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TriPlex

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  1. Ich dachte zuerst, dass sich "BayPAG-84" auf das Jahr bezieht, gemeint ist aber der §. In dem Link steht "Fassung: 14.09.1990" IIRC war "Gladbeck" ein wesentlicher Grund das deutlicher zu regeln.
  2. Und seit wann? Das war nämlich sehr lange eben (Genau! Aus "historischen Gründen": "Wenn Ihr schießt, dann schießt Ihr in meinem Namen ...") nicht so. (Hat ja auch ewig gedauert, bis man begriffen hat, dass die Polizei andere Munition, als VM benutzen darf, weil dort eben NICHT das Kriegsvölkerrecht anzuwenden ist). Doch. Bzw. "damals" (also bevor der "Finale Rettungsschuss" in den Landes-Polizei-Gesetzen geregelt war) brauchte man das. Und - wie ein alter, erfahrener Hauptkommissar so richtig sagte - "Es ist immer gut mehr als nur eine Begründung anführen zu können!"
  3. Was genau fragst Du Dich denn da? Warum jemand die FDGO und den Rechtsstaat "hoch hält" und sich wundert, warum dessen Aushöhlung offenbar den meisten Staatsbürgern (die scheinbar doch lieber wieder nur Untertanen sein möchten) "am Arsch vorbei geht"?
  4. Dann muss ich wohl das grün übersehen haben ... Das sehe ich ähnlich! Gibt ja so einige, denen man nur ungern Recht gibt, aber manchmal ... Wenn zum Beispiel der Herr Erdogan sagt, dass die Türkei nicht das Flüchtlings-Auffangbecken für Europa sei, dann bin ich der Meinung hat er voll und ganz Recht! Wenn also z.B. ein armer verfolgter Österreicher oder gar Schweizer (ist ja kein EU-Bürger) Asyl in der Türkei beantragt, dann sollten die Türken den durchaus nach Europa zurückschicken (Ja! Ein Teil der Türkei liegt auch in Europa) - soll er doch irgendwo dort hin gehen. Dann sollte aber natürlich ebenso gelten, dass Europa nicht das Flüchtlings-Auffangbecken für Asien ist.
  5. Genau so wenig wie Du. Dann glaub' halt einfach weiter daran, dass Du Dich in Sachen Notwehr auskennst ... Aber dann verbreite bitte hier nicht irgendwelchen Unsinn (auch wenn der auch ohne Dich weit verbreitet ist)!
  6. Also Bedenken, dass die FDGO immer weiter ausgehöhlt wird, sich Staatsdiener nicht an Gesetze halten (und das dann auch noch ohne Konsequenzen bleibt) ist für Dich "Stammtischgelaber"?! Was für ein Vogel bist Du denn? Etwa einer von "denen"?
  7. Das brauchen Staatsbürger, die einmal einen Treueeid auf die FDGO abgelegt haben alles nicht! Es geht hier um grundlegendes Staatsverständnis. Was ist das für ein System, in dem diejenigen, die dem Staatsbürger dienen sollen diesen primär als potentiellen Verbrecher betrachten und ihn deshalb OHNE begründeten Verdacht möglichst umfassend bespitzeln möchten (Bewegungsprofile über Funkzellen und Kennzeichenerfassung, wann, wie lange mit wem telefoniert, ...)? Aber auch das scheint Dir über die geistige Hutschnur zu gehen ...
  8. Hattest Du nicht noch eine "Hausaufgabe" zu lösen?! So von wegen "Nothilfe" ... Danach geht's dann weiter. 😉
  9. ICH bin offensichtlich nicht der, der es nicht versteht. Dir haben jetzt wie viele "Nachhilfe" beim Denken gegeben? Aber DU begreifst es offensichtlich immer noch nicht! Willst Du nicht oder kannst Du nicht? Dafür werden keine Russen gebraucht! Das machen im Zweifel die eigenen "Sicherheitsorgane". Vielleicht stellt man Dir ja mal die Bude auf den Kopf, weil auch Dein Kennzeichen mal zu einer Zeit und an einem Ort erfasst wurde, der "Einfall-Route" für irgendeine "staatsgefährdende" Aktion (also z.B. Demo gegen irgendeine Polit-Veranstaltung) war. Dass DU da rein zufällig vorbei gefahren bist interessiert erst mal niemanden! Du wurdest dort erfasst und dann poppt auch noch "Waffenbesitzer" auf ... Ja, ja, totale Spinnerei! Bei welcher "Demo mit Ausschreitungen" war das noch, bei der die "Sicherheitsorgane" ALLE in den umliegenden Funkzellen eingeloggten Handies speicherten - völlig unabhängig davon, ob die Besitzer bei Straftaten beteiligt waren, nur bei einer angemeldeten Demo mitgemacht haben oder rein zufällig in der Nähe waren - erst mal "alle verdächtig".
