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cartridgemaster

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Beiträge von cartridgemaster

  1. ... bei der zivilen Notwehr hingegen nur die Überwindung des gegenwärtigen Angriffs. Ist der Angriff vorbei sollen sich andere darum kümmern.

    Das Ziel einer durch Notwehr gebotenen Handlung zur Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs muss immer die finale Abwehr/Beendigung des Angriffs sein, d.h. der Angriff ist erst dann erfolgreich abgewehrt/beendet, wenn der Angreifer nicht mehr in der Lage ist den Angriff fort zu setzen bzw. wieder aufzunehmen.

    CM

  2. Auch falsch, ...

    Hier streiten sich die Gelehrten.

    14.2.2 WaffVwV

    § 14 Absatz 2 Satz 3 statuiert ein Erwerbsstreckungsgebot, d. h. der Antragsteller darf in seiner Eigenschaft als Sportschütze nicht mehr als zwei Schusswaffen pro Halbjahr erwerben. Die Art der Erwerbsberechtigung als Sportschütze (Grüne/Gelbe WBK) ist unerheblich. Diese Regel wird nur in begründeten Fällen durchbrochen.

    Die Halbjahresfrist wird erstmalig in Lauf gesetzt durch den Eintrag des Erwerbs der ersten Waffe in die WBK.

    Entscheidend ist also nicht das tatsächliche Erwerbsdatum.

    Nach dem Wortlaut der WaffVwV hätten wir sogar eine Schwankungsbreite von bis zu 2 Wochen, wenn der Erwerber die gesetzlich vorgesehene Anmeldefrist bis zum Eintrag durch die Behörde ausschöpft.

    ... aber ich gebe dir dafür keine sechs.

    Danke dafür.

    CM :)

  3. Dritte am 28.04.

    Vierte am 18.06.

    .......gut, oder?

    Falsch.

    Setzen, sechs.

    Lösung:

    Deine dritte Waffe darfst Du Dir frühestens am 30.04.2016 kaufen erwerben.

    Deine vierte Waffe darfst Du Dir frühestens am 20.06.2016 kaufen erwerben.

    CM

    edit: Nachtrag!

  4. Genauso wird es bei uns leider (!) nicht gehandhabt.

    Natürlich nicht.

    Weil es falsch ist.

    Manche können hier nicht bis 6 zählen, andere nicht mal bis 2.

    Nachtrag:

    Stellen wir extra für Dich eine einfache Aufgabe:

    Morgen, also am 29.Oktober 2015, kaufst Du Dir Deine erste Waffe.

    Am 19. Dezember 2015 läuft Dir ein lang gesuchtes Schnäppchen über den Weg und das Weihnachtsgeld sitzt locker.

    Du schlägst zu.

    Aufgabe:

    Deine dritte Waffe darfst Du Dir frühestens am ................* kaufen.

    Deine vierte Waffe darfst Du Dir frühestens am ................* kaufen.

    * korrektes Erwerbsdatum auf der gepunkteten Linie eintragen!

    Nun mal los!

    CM :)

    edit: Nachtrag!

  5. ... obwohl dass es das Gesetz so nicht hergibt, aber politisch so gewollt ist.

    Für all diese Fälle haben die kranken Hirne der Verwaltungsjuristen den Begriff der "abstrakten Gefahr" erfunden.

    Damit kann man gesetzestreue Bürger für einen fiktiven, nicht realen Tatbestand abstrafen, also für ein Ereignis, dass tatsächlich NICHT stattgefunden hat, aber theoretisch konstruiert unter denkbar ungünstigen Umständen hätte stattfinden können.

    Demnach müsste jeder Kraftfahrer, der als Inhaber einer allgemeinen Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug in Betrieb setzt, prophylaktisch schon mal im Voraus für den Tatbestand einer fahrlässigen Tötung oder Körperverletzung rechtskräftig verurteilt werden.

    Passiert ist zwar nix, theoretisch hätte aber ...

    Das ist Rechtsverbiegung par excellence.

    CM

  6. Logisch, oder? ;)

    Logisch ist, dass alles, was einer besonderen Erlaubnis bedarf, vom Grundsatz her verboten ist.

    Und genau so ist das geltende WaffG definiert.

