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cartridgemaster

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Beiträge von cartridgemaster

  1. ... kann mir aber nicht verkneifen zu sagen, dass die Qualität einer freien Gesellschaft auch an den Waffengesetzen des Landes gemessen werden kann.

    Ein Zitat, das im Übrigen nicht von Thomas Jefferson, Benjamin Franklin, Alexander Hamilton oder George Washington stammt, sondern von

    Gustav Heinemann

    heinemann.jpg

    3. deutscher Bundespräsident (1969-1974)

    CM

  2. ... seit 10 Jahren Waffenhändler in den USA.

    Der Anteil registrierter "Legalwaffenbesitzer" an der bundesdeutschen Gesamtbevölkerung beträgt 1,6%.

    Wie hoch ist dieser Anteil in den U.S. of A.?

    Die Zahl der in der Bundesrepublik registrierten erlaubnispflichtigen Schusswaffen beträgt aktuell 4,6 Mio., d.h. jeder registrierte Legalwaffenbesitzer hat im Durchschnitt 3 Waffen in seinem staatlich zertifizierten 450lb-Waffentresor.

    Wieviele Waffen besitzt der "average american gun owner"?

    Die U.S. of A. haben ein (umstrittenes) 2nd amendment zu ihrer Verfassung, die Untertanen in Deutschland haben noch nicht einmal eine Verfassung.

    ... so what?

    CM

  3. Wie blöd muß man eigentlich sein ...

    Wie wieder erschreckend festzustellen ist, genügt schon die weit verbreitete fehlende Lesekompetenz der hier Versammelten, denn gem. dem vorliegenden Schreiben der Berliner Behörde muss der Erwerber gegenüber der Behörde lediglich "... den Nachweis erbringen, dass die (erworbene) Waffe nicht mehr als 2 Patronen in das Magazin aufnehmen kann."

    Aber Hauptsache man hat sich mal wieder aufgeplustert und dicke Blasen geblubbert.

    CM

  4. Seit wann steigen denn Jagdunfälle durch Halbautomaten?

    Hängt sie an ihren eigenen Eiern auf!

    Büro Harald Ebner, MdB

    Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

    Platz der Republik 1

    11011 Berlin

    z.Hd. Herrn Michael Reisner

    Sehr geehrter Herr Reisner,

    mir ist Ihre Antwort auf eine interessierte Bürgeranfrage zum Thema Jagdwaffen zur Kenntnis gebracht worden.

    Bezugnehmend auf Ihre Ausführungen gehe ich davon aus, dass Ihnen aktuelle und detaillierte Informationen zu diesem Themenkreis vorliegen.

    Insbesondere zu Ihrem Schlusssatz (Zitat)

    „Es muss allerdings bei jeder Neuregelung sichergestellt sein, dass halbautomatische Waffen weiterhin nur für eng gefasste Ausnahmefälle bei der Jagd eingesetzt werden dürfen, auch um einen Anstieg von Jagdunfällen zu vermeiden.“

    bitte ich als ebenfalls interessierter Bürger um nähere Auskunft.

    - Wie viele Jagdunfälle wurden in der bisher mehr als 40-jährigen praktischen Anwendung durch halbautomatische Jagdwaffen verursacht?

    Ich ersuche um eine konkrete Zahlenangabe, bezogen auf den Zeitraum 1975 bis 2015, unter Auslassung jagdlicher geführter Kurzwaffen (Pistolen), da diese mit Verweis auf § 19 (1) 2.d. BJagdG ein nur sehr eng begrenztes Verwendungsspektrum haben und daher für die gewünschte Erhebung nicht relevant sind.

    Für Ihre Mühe sowie Ihre zeitnahe und erschöpfende Antwort danke ich Ihnen im Voraus.

    Hochachtungsvoll,

    mit freundlichen Grüßen,

    Konrad Lodenjockel*

    *Name von der Redaktion geändert!

    CM

  5. Es fängt schon damit an, dass Herr Reisner als Angestellter einer Bundestagsfraktion kein "wissenschaftlicher Mitarbeiter" sein kann.

