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cartridgemaster

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Beiträge von cartridgemaster

  1. Aber da wir keine Militärstrafbehörden/-Justiz haben, ...

    Sensationell!!!

    Jetzt frage ich mich aber, welche Aufgaben haben die Wehrdisziplinaranwaltschaften (entsprechen den Staatsanwaltschaften der zivilen Strafverfolgungsbehörden), die Truppendienstgerichte und der Wehrdienstsenat in Leipzig, welcher immerhin den Status eine Bundesgerichtes hat und dem Bundesverwaltungsgericht zugehörig ist?

    Na, Mamma, schon wieder die Schularbeiten nicht gemacht?

    CM

  2. Das Führen von Einhandmesser ist eine Ordnungswidrigkeit und hier gilt ein Ermessensspielraum!

    Ja, nee, is' klar.

    Deswegen gab es ja auch Dutzende von OWi-Verfahren wg. des Mitführens von sog. Rettungsmessern in privaten Kraftfahrzeugen, in mindestens zwei bekannten Fällen sogar gegen Feuerwehrleute (außerhalb des Dienstes).

    Das ist einfach nur krank und ein beredtes Beispiel für die "Flexibilität" der Vollzugsbeamten.

    Nachtrag:

    Erinnert sei hier auch noch einmal an die gezielten(!) Aktionen der BPol gegen Bundeswehrangehörige, auch solche in Uniform(!), welche bei der Wochenendheimfahrt ihr dienstlich geliefertes Taschenmesser dabei hatten.

    CM

    edit: Nachtrag

  3. Danach bleibt ein Einhandmesser auch ein Einhandmesser wenn z.B. der Daumenpin entfernt wurde und sich das Messer auch sonst nicht mit einer Hand öffnen lässt. „Da es als Einhandmesser hergestellt wurde.“ Und dann hat man in jeder Diskussion verloren, wenn jemand „die Polizei“ zitiert. Auch wenn es Unsinn ist.

    Das ist doch noch harmlos.

    http://forum.waffen-online.de/topic/441246-achtung-warnung-fuer-skandinavien-reisende-die-nach-dk-reise-oder-durch-reisen/#entry2199760

    CM

  4. grundsätzlich bin ich da bei Dir ...

    Ich bitte um gerechte Bestrafung, wenn der Hauch von Ironie in meinem Beitrag #4 zu sehr verschleiert war, deshalb ein klares Statement:

    So, wie für alle verbeamteten öffentlich Bediensteten ein generelles Streikverbot gilt, plädiere ich für ein gesetzliches verankertes Streikverbot in den Bereichen öffentliche Versorgung (Gas, Wasser, Strom), Rettungsdienste, Personal im Bereich der medizinischen Versorgung, öffentlicher Verkehr sowie bei allen Post- und Telekommunikationsdienstleistern.

    CM

  5. Ihr seid alle viel zu nervös und ungeduldig.

    Meine erwartete Warensendung (kleine Kunststoffteile in einem kartonierten DIN-C lang Umschlag) wurde lt. Datum des Poststempels am Mo., den 22.06.2015 abgeschickt und hier (Inlandsversand!!!) am Fre., den 24.07.2015 zugestellt.

    Ich wäre nie auf die Idee gekommen deswegen irgend jemanden rebellisch zu machen.

    Streik dient immer auch dazu, die durch Streikmaßnahmen Betroffenen auf vorhandene Missstände aufmerksam zu machen, siehe GDL.

    CM :D

  6. Und sowas steht tatsächlich im Focus ...

    Na klar, ist ja in diesem Fall auch für unsere politisch-gesteuert-hoplophoben Printmedien recht unproblematisch, schließlich hat die gute Frau den Angreifer mit seiner eigenen Waffe "abgewehrt".

    Hätte sie dazu eine legal selbst besessene Waffe benutzt, wären wieder solche Floskeln wie "... umgebracht, getötet, Selbstjustiz ..." und ähnliches wirres Zeug gefallen.

    Aber so?

    CM

  7. Ist diese Cerakote Beschichtung also im Prinzip eine Art Kunststoffbeschichtung?

    Nein.

