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cartridgemaster

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Beiträge von cartridgemaster

  1. vor 19 Minuten schrieb Der_Fuchs:

     ...

    Warum greifst Du nicht einfach auf die bekannten offiziellen Zahlen des BMI zurück?

    Zitat

    Nach Angaben des Bundesinnenministeriums liegen durch das Waffenregister erstmals verlässliche Zahlen über die legalen erlaubnispflichtigen Waffen in privaten Händen vor. Die Zahl der legalen Waffenbesitzer gab ein Ministeriumssprecher mit etwa 1,4 Millionen an.

     

    Wobei die Angabe des BMI auf dem NWR beruht und dieses die Jagdscheininhaber bereits mit einbezieht.

     

    CM

     
  2. vor 10 Minuten schrieb Der_Fuchs:

    Könnte man das so verschicken ?

     

    Nein.

     

    Solche Schreiben landen ungelesen in der Rundablage und wenn sie doch mal jemand in die Hand nimmt, dann wird deren Inhalt allenfalls müde belächelt.

    Insbesondere dann, wenn der Schreiber es der Obrigkeit gleich tut und mit falschen Zahlen argumentiert und auf diese Weise seine Glaubwürdigkeit verspielt.

    Die Zahl der registrierten "Legalwaffenbesitzer" liegt derzeit bei rd. 1,4 Mio. plus ca. 260.000 Inhabern eines gültigen Jagdscheins.

    In der Tendenz ist diese Zahl seit einigen Jahren rückläufig.

     

    CM

  3. vor 48 Minuten schrieb VP70Z:

    Klugscheißmodus: Bitte vermischt nicht Amnestie ...

    Sorry, aber das ist jetzt Erbsenzählerei.

    Der § 59 WaffG i.d.F. vom 8. März 1976 regelte für die "Alt"-Besitzer die Möglichkeit ihre seit 1973 erlaubnispflichtigen Waffen bis spätestens zum 30. Juni 1976 bei der zuständigen Behörde anzumelden, ohne durch den Meldevorgang Nachteile zu erleiden.

    Im Text unterscheidet der § 59 nicht zwischen Lang- u. Kurzwaffen, vormaliger Erwerbsgrundlage, etc.

    Sowohl im allgemeinen wie im behördlichen Sprachgebrauch nannte man der § 59 schlicht "Amnestie-Paragraph".
     

    Zitat

     

    § 59 Anmeldepflicht für Schusswaffen

    (1) Hat jemand am 1. März 1976 die tatsächliche Gewalt über Schusswaffen ausgeübt, für die es ihrer Art nach auf Grund dieses Gesetzes einer Erlaubnis bedurfte, so hat er diese Schusswaffen bis zum 30. Juni 1976 der zuständigen Behörde schriftlich anzumelden und dabei seine Personalien, Art und Anzahl der Schusswaffen, deren Kaliber, Hersteller- oder Warenzeichen und, wenn die Schusswaffen eine Herstellungsnummer haben, auch diese anzugeben.

    Zur Anmeldung nach Satz 1 ist jedoch nicht verpflichtet, wer

      1. die Schusswaffen der zuständigen Behörde nach dem 1. Januar 1973 mit den Angaben nach Satz 1 angemeldet hat,

      2. die Schusswaffen vor dem Ablauf der Frist nach Satz 1 einem anderen überlassen hat.

    (2) Hat jemand eine Schusswaffe nach Absatz 1 rechtzeitig angemeldet, so wird er nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubter Ausübung der tatsächlichen Gewalt oder

    unerlaubter Einfuhr und der damit in Zusammenhang stehenden Abgabenverkürzung bestraft; verkürzte Eingangsabgaben für unerlaubt eingeführte Schusswaffen werden nicht nacherhoben.

    (3) Zum Nachweis der Anmeldung stellt die Behörde eine Waffenbesitzkarte aus, sofern der Anmeldende die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt.

    Die Waffenbesitzkarte nach Satz 1 berechtigt nicht zum Erwerb von Munition.

    (4) Nach Ablauf der Anmeldefrist darf die tatsächliche Gewalt über anmeldepflichtige, jedoch nicht angemeldete Waffen nicht mehr ausgeübt werden. Die zuständige Behörde

    kann anordnen, dass die Waffen binnen angemessener, von ihr zu bestimmender Frist unbrauchbar gemacht oder einem Berechtigten überlassen werden und dies der

    zuständigen Behörde nachgewiesen wird.