  10. Wenn Du mich so nett bittest ... ... aber nur ... Dann begib Dich unmittelbar dort hin! Sobald Du geheilt bist meldest Du Dich wieder hier.
  11. So, so, DU hast also nichts zu verbergen ... Dann sollten wir zuerst mal Deine Wohnung vollständig! mit Kameras überwachen. Ich glaube es ja nicht (was wäre das auch für ein Bild vom Staatsbürger, wenn man JEDEN als potentiellen Verbrecher betrachten würde, statt von der Unschuldsvermutung auszugehen), dass Du mit Kindern und so oder ganz andere Straftaten ..., ABER nur um auch ganz sicher zu gehen kommen da jetzt also doch Kameras hin ... Wie war noch Dein Echtname und Deine Adresse? Kannst Du doch hier ruhig dazu schreiben, denn Das haben sich übrigens diejenigen, die ihre Religionszugehörigkeit "damals" bei der Volkszählung angegeben haben auch gedacht, die in Holland schon ganz und gar - und dann "drehte der Wind" ... Will sagen: Was Du heute "nicht zu verbergen" hast, kann Dir noch in etlichen Jahren "mächtig in's Genick schlagen" ... Nein! Denn es wäre grob unverhältnismäßig JEDEN Staatsbürger vollständig zu überwachen, um EINE (oder vergleichsweise wenige) Straftaten zu verhindern. Wie viele Straftaten verhindern denn die Kameras wirklich? M.W. ist z.B. London (mit deutlich mehr Kameras, als in deutschen Städten) immer noch keine "Insel der Gesetzestreue". Die bisherigen Erfahrungen in D zeigen bestenfalls eine Verlagerung der Kriminalitätsschwerpunkte. Aber wenn die gleiche Anzahl an Straftaten nicht mehr so exponiert stattfindet, dann wird das von Polizei und Politik ja schon als "durchschlagender Erfolg" verkauft. Kameras oder nicht ist doch gar nicht die Ausgangsfrage! DEINE EIGENE Frage war "Beispiele für Polizisten, die gegen Gesetze verstoßen". Ich habe Dir aufgezeigt, dass Polizisten (und andere Staatsdiener) regelmäßig Verfassungsbruch und andere Verstöße begehen. Offensichtlich interessiert das in diesem Staat diejenigen Organe, die den Staat, das GG und andere Gesetze zu schützen haben ein Sch...dreck! Aber wehe der Bürger pflastert seinen Hof in der falschen Farbe ... DIR ist das offensichtlich auch sch...egal. Du stehst also offensichtlich nicht auf der Grundlage der FDGO. Sollte so jemand Waffen besitzen dürfen? 😛
  12. Das ist das einzige, was Dir zu Verfassungsbruch durch "Staatsdiener" einfällt? Das ist jämmerlich!
  13. Und das soll jetzt die Rechtfertigung für Gesetzesbruch durch Polizeibeamte sein? Welche Rechtfertigung hast Du denn für die "Verfolgung Unschuldiger" durch viele Polizisten (der vielgerühmte Korpsgeist), wenn sich ein Bürger mal erdreistet Anzeige gegen einen Polizisten zu erstatten?
  14. "Tägliche Praxis"! Das BVerfG hat eindeutig geregelt, dass das anlasslose erfassen und speichern von KFZ-Kennzeichen verfassungswidrig ist. Wird aber trotzdem gemacht. Dasselbe gilt für die anlasslose sog. "Vorratsdatenspeicherung" und ... und ... . Da verstoßen also regelmäßig alle damit befassten gegen ein höchstrichterliches Urteil und die Verfassung! Also Verfassungsbruch als "tägliche Übung"! Haben die nicht alle (nicht nur die Beamten, gilt auch für Angestellte im ö.D., aber bei Beamten mit ihrem besonderen Treueverhältnis gilt es ganz besonders) mal geschworen "Recht und Gesetz", ganz bes. das GG ...?
  15. Auf welcher Rechtsgrundlage? Stell' Dir vor Dein Bruder verursacht schuldhaft einen Verkehrsunfall mit mehreren Toten (inkl. ihm selbst). Sollte man DIR dafür jetzt den Führerschein entziehen? - "Auf jeden Fall" - nur, wenn Du ihm Dein Auto geliehen hast oder auch, - wenn er es ohne Deine Einwilligung benutzt hast (DU es also nicht ausreichende gegen "missbräuchliche Verwendung" geschützt hast (Garage mit Widerstandsgrad 1 oder so 😉)? Stell' Dir vor DIR wird das Auto oder gar eine Schusswaffe gestohlen und damit werden Straftaten begangen, sollte man DIR da jetzt nicht auch ... Das ist eine sehr gefährliche Argumentation, die Du da betreibst!