    Es ist eine Keramikbeschichtung die im Feinsprühverfahren auf die zu beschichtenden Teile aufgetragen wird. Je nach Temperaturverträglichkeit der Teile wird die Beschichtung anschließend im Ofen bei ca. 65°C bis 160°C über 4 bis 8 Std. ausgebacken.

    Dabei sollten die Teile eine leicht angerauhte Oberfläche haben, was die Haftung der Ceracote-Beschichtung wesentlich begünstigt. Metallische Waffenteile werden vor dem Beschichten mit Korund feingestrahlt. Vorhandene Stempelungen und Nummerngravuren werden dadurch nicht beeinträchtigt, Laser-Beschriftungen sind anschließend weg.

    Die Schichtdicke beträgt nach dem Aushärten etwa 25 mikro, was keinen merklichen Einfluss auf die Passungen hat.

    Ceracote graphite black

    Das abgebildete System/Lauf/Anbauteile sind Stainless, waren also vor dem Beschichten matt silberfarben.

    Im Prinzip sind fast alle Farben möglich, Pulverbeschichtung Nord http://www.pulver-nord.de/

    macht auf Kundenwunsch auch bis zu 3-farbige Tarnschemen, z.B. desert tan/coyote/FDE.

    Beschichtung von Kunststoff-Schäften, Anbauteilen (Zweibein) oder ZF mit Montageteilen, alles nur eine Frage des Geldbeutels.

    Sie sind aber wirklich günstig, schnell und zuverlässig. Ich habe meine Teile seinerzeit Montags zu ihnen gebracht und konnte sie Freitag mittags abholen.

    CM

  8. Die hätten eher diese Produkte fördern sollen, ...

    Man sollte dem fröhlichen Anbieter allerdings erklären, dass die Aufbewahrung einer geladenen Waffe, auch in einem gesetzeskonformen Aufbewahrungsbehältnis (DIN/EN 1143-1 Stufe 0/1), gemäß einer obergerichtlichen Entscheidung zum sofortigen Verlust der Zuverlässigkeit i.S.d. § 5 WaffG führt.

    Der Gesetzgeber, unterstützt von einer willfährigen Justiz, tut alles dafür zu Verhindern, dass der unbescholtene Bürger sich bei Eintritt einer lebens- oder gesundheitsbedrohenden Gefahrensituation mit angemessenen Mitteln zur Wehr setzen kann, immer getreu dem Motto: "Nur ein toter Bürger ist ein guter Bürger."

    CM

    edit: mein geliebter Dreckfuhler ...

  9. Ob dann die Anzahl der Schießtermine so richtig viel her gibt ...

    Um es einfach mal kurz anzuschneiden:

    - ein wie oben beschriebener Verwaltungsakt mit Bezug zum § 5 WaffG wird wie eine strafrechtliche, rechtswirksame Verurteilung in das Bundeszentralregister aufgenommen und erscheint sowohl im Führungszeugnis wie auch in jeder behördlichen Auskunft, egal ob beschränkt oder unbeschränkt.

    Damit unterliegt der Eintrag auch den Tilgungsfristen gem. BRZG.

    Wenn innerhalb eines Fünfjahres-Zeitraums nach Eintritt der Rechtskraft des Verwaltungsaktes keine weiteren Einträge mehr erfolgen, dann erlangt dieser Eintrag die sog. "Tilgungsreife", d.h. er steht zwar noch für die Dauer eines weiteren Jahres im Führungszeugnis, darf aber im Rechtsverkehr nicht mehr zum Nachteil der betroffenen Person verwendet werden. Nach Ablauf dieses Jahres wird der Eintrag aus dem Führungszeugnis gelöscht, bleibt aber natürlich in der sog. "unbeschränkten Auskunft" bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag für alle Behörden sicht- und abrufbar.

