-
Gesamte Inhalte
16.949 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Beiträge von cartridgemaster
-
-
... nach meinem Eindruck war ... dieses Urteil ersichtlich von Vorurteilen ... geprägt.
Man muss schon sehr viel Fantasie haben, um derartige Entscheidungsgründe herbei zu fabulieren.
Unbestrittene Tatsache ist aber, dass das Urteil, insbesondere in seiner Begründung, eklatante Schwächen bis hin zu völlig fehlender fachlicher und sachlicher Kompetenz in den Themenkreisen Jagd und Waffen aufzeigt. Allein der Umstand, dass durchgängig undifferenziert von "halbautomatischen Waffen" die Rede ist, obwohl es in der Revision ursächlich und ausschließlich um halbautomatische Langwaffen ging, ist dafür ein sicherer Beleg.
CM
-
... es gab eine offizielle Lüge.
Ist denn schon bekannt in welcher Höhe die Spende der RUAG Ammotec an den DJV "Zur Erhaltung und Förderung der Tradition im deutschen Waidwerk" ausgefallen ist und welche Projekte mit diesen Spendengeldern seitens des DJV vorrangig bezuschusst werden sollen?
Ich finde ja derartige Unterstützungsleistungen seitens der Industrie an die Interessenverbände sehr begrüßenswert.
CM
-
... der Klügere gibt nach ist die stressfreie Wahl!
Der Klügere gibt solange nach, bis er der Dumme ist.
Wenn man der teilweise erschreckenden fachlichen
InkontinenzInkompetenz einiger Behördenmitarbeiter nicht beizeiten einen Riegel vorschiebt, dann lernen sie es nie und treiben ihr fantasievoll schikanöses Spielchen auch anderswo munter weiter. Dem individuellen Erfindungsreichtum von an den Haaren herbei gezogenen Vorschriften sind hier offenbar keine Grenzen gesetzt.CM
- 1
-
Vielleicht zicken sie da ja jetzt auch schon.
Ganz bestimmt.
Nach den Vorahnungen der hier versammelten Panikfraktion sieht legaler privater Waffenbesitz zukünftig nur noch so aus:
CM
-
... vielleicht weil die Herren Deiner Zunft nicht richtig in der Verhandlung argumentiert haben.
Hättest Du Dich nur 5 Minuten mit dem hier mehrfach dargelegten Verfahrensgang beschäftigt, dann wüsstest Du, dass es zur verfahrensabschließenden Entscheidung des BVerwG gar keine Verhandlung gegeben hat.
Es wurde ohne mündliche Verhandlung nach Aktenlage geurteilt, weil die Klägerseite auf eine mündliche Verhandlung verzichtet hat.
Offensichtlich wähnte man sich auf dem Ruhekissen des Münsteraner OVG-Urteils in Sicherheit, aber erstens kommt es zweitens anders als man drittens denkt.
An dieser Stelle wurde es seitens der Kläger erst richtig versaubeutelt, denn im Rahmen einer mündlichen Verhandlung hätte man durch eine fundierte Sachargumentation seitens der Klägerparteien die Herren an der Richterbank auf den rechten Weg führen können und dieser "Leipziger Hirnfurz" wäre uns allen erspart geblieben.
CM
edit: Dreckfuhler!
-
Genau!
Genau!
Ich würde an Deiner Stelle dann 2023 wieder mal hier vorbei schauen.
CM
-
Ich würde der Bayerischen Staatskanzlei einen YouTube-Link schicken:
https://www.youtube.com/watch?v=FW6P_crgp8M
CM
-
Das wäre dann nur eine weitere alimentierte Stelle.
So lange die Sessel am BVerfG von den Parteien besetzt werden, erachte ich das Grundprinzip der Gewaltenteilung ohnehin für ausgehebelt.
CM
-
Was uns in Deutschland fehlt ist ein Oberster Appelationsgerichtshof quasi als universelle Aufsichtsinstanz über die Gerichtsbarkeit, der auch den Robenträgern eines BVerwG oder BVerfG bei Dummsinnsurteilen oder in Fällen der Arbeitsverweigerung kräftig auf die Finger klopfen kann.
CM
-
Es muß heißen "eine nicht berechtigte Verfassungsklage ...
Du solltest Deine beschränkten Einsichten nicht zum Maßstab für andere machen.
Die seinerzeit von der DSU nach Inkrafttreten des WaffRNeuRegG vom 13. Okt. 2002 geführte Verfassungsklage war berechtigt.
Sie richtete sich maßgeblich gegen die grundgesetzwidrigen Eingriffe dieses Gesetzes in die
- Vereinigungsfreiheit gem. Art. 9 GG (Anerkennung der Schießsportverbände erst ab einer Mitgliederzahl >10.000),
- Freiheit des Sports gem. Art 2 GG (Genehmigungspflicht der Sportordnungen der Schießsportverbände durch das Bundesverwaltungsamt), sowie das
- Gleichheitsgebot gem. Art. 3 GG (Benachteiligung gegenüber anderen Sportverbänden).
