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Beiträge von cartridgemaster
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Wenn ich dir einen Stand genehmige, kann ich auch genauso gut das Tragen von rosa Lackschuhen zur Auflage machen.
... was aber meine Schießkonzentration ungünstig beeinflussen könnte.
CM
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... das Polizeiliche Führungszeugniss
Das interessiert die Erlaubnisbehörde reichlich wenig.
Die Behörde holt sich die "eingeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister (BZR)", da stehen dann alle "Altlasten" drin, auch solche, die nicht mehr im polizeilichen Führungszeugnis auftauchen. Zusätzlich erfolgt eine Abfrage nach laufenden staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren und eine Abfrage bei der Polizei.
Sowas dauert eben.
CM
edit: Dreckfuhler korrigiert!
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In Deutschland wurde es mit dem WaffG1972 eingeführt.
Ganz dicht dran ist auch daneben.
Der Begriff des waffenrechtlichen Bedürfnisses findet sich erstmals in einer Verordnung der Weimarer Reichsregierung 1930/31.
CM
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Gibt es hier eigentlich noch irgendeinen User, der so 'nen thread von Anfang an liest?
Ich bin im Rheinischen Schützenbund.CM
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Gibt´s Meinungen hierzu?
regelmäßige und erfolgreiche Wettkampfteilnahme, mindestens bis auf Landesebene, besser mit regelmäßiger Teilnahme an den Deutschen Meisterschaften, rechtfertigen ein Bedürfnis für eine "Ersatz"-Waffe.
CM
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Leute, macht der/dem/den Anfragenden doch keine falschen Hoffnungen!
Sie haben 26 Jahre in Spanien gelebt und müssen nun aus zwingenden Gründen ihren Wohnsitz dauerhaft wieder nach Deutschland verlegen.
D.h. im Klartext: sie fangen hier bei absolut NULL an! Also: kein Jagdschein ohne deutsche Ausbildung u. Prüfung, keine Waffen ohne entsprechendes Bedürfnis, kein Wiederladen ohne § 27 SprengG!
Kommt bitte mal wieder auf den Boden der Tatsachen zurück!
"Ob ... ein Jahresjagdschein ... erteilt werden kann, ist im Ermessenswege zu entscheiden. Zuständig ist die Jagdbehörde, in deren Bezirk der Bewerber die Jagd ausschließlich oder vornehmlich ausüben will (...), Nach den Richtlinien des MELR entsprechen der deutschen Jägerprüfung nur die Jagdscheine aus Österreich, Schweden und der Schweiz (nur die Kantone Basel-Land, Schaffhausen, Thurgau und Aargau). Die einzelnen Bundesländer handhaben die Anerkennung ausländischer Jägerprüfungen unterschiedlich."
(Gustav Kümmerle / Manfred Nagel: Jagdrecht in Baden-Württemberg, 10. Aufl. 2006, S. 129)CM
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Aha...., dass ich ca 1986 einen Waffenschein bekam.Und wann hast Du ihn wieder abgegeben?
CM
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... Presse ... würde wohl kaum Fakten der Lüge bezichtigen ...
Das brauchen sie gar nicht.
Sie ignorieren sie einfach, so, wie es die Politik auch macht.
Wie der kleine Moritz (4), Ohren zu halten und ganz laut "Lalalalala..." singen.
Nachtrag:
Zwischenruf Renate Künast, ehem. Franktionsvorsitzende Bündnis90/DieGrünen, anlässlich einer Bundestagsdebatte zur Verschärfung des Waffenrechts (2008): "Verwirren Sie mich nicht mit Fakten, meine Meinung steht sowieso schon fest!"
CM
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Das glaube ich nicht.
Der Gedanke, man könnte sich mit der Bitte um Auskunft unmittelbar an den Vertreiber GSG wenden, ist natürlich völlig abwegig.
... wieder mal Generation hilflos
CM
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@ kulli @MP%
ich habe einfach keine Lust auf den hier wiederholt abgesonderten Dummsinn zum Erwerb von KW-Mun auf JJ einzugehen, nur soviel:
der Umstand, dass es Langwaffen gibt, die zum Verschießen von KW-Mun geeignet sind, macht aus KW-Mun keine LW-Mun.