    Wenn der ursprüngliche Anlass, welcher zum Entzug bzw. Widerruf bestehender jagd-, waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse geführt hat, NICHT mit den genannten Rechtsbereichen in Zusammenhang steht, kann [theoretisch] wieder eine WBK beantragt werden. Entscheidend ist, dass, wenn jemand vor dem Entzug bereits schießsportlich, jagdlich oder sammlerisch tätig war, er jetzt wieder bei Null anfängt. Für den pausierten Sportschützen bedeutet dies

    - wieder Nachweis der mindestens einjährigen Mitgliedschaft in einem Schützenverein, der einem nach § 15 WaffG anerkannten Verband angehört,

    - wieder Nachweis von mindestens 18 Trainingsterminen mit erlaubnispflichtigen Waffen

    Allerdings: bereits vor dem Entzug vorhandene Nachweise über das Vorhandensein der erforderlichen Sachkunde gem. § 7 WaffG, über das Bestehen der Jägerprüfung sowie der erfolgreichen Teilnahme an einem Lehrgang zur Erlangung einer Erlaubnis gem. § 27 SprengG behalten auch über den Entzugszeitraum weiterhin ihre Gültigkeit und müssen NICHT neu erworben werden.

    Da sich mancher nicht so ganz im Klaren über die Folgen eines Widerrufs auf der Grundlage des § 5 WaffG ist, nochmal zur Verdeutlichung:

    - es werden immer ALLE bestehenden Erlaubnisse entzogen!

    D.h. wenn WBK weg, dann auch Jagdschein und §27er weg, wenn §27er weg dann auch WBKs und Jagdschein weg, wenn Jagdschein weg, dann auch WBKs und §27er weg.

    Also immer daran denken: für derart fatale Folgen genügt bereits eine folgenlose Trunkenheitsfahrt!

    CM

  10. Wie, wenn einem bei Euch die grüne/gelbe/rote Pappe mitsamt der Brieftasche geklaut wird ...

    Ich glaube es geht hier eher um die Neuerteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse nach einer angemessenen Wartefrist als Folge einer Verwaltungsmaßnahme im Zusammenhang mit § 5 WaffG.

    CM

  11. Du hast nicht unrecht.

    Das soll gelegentlich vorkommen. :D

    Man muss nur gut genug informiert sein, das heisst man muss sich schon intensiv einlesen. Das tun aber viele einfach nicht.

    Stimmt.

    Man kann seine Rechte nur dann wahrnehmen, wenn man seine Rechte kennt.

    Das merkt man auch sehr häufig an den Fragestellungen in den unterschiedlichen Foren hier.

    An dieser Stelle sind wir uns absolut einig.

    :s75:

    CM

  12. Zunächst mal "Danke!" für Deine Antwort.

    Der Zeitraum war deutlich über 8 Monate so weit ich mich erinnere.

    Leider sagt dies nichts über die Gesamtzahl der Trainingsaktivitäten innerhalb der 12 Monate vor Antragstellung aus.

    Erst wenn hier weniger als 18 Trainingseinheiten belegt sind, hätte die Erlaubnisbehörde, bedingt durch die 8-monatige Unterbrechung, ein Argument in der Hand, aufgrund dessen die "Regelmäßigkeit" in Zweifel gezogen werden könnte [vergl. 18 x innerhalb eines Jahres oder mindestens einmal monatlich mit entsprechender Intensität = 12 x].

    Bei 18 oder mehr nachgewiesenen Trainingsterminen wäre es völlig egal gewesen, ob er diese z.B. 10 x im Januar und 10 x im Dezember absolviert hätte.

    Da hätte dann auch eine 10-monatige Unterbrechung nicht gestört, weil durch das gesamte Trainingsaufkommen innerhalb eines Jahres die Ernsthaftigkeit der Sportausübung glaubhaft nachgewiesen wäre.

    ... er meinte, dass eine Klage wenig Sinn macht, ...

    Ja, leider.

    Wenn es um Nachbars Rasenkante geht, dann wird der Deutsche zum Prozesshansel bis in die dritte Instanz. Wenn es um seinen eigenen Schutz vor Behördenwillkür geht, dann wird artig gekuscht.

    der_untertan3_red.jpg

    ..., ich merke bei meiner Arbeit, dass doch unterschiedliche Ermessensspielräume bei den Behörden da sind.

    Jede Behörde hat immer genau so viel Ermessensspielraum, wie der Bürger es sich gefallen lässt.

    ... insgesamt kommen wir hier mit unseren Behörden doch sehr gut zurecht.

    Ja, das liest man immer wieder gern, "man will es sich mit der Behörde schließlich nicht verderben" und "mit dem zuständigen Sachbearbeiter sollte man sich gutstellen", etc., etc.

