-
Gesamte Inhalte
16.949 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Beiträge von cartridgemaster
-
-
vor 25 Minuten schrieb sniper-k98:
Das Urteil überrascht mich..
Wie aus gut unterrichteten Kreisen verlautet, soll es noch immer Richter in Deutschland geben, die auf der Grundlage geltender Gesetze urteilen.
Natürlich sehr zum Unwillen des Bundesjustizministeriums und gegen die staatliche verordnete Volksmeinung.
ZitatStrafgesetzbuch (StGB)
§ 33 Überschreitung der Notwehr
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
CM
-
vor 3 Stunden schrieb Bautz:
Wie spielt man das?
so:
ZitatWas hat es mit dem WaffG zu tun?
Eigentlich nichts, aber nach den kruden Vorstellungen einiger Erlaubnisbehörden reicht es zur Aberkennung der Zuverlässig gem. § 5 WaffG.
CM
-
vor 5 Stunden schrieb Speedshooter:
Gibt es was Neues zur Ignorierliste?
Geht wieder.
CM
-
vor 3 Stunden schrieb Michael Grote:
Ich habe das wieder zurückgestellt.
Aber nicht so richtig ...
CM
-
-
Ein Wechsellauf ist nach der Definition des deutschen Waffengesetzes ein Lauf, der für eine bestimmte Waffe zum Austausch des vorhandenen Laufs vorgefertigt ist und der noch eingepasst werden muss. (Ziff. 3.2 der Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG)
Ein Wechsellauf erfüllt die Merkmale eines wesentlichen Teils einer Schusswaffe i.S.d. Ziff. 1.3.1 der Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG und wird deshalb rechtlich wie eine Schusswaffe behandelt.
Der Erwerb und Besitz eines Wechsellaufs ist für Inhaber einer Waffenbesitzkarte erlaubnisfrei, wenn er gleichen oder geringeren Kalibers der bereits in der Waffenbesitzkarte eingetragenen Schusswaffe ist. (Ziff 2.1. der Anlage 2 zu § 2 Abs. 2-4 WaffG).
Nachtrag:
Erwerb u. Besitz sind vom Gesetzgeber erlaubnisfrei gestellt, es besteht aber eine Melde-/Eintragungspflicht (WBK):
Sag Deinem SB er soll seine Schularbeiten machen.
CM
-
Als dieses Gesicht auf meinem Bildschirm erschien, habe ich den Stecker aus der Wand gerissen.
CM
-
Die persönliche Ignore-Liste lässt sich nicht bearbeiten!
Ich habe heute Nachmittag mal versucht meine (sehr lange) Ignore-Liste zu "entschlacken", eben weil sie nach 14 Jahren doch recht umfangreich geworden ist und zahlreiche User auf dieser Liste schon seit Jahren gar nicht mehr als Nutzer auftreten. Bei dieser Gelegenheit sollte auch gleich ein neuer User auf der Liste "geparkt" werden.
Aber
- das Entfernen von Usern (aufheben der Ignore-Funktion) geht nicht.
Wenn man sie entfernt hat, stehen nach einer Seitenaktualisierung alle wieder drin, sie werden nur neu gruppiert, aus der Seite 3 wird plötzlich die Seite 1, eine Seite ist plötzlich ganz verschwunden, das Ganze läuft aber auch bei Wiederholung ohne erkennbares System ab,
- bereits abgemeldete User werden immer noch als "Gast" gelistet und können ebenfalls nicht entfernt werden [user does not exist] und
- es kann kein neuer User hinzugefügt werden, die Funktion nimmt die Neueingabe nicht an.
Hilfe dringend erbeten, Dank natürlich wie immer im Voraus.
CM
-
vor 11 Stunden schrieb horidoman:
... die deutsche Version zur IMCO-Abstimmung vom 13.07.2016 ...
ACHTUNG! Die EU-Kommission nimmt jetzt auch verschärft den K(r)ampf gegen Zitat:"... dreidimensionale Waffen" auf!
Waffenerwerb über Zitat:"... elektronische Kommunikationsmittel" nur für lizensierte Händler und "Makler"!
Ich habe in meinem ganzen Leben noch nie soviel gebündelten Blödsinn gelesen, wovon ca. die Hälfte eindeutig die Handschrift deutscher Verbotsbehörden trägt.
Mir ist gerade das vorgestrige Abendessen aus den Gesicht gefallen.
CM
-
vor 19 Minuten schrieb schiiter:
... wie bereits belegt
Sorry, ich hatte die Ergänzung des vorhergehenden Beitrages nicht gelesen.
CM
-
vor 14 Minuten schrieb erstezw:
... Altbesitz von vor 1972 ...
Sorry, aber das ist hier nicht von Bedeutung, da deren Gesamtzahl nirgendwo erfasst ist und auch im Rahmen der seinerzeitigen Amnestieregelungen nur ein geringer Bruchteil von den Besitzern angemeldet (gem. § 59 WaffG i.d.F. v. 8. März 1976) und damit behördlich registriert wurde.
Insofern lassen sich zur Ermittlung von Waffenverlusten nur die amtlich erfassten Zahlen heranziehen.
Dazu sollte auch das BMI imstande sein.
CM
-
vor 10 Minuten schrieb schiiter:
... die enorme Zahl an abhanden gekommenen Waffen ...
Bitte nenne uns die konkrete Zahl der seit 1972 aus Privatbesitz entwendeten oder auf sonstige Art abhanden gekommenen erlaubnispflichtigen Schusswaffen.
Die Zahl der aus Privatbsitz entwendeten Schusswaffen seit in Kraft treten des § 13 AWaffV ist hier gesondert zu erfassen.
Um Bekanntgabe der entsprechenden Belegquelle wird ebenfalls gebeten.