Die Verfassungsklage wurde vom BVerfG ohne Begründung nicht angenommen.
CM
-
... einige Begründungssätze ...
Wenn das BVerfG eine berechtigte Verfassungsklage nicht annimmt, dann geschieht dies regelmäßig ohne Begründung.
Die einzeilige Mitteilung informiert lediglich den/die Kläger darüber, dass er/sie einen mittleren fünfstelligen €-Betrag verbrannt hat/haben.
Ist doch wenigstens etwas, oder?
CM
-
Köcher, die mehr als zwei Pfeile aufnehmen können, sind für die Jagdausübung verboten.
§ 19 a nBJagdG (neues Bundesjagdgesetz).
CM
-
... dem empfehle ich sich hier genauer auf die Bilder- und Beitragssuche zu begeben.
Wieso kann ich eigentlich den "Gefällt mir"-Button nicht siebenmal drücken???
CM
-
... Aluhutträger ...
Andere haben dafür ein gewaltiges Brett vor dem Kopf.
Sie nennen es ihren "Horizont".
CM
-
Trauig, oder?
Freisler sprach seine Urteile auch streng konform zur politischen Ausrichtung.
CM
-
... da bei AR die Lower mit Wechselmagazinschacht ja freie Teile sind ...
Merkt Ihr in Eurem Wahn eigentlich gar nicht, dass Ihr Euch hier selbst seit mindestens 1000 Beiträgen um Kopf und Kragen quatscht und den Behörden alle nötigen Tipps und Hinweise gebt, damit bei der zukünftigen Formulierung von weiteren Verbotsmerkmalen auch ganz sicher kein Detail übersehen wird?
Ganz offensichtlich muss der Schuss immer wieder ins eigene Knie gehen.
CM
-
Das sieht aus ...
Nein, tut es nicht.
CM
-
Das sind ja sehr bescheidene Ansprüche, die man da stellt.
Reines Marketing-Gequake, denn die S303 mit "fixed magazine" gab es schon bevor die Leipziger diesen Hirnfurz hatten.
CM
-
Für alle hier versammelten Schisser:
z.Zt. bei ALDI im Sonderangebot.
Und für die Heulsusen ist auch gesorgt:
Ein Mittelchen gegen Panikattacken werden wir sicher auch noch finden.
CM
-
Die Seite 7 wäre die Auszuwählende.
mea maxima culpa
Ich hatte irrtümlich unter der Registernummer 6. gesucht.
6.4.4. Will ein Schütze auf einem Büchsenstand seine Waffe bzw. das Magazin mit mehr als einer Patrone laden, so hat er dies der Standaufsicht vorher mitzuteilen.
6.4.5. Will ein Schütze beim Flintenschießen seine Waffe mit mehr als zwei Patronen laden, so hat er dies der Standaufsicht vorher mitzuteilen.
-
Eine Nr. 6.4.5 suchen wir in dieser aktuell gültigen Fassung der DJV-Schießordnung allerdings vergebens.
CM
-
Es könnte ja jetzt
dzu dem Fall kommen, dass ein SB einer UJB etc. einem Jäger den Eintrag einer SLB verweigert.Wohl eher nicht, da die Untere Jagdbehörde nicht für die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse und folglich auch nicht für die Erteilung der Besitzerlaubnis durch Eintragung in die WBK zuständig ist.
CM
edit: Dreckfuhler korrigiert!
-
647.584 Halbautomaten in D
Stückzahlen von Selbstladebüchsen in Jägerhand ? Ich tippe mal mindestens 50% von den knapp 700.000.
Die oben genannte Zahl erfasst alle Selbstladewaffen, also auch die Kurzwaffen (Selbstladepistolen) einschl. jeder KK-Sportpistole.
Der Anteil von Selbstladelangwaffen liegt dabei unter 20%, woran Selbstlader in jagdlicher Nutzung wiederum nur einen verschwindend geringen Anteil haben.
CM
-
Die ersten haben hier aber schon sehr früh angefangen sich dem Schicksal zu ergeben.
Der sog. "vorauseilende Gehorsam" ist eine urdeutsche Erfindung, warum also sollte plötzlich davon abgewichen werden?
Lenin soll einmal gesagt haben: "In Deutschland wird es nie eine Revolution geben, denn dazu müsste man den Rasen betreten."
CM
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
in Waffenrecht
Geschrieben
Da Du offensichtlich kein Inhaber eines Jagdscheins bist, kannst Du natürlich auch den § 19 (1) 2. c) BJagdG in der aktuell gültigen Fassung nicht kennen.
Ich kann Dir aber gern helfen:
https://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__19.html
CM