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cartridgemaster

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Beiträge von cartridgemaster

  1. vor 8 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

    Das ist auch nachvollziehbar ...

    Hmm, echt jetzt?

    Wollte man Deiner Logik folgen, dann müsstest Du, wenn Du im Autohaus Krause die Reparaturrechnung für Dein Auto an der Kasse bezahlt hast, anschließend noch mal in die Werkstatthalle gehen und dem Gesellen, der 2 Stunden an Deinem Auto rumgeschraubt hat, 40,00 EUR für seine Arbeitsleistung in die Hand drücken.

    Irgendwie kann ich das nicht so richtig nachvollziehen.

     

    CM

  2. vor 3 Stunden schrieb Muck:

    Hättest du Sorge, dass man Dir Dein Eigentum nicht wieder aushändigt?

    Wird eine gestohlene registrierte Waffe bei einer Durchsuchung, Razzia o.ä sichergestellt, dann erhält der ursprüngliche Eigentümer nach Verfahrensabschluss diese zurück.

    Ist die entwendete Waffe Tatmittel bei einer Straftat, wird sie zum Beweismittel und in der Folge entschädigungslos eingezogen.

     

    CM

  3. vor 12 Minuten schrieb karlyman:

    Dass es in Einzelfällen ... mal passiert ...

    Mir sind aus den vergangenen 10 Jahren nur drei Fälle bekannt, in denen Schützenhäuser in z.T. mehrtägiger Arbeit leergeräumt wurden.

    Von aufgebrochenen oder komplett entwendeten Waffenschränken aus Privatwohnungen habe ich nie etwas gehört.

    btw: der einzige Unterschied zwischen einem A- und einem 1er-Schrank besteht im Wesentlichen darin, dass es beim 1er-Schrank nur etwas länger dauert ihn zu öffnen, was aber keinen nennenswerten Zugewinn an Sicherheit darstellt.

     

    CM

  4. vor 10 Minuten schrieb chief wiggum:

    Die P6 ist nicht mehr auf der Höhe der Zeit, ...

    Welche Features muss Deiner Meinung nach eine Polizeidienstpistole aufweisen, um "auf der Höhe der Zeit" zu sein?

    Zitat

    ...höchstens ein bisschen rostig.

    ... tja. das macht eben die gute salzhaltige Seeluft. :rolleyes:

     

    CM

  5. vor 1 Stunde schrieb SchwererReuther:

    ... um eine mit Steinen und Zwillen verteidigte Barrikade zu räumen, noch dazu brennend, braucht es mehr als einen Golf oder Bully. Da waren SW1/4 gerade passend.

    Nö.

    Da reicht ein einfacher ziviler Baustellen-Frontlader mit etwas Maschendraht vor den Scheiben.

    gebraucht-Zettelmeyer-ZL-2002_3814900_1.

    Und das kleine Lagerfeuerchen pustet der WaWe aus.

     

    CM

  6. vor 23 Minuten schrieb MarkF:

    Daß ein Amt oder Gericht der Meinung sein kann, ...

    Meinungen interessieren mich, wenn überhaupt, dann nur äußerst am Rande.

    Zitat

    ... das BVerwG habe zutreffend entschieden ...

    Das BVerwG hat eine Einzelfallentscheidung mit Bezug auf einen zulässigen oder unzulässigen behördlichen WBK-Eintrag, hier die fragliche Ergänzung "nur 2-Schuss-Magazin", getroffen.

    Der ab Randnummer 9 der Urteilsbegründung folgende "Leipziger Hirnfurz" ist bestenfalls ein obiter dictum, also eine seitens des Gerichts geäußerte Rechtsansicht.

    Zitat

    Ein obiter dictum (lat. „nebenbei Gesagtes“) ist eine in einer Entscheidung eines Gerichtes geäußerte Rechtsansicht, die nicht die gefällte Entscheidung trägt, sondern nur geäußert wurde, weil sich die Gelegenheit dazu bot.

    Zitat

    Wie gesagt, das haben wir hier doch schon tausendmal durchgekaut.

    Stimmt.

    Viel Text, aber, wie bei Juristen allgemein üblich, nichts konkretes.

    Man legt sich eben nicht gerne fest und behält sich einen weit gefassten Interpretationsspielraum vor, um dann bei Bedarf die getroffenen Einlassungen auch gerne mal ins Gegenteil zu verkehren.

    Der Erlass König Friedrich Wilhelms des 1. von Preussen vom Dezember 1726 war schon trefflich begründet.