    Ich persönlich habe die Erfahrung gemacht, dass die Kooperationsbereitschaft von Behörden rasant zunimmt, wenn man ihnen einmal kräftig auf die Finger geklopft hat.

    CM

  13. Die Behörde hat sich in seinem Fall auf die letzten 12 Monate konzentriert. So und dort war eben eine sehr große Lücke. Das ist es eigentlich schon.

    Ergebnis: Kein Voreintrag. Der Schütze hat nach der Erfüllung dieser Trainingstermine neu eingereicht.

    Ich weiss, ich kann manchmal ekelhaft penetrant sein und lästiger als Sandflöhe im Hintern, trotzdem würden mich zu dem von Dir geschilderten Fall, den Du ja offensichtlich selbst als Vertreter des Verbandes mit bearbeitet hast, Details interessieren.

    Du schreibst, dass die zuständige Erlaubnisbehörde wg. "einer sehr großen Lücke" im "Betrachtungszeitraum von 12 Monaten" die Erteilung der Erwerbserlaubnis verweigert hat.

    Meine Frage wäre jetzt, ob der Antragsteller über den Zeitraum von 12 Monaten insgesamt 18 Trainingstermine nachgewiesen hat, z.B. Jan. bis Mrz. 11 Termine, dann 7 Monate Unterbrechung bis einschl. Okt., anschließend im Nov./Dez. nochmal 7 Termine.

    Bei einer solchen oder ähnlichen wie von mir geschilderten Konstellation wäre zu prüfen, auf welcher Rechtsgrundlage die Erteilung der geforderten Erwerbserlaubnis abgelehnt wurde und warum dagegen nicht verwaltungsrechtlich vorgegangen wurde.

    Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt!

    Ich würde mich ehrlich freuen, wenn Du Dich noch einmal zu einer Antwort überreden lassen könntest.

    CM :)

  14. Ich habe die Arbeit der Behörde nicht zu bewerten.

    Nee, nee, nee, Junge, so billich kommste mir hier jetzt nich' wech und zurückrudern is' auch nich'.

    Du stellst hier die steile Behauptung in den Raum, dass die zuständige Erlaubnisbehörde die Trainingsnachweise kontrolliert und jetzt will ich von Dir konkret wissen, was da wie kontrolliert wird.

    Am besten erklärst Du es mir am Beispiel eines Schützen/Antragstellers, der selbst KEIN Schießbuch führt, weil er dazu nicht verpflichtet ist.

    Nu' ma' los!

    Butter bei die Fische!

    CM

  15. Ich musste feststellen, dass einige Behörden die Trainingsnachweise genau kontrollieren.

    Aha, interessant.

    Und wie machen die das? Fahren die dann zu zweit alle Schießstätten zwischen Flensburg und Garmisch an, auf denen ich in den letzten 12 Monaten trainiert oder Wett-gekämpft habe und kontrollieren dort die jeweiligen Standnutzungsbücher?

    CM :confused:

  16. Das stimmt so nicht, der BDMP hat da klare Aussagen getroffen.

    Richtig.

    Der BDMP hat seine Wünsche formuliert, wie er es denn gerne von seinen Mitgliedern hätte, allerdings ohne jeglichen Anspruch auf allgemeine Gültigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Der Gesetzgeber beauftragt den Verein mit der regelmäßigen Nachweisführung für seine Mitglieder, eine Schießbuchpflicht für Schützen gibt es [noch] nicht. Ohnehin ist der BDMP e.V. mit seinem überbordenden und mittlerweile undurchschaubaren Richtliniengewurstel geradezu ein Paradebeispiel dafür, wie man die absolut ausreichenden gesetzlichen Vorgaben nochmals um Längen übertreffen kann. Dabei profitiert er natürlich im wesentlichen von der devoten Untertanenhaltung seiner Mitglieder, die bereit sind alles zu tun, nur um noch 'ne Knarre bewilligt zu bekommen.

    Auch das vom User @Qnkel im Beitrag #7 geschilderte Vereinsgebaren ist ein weiteres abschreckendes Beispiel, wie man als sportliche Vereinigung seinen Mitgliedern die Ausübung des Sport unnötig erschwert.

    CM

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