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cartridgemaster

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Beiträge von cartridgemaster

  1. ... auf dem Waffensachkundelehrgang wurde uns gesagt, wenn wir einen Waffenschrank A mit Innenfach B haben (beide mit Schlüssel), dann braucht man noch einen extra Tresor der Stufe B um den Schlüssel darin aufzubewahren.

    Dann war die Information unvollständig.

    Du brauchst noch einen dritten B-Tresor um den Schlüssel vom Schlüssel-Tresor aufzubewahren.

    1311763499070.jpg

    CM

  2. Wird ja immer besser!

    Die sind nicht nur einmal dämlich, die schaffen das sogar zweimal kurz hintereinander!

    Auch die erste Festnahmeaktion zwei Tage zuvor in Plau am See, wo das Spezialeinsatzkommando (SEK) des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag der Hamburger Polizei fälschlicherweise drei unbeteiligte Bauarbeiter bei der Suche nach Nico S. überwältigte, ...

    Aber irren ist ja bekanntlich menschlich.

    :bump:

    CM

  3. Wie man aber hier gerade sieht, scheint dem wohl doch nicht so zu sein.

    Das hat nichts mit Cooper zu tun, sondern mit Verhaltenssicherheit.

    Der Idiot hantiert mit einer Schusswaffe herum, deren Ladezustand er nicht kennt, weil er ihn nicht geprüft hat.

    Das ist pure Dummheit.

    CM

  4. Genau deshalb sind die vier Cooper-Regeln auch mit ganz sicher ungeladenen Waffen einzuhalten.

    Es ist und bleibt selten dämlicher Quatsch, der für amerikanische Swamp-Rednecks mit einem IQ unterhalb der Raumtemperatur erfunden wurde.

    Ich hatte dazu auch schon mal unter dem Stichwort "Verhaltenssicherheit" geschrieben.

    Wie blöd die Amis tatsächlich sind kann man allabendlch in den einschlägig bekannten Polizeiserien belächeln.

    Da bleibt auch in akuten Bedrohungssituationen immer brav "der Finger lang" am Griffstück.

    :gaga:

    CM

  5. Doch, das tun sie.

    Geil.

    Und diese Mörder-Maschine ist die Standard-Dienstpistole aller brasilianischen Polizeieinheiten.

    Gibts dazu eigentlich irgendwo eine Statistik zu Un- u. Todesfällen durch "accidentally discharge" mit diesem Modell?

    CM

  6. ... dass er sich privat einsetzt um beruflich weiterzukommen?

    Das müssen übrigens andere Berufsgruppen ebenfalls!

    Nenn mal ein Beispiel.

    Und weshalb trainiert ihr nicht mal in Eurer Freizeit und auf eigene Kosten?

    Ist das zuviel verlangt?

    Ja, ist es.

    Ich habe in meinem engeren Freundeskreis einen OK (BFE BuPo), der schiebt aktuell rd. 1700 (in Worten: eintausendsiebenhundert) Überstunden vor sich her.

    Abfeiern geht wg. der permanent angespannten Personallage nicht und auszahlen geht wg. der Haushaltslage nicht.

    Dem werde ich Deinen Vorschlag mal unterbreiten.

    CM

  7. ein Schießausbilder ist mit Sicherheit kein Laie.

    Da wäre ich mir nicht so sicher.

    Als meine damals 17-jährige Tochter in ihrem ersten Ausbildungsjahr bei der Bundespolizei, damals noch Bundesgrenzschutz, in ihrer ersten Waffen- Ausbildungsstunde mit der Pistole P6 (SIG Sauer P225) in Kontakt kam, hat sie ihrem Ausbilder gezeigt, wie man die Pistole in 30 Sek. in ihre Hauptbaugruppen zerlegt und wieder funktionstüchtig zusammen baut.

    Beim ersten Schießstandbesuch hat sie ihm zu seiner großen Verwunderung dann auch gezeigt, dass die Dienstpistole nicht nur zum Drohen und Krachmachen geeignet ist, sondern dass man damit auch ganz hervorragend schießen und treffen kann.

    CM :)

  8. Unterhaltungsjournalismus!

    Leicht, pink und kaum Rückstoß: Mit diesen Waffen sollen US-Kinder Töten lernen

    Das hat nichts mit "Unterhaltungsjournalismus" zu tun.

    Eine solche Überschrift ist noch meilenweit unterhalb von BLÖD-Niveau.

    :icon13:

    CM

  9. Entlassung aus dem Polizeidienst ...

    Das passiert schon ab 1 Jahr Freiheitsstrafe!

    Muss allerdings rechtskräftig sein!

    Wenn denn tatsächlich mal die dienstrechtlichen Konsequenzen gezogen werden, dann erfährt dies die Öffentlichkeit garantiert nicht.

    So durfte ich im vergangenen Jahr einer Verhandlung des BVerwG beiwohnen, in deren Verlauf 3 ehem. Kriminalbeamte des gehobenen Dienstes letztinstanzlich mit ihrer Klage gegen ihre Entfernung aus dem Dienst- u. Beamtenverhältnis final gescheitert sind.

    Bravo!

    Die besagten 3 Herren hatten im Zuge ihrer Ermittlungen sichergestelltes kinderpornographisches Material anschließend gewinnbringend weiter "vermarktet".

    Allein der Umstand, dass diese 3 auf dem Klageweg gegen ihre in jeder Hinsicht gerechtfertigte Entlassung vorgegangen sind, zeigt doch sehr deutlich, welcher Geist da in der Truppe herrscht.

    Von Unrechtsbewußtsein keine Spur.

    :icon13:

    CM

  10. ... wenn sogar "Experten" eingeladen werden.

    Was bei einer sog. "Expertenanhörung" raus kommt, das konnten wir ja zur Eränzung des WaffG durch den § 42 a live und in Farbe erleben.

    6 Experten werden geladen, 5 kommen, 4 sagen übereinstimmend "QUATSCH!", einer als Vertreter des Berliner Polizeipräsidiums führt ein manipuliertes Video vor und alle anwesenden Abgeordneten stimmen für die Ergänzung.

    CM

  11. Wenn der Fahrer ggf. die Beamten angegriffen hat, ...

    Na klar hat der die MEK-Beamten angegriffen, deshalb hat man ihm auch bei geschlossener Fahrertür durch die geschlossene Seitenscheibe mal kurz prohylaktisch in die Birne geschossen und damit den unmittelbar bevorstehenden Angriff wirksam abgewehrt.

    Alles easy Jungs!

    CM

  12. Darf ich dann auch beim Büchser für Vereinskollegen Munition mit einkaufen, für die ich keine Berechtigung durch WBK habe, da ich sie nur vorübergehend zur Beförderung an die Vereinskollegen erwerbe? :pilot:

    NEIN!

    ... und da hilft auch kein Blödel-Smiley!

    CM

  13. Das nächste, was von dieser Seite zu hören sein wird: Wehren Sie sich überhaupt nicht mehr!

    Das hatten wir doch schon vor vielen Jahren, als der ehemalige Berliner Innensenator Körting für den Fall einer Konfrontation mit Gewaltstraftätern empfahl man solle sich in embryonaler Haltung auf den Boden legen und Kinderlieder singen.

    Das würde den/die Gewaltstraftäter besänftigen.

    :gaga:

    CM

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