    Falsch.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Wissenschaftlicher_Mitarbeiter_%28Bundesdienst%29

    Beim Deutschen Bundestag werden Abgeordnetenmitarbeiter, die ein abgeschlossenes Studium nachweisen können, als „wissenschaftliche Mitarbeiter“ bezeichnet, obwohl sie in diesem Sinne keine wissenschaftliche Tätigkeit ausüben. Sie sind als Büroleiter oder als persönliche Referenten damit beschäftigt, ihren Bundestagsabgeordneten bei seiner gesamten inhaltlichen Arbeit zu unterstützen. Dazu gehört die Vorbereitung von Redevorlagen, die Erstellung der Korrespondenz, das Verfassen von Presseerklärungen etc.

    CM

  6. Ich halte @Hephaistos Frage für extrem wichtig.

    Beantworten kann/können sie allerdings nur der/die Kläger, bzw. deren beauftragte Rechtsbeistände.

    Wichtig insbesonder deshalb, weil sich die Verfassungsbeschwerde nur gegen offensichtliche Verfassungsvestöße im Zusammenhang mit der Urteilsfindung des BVerwG richten kann.

    Als juristischer Laie vermag ich diese auch bei mehrfacher Betrachtung der Urteilsschrift zu den Urteilen nicht zu erkennen.

    Auch ein Verfahrensverstoß in Form der Außerachtlassung des Anhörungsgebots liegt m.E. nicht vor, da seitens der Kläger, bzw, deren Rechtsvertreter, einvernehmlich auf eine mündliche Verhandlung vor dem 7. Senat verzichtet wurde.

    Eine fehlerhafte Urteilsbegründung allein, und sei sie, wie im vorliegenden Fall, noch so abwegig, ist kein hinreichender Grund für eine Verfassungsbeschwerde.

    Es dürfte aber wohl noch einige Zeit dauern, bis wir ggf. näheres erfahren.

    CM

  7. Nette Unterstellung.

    Das sollte keine Unterstellung sein.

    Sollte das so "rübergekommen" sein, dann entschuldige ich mich in aller Form, sorry.

    Ich kenne allerdings aus eigener Erfahrung die einschlägige Argumentation der Erlaubnisbehörden, die bekanntlich in derartigen Fällen nichts unversucht lassen, um dem Geschädigten noch zusätzlich "ans Bein zu p**keln".

    In dem von Dir geschilderten Fall kann man aber wohl von einem sog. "Zielbruch" ausgehen (wie auch in meiner eigenen Sache), bei dem der/die Täter es explizit auf Waffen und Munition abgesehen hatten.

    Bei mir sind sie zweimal an den Schränken gescheitert, haben dann aber ihren Frust an der Wohnungseinrichtung ausgelassen.

    Das war besonders ärgerlich und teuer, da seinerzeit ein Vandalismusschaden noch nicht in der Hausratversicherung inkludiert war.

    Also, nix für ungut.

    CM

  8. Es wurde eine .38SA IPSC Racegun inkl. 3x 27 Schuß Magazine und ca. 2000 Schuß Munition gestohlen.

    Wie ist das gegen Dich seitens der zuständigen Erlaubnisbehörde eingeleitete Verfahren ausgegangen (§ 5 (1) 2.b. WaffG i.V.m. § 13 AWaffV)?

    Offensichtlich wurden ja keine ausreichenden Sicherungsmaßnahmen gegen den unbefugten Zugriff Dritter auf Waffen und Munition getroffen.

    CM

  9. ... eine neue Meldung ...

    Hatten wir ja schon vor einigen Tagen auf anderen Kanälen, aber allein diese Erklärung

    In einer Pressemeldung erklärt Bundesminister Christian Schmidt: „Nach meiner Auffassung bezieht sich das Urteil nicht auf Revolver und Pistolen, deren Bedürfnis für begrenzte jagdliche Zwecke im Bundesjagdgesetz explizit beschrieben ist.“

    zeigt doch in ungeschminkter Deutlichkeit, dass man in der Ministeretage weder geprüft noch verstanden hat, worum es in der Sache eigentlich geht.

    CM

    edit: Dreckfuhler!

  10. Zertiverzierte RWS-Edelmurmeln kosten dann ...

    ... nur noch 13 Mark 80 pro Patrone.

    http://www.frankonia.de/9%2C3x74+R+Silver+Selection+Evolution%2C+291+grs./RWS/Ansicht.html?Artikelnummer=161524&lastSelected=f_s_kaliber&f_s_kategorie=Jagdkugelpatronen&f_s_kaliber=9%2C3x74+R&navCategoryId=63321

    Ist doch ein echtes Schnäppchen, oder?

    Immerhin zertiverziert!

    CM :D

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