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cartridgemaster

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Beiträge von cartridgemaster

  1. vor 5 Minuten schrieb Empty8sh:

    Grad ausm Newsticker gezogen:


     

    Zitat

     

    Geschätzte Einsparungen und Vorteile

    Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit von Daten konnten die Kosten und Nutzen nicht quantifiziert werden und ihre Analyse ist vor allem qualitativ. Im Hinblick auf die Effizienz wurden die Gesamtergebnisse zu vertretbaren Kosten erreicht. Die Richtlinie schreibt keine größeren Investitionen vor. Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung verschiedener Bestimmungen dienen verschiedenen Zielen und verteilen sich fair auf interessierte Stakeholder*. Der Verwaltungsaufwand und die Kosten, die von den Stakeholdern wahrgenommen werden, hängen stärker mit den unterschiedlichen und manchmal ineffizienten Verwaltungsverfahren zusammen, die die Richtlinie auf einzelstaatlicher Ebene als auf der Richtlinie selbst durchführen. Die in der gesamten Studie gesammelten Beweise zeigen, wie Schusswaffen einen sehr komplexen Sektor darstellen, der auf nationaler Ebene historisch geregelt ist. Der Mehrwert der Richtlinie liegt im gemeinsamen Regulierungsrahmen für die Feuerwaffenregulierung, der nicht durch nationale oder bilaterale Ziele erreicht worden wäre.

     

     

    * Stakeholder

    Für dieses Wort gibt es im textlichen Zusammenhang keine sinnvolle Übersetzung (stakeholder - wörtl. Verwahrer von Wetteinsätzen)

     

    CM

  2. vor 1 Stunde schrieb Pi9mm:

    ... wenn Sporthandbücher existieren, hat man auch das Recht, diese (theoretisch) vollumfänglich zu bedienen ...

    Gut, dass Du das ansprichst.

    Um die Disziplinen Dienstgewehr 1 (DG1 BDMP), Dienst(sport)gewehr offene Visierung (BDS) und Ordonnanzgewehr (DSB) [3 Verbände!] abzudecken, genügt 1, in Worten: ein 98er.

    Jetzt müssen wir nur noch die vorhandenen anderen 17 Stck. entsprechend begründen und eine passende Ausrede für die Anschaffung des neunzehnten 98ers finden, um dem vorgeblich sportlichen Bedürfnis gerecht zu werden.

    Fällt Dir bestimmt nicht schwer.

    Und wenn Du dann gerade dabei bist, mach doch bitte mit den 9 Schweden, 3 Schweizern, 8 Nagants, 15 Argentinos und 4 Enfields weiter.

    Ich bin sicher, Du schaffst das!

     

    CM :rolleyes:

  3. vor 2 Stunden schrieb cartridgemaster:

    "Tilgung" ist hier nicht gleichbedeutend mit "Löschung".

     

    In Ergänzung meines Beitrages noch die detaillierte korrekte Sachinformation:
     

    Zitat

     

    Der Tilgung vorgeschaltet ist ein Zeitraum, in dem die Eintragung nicht mehr in ein Führungszeugnis aufgenommen wird (§ 34 BZRG). Die eigentliche Tilgung aus dem Bundeszentralregister erfolgt gemäß § 46 BZRG.

    Die Frist für die Nichtaufnahme in ein Führungszeugnis (§ 34 BZRG) beträgt:

    drei Jahre: bei Verurteilungen zu Geldstrafe und Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten, Freiheitsstrafe oder Strafarrest von mehr als drei Monaten, aber nicht mehr als einem Jahr, wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes gerichtlich oder im Gnadenweg zur Bewährung ausgesetzt, diese Entscheidung nicht widerrufen worden und im Register nicht außerdem Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Jugendstrafe eingetragen ist, bei Jugendstrafe von nicht mehr als einem Jahr;

    zehn Jahre: bei Verurteilungen wegen bestimmter Sexualdelikte (§§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuches) zu einer Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr;

    fünf Jahre: In allen anderen Fällen.

