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cartridgemaster

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Beiträge von cartridgemaster

  1. Ich habe schon wieder diesen bereits bekannten Brechreiz:

    http://newsletter.jagdnetz.de/system/assets/2099/original/2016-07-pm_imco-ausschuss_entscheidet_uber_feuerwaffenrichtlinie_fv.pdf

    Da propagiert dieser DJV-Vollpfosten weiterhin die Lüge, das Pariser Attentat vom November vergangenen Jahres sei mit umgebauten AKs verübt worden, obwohl schon nach wenigen Wochen bekannt war, dass die 4 in Paris sichergestellten AKs aus 2 bosnischen Militärdepots stammten.

    Mir gehen langsam die Kotztüten aus.

     

    CM :angry:

  2. Wir haben jetzt 219 Seiten inhaltsloses Geschwätz.

    Was meinen Zorn maßgeblich hervor ruft ist das Faktum, dass sowohl hier als auch insbesondere seitens der Politik offensichtlich kein Mensch genug Ar$ch in der Hose hat dieser Kommission mit der nötigen Schärfe und in aller Deutlichkeit zu sagen:

    stopsmilygif.gif

     

    1. ist diese Kommission für waffenrechtliche Regulierungen überhaupt nicht zuständig!

    und noch viel wichtiger

    2. hat die EU keinerlei Regelungskompetenz im Hinblick auf die innerstaatliche Gesetzgebung der Mitgliedsstaaten zur Inneren Sicherheit!

     

    Also, liebe EU-Kommission:

     

    HALTET EURE DRECKSFINGER AUS SACHEN HERAUS, DIE EUCH NICHTS ANGEHEN!!!

     

    CM :016:

  3. vor 5 Minuten schrieb Empty8sh:

    Ich raste aus *grrroooaarr*

    Was hast Du erwartet???

    Glaubst Du im Ernst, dass einer von den Winkemännchen weiß, worüber da gerade abgestimmt wird?

    Glaubst Du im Ernst, dass sich von den gerade Abstimmenden irgend jemand mit der technischen Komplexität dieser Waffenverbotsrichtlinie näher auseinander gesetzt hat?

    Du Narr.

    Wir wurden von dieser Kommission von Anbeginn von hinten und von vorne verschei$$ert und Du glaubst tatsächlich noch an das Gute im Menschen.

    Manchen ist wirklich nicht mehr zu helfen.

    Sorry, aber das musste jetzt sein.

     

    CM

  4. Für mich stellt sich viel mehr die Frage:

    Wieso hält sich ein in Bosnien-Herzegowina mit 3 Haftbefehlen gesuchter Mörder in der Bundesrepublik Deutschland auf???

    Ach so, habe ich ganz vergessen, das ist ja ein syrischer Refutschi und eine willkommene Fachkraft, also quasi eine Bereicherung für unser Land.

     

    CM

  5. vor 1 Stunde schrieb Staju1985:

    Das gezeigte Bild stellt einen Puma dar.

    Der gehört zu den Kleinkatzen.

    Um das mal abzuschließen:

    Zitat

    Zwar wird der Puma taxonomisch nicht den Großkatzen, sondern den Kleinkatzen zugeordnet, er gehört aber dennoch zu den größten Katzen.

    Für ein extrem großes Männchen wurde … ein Rekordgewicht von über 125 kg berichtet.

     

    CM

  6. Ich wette

    50Euro.jpg

     

    dass die Kommission alle halbwegs brauchbaren "alternative proposals" schlichtweg ignorieren und dem Rat und dem Parlament die Katastrophenfassung einer neuen EU-Feuerwaffenrichtlinie zur Abstimmung vorlegen wird, welche dann von den Entscheidungsgremien mit großer Mehrheit angenommen wird.

    Danach wird es europaweit keine Selbstladewaffen (Lang- u. Kurz-) in privatem legalen Besitz mehr geben und alles andere, Drehpistolen, allen anderen Waffen für Patronenmunition, Vorderlader, Druckluft- und Deko-Waffen werden genehmigungs-, mindestens aber registrierungspflichtig. Privater online-Handel von Waffen u. Munition wird verboten.

    Zusätzlich werden wir die med. Untersuchungspflicht und die 5-Jahres-Begrenzung für die Gültigkeit waffenrechtlicher Erlaubnisse bekommen.

    Natürlich alles nur wegen der Terroristen und der Sicherheit der Bürger in der EU und Frau Bienkowska wird in ihrem Vortrag vor den Entscheidungsgremien mit mahnender Stimme wieder die Lügen von den Kalashnikovs aus dem Internet und den 100.000 Toten durch Legalwaffen erzählen und alle MEPs werden ihr mit schreckgeweiteten Augen glauben.