  16. Das war doch schon immer so! Hieß doch auch "Endlösung" und nicht "Genozid am jüdischen Volk". Mit ein bisschen nachgrübeln fallen mir bestimmt noch weitere solcher Beispiele ein. Das ist so falsch! Es ist seit Jahren (zumindest in DE) höchstrichterlich geklärt, dass das Notwehrrecht nicht eingeschränkt werden kann - nicht für den "Normalbürger", nicht für Polizisten, selbst nicht für Soldaten im (Auslands-) Einsatz. IIRC bezog sich dieses Urteil aber (primär) auf die "schwerwiegenderen" Fälle, also "Leib und Leben" (= körperliche Unversehrtheit). Das steht im Gegensatz zum "Soldaten sind Mörder!"-Urteil, was ja einerseits eine Beleidigung darstellt, also gegen das Rechtsgut "Ehre" geht, andererseits aber vom "Recht auf Freie Meinungsäußerung" gedeckt ist (so zumindest das entsprechende Urteil). Wobei hier "Mörder" eben nicht im Sinne des gleichnamigen Straftatbestandes gemeint sein kann, da beim Soldaten wesentliche Tatbestandsmerkmale fehlen. Natürlich können auch Soldaten Mörder sein - nennt sich dann Kriegsverbrechen (und bei denen wissen wir ja, dass es ganz wesentlich darauf ankommt WER sie begeht - da werden schon mal die Mörder geschützt und die Whistleblower verfolgt ...). Es kann eben aus o.g. Gründen auch keine Bambi-, Katzen-, Robben-, ...-Mörder geben.
  17. Wo habe ich geschrieben, dass es nicht gesetzteskonform wäre? Der gebrauchte Begriff ist falsch! Nochmal der wesentliche Hinweis: "Nothilfe ist, wenn in Afrika die Reissäcke hinten aus der 'Trall' fallen!" Wie war noch mal die Definition von Notwehr? Gute Einstellung, aber ... Soo einfach mache ich es Dir nicht - Du sollst schon selbst d'rauf kommen! 😉 (Andere dürfen aber auch.)
  18. Ist das nicht der ältere Herr, der in seiner senilen Phase meinte wie toll doch China sei (immerhin war er mit einem der früheren dortigen Machthaber gut befreundet) und dass man das mit den Menschenrechten "nicht so hoch hängen" solle?! Nicht, dass ich falsch verstanden werde: Ich habe eine hohe Meinung von ihm, aber in seiner sehr späten Phase hat er mit diesem Spruch die Grundlage unseres Staates in Frage gestellt. "Gibt es falsche Meinungen?" Eindeutig JA!
  19. "Nothilfe ist, wenn in Afrika die Reissäcke hinten aus der 'Trall' fallen!" sage ich in der Ausbildung immer. Wie so viele - und selbst Juristen erzählen das so ... Ist aber m.E. falsch. Wie war noch mal die Definition von Notwehr? "Blick ins Gesetz ..." alter Juristen-Spruch.
  20. Wichtiger Hinweis! Ich bin in NZ mal "richtig gefilzt" worden (bei der Einreise) und durfte ALLES auspacken - inkl. "Apotheke". Das Glasfläschchen mit dem Mittel gegen Zahnfleischentzündung war besonders interessant ... Erst als ich erklärte, dass das zu Hause alles "free over the counter" sei war die Dame zufrieden. Also: WO bekommt man die Info, welche Medikamente/Wirkstoffe in welchen Ländern (un-) zulässig sind? BTW: Ich finde Sprühpflaster ganz praktisch. Ein Mitreisender war mit nackten Beinen in so einen "Wart-ein-bisschen"-Busch geraten, "mit Gewalt" "ausgebrochen" und dementsprechend geblutet. "Großzügig" eingesprüht und "Ruhe" war.
  21. Nein, bewahre! Darin schmuggelt er so dies und das - rektal eingeführt und DA passt bei ihm halt diese Größe rein. 🤣 Aber vielleicht meinte er auch "Peniscillintabletten XXXL", weil er im Urlaub alles nagelt, was nicht bei drei auf den Bäumen ist ... BTW: Bei der letzten Afrika-Tour fragte ich mal einen befreundeten Farmer, was denn "die Mädels hinter der Tanke" so für Tarife hätten ... "20 Dollar" - allerdings Namibia-Dollar (damals "zweifuffzich" Euronen). @Alfred Tetzlaff DU hast es so gewollt und es bewusst provoziert! (und "verdient" hast Du es sowieso allemal) Und wie die alten Griechen sagten: "Lieber einen Freund verlieren, als eine Pointe verschenken!"