     

    Die Fristen für die Tilgung aus dem Bundeszentralregister (§ 46 BZRG) lauten:

    fünf Jahre: bei Verurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen, wenn keine Freiheitsstrafe, kein Strafarrest und keine Jugendstrafe im Register eingetragen ist, zu Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist, zu Jugendstrafe von nicht mehr als einem Jahr, zu Jugendstrafe von nicht mehr als zwei Jahren, wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes gerichtlich oder im Gnadenweg zur Bewährung ausgesetzt worden ist, zu Jugendstrafe von mehr als zwei Jahren, wenn ein Strafrest nach Ablauf der Bewährungszeit gerichtlich oder im Gnadenweg erlassen worden ist, zu Jugendstrafe, wenn der Strafmakel gerichtlich oder im Gnadenweg als beseitigt erklärt worden ist, durch welche eine Maßnahme mit Ausnahme der Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis für immer und des Berufsverbots für immer, eine Nebenstrafe oder eine Nebenfolge allein oder in Verbindung miteinander oder in Verbindung mit Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln angeordnet worden ist;

    zehn Jahre: unter anderem bei Freiheitsstrafe oder Strafarrest von mehr als drei Monaten, aber nicht mehr als einem Jahr, wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes gerichtlich oder im Gnadenweg zur Bewährung ausgesetzt worden und im Register nicht außerdem Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Jugendstrafe eingetragen ist;

    zwanzig Jahre: bei Verurteilungen wegen bestimmter Sexualdelikte (§§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuches) zu einer Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr;

    fünfzehn Jahre: In allen anderen Fällen.

     

     

     

    CM

  4. vor 43 Minuten schrieb Bautz:

    Wie oft willst Du den Salm noch falsch erzählen?

     

    Nachdem Du ja hier so gerne schwülstig den Volljuristen raushängen lässt, belehre uns doch bitte eines Besseren.

    btw: das BZRG kann ich nicht nur lesen, ich kann es sogar verstehen, eine gleichlautende schriftliche Auskunft des Bundesamtes für Justiz (BfJ) liegt ebenfalls vor

     

    (siehe dazu auch https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inhalt/Fragen/FAQ_node.html )

     

    und meine Einlassungen basieren nicht auf gesetzlich gewünschten Soll-Zuständen, sondern im Wesentlichen auf persönlichen Erfahrungen mit den Ist-Zuständen aus dem sog. "real life".

    Ich (und vielleicht auch andere) würde(n) aber gerne an Deinen abweichenden (Er)Kenntnissen partizipieren.

    Nachdem Du meinen Beitrag ja bereits mit "Setzen, sechs!" bewertet hast, könntest Du vielleicht noch die Fehlerstellen entsprechend benennen.

    Korrigiere mich, erleuchte uns, nur zu, trau Dich, es ist gar nicht so schwer.

     

    CM

  5. vor 32 Minuten schrieb renado:

    Die wesentlich spannendere Frage wäre aber, wie die Waffenbehörde an die Info überhaupt rankommt, wenn sie doch eigentlich gelöscht sein sollte ...

     

    "Tilgung" ist hier nicht gleichbedeutend mit "Löschung".

    Eintragungen im BZR erlangen i.d.R. nach 5 Jahren die sog "Tilgungsreife", wenn innerhalb dieses Zeitraums keine weitere Eintragung erfolgt.

    Die eigentliche "Tilgung" erfolgt regelmäßig erst nach Ablauf eines weiteren Jahres und auch hier häufig erst nach entsprechender Beantragung durch einen mandatierten  Rechtsvertreter. Dies ist den wenigsten Betroffenen so bekannt.

    Die Tilgung bewirkt allerdings nur, dass die zurückliegenden Eintragungen nicht mehr in einem sog. "Führungszeugnis" erscheinen.