     

    was-fuer-ein-dreistes-arschloch-670x405.

     

    CM

  7. vor einer Stunde schrieb Empty8sh:

    ... bis ein spitzfindiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts am 7. März dieses Jahres den Einsatz untersagte.

    Vielleicht sollte man den Herrschaften im bayerischen Landtag mal in aller Deutlichkeit klar machen, dass auch ein BVerwG keine Gesetze macht und auch keine Handlungs-/Nutzungsverbote aussprechen kann, die jeglicher rechtlichen Grundlage entbehren.
    Das Urteil vom 7. März ist was es ist, ein politisch beeinflusster Hirnfurz.

    vor 6 Minuten schrieb südwest:

    Da fällt mir gerade der Witz vom arbeitslosen österreichischen Schneckenfänger ein

    Erzähl mal, kenne ich noch nicht.

     

    CM

  8. vor 2 Minuten schrieb StefanC:

    Herr Stiefel selber hat KEINEN gehobenen (Fachhochschul - oder Uni-Abschluss). Er hat eine Technikerausbildung genossen, deren Zugangsvoraussetzung ein ausreichender Hauptschulabschluss war und ist.

    Das hatte ich schon vor geraumer Zeit mit der gebotenen Ausführlichkeit dargestellt.

    Und um es nochmals deutlich zu machen: ich mag Herrn Stiefel und insbesondere seinen völlig verfehlten Alleinvertretungsanspruch auch nicht!

     

    CM

  9. vor 10 Minuten schrieb uwewittenburg:

    "Trollinger" ich höre dir trapsen!

    Altersdemenz oder Lesebrille verlegt???

    Hier wurde offensichtlich von einem Gastschützen versucht die ausgeliehene vereinseigene Beretta vor der Rückgabe gegen eine Schreckschusswaffe auszutauschen und sich auf diese Weise eine "scharfe" Waffe anzueignen.

     

    CM

  10. vor 1 Minute schrieb Messerwerfer:

    So wusste ich das nicht.

    Nochmal zu näheren Erklärung:

    Wenn Du für Dich selbst bei Deiner zuständigen Meldebehörde ein sog. "polizeiliches Führungszeugnis" (Auszug aus dem Bundeszentralregister [BZR]) beantragst, dann stehen evtl. vorhandene Vorstrafen spätestens 1 Jahr nach Ablauf der Tilgungsfrist (i.d.R. 5 Jahre, bei schweren Straftaten 10 Jahre) dort nicht mehr drin. Das Führungszeugnis ist damit quasi "clean".

    Dies bedeutet aber im Umkehrschluss nicht, dass solche Einträge tatsächlich vollständig gelöscht werden.

    Zur Überprüfung der Zuverlassigkeit i.S.d. § 5 WaffG fordert die zuständige Erlaubnisbehörde allerdings eine sog. "unbeschränkte Auskunft" an und in dieser stehen alle rechtskräftigen Verurteilung lebenslang drin.

     

    CM

  11. vor 2 Stunden schrieb Messerwerfer:

    ... versuche es nach Ablauf der Löschfristen noch ein mal.

     Das sind afaik 5-10 Jahre nach der letzten rechtskräftigen Verurteilung.

    Das ist eine irrige Annahme.

    In der unbeschränkten Auskunft aus dem BZR, welche nur die Behörden erhalten, stehen auch noch Deine Verfehlungen von vor 25 Jahren drin.

    Deshalb gibt es ja auch den wunderbaren § 52 BZRG und hier sei insbesondere auf den Abs. 1 Nr. 4. hingewiesen:

    Zitat

     

    (1) Die frühere Tat darf abweichend von § 51 Abs. 1 (Einfg.: Verwertungsverbot von BZR-Einträgen, die bereits getilgt sind oder Tilgungsreife erlangt haben) nur berücksichtigt werden, wenn

    1. ...

    2. ...

    3. ...

    4. der Betroffene die Zulassung zu einem Beruf oder einem Gewerbe, die Einstellung in den öffentlichen Dienst oder die Erteilung einer Waffenbesitzkarte, eines Munitionserwerbscheins, Waffenscheins, Jagdscheins oder einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes beantragt, falls die Zulassung, Einstellung oder Erteilung der Erlaubnis sonst zu einer erheblichen Gefährdung der Allgemeinheit führen würde; das gleiche gilt, wenn der Betroffene die Aufhebung einer die Ausübung eines Berufes oder Gewerbes untersagenden Entscheidung beantragt.

     

    Zitat

    Die 5 Jahre wirst Du aushalten müssen ...

    Da wird der TE wohl eher 50 Jahre warten müssen.

    CM

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