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cartridgemaster

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Beiträge von cartridgemaster

  1. https://www.youtube.com/watch?v=SoqwnJCkrOY

    - Abdeckkäppchen (wenn genutzt) abschrauben,

    - Stellturm mit der linken/rechten Hand auf der voreingestellten Null-Position festhalten,

    - mit dem mitgelieferten Inbusschlüssel die zentrale Befestigungsschraube des Stellturms lösen,

    - Stellturm abziehen,

    - anderen Stellturm wieder auf Null-Position aufsetzen,

    - mit der längenangepassten (kürzer/länger) Befestigungsschraube den Stellturm festschrauben

    - (dabei immer den Stellturm mit der anderen Hand gegen unbeabsichtigtes Verdrehen fixieren!)

    Wenn während der Montage die Grundeinstellung der Höhen-/Seitenverstellung nicht verändert wurde (KLICKS!), dann muss nicht neu eingeschossen werden. Ein paar Kontrollschüsse sind aber nach Arbeiten am Zielfernrohr immer zu empfehlen.

    CM

  2. ... das Polizeiliche Führungszeugniss

    Das interessiert die Erlaubnisbehörde reichlich wenig.

    Die Behörde holt sich die "eingeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister (BZR)", da stehen dann alle "Altlasten" drin, auch solche, die nicht mehr im polizeilichen Führungszeugnis auftauchen. Zusätzlich erfolgt eine Abfrage nach laufenden staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren und eine Abfrage bei der Polizei.

    Sowas dauert eben.

    CM

    edit: Dreckfuhler korrigiert!

  3. Leute, macht der/dem/den Anfragenden doch keine falschen Hoffnungen!

    Sie haben 26 Jahre in Spanien gelebt und müssen nun aus zwingenden Gründen ihren Wohnsitz dauerhaft wieder nach Deutschland verlegen.

    D.h. im Klartext: sie fangen hier bei absolut NULL an! Also: kein Jagdschein ohne deutsche Ausbildung u. Prüfung, keine Waffen ohne entsprechendes Bedürfnis, kein Wiederladen ohne § 27 SprengG!

    Kommt bitte mal wieder auf den Boden der Tatsachen zurück!

    "Ob ... ein Jahresjagdschein ... erteilt werden kann, ist im Ermessenswege zu entscheiden. Zuständig ist die Jagdbehörde, in deren Bezirk der Bewerber die Jagd ausschließlich oder vornehmlich ausüben will (...), Nach den Richtlinien des MELR entsprechen der deutschen Jägerprüfung nur die Jagdscheine aus Österreich, Schweden und der Schweiz (nur die Kantone Basel-Land, Schaffhausen, Thurgau und Aargau). Die einzelnen Bundesländer handhaben die Anerkennung ausländischer Jägerprüfungen unterschiedlich."

    (Gustav Kümmerle / Manfred Nagel: Jagdrecht in Baden-Württemberg, 10. Aufl. 2006, S. 129)

    CM

  4. ... Presse ... würde wohl kaum Fakten der Lüge bezichtigen ...

    Das brauchen sie gar nicht.

    Sie ignorieren sie einfach, so, wie es die Politik auch macht.

    Wie der kleine Moritz (4), Ohren zu halten und ganz laut "Lalalalala..." singen.

    Nachtrag:

    Zwischenruf Renate Künast, ehem. Franktionsvorsitzende Bündnis90/DieGrünen, anlässlich einer Bundestagsdebatte zur Verschärfung des Waffenrechts (2008): "Verwirren Sie mich nicht mit Fakten, meine Meinung steht sowieso schon fest!"

    :gruene_nein:

    CM

  5. @ kulli @MP%

    ich habe einfach keine Lust auf den hier wiederholt abgesonderten Dummsinn zum Erwerb von KW-Mun auf JJ einzugehen, nur soviel:

    der Umstand, dass es Langwaffen gibt, die zum Verschießen von KW-Mun geeignet sind, macht aus KW-Mun keine LW-Mun.

    Der JJ berechtigt zum Erwerb von LW-Mun und was KW- und was LW-Mun ist steht in den Maßtafeln gem. Bekanntmachung des Bundesministers des Innern vom 20. Februar 1991 (BAnz. Nr. 52 a vom 15. März 1991) und dortselbst wirst Du im Abschnitt "Tabelle 1a, Zentralfeuerpatronenmunition ohne Rand für Langwaffen mit gezogenen Läufen" die Patrone 9mm Luger vergeblich suchen.

    CM

  6. 9mm auf JJ ist auch umstritten....

    Nö, ist nicht umstritten.

    Kurzwaffenmunition auf Jagdschein = NO GO!

    Wenn der Jagdscheininhaber für eine von ihm aufgrund eines jagdlichen Bedürfnisses besessene Kurzwaffe Munition erwerben will, dann ist die Erwerbsberechtigung für diese Munition der entsprechende Eintrag in der WBK und nicht der Jagdschein.

    Das haben aber auch manche Lodenjockel mit 25 JJ (+) immer noch nicht begriffen.

    CM

  7. Folge: Staatsverdrossenheit ? ziviler Ungehorsam ?

    Na ja, man sollte die Folgen einer solchen Befragung der Nachbarn nicht unterschätzen, sie erreicht nämlich, dass Dein Leumund bei Deinen Nachbarn stark angekratzt wird und die Nachbarn sich hinter Deinem Rücken das Maul zerreissen.

    Nachbarn, mit denen Du 10 Jahre lang ein nahezu freundschaftliches Verhältnis gepflegt hast, deren Kinder mit Deinen Kindern gespielt haben, mit denen Du im Sommer gemeinsame Grillabende gefeiert hast, gehen plötzlich auf unerklärliche Weise auf kühle Distanz. Ihre Kinder dürfen nicht mehr Deinen Kindern spielen, Einladungen zu gemeinsamen Veranstaltungen werden dankend abgelehnt und die vorher stets freundliche Begrüßung, wenn man sich alltäglich getroffen hat, reduziert sich auf ein knappes "Tach'" im Vorübergehen.

    Denn: wenn die Polizei schon in der Nachbarschaft Erkundigungen über Dich einzieht, natürlich ohne die Befragten über den Hintergrund der Befragung zu informieren, dann kann mit Dir ja etwas nicht in Ordnung sein. Da muss es schließlich einen Grund dafür geben, dass sich auf einmal die Polizei für Dich interessiert. So 'ne Aktion kann sich für den unwissend Betroffenen ganz schön rufschädigend auswirken, ohne dass irgend jemand tatsächlich etwas Negatives über Dich verbreitet hätte.

    CM

  8. NORCONIA (Norinco Group, China) Typ B2, vertrieben von German Sport Guns (GSG), aktueller Ladenpreis 49,95 € (NEU!)

    ... hätte man mit der Eingabe "Luftgewehr GSG" beim Gockl innerhalb von 15 Sek. selbst rausfinden können.

    CM

  9. Alles etwas wirr und unverständlich.

    Zunächst einmal überprüft die zuständige Erlaubnisbehörde das Fortbestehen der Zuverlässigkeit i.S.d. § 5 WaffG (siehe thread-Titel) durch eine online-Abfrage der BZR-Einträge, Abfrage anhängiger staatsanwaltlicher Ermittlungsverfahren bei der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft sowie Anfrage bei der örtlich zuständigen Polizeibehörde auf negative Erkenntnisse. Hausbesuche des Betroffenen sind hierbei nicht vorgesehen.

    Anlasslose Kontrollen der sicheren Aufbewahrung gem. § 36 WaffG fallen in den Zuständigkeitsbereich der Ordnungsbehörden, können aber im Rahmen der Amtshilfe auch durch Kräfte der Schutzpolizei durchgeführt werden. Dazu gehört allerdings nicht die Inaugenscheinnahme von Wohnräumen, hier kann der Zutritt verweigert werden.

    Dies sind aber zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe.
    In jedem Fall ist hier, wenn tatsächlich so abgelaufen wie geschildert, ein entsprechendes Auskunftsersuchen zur Begründung und Rechtsgrundlage einer solchen Überprüfung an die zuständige Erlaubnisbehörde mit Fristsetzung zur Beantwortung zu richten.

    Wird dem nicht oder nicht fristgemäß entsprochen oder ist die abgegebene Erklärung unzureichend, erfolgt umgehend eine Fachaufsichtsbeschwerde an das jeweilige Landesinnenministerium. Zwischeninstanzen sind hier gezielt auszulassen, da die unteren Behörden erfahrungsgemäß erst dann reagieren, wenn sie sich gegenüber der höheren Behördenebene rechtfertigen müssen.

    CM

    edit: Dreckfuhler korrigiert!

  10. Ich hab nun im November letzten Jahres mit dem Sport angefangen, und leider schon irgendwie keine Lust mehr darauf, wenn ich das alles lese.

    Vielleicht hättest Du es besser vorher gelesen und Dich dann für ein anderes Hobby entschieden?

    Ganz heisser Tipp: das Sammeln historischer Postwertzeichen steht gegenwärtig noch nicht auf einer EU- oder nationalen Verbotsagenda!

    CM :hi:

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