    § 37 Abs. 5 Satz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden.

     

     

    CM

  4. vor 26 Minuten schrieb schiiter:

    ... des einstmals liberalen und vernünftigen deutschen Waffenrechts.

    JA, das waren noch Zeiten, als man sich seine Flinte oder sein KK-Gewehr nebst 1000 Patronen einfach im Neckermann-Katalog bestellte und das alles ohne "Bedürfnisprinzip" und ohne zahlenmäßige Beschränkung.

    Man konnte die Flinte im Kleiderschrank einschließen und trotzdem spielten sich auf Deutschlands Straßen keine bürgerkriegsähnlichen Szenen ab.

     

    Die sich heute mit unsinnigen Restriktionen ständig weiter aufschaukelnde Gesetzesspirale des deutschen Waffenrechts haben wir ausschließlich dem DJV (maßgeblich) und dem DSB zu verdanken, denn es konnte ja nicht so weitergehen, dass sich einfach jeder volljährige Bürger eine Waffen kaufen konnte und das auch noch ohne staatliche Erlaubnis oder Registrierung.

     

    CM :rolleyes:

  5. vor 37 Minuten schrieb Schwarzwälder:

    Baltische Staaten, zumindest Lithauen, erlauben concealed carry nach Prüfung ebenfalls ...

    Danke für die Unterstützung, cc allerdings mit Einschränkungen:

    Zitat

    Guns are legal to own for self-defense, but only non-automatic (i.e. pistols), only for concealed carry and a local permit is needed (getting one involves having a safe, passing psychological and physical evaluations).

     

    CM

  6. vor einer Stunde schrieb dusty_dragon:

    ...warum sollten wir Tschechien ausklammern ...

    Weil die Tschechen als einzige eurpaweit einen freiheitlichen Weg in Bezug auf waffenrechtliche Regelungen und die Möglichkeit zum Waffentragen beschritten haben.

    Zitat

    außerdem Ö

    In Österreich wurde in den letzten Jahren die Vergabe von Waffenpässen drastisch zurück gefahren.

    Aktuell erhalten nicht einmal mehr Polizeibeamte eine Genehmigung zum Waffentragen außerhalb ihres Dienstes.

    Zitat

    und CH

    Die Schweizer mögen vielleicht ein gut bewaffnetes Völkchen sein, aber die Vergabe von Waffentrageerlaubnissen wird auch dort sehr restriktiv gehandhabt.

     

    Wenn Du Dich in Europa weiter umschaust, dann stellst Du fest

    + England - totales Besitzverbot für Kurzwaffen,

    + Frankreich - Erwerb von Kurzwaffen nahezu unmöglich,

    + Italien - nix mit Waffenschein, ebenso

    + Polen,

    + Spanien,

    + Portugal,

    + Be/Ne/Lux,

    + Skandinavien (Schweden, Norwegen, Finnland),

    + Dänemark = Waffen sind ganz großes Hundepfui, bereits ein Schweizer Taschenmesser ist ein verbotener Gegenstand.

    Aktuelle Infos zu den baltischen Staaten muß ich erst recherchieren, bin aber nicht besonders zuversichtlich.

     

    Nochmal, um Mißverständnisse zu vermeiden: es geht nicht um die Regelungen zum legalen Waffenerwerb, sondern ausschließich um die Erlaubnis zum Waffentragen.

     

    CM

  7. vor 21 Minuten schrieb dusty_dragon:

    Nicht das wir uns missverstehen ...

     

    Beantworte doch bitte einfach meine Frage:

    In welchen europäischen Ländern erhälst Du als überprüfter Bürger mit Nachweis der erforderlichen Sachkunde und ggf. Teilnahme an einer entsprechenden Ausbildung eine Waffentrageerlaubnis [CCP] (exkl. Tschechien)?

     

    CM

  8. vor 25 Minuten schrieb MaddinPSG:

    ... gasförmige, flüssige oder feste Stoffe in Umhüllungen

     

    Damit wäre der JetProtector raus, denn der Wirkstoff wird nicht in einer Umhüllung verschossen, sondern unmittelbar freigesetzt.