     

    CM

  7. vor 2 Stunden schrieb Axel Junghans:

    ... dann können die Länder selbst kompetent Gesetze gestalten,(z.b. BJG §19... Bayrische Sonderlösung)

    Bei der jagdlichen Gesetzgebung konkurrieren das Bundesjagdgesetz (BJG) und die jeweiligen, voneinander abweichenden Landesjagdgesetze.

    Dies trifft aber nicht auf das WaffG zu.

    Dies ist ein einheitlich bindendes Bundesgesetz und die Regelungskompetenz obliegt allein dem Bund. Hier ist lediglich die Ausführungsebene an die Länder delegiert.

     

    CM

  8. vor 2 Stunden schrieb voyager:

    Warum tragen Behörden z.Z.keine halbautomatischen Büchsen auf Jagdschein ein, wo steht da was im Gesetz?

    Abgesehen davon, dass es allgemein als unhöflich erachtet wird, eine Frage mit einer Gegenfrage zu beantworten, bleibt der Klärungsbedarf bestehen, mit welcher gesetzlichen Regelung die Ablehnung eines WBK-Eintrags seitens der zuständigen Erlaubnisbehörde begründet wird.

    Beruft sich die (weisungsgebundene) Behörde auf eine ministerielle Weisung, so ist eine entsprechende Anfrage an das Ministrium zu richten.

    Gerichte machen keine Gesetze!

    Zitat

    Mein Büchsenmacher hat einen offiziellen Brief von der Behörde bekommen, das er keine halbautomatischen Büchsen an Jägern "verkaufen" darf und auch nicht verleihen.

    Dann solltest Du mal bei Deinem Büchsenmacher nachfragen, auf welcher Rechtsgrundlage die Behörde dem Büchsenmacher ein solches Handelsverbot erteilt.

     

    CM

  9. Werfen wir doch mal einen interessierten Blick in die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) und blättern bis zur Seite 44.

    Dort finden wir unter der Nr. 36.7 u.a. folgende Handlungsanweisung an die Erlaubnis- u. Kontrollbehörden:

    Zitat

    § 36 Absatz 3 Satz 2 räumt der Behörde die Möglichkeit ein, verdachtsunabhängig die sorgfältige Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder  verbotenen Waffen überprüfen zu können. 

    Die verdachtsunabhängigen Kontrollen liegen im öffentlichen Interesse, es sollten deswegen keine Gebühren erhoben werden.

    CM :rolleyes:

  10. Am 31.8.2016 um 10:19 schrieb uwewittenburg:

    Na klar die Machete.

    Ist zwar ein Werkzeug, aber ....

    Nix aber.

    Machete (zu dt. "Haumesser") = Werkzeug = keine Waffe.

    Zitat

    Waffengesetz (WaffG)
    Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
    Begriffsbestimmungen

     

    Unterabschnitt 2:
    Tragbare Gegenstände 1.
    Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
    1.1
    Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),

    Eine Machete ist ihrem Wesen nach nicht dazu bestimmt, Verletzungen beizubringen = keine Waffe, ebenso wenig wie eine Axt oder ein Schlachterbeil.

    Übereifrige PVBs scheitern regelmäßig an ihrer eklatanten Unkenntnis geltender Gesetze (siehe ständig wiederkehrende "Sicherstellung" von erlaubnisfreien Gegenständen).

     

    CM

  11. vor 2 Stunden schrieb Merkava3:

     ...oswald

    Interessant.

    Ich habe da allerdings ein kleines Problem:

    Sowohl im Waffenrecht wie auch im Strafrecht suche ich vergeblich nach solchen Stichworten wie

    - Sachmängelhaftung

    - Gewährleistung

    - Nachbesserungspflicht

    - Vertragshaftung

    etc.

    Aber vielleicht habe ich da ja auch was überlesen ...

     

    CM :confused:

  12. vor 3 Stunden schrieb guardde:

    Könnte bitte jemand Vicky´s Offener Brief ins Deutsche übersetzen?

    Hier werden Sie geholfen:

    http://www.translated.net/de/?refid=5598&gclid=CPXd7Zyd7s4CFVTGGwodmuEMHg

     

    altenativ und kostengünstiger:

    Google Übersetzer

     

    Zitat

    Nach letzten Abstimmung Woche im Europäischen Parlament IMCO-Ausschusses dachte ich, es wäre hilfreich, eine weitere Klärung zu schaffen, wie ich es zu schätzen sind noch bestehenden Bedenken unter den gesetzestreuen Schießen Gemeinschaft.

