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cartridgemaster

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Beiträge von cartridgemaster

  1. Wenn ich helfen kann tue ich das gerne

    Das weiss ich und ich finde Deine Bemühungen auch sehr honorig.

    Wenn ich aber bei einem board dieser Größe erst einen thread aufmachen muss, um auf ein mögliches technisches Problem hinzuweisen oder eine technische Hilfeleistung zu erbitten, dann ist da grundsätzlich in der board-Organisation etwas falsch.

    Sorry, aber isso.

    CM :)

  2. Man könnte weinen, oder?

    Nö, eigentlich nicht.

    Häckel&Cook macht sich mit dieser Stellungnahme, bzw. mit diesem "offiziellen" Statemant einfach nur lächerlich. Trotzverhalten auf dem Niveau eines Vierjährigen.

    Andererseits aber auch wieder verständlich, sie können gar nicht anders.

    Dieses Unternehmen hängt allein am Tropf staatlicher Aufträge. Würden sie zugeben, dass sie seit nunmehr 20 Jahren kriegsuntauglichen Müll an die Truppe liefern, dann wären sie schneller raus als Du Piep sagen kannst und das wäre das Ende dieses Vereins. Also wird gelogen, dass sich die Balken biegen. Man nennt das in Unternehmenskreisen wohl "Überlebensstrategie".

    CM

  3. Die Herren sollten darauf hinarbeiten, dass auch unsere Regierung dem Beispiel Kanadas folgt.

    Dafür ist es leider viel zu spät!

    Ein gewisser Herr Osterwoge hat das ATT-Abkommen, um mit gutem Beispiel voran zu gehen, für die Bundesrepublik Deutschland als einer der ersten Regierungsvertreter medien- und publikumswirksam vor laufenden Kameras unterzeichnet und in seinem Pressestatement sehr deutlich gemacht, wie wichtig doch dieser Vertrag mit Blick auf die Sicherheit der Menschen in der Welt sei.

    Ich war seinerzeit wirklich tief bewegt und auch ein Stück weit betroffen.

    CM :bad:

  4. ..., wenn eine SB die Aussage macht, dass die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Kurs zum Laden und Wiederladen von Patronen sechs Monate dauert?

    ... dann die gute Dame vielleicht nur etwas durcheinander gebracht, denn für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG bedarf es einer (min.) 6-monatigen Mitgliedschaft in einer schießsportlichen Vereinigung und entsprechender Aktivität.

    Bei den vielen gesetzlichen Regelungen kann man schon mal etwas verwechseln.

    CM :rolleyes:

  5. Geht auch fahrlässig.

    Ist bekannt, allerdings lassen sich nur wenige Amtsrichter davon überzeugen, dass man gezwungen wurde oder sich "irrtümlich" besoffen hat oder den Grad der Trunkenheit "nicht bemerkt" hat, insbesondere bei solchen Fällen, bei denen ein Blutalkoholspiegel von 1,6 Promille und mehr festgestellt wurde.

    CM

  6. ... aber gibt da wohl einen § dass es vom Amt (nach einer bestimmten Zeit) nicht mehr negativ ausgelegt werden darf.

    BZRG - Verwertungsverbot

    § 52 Ausnahmen

    (1) Die frühere Tat darf abweichend von § 51 Abs. 1 nur berücksichtigt werden, wenn ...

    4.
    der Betroffene die Zulassung zu