    Für alle Strafverfolgungs- und waffenrechtlichen Ordnungsbehörden können solche Altlasten aber zeitlich unbegrenzt im Rahmen einer sog. "unbeschränkten Auskunft" abgerufen und entsprechend gegen den Delinquenten verwendet werden.

    Ein Entzug waffenrechtlicher, jagdrechtlicher oder sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse steht übrigens auch im BZR.

    Welche Auswirkung das auf eine spätere Beantragung einer solchen Erlaubnis hat, kann sich jeder selbst ausmalen.

     

    CM

  6. vor 4 Minuten schrieb MarkF:

    Zumal gerade mit dem Rechtssystem der USA das Risko erheblich ist, daß es heftige Schadenersatzklagen nach sich zieht, wenn so eine Waffe gestohlen und für Mord und Totschlag verwendet wird.

    Und wie stellen die fest, dass die alte, vom Grandpa geerbte 12 gauge shot gun mal dem Farmer Miller aus Oregon gehört hat (vorausgesetzt, dass der Diebstahl nicht polizeilich erfasst wurde)?

     

    CM :confused:

  7. vor 5 Minuten schrieb Lanzelot50:

    Versandkosten sind höher als der Warenpreis ...

    Dann hast Du wahrscheinlich die Versandform gewählt, bei der Optics Planet nur für Dein Päckchen eine Boeing 737 Freightliner chartert und es innerhalb von 24 Std. direkt zum Deinem nächstgelegenen Airport transportieren lässt.

    Allerdings mußt Du es dort noch selbst abholen wg. Zoll und so.

     

    CM :rolleyes:

  8. vor 6 Stunden schrieb Lanzelot50:

    Wo hast du sie bekommen ...

     

    Jetzt wirds mit diesem Exkurs natürlich völlig OT, ich beantworte die Frage aber trotzdem:

     

     

    Nachdem der deutsche Generalimporteur für die Frankfort Arsenal-Produktlinie zunächst mit einer abenteuerlichen Preisvorstellung überraschte, dann aber über mehrere Monate weder Willens noch in der Lage war eines dieser Geräte in der 220V-Version an einen deutschen Kunden zu liefern, habe ich kurz entschlossen das "Ding" direkt bei Optics Planet online zum damaligen Spaßpreis von 149,00 US$ gekauft.

    http://www.opticsplanet.com/frankford-arsenal-reloading-tools-platinum-series-case-prep-and-trim-system.html

    (aktuell 6,00 US$ teurer, dazu kommen 48,00 US$ Versandkosten, 4,6% Zoll und 19% EUSt))

    Die Lieferzeit betrug nach Bestätigung des Auftrages per Email genau 12 Tage, Bezahlung via Paypal.

    Da Optics Planet das Gerät aber nur in der 110V-Ausführung liefern konnte, wurden anschließend noch mal 45,00 EUR für einen Umspanner 110/220V fällig.

    http://www.ebay.de/itm/500W-USA-SPANNUNGSWANDLER-230-220V-auf-110V-Wandler-Converter-stepdown-NEU-/371103696595?hash=item56678106d3:g:qAsAAOSwEetV8GbR

    Der Umspanner sollte mit min. 400W belastbar sein.

     

    Und jetzt viel Spaß beim Einkauf

     

    CM :)

     

    (man könnte die themenfremden Beiträge vielleicht nach Wiederladen verschieben)

  9. vor 3 Stunden schrieb Bautz:

    Vielleicht hast Du ja Einzellader mit einschüssig verwechselt vgl. Ziffer 32.2.1 WaffVwV a.F.

    Soll vorkommen, hebt die Welt jetzt aber nicht aus den Angeln.

    Nobody's perfect.

     

    CM :rolleyes:

  10. vor 3 Stunden schrieb chapmen:

    Sachkunde zum Erwerb von einläufigenschüssigen Vorderladern?