CM
-
vor 9 Minuten schrieb mein_c_tut_w:
Ich dachte ...
Dann bist Du hier im falschen Forum.
CM
-
vor einer Stunde schrieb erstezw:
Schikane ist auch ein Motiv.
Von: cartridgemaster
An: Bundesministerium des Innern
z.Hd. Herrn Innenminister Dr. Thomas de Maizière
Alt Moabit 1
Berlin
Sehr geehrter Herr Innenminister,
sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihre aktuelle Initiative zu einer völlig unnötigen Verschärfung des derzeit gültigen Waffenrechts, hier explizit der ohne entsprechende Notwendigkeit geplanten Änderung der Aufbewahrungsbestimmungen für privat u. legal besessene Schusswaffen und Munition gem. § 13 AWaffV, erlaube ich mir Ihnen die kostenpflichtige Entsorgung bereits vorhandener und vollständig funktionstüchtiger Verwahrgelasse in Rechnung zu stellen.
Für die Entsorgung von 3 Waffenschränken, 1 Munitionsschrank sowie einem Aufbewahrungsbehältnis für geringe Mengen von Treibladungsmitteln fallen Kosten in Höhe von insgesamt 5.000,00 EUR an.
Bitte überweisen Sie den Betrag spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens auf das nachstehend genannte Konto bei der XYZ-Bank.
Ich bitte Sie zu beachten, dass bei Zahlungsverzug weitere Mahnkosten anfallen.
Alternativ zu einer Entsorgung können die allesamt neuwertigen Verwahrgelasse auch gern gegen o.a. Kostenerstattung und bei Selbstabholung von Ihrer Behörde zur weiteren Verwendung übernommen werden.
Für die Abholung sollte eine ausreichende Anzahl kräftiger Mitarbeiter Ihres Hauses abgestellt werden, da Treppentransporte aus dem zweiten Obergeschoss und aus dem Kellergeschoss anfallen.
Den Abholtermin bitte ich mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf abzusprechen.
Hochachtungsvoll,
mit freundlichen Grüßen,
cartridgemaster
Nachtrag:
Das o.a. Anschreiben kann gern als Musterbrief für den eigenen Schriftverkehr genutzt werden!
-
Am 19.8.2016 um 09:47 schrieb Empty8sh:Vielleicht mag der ein oder andere diese Selbstbeweihräucherung mal kommentieren...
Wozu?
Sie schreiben doch nur die ungeschminkte Wahrheit:
ZitatPackage of measures to make it more difficult to acquire firearms in the European Union
Übers.:
"Ein Paket von Maßnahmen, um den Erwerb von Waffen innerhalb der EU weiter zu erschweren."
So direkt und ehrlich waren die doch vorher noch nie.
CM
-
vor 1 Stunde schrieb Proud NRA Member:
... daß nahezu jede Stimme eine Stimme für Mutti ist, wenn nicht eine erhebliche Anzahl von Wählern ihre Meinung radikal ändert.
Wie wir in den vergangenen Tagen mehrfach lesen konnten, soll es ja auch zu sog. "spontanen Blitz-Radikalisierungen" kommen.
CM
-
vor einer Stunde schrieb Paddy85:
schiiter hat recht
Darüber mag man trefflich disputieren, letzlich schildert er nur die vom Büttel praktizierten und einer willfährigen Verwaltungsjustiz begünstigten Repressalien und deren fantasievolle Rechtfertigungen.
Dass diese jedoch von keiner gültigen Rechtsnorm gedeckt sind, lässt er geflissentlich außen vor.
CM
-
Was's los???
Neuer Server schon wieder "überlastet"?
Nach Aufruf www.forum.waffen-online.de 2 Minuten bis zum einloggen?
Seitenaufbau im Forum im Minutentakt?
Schon wieder verschlimmbessert?
Langsam wirds nervig.
CM
-
vor 44 Minuten schrieb bumm:
... wie fröhlich Monika Karsch "Waffe" sagen kann?
Das wird sicher noch ein Nachspiel haben, evtl. Verbandsausschluss.
Sportschützen gehen nur mit Sportgeräten um, das böse "W"-Wort kommt in der angewandten Sprachterminologie des DSB nicht vor.
Pfui, Monika! Schäm Dich!
CM
-
-
vor 8 Minuten schrieb grizzly45:
... was ein Glück alles illegale ...
... na ja, immerhin 2 illegale, 1 Gewehr "älterer Bauart" (was immer das auch sein soll) und 1 Revolver.
Der Rest war Schreckschuss-, Weichluft- und Deko-Spielzeug.
Bei geschätzten 20 Mio. "illegalen" in Deutschland fehlen uns jetzt nur noch 19.999.998.
Deutschland ist wieder ein Stück weit sicherer geworden.
CM
-
vor 12 Stunden schrieb Qnkel:
Die Behörde kann, wenn nötig, strengere Vorschriften machen (§13 (7) AWaffV) ...
... sie muss dies aber hinsichtlich der von ihr erkannten besonderen Gefährlichkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (§13 (7) AWaffV) hinreichend begründen und daran scheitern unsere besonders fantasievollen Sachbearbeiter regelmäßig.
CM
-
-
vor 11 Minuten schrieb Euromaster:
... lassen sie das Geld ins Ausland transferieren?
i.d.R. wird die geleistete Zahlung sofort zu Western Union in Bukarest transferiert und dort noch am selben Tag in bar abgehoben.
Täterermittlung 99% erfolglos.
CM
Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen
in Waffenrecht
Geschrieben
Es soll natürlich "Zuverlässigkeit" heißen.
Der Kopf war wieder schneller als die Finger.
Sorry.
CM![:rolleyes: :rolleyes:](https://forum.waffen-online.de/uploads/emoticons/default_rolleyes.gif)