    Somit entfällt auch für den Wirkstoff die Definition "Geschoss".

     

    CM

  9. vor einer Stunde schrieb steven:

    Aber eine Entenscheibe ist doch wirklich keine Mannscheibe.

     

     

     

    Einfach ausdrucken und auf eine Pappe tackern.

     

    CM

     

    Ich habe gerade mit Herrn Duck telefoniert, er besteht nicht auf dem Recht am eigenen Bild, da er in der Vergangenheit schon öfter in diversen Publikationen  abgebildet worden sei, ohne dass man ihn vorher gefragt hätte.

  10. vor 13 Minuten schrieb dusty_dragon:

    CCW für unbescholtene und überprüfte Bürger, wie in anderen europäischen Ländern ...

     

    Ah, ja, ...

    Nenn mir doch bitte mal ein paar europäische Länder, in denen Du als unbescholtener Bürger einfach so eine Waffentrageerlaubnis bekommst, Tschechien nehmen wir hier mal explizit aus.

    Lass Dir Zeit ...

     

    CM

  11. Am 30.12.2016 um 13:35 schrieb MarkF:

    Was ist eigentlich im Detail von der Liste der angeblichen 240 Sportwaffenopfer zu halten, die auf der Homepage dieses "Vereins" hinterlegt ist?

     

    Bei R.G. genügt es, wenn in der Zeitung stand "Täter war Sportschütze ... war Mitglied im Schützenverein ..." etc.

    http://www.sportmordwaffen.de/Sportwaffen-Opferliste-2.pdf

    Aber bei dem, also R.G., ist Utoya auch eine Nordseeinsel und der 16-jährige Schlosserlehrling aus Bad Reichenhall war Neonazi.

    Man dreht sich seinen Hirnkrampf eben so, wie mans braucht.

     

    CM

  12. vor 22 Stunden schrieb ZaphodBeeblebrox:

    Die Grünen gehen hier sehr subtil vor.

     

    Aber sehr effizient, siehe Änderung des Landesjagdgesetzes auf dem Verordnungswege ohne korrektes Gesetzgebungs-/Gesetzänderungsverfahren unter Beteiligung des Landtages.

    Und niemand schert sich darum.

     

    CM :mad:

  13. Am 28.12.2016 um 22:50 schrieb erstezw:

    Das mit deiner Frankonia-Werbung ist echt pathologisch.

     

    Insbesondere vor dem Hintergrund, dass ich einen solchen Billig-Mini-A/B-Schrank mit normalem Chubb-Schloss schon für 149,00 EUR in jedem Baumarkt kaufen kann.

    Der hat dann vielleicht nicht so eine schönen Namen wie "Freiburg-Kempten", sondern heisst einfach nur schlicht "Format".

     

    CM :D

  14. vor 1 Stunde schrieb MarkF:

    In seiner Selbstgerechtigkeit ist der Herausgeber nur über die wirtschaftliche Schiene zu packen ...

     

    In den letzten Jahren ist die Auslage der FAZ um mehr als 30% gesunken, aktuell ca. 255.000 Exemplare.

    Leider sind 71,3% der FAZ-Leser Abonnenten.

     

    CM

  15. vor 57 Minuten schrieb speedjunky:

    Danach können wir immer noch den Kopf unters fallende Hackebeil legen.

     

    Das hast Du völlig falsch verstanden!

    Nicht wir sollten uns mit der Erfindung des Herrn Guillotin vertraut machen.

    1789 traf es auch die herrschende Klasse ganz unverhofft.

     

    CM

  16. vor 39 Minuten schrieb Bautz:

    ... weil bei einem potentiellen Verbot ja nur der Besitz eingeschränkt wird.

     

    Da darf man(n) dann einmal im Monat mit dem Passierschein A-38 in der zentralen Aufbewahrungsstelle NORD IV in die Halle 16 gehen und dort im

    Gang 11, Regal 2, Fach 31 sein Eigentum unter behördlicher Aufsicht für einige Augenblicke in die Hand nehmen und streicheln.

    Die monatliche Besuchszeit ist allerdings auf maximal 5 Minuten begrenzt.

     

    CM

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