     

    Kleine Korrektur:

    Auch eine Perkussions-Doppelbüchse, e.g. Pedersoli KODIAK,

     

    236L.890-L892.jpg

     

    kann ab 18 Jahren frei und ohne Sachkundeprüfung erworben werden.

    Mehrläufige Waffen gelten als "einschüssig", wenn die Läufe getrennt voneinander einzeln geladen werden müssen.

     

    CM

     

  11. vor 8 Stunden schrieb heletz:

    Doch, die macht das völlig im Alleingang!

    Die beschließt das einfach mal so.

    Da können dann weder Kongreß Bundestag noch Bundesrat etwas machen.

    Weil es in den USA der Bundesrepublik Deutschland keine gegenseitige Kontrolle gibt.

    Das weiß man ja.

    Heisst Mutti Angela jetzt mit Nachnamen Clinton?

    Aber ich sehe, Du hast das System verstanden.

     

    CM :rolleyes:

  12. vor 4 Stunden schrieb LTB:

    über den für Jagd- und Sportzwecke allgemein üblichen Umfang hinaus zusammengeklappt, zusammengeschoben, verkürzt oder schnell zerlegt werden können

    Damit ist doch alles gesagt.

    Klassische "Take Downs" werden dafür gebaut um reisefreundlich platzsparend transportiert werden zu können, siehe SUAER 202.

    sauer-202-take-down-gewehrkoffer_215535.

    Sie darf nur im schießfähigen Zustand nicht kürzer als 60 cm sein (Kurzwaffe) und Lauf und Verschluss in geschlossenem Zustand müssen eine Mindestlänge von 30 cm haben.

     

    CM

  13. Konkurrierende Gesetzgebung, anderes Beispiel:

    Obwohl das BJagdG in den sachlichen Verboten (siehe § 19 BJagdG) keine Aussagen zur jagdlichen Verwendung von Schalldämpfern macht sind diese in den jeweiligen Landesjagdgesetzen von 7 Bundesländern explizit verboten.

    Auch wenn sich auf Bundesebene hier tendenziell eine Lockerung/Erleichterung abzeichnet (siehe entsprechende Stellungnahme des BKA zu diesem Thema) wird sich in den betreffenden Verbots-Bundesländern voraussichtlich auf absehbare Zeit nichts ändern.

    Die jeweiligen landesspezifischen Regelungen gleicher Sachverhalte unterliegen keinem länderübergreifenden Gleichbehandlungsgebot.

    Gerade im Bereich der jagdlichen Gesetzgebung halte ich die Abtretung der Regelungskompetenz vom Bund an die Länder für grundlegend falsch. Die aktuelle Entwicklung in Hessen ist da ein besonders abschreckendes Beispiel. :mad:

    Aber das ist natürlich nur meine ganz persönliche Meinung.

     

    CM

  14. vor 45 Minuten schrieb Der_Fuchs:

    ... schon kurios wenn bereits ein gutes Glas im A Schrank den Wert übersteigt für den man den Tresor versichern kann.

    A-Schrank ohne Wandbefestigung Inhaltswert (nicht gewerblich!) über Hausrat versichert bis 6.000,00 EUR, mit Wandbefestigung 12.000,00 EUR.

    B-Schrank ( >200 kg) bis 24.000,00 EUR, 0/1er Schrank bis 40.000,00 EUR.

    Einfach mal beim Versicherungsunternehmen anfragen.

     

    CM

  15. vor 6 Minuten schrieb Shelby:

    ... wieso geht das denn dort, wenn das Gesetz noch nicht gilt?

    Nennt man "vorauseilenden Gehorsam".

    Hatten wir ja auch nach dem Leipziger Urteilsspruch, obwohl die Verbotsannahme lediglich der unmaßgeblichen persönlichen Meinung eines einzelnen Richters entsprach und damit 30 Jahre angewandte Rechts- und Verwaltungspraxis über den Haufen warf.

     

    CM

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