Der JJ berechtigt zum Erwerb von LW-Mun und was KW- und was LW-Mun ist steht in den Maßtafeln gem. Bekanntmachung des Bundesministers des Innern vom 20. Februar 1991 (BAnz. Nr. 52 a vom 15. März 1991) und dortselbst wirst Du im Abschnitt "Tabelle 1a, Zentralfeuerpatronenmunition ohne Rand für Langwaffen mit gezogenen Läufen" die Patrone 9mm Luger vergeblich suchen.
CM
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9mm auf JJ ist auch umstritten....
Nö, ist nicht umstritten.
Kurzwaffenmunition auf Jagdschein = NO GO!
Wenn der Jagdscheininhaber für eine von ihm aufgrund eines jagdlichen Bedürfnisses besessene Kurzwaffe Munition erwerben will, dann ist die Erwerbsberechtigung für diese Munition der entsprechende Eintrag in der WBK und nicht der Jagdschein.
Das haben aber auch manche Lodenjockel mit 25 JJ (+) immer noch nicht begriffen.
CM
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Folge: Staatsverdrossenheit ? ziviler Ungehorsam ?
Na ja, man sollte die Folgen einer solchen Befragung der Nachbarn nicht unterschätzen, sie erreicht nämlich, dass Dein Leumund bei Deinen Nachbarn stark angekratzt wird und die Nachbarn sich hinter Deinem Rücken das Maul zerreissen.
Nachbarn, mit denen Du 10 Jahre lang ein nahezu freundschaftliches Verhältnis gepflegt hast, deren Kinder mit Deinen Kindern gespielt haben, mit denen Du im Sommer gemeinsame Grillabende gefeiert hast, gehen plötzlich auf unerklärliche Weise auf kühle Distanz. Ihre Kinder dürfen nicht mehr Deinen Kindern spielen, Einladungen zu gemeinsamen Veranstaltungen werden dankend abgelehnt und die vorher stets freundliche Begrüßung, wenn man sich alltäglich getroffen hat, reduziert sich auf ein knappes "Tach'" im Vorübergehen.
Denn: wenn die Polizei schon in der Nachbarschaft Erkundigungen über Dich einzieht, natürlich ohne die Befragten über den Hintergrund der Befragung zu informieren, dann kann mit Dir ja etwas nicht in Ordnung sein. Da muss es schließlich einen Grund dafür geben, dass sich auf einmal die Polizei für Dich interessiert. So 'ne Aktion kann sich für den unwissend Betroffenen ganz schön rufschädigend auswirken, ohne dass irgend jemand tatsächlich etwas Negatives über Dich verbreitet hätte.
CM
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Das bedarf der Erläuterung.
Dabei befragt die Polizei, ohne dass Du davon erfährst, Deine Nachbarn, ob Du irgendwie "verhaltensauffällig" bist.
Also quasi "Stasi 2.0". Dabei wird dann der nette Herr Krause vom Nachbarhause ungewollt zum IM.
CM
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NORCONIA (Norinco Group, China) Typ B2, vertrieben von German Sport Guns (GSG), aktueller Ladenpreis 49,95 € (NEU!)
... hätte man mit der Eingabe "Luftgewehr GSG" beim Gockl innerhalb von 15 Sek. selbst rausfinden können.
CM
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Auch noch nach dem aktuell gültigen WaffG ?
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__6.html
Frage des SB an den Antragsteller: "Fühlen Sie sich körperlich fit und gesund?"
Antwort: "Nee, ich hab Tourette, Du A****loch!"
CM
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Ich sage bezüglich dieses Falles nochmal: ...
http://forum.waffen-online.de/topic/439299-zuverlaessigkeitsuberprufung-ohne-anlass/#entry2145665
http://forum.waffen-online.de/topic/439299-zuverlaessigkeitsuberprufung-ohne-anlass/#entry2145718
Aber gut, dass wir nochmal drüber gesprochen haben.
CM
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Es war eigentlich schon alles gesagt, nur nicht von jedem.
CM
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Die "persönliche Eignung" muss ja auch irgendwie geprüft werden ...
Wobei dazu die Erteilungsbehörde i.d.R. den Antragsteller um persönliche Vorsprache bittet, soweit dieser nicht bekannt ist.