    Der ursprüngliche Vorschlag der EU- Kommission, die EU- Waffenrichtlinie zu ändern, war sehr schlecht formuliert und viele Akteure wollten das gesamte Paket von Änderungen abgelehnt. Diese Ablehnung wurde zur Abstimmung des Ausschusses der vergangenen Woche gestellt , wurde aber nicht von der Mehrheit der Mitglieder unterstützt. Einige der anderen anfänglichen Änderungen ich vorgeschlagen wurden auch nicht von einer Mehrheit unterstützt wird, und somit gab es Verhandlungen über unterschiedliche Ansätze , die alle zur Abstimmung gestellt wurden .

    Die Kommission hatte ursprünglich vorgeschlagen, auf den Anhang eine Liste der verbotenen Feuerwaffen " halbautomatische  Feuer für die zivile Nutzung , die Waffen mit automatischer Mechanismen ähneln " hinzuzufügen. Dies war fest von der Abstimmung im Ausschuss abgelehnt. Diese Gegenstände wurden links in ihrer ursprünglichen Kategorie B7 zurück .

    Stattdessen wurde folgender Satz angefügt :

    A7a halbautomatische  Feuer mit Zentralfeuerschlag und Ladevorrichtungen , mit einem oder mehreren der folgenden Merkmale :

    a) Langwaffen (d.h. Feuerwaffen , die ursprünglich dazu bestimmt sind, von der Schulter abgefeuert werden ), die ohne Verlust Funktionalität durch eine Falt- oder Teleskop Lager zu einer Länge von weniger als 60cm verringert werden kann ;

    b) Feuerwaffen , die den Abschuss von mehr als 21 Runden ohne Nachladen erlauben , wenn eine Ladevorrichtung mit einer Kapazität von über 20 Runden Teil der Waffe ist oder in sie eingeführt wird;

    c ), um eine Ladevorrichtung ein Korrespondent Feuerwaffe Ermächtigung zum Erwerb muss zum Zeitpunkt des Erwerbs vorgestellt

    Der folgende Artikel wurde auch eingeführt, die jedem Land die Möglichkeit gibt, vor dem [Datum zu geben, um zu entscheiden, bestehende Eigentümer und Sportschützen exemptions. Member Staaten können beschließen, um zu bestätigen, Genehmigungen für Feuerwaffen der Kategorie A.6 oder A.7 und rechtmäßig erworben und registriert des Inkrafttretens der Änderung der Richtlinie], und sie für die Rechtsinhaber zu diesem Zeitpunkt, sofern die übrigen Voraussetzungen dieser Richtlinie zu erneuern, und auch solche Waffen erworben werden von Personen die von den Mitgliedstaaten gemäß dieser Richtlinie zulassen.

    Die Mitgliedstaaten können Sportschützen genehmigen zu erwerben und zu besitzen halbautomatisch in Kategorien A.6 oder A.7 klassifiziert Feuerwaffen, unter den folgenden Bedingungen:

    ein. das Ziel-Shooter beteiligt sich an Schießwettbewerbe von einem offiziellen Schießsportorganisation von einem Mitgliedstaat oder durch einen international anerkannten und staatlich anerkannten Schießsportverband anerkannt organisiert; und

    b. das Ziel-Shooter ist ein Mitglied eines Schützenvereins anerkannt, regelmäßig Zielschießübungen und mindestens zwölf Monaten getan hat, so zu.

    Sportschützen autorisiert zu erwerben und zu besitzen Feuerwaffen der Kategorien A.6 oder A.7 ist berechtigt, solche Waffen in einer europäischen Feuerwaffen aufgeführt zu haben, passieren nach Artikel 12 (2).

    Ich habe als auf Leitlinien zu den praktischen Auswirkungen mit dem Internationalen Practical Shooting Confederation in Kontakt gewesen, die nach ihrer Ansicht zu sein, wie folgt.

    ein Magazin einfügen, die mehr als 20 Runden in jede centrefire halbautomatische Waffe verwandelt es von seiner ursprünglichen Kategorie B in Kategorie A7 nehmen. Der Abschluss des Magazins gibt sie zurück in Kategorie B.

    Nur der Erwerb einer Ladevorrichtung muss durch zeigt eine Lizenz genehmigt werden. Das Eigentum wird von diesem Vorschlag ausgenommen. Als Folge Ladevorrichtungen von mehr als 20 Runden noch gehalten werden kann, ist ihr Einsatz, um Menschen für die Kategorie A7 mit einer Ausnahmeregelung beschränkt.