    Es gilt in DE ein grundsätzliches Verbot des Erwerbs und Besitzes von Schusswaffen.

    Das WaffG formuliert lediglich die möglichen Ausnahmen, in denen die Erteilung einer Erlaubnis durch staatliche Organe möglich ist.

    Darüber hinaus ist eine einmal erteilte Erlaubnis vom WaffG ausdrücklich unter Vorbehalt gestellt, sie kann jederzeit durch einen einfachen Verwaltungsakt oder durch Änderung der gesetzlichen Bestimmungen widerrufen werden.

    Besonders deutlich wird dies dadurch, dass die ständige Rechtsprechnung den Waffenbesitz als "Privileg" kennzeichnet und Privilegien können immer eingeschränkt oder gänzlich aufgehoben werden.

    Ergo gilt in DE ein Waffenverbot, da es nicht der freien Entscheidung des Bürgers überlassen ist, Waffen zu erwerben und zu besitzen.

    Logisch, oder?

    CM

  7. ... wie LWB so denken können.

    Aha, der Herr hält sich als "Legalwaffenbesitzer" also für etwas Besseres. Na denn. Wenn es Dir hier zu proletarisch zugeht, dann solltest Du Dir vielleicht ein Forum mehr für das Elitäre suchen.

    Die weitaus überwiegende Mehrzahl der hier versammelten kommt einfach nur aus der Mitte des Volkes und repräsentiert den deutschen Durchschnittsbürger, wobei ich mich selbst dazu zähle, und der darf hier unzensiert sagen was er denkt.

    Der darf sogar denken was er sagt!

    CM

  8. Ein kurzes Erinnerungsschreiben per ... Fax ...

    Fax? Was ist das?

    Heute werden Schriftstücke als *.pdf-Datei abgelegt und als Anhang mit Emails versendet. Stichwort: papierloses Büro.

    Mit einem behördenkompatiblen Email-Programm, z.B. LOTUS Notes, erhält der Versender eine automatisch generierte Empfangsbestätigung

    - wann die Nachricht beim Empfänger eingegangen ist und

    - wann der Empfänger die Nachricht geöffnet hat.

    CM

  9. ... kann man waffenrechtlich weder führen noch transportieren.

    Wenn man sie dennoch nicht gewerblich und nicht grenzüberschreitend im Privatfahrzeug transportiert, dann darf ohne Kennzeichnungspflicht die Nettoexplosivmasse 5,0 kg nicht überschreiten. Ein 2kg-Löscher ist mitzuführen (GGVSE/ADR2015).

    CM

  10. Sie war unter allen möglichen tollen Generälen im Dienst gewesen ...

    Um auch gleich mal mit dieser Legende aufzuräumen: Custer hat es während seiner ersten aktiven Dienstzeit gerade mal in den Rang eines Captains (Hauptmann) geschafft. Der Rang eines Major Generals (Generalmajor) wurde ihm durch sein Freiwilligen Korps als Brevet Rang, quasi "honoris causa" verliehen.

    Im regulären Armeedienst endete Custer unrühmlich als Lieutenant Colonel (LTC, Oberstleutnant).

    CM

  11. Wollte ich Euch nicht vorenthalten!

    Was für ein gebündelter Schwachsinn, den der Herr Becker da verzapft.

    Winchester Gewehre - selbige spielten im amerikanischen Bürgerkrieg keine bedeutende Rolle, sie spielten vielmehr überhaupt keine Rolle, den der amerikanische Bürgerkrieg endete 1865 und die Winchester Repeating Arms Company wurde erst 1866, also ein Jahr nach Ende des Bürgerkrieges gegründet. Die wenigen von ihren Nutzern selbst beschafften Henry-Gewehre sind nirgendwo wirkungsvoll eingesetzt worden.

    Mme. Burke (Calamity Jane) - war eine versoffene Hure, die irgendwann in ihrem unsteten Leben u.a. auch als Kunstschützin in William Cody's Wild West-Zirkus aufgetreten ist, als "gefürchtete Revolverschützin" war sie wohl eher unbekannt. Sie soll allerdings tatsächlich auch mal als Scout für Custer tätig gewesen sein.

    CM

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