  22. Das ist einerseits schön, wenn es ohne "Regulierungswahn bis ins Kleinste" geht, öffnet andererseits aber der Behördenwillkür Tür und Tor: "Ist nicht eindeutig geregelt, deshalb verlange ICH ..." (wäre ja nicht das erste mal ...) Eigentlich lautet die Frage: "Was MUSS ich dokumentieren?" - zumindest, wenn es um den Nachweis der Aktivitäten gegenüber der Waffenbehörde zum Erhalt des Bedürfnisses geht. Ein "Persönlicher Leistungsnachweis" als Sportschütze, der damit ggf. Leistungs-Hochs u. -Tiefs analysieren will ist eine ganz andere Geschichte.
  23. Ich würde zunächst mal die grundlegenden Fragen klären!: Muss ein Schießbuch gebunden (geht auch geheftet o. ist das nicht "fälschungssicher") sein (mit durchnummerierten Seiten, so dass man nachträglich weder Seiten entfernen oder einfügen kann) oder geht auch ein Ringbuch/Hefter/...? Gibt es weitere Vorgaben zu Format (Seiten-Format bis hin zu Schriftgrößen, ...) nur einseitig beschreiben oder beidseitig, ...? Welche Angaben zu Waffe (Lw/Kw, Rep. o. SLB/SLF, Hersteller, Modell Waffen-Nr., Kaliber, ...), Verband, Disziplin, Schusszahl, ... muss es zwangsweise enthalten? Reichen manche Angaben nur auf dem Deckblatt oder muss z.B. Name, Adresse, ... auf jeder Seite stehen (damit man z.B. bei Kopien einzelner Seiten den Schützen zuordnen kann)? WER darf Eintragungen vornehmen - auch der Schütze selbst oder nur der Standbetreiber (und da die Aufsicht oder nur ein "Zeichnungsbefugter"), muss irgendein "Siegel" zu jedem Eintrag? ... Erst wenn das geklärt ist würde ich mir Gedanken um weitere Details machen. Es gibt "billigstes", gräuliches (oder greusliches?) Recycling-Papier (Wie sagte doch der Dicher-Fürst "Was Du dunkelgrau auf hellgrau besitzt ..." - oder war es "... schwarz auf weiß ..."?), weißes und "hochweißes" Papier und das in verschiedenen Grammaturen (g/m²) und Oberflächenqualitäten (z.B. "gestrichen" - bitte selbst googeln). Recycling-Papier ist so rau und "staubig", dass sich die Transportwalzen von Druckern damit zu setzen und dadurch so glatt werden, dass das Papier nicht mehr richtig transportiert wird, "besseres" Papier hat da eine glattere Oberfläche. Aaaaber ... je glatter die Oberfläche, desto schlechter hält manche Tinte darauf. "Farblaser" sind ganz kritisch, die nutzen ein sog. "Fixieröl" und darauf hält/trocknet Tinte (auch "Kuli") noch schlechter, besonders dann, wenn man meint bestimmte Felder für Einträge farbig schattieren zu müssen (also besser die Schattierungen hinter den gedruckten Text und die Felder "zum reinschreiben" weiß lassen (o. gleich farbiges Papier) nehmen. Das wären so meine ersten, "groben" Überlegungen dazu. P.S.: Normales "Schreibmaschinenpapier" hat 80 g/m², 100 g/m² fasst sich schon ganz anders an, 120 g/m² geht m. E. auch noch ganz gut. 200 g/m² ist schon "Pappe". Im gut sortierten Bürobedarf ("vor Ort" - so richtig offline und "mit anfassen") kann man Dir weiterhelfen.
  24. Und was bedeutet das genau? "vertragliche Verpflichtung" bedeutet nur es gibt einen Vertrag, der (normalerweise) beide Parteien bindet ("Pacta sunt servanda"). Das Zitat bezieht sich auf dieses "Eritrea-Fest". Das sagt aber doch nichts darüber aus, ob die "Messe Gießen" jede Veranstaltung annehmen muss. K.A., wie "frei" die da in der Entscheidung sind. Vermutlich dürfte es z. Zt. aber schwieriger sein eine "arme, verfolgte Flüchtlinge"-Veranstaltung abzulehnen, als eine ("Nazi"-) Waffenbörse - man muss ja heute vor lauter Political-Corectness manchmal Dinge tun ... Oder man ist eben "Rassistischer Nazi-Spinner Querulant".
  25. Bin mal gespannt, ob da auch die Taschen durchsucht werden sollen, wie in KS. Gibt's eigentlich irgendwo eine Ausstellerliste? Wie hieß der mit den günstigen Futteralen (& Co) noch - Jan aus Holland? Sportarms ...
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