    Die Absicht ist es, den freien Verkauf von Ladevorrichtungen zu beschränken (besonders die mit einer Kapazität von über 20 Runden), während zugleich die legitime Verwendung sowohl im Sport den Feuerwaffen und Ladevorrichtungen ermöglichen. Wenn auch mit einigen zusätzlichen administrativen Formalitäten in Bezug auf den Antrag auf eine Ausnahmeregelung.

    Die Änderungsanträge des Ausschusses machen auch deutlich, dass die Hand Laden und Nachladen für den privaten Gebrauch ist erlaubt.

    Die Kommission schlug eine neue Klausel A6 hinzuzufügen "Automatische Feuerwaffen, die in halbautomatischen Feuerwaffen umgewandelt wurden" abdeckt.

    Dies ist ein Problem für viele Rechteinhaber vor allem in bestimmten osteuropäischen Ländern. Eine Reihe von Abgeordneten vorgeschlagen, diese Klausel zu löschen, aber es gab nicht eine Mehrheit, dies zu tun. Aus diesem Grund hat der IMCO Text eine Voraussetzung für die Kommission fügte hinzu, technische Spezifikationen festzustellen, dass halbautomatische Feuerwaffen zu gewährleisten, die von ursprünglich automatischen Feuerwaffen umgewandelt wurden, können nicht in automatische Feuerwaffen umgebaut werden und vorgeschlagen, dass A6 nicht auf Feuerwaffen anwenden, die umgewandelt wurden, in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen.

    Viele Menschen haben ihre Besorgnis zum Ausdruck gebracht, dass es keine detaillierte Folgenabschätzung speziell für diesen Artikel. Dita Charanzová, MEP aus der Tschechischen Republik, beantragt, dass ich an die Europäische Kommission schreiben bat um weitere Details zu konkreten Typen zur Verfügung zu stellen und falls vorhanden Anzahl der Waffen jeder Art, die betroffen sein könnten.

    Dies wurde von den Abgeordneten aus allen anderen Fraktionen unterstützt und ich habe dies getan. Ich habe auch die Kommission darüber informiert, dass ihre erste Reaktion nicht ausreichend Informationen zur Verfügung haben, und sie wiederum haben für weitere Informationen die Mitgliedstaaten gebeten.

    Für UK Leser würde Ich mag ihre Aufmerksamkeit auf die Tatsache lenken, dass dies nur centrefire und nicht rimfire Perkussion. Dies spiegelt sich auch im Europäischen Rat Text auf Antrag des britischen Home Office eindeutig festgelegt, die mir gesagt haben, dass sie den Status quo für rimfire Gewehre in Großbritannien unterstützen zu halten.

    Die Abstimmung des Europäischen Parlaments IMCO-Ausschusses ist keine endgültige Entscheidung. Es muss jetzt eine andere Stimme vom Ausschuss zu sein, ob oder nicht, in Verhandlungen mit dem Europäischen Rat zu geben - so genannte "Trialog" Diskussionen.

    MEPs können die Informationen warten wollen, die von der Kommission insbesondere hinsichtlich A6 und A7 angefordert wurde, bevor diese in Dreier ausgehandelt werden, beispielsweise an, ob weitere Klarheit benötigt wird zwischen halbautomatische Gewehre und halbautomatische Gewehre zu unterscheiden.

    Während der Trilog-Diskussion ist es oft der Fall, dass eine weitere Klärung oder technische Anpassungen vorgenommen werden können.

    Ich bin sehr dankbar für die vielen Interessengruppen und Schieß Organisationen, die fachmännisch gegeben haben. Wenn der Leser weitere technische Bedenken haben, dass sie nicht angesprochen haben, glauben Sie können sie heben sie durch diese Organisationen.

    Deine,

    Vicky Ford MEP

    East of England

    Vorsitzender des Europäischen Parlaments für Binnenmarkt und Verbraucherschutz Ausschuss

     

    CM

  13. vor 1 Stunde schrieb Speedshooter:

    ... bin ich zu doof?

    Es gibt Suggestivfragen, auf die man eigentlich keine Antwort haben will, zumindest keine ehrliche.

    Ich habe Dich gerade mal probehalber auf die I-Liste gesetzt und es funktioniert tadellos.

    - In der Kopfzeile der geöffneten Seite auf Deinen eigenen Usernamen klicken,

    - Feld [ignorierte Benutzer] anklicken,

    - im Eingabefeld den betreffenden Usernamen eingeben, darunter erscheint zur Überprüfung der korrekten Schreibweise nochmals der gewählte Username mit seinem Avatar,

    - draufklicken, es erscheint eine Auswahl [Beiträge] [Signatur] [Mentions] etc., alle anklicken,

    - Benutzer hinzufügen

    - fertig.

     

    CM :)

     

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