen - Brief vom Landkreis zur Rückgabe der WBK
Leser antwortete auf EL Heat's Thema in Waffenrecht
Na ja - da der Schützenclub... kein Verein ist, sagt das LRA Meißen, dass der Herr aus Riesa kein Mitglied einer schiessportlichen Vereinigung ist. Denn das LRA Meißen bestreitet ausserdem die Vereinsmitgliedschaft (in der DSU). Sie bestreitet auch, dass eine Solche seit 2008 überhaupt noch möglich sei. Ob das wirklich so ist stelle ich in Frage. Das lohnt sich zu prüfen. Des weiteren lohnt es sich zu prüfen, ob der Abhilfe möglich ist, durch den Erwerb einer passenden (z.B. Einzel-) Mitgliedschaft. Darüber hinaus könnte man prüfen, ob er in gutem Gauben gehandelt hat. Hat er von seiner fehlenden Sportschützen Eigenschaft gewusst? Es zählt nicht allein der Buchstabe des Gesetzes, sondern z.B. auch der Regelungszwecke. -
Schützenverein geschlossen - Brief vom Landkreis zur Rückgabe der WBK
Leser antwortete auf EL Heat's Thema in Waffenrecht
Nach meinem unmassgeblichen Verständnis sind alle anerkannten Schießsportverbände eingetragene Vereine. Es gilt zu prüfen, ob das auch für die DSU zutrifft. Wenn das der Fall ist sollte man wenigstens die Satzung anschauen. Es gibt Schießsportverbände die nur andere Vereine als Mitglieder aufnehmen. Im Falle des DSB und des BDS sind das die Landesverbände. Diese wiederum können natürliche Personen und / oder Vereine als Mitglieder aufnehmen. Genaueres kann man sicherlich der Satzung der DSU entnehmen. Ich bin mir ganz sicher, dass es sich bei der DSU um eine Schießsportliche Vereinigung im Sinne des Waffenrechtes handelt. Wiederholung: Meistens bezeichnet der Begriff Verband einen Verein, in dem andere Vereine Mitglied sind. Das es sich bei den Verbänden um Vereine handelt, können diese auch Einzelmitglieder aufnehmen, wenn die Satzung es zulässt. Im Übrigen rufe auch ich "Anwalt". Mit Kenntnissen im Vereinsrecht und im Waffenrecht.