Dabei geht es im wesentlichen um die Feststellung der körperlichen Eignung.
CM
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Der will auch Rechnung kaufen
Also ich habe meine Rechnungen bisher immer ohne Aufpreis, quasi kostenfrei bekommen und musste diese nicht noch extra kaufen.
CM
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Bei Erstausstellung der WBK kommen aber sehr oft die Dorfsherriffs vorbei.
Seltsam.
Mir ist kein einziger solcher Fall bekannt.
CM
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Alles etwas wirr und unverständlich.
Zunächst einmal überprüft die zuständige Erlaubnisbehörde das Fortbestehen der Zuverlässigkeit i.S.d. § 5 WaffG (siehe thread-Titel) durch eine online-Abfrage der BZR-Einträge, Abfrage anhängiger staatsanwaltlicher Ermittlungsverfahren bei der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft sowie Anfrage bei der örtlich zuständigen Polizeibehörde auf negative Erkenntnisse. Hausbesuche des Betroffenen sind hierbei nicht vorgesehen.
Anlasslose Kontrollen der sicheren Aufbewahrung gem. § 36 WaffG fallen in den Zuständigkeitsbereich der Ordnungsbehörden, können aber im Rahmen der Amtshilfe auch durch Kräfte der Schutzpolizei durchgeführt werden. Dazu gehört allerdings nicht die Inaugenscheinnahme von Wohnräumen, hier kann der Zutritt verweigert werden.
Dies sind aber zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe.
In jedem Fall ist hier, wenn tatsächlich so abgelaufen wie geschildert, ein entsprechendes Auskunftsersuchen zur Begründung und Rechtsgrundlage einer solchen Überprüfung an die zuständige Erlaubnisbehörde mit Fristsetzung zur Beantwortung zu richten.Wird dem nicht oder nicht fristgemäß entsprochen oder ist die abgegebene Erklärung unzureichend, erfolgt umgehend eine Fachaufsichtsbeschwerde an das jeweilige Landesinnenministerium. Zwischeninstanzen sind hier gezielt auszulassen, da die unteren Behörden erfahrungsgemäß erst dann reagieren, wenn sie sich gegenüber der höheren Behördenebene rechtfertigen müssen.
CM
edit: Dreckfuhler korrigiert!
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... Darwin halt.
alte Bauernregel: "... man geht nicht mit 'nem Messer zu 'ner Schießerei!"
CM
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Ich hab nun im November letzten Jahres mit dem Sport angefangen, und leider schon irgendwie keine Lust mehr darauf, wenn ich das alles lese.
Vielleicht hättest Du es besser vorher gelesen und Dich dann für ein anderes Hobby entschieden?
Ganz heisser Tipp: das Sammeln historischer Postwertzeichen steht gegenwärtig noch nicht auf einer EU- oder nationalen Verbotsagenda!
CM
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Dass jemand auf die Idee kommt bei einem Verband eine Waffe zu beantragen, für die es dort gar keine Disziplinen gibt, wäre ich nun nicht gekommen ...
Die Mama von Forrest Gump sagt: "Dumm ist nur der, der dummes tut."
CM
Verstelltürme beim Nikon Monarch Serie wechseln
in Allgemein
Geschrieben
https://www.youtube.com/watch?v=SoqwnJCkrOY
- Abdeckkäppchen (wenn genutzt) abschrauben,
- Stellturm mit der linken/rechten Hand auf der voreingestellten Null-Position festhalten,
- mit dem mitgelieferten Inbusschlüssel die zentrale Befestigungsschraube des Stellturms lösen,
- Stellturm abziehen,
- anderen Stellturm wieder auf Null-Position aufsetzen,
- mit der längenangepassten (kürzer/länger) Befestigungsschraube den Stellturm festschrauben
- (dabei immer den Stellturm mit der anderen Hand gegen unbeabsichtigtes Verdrehen fixieren!)
Wenn während der Montage die Grundeinstellung der Höhen-/Seitenverstellung nicht verändert wurde (KLICKS!), dann muss nicht neu eingeschossen werden. Ein paar Kontrollschüsse sind aber nach Arbeiten am Zielfernrohr immer zu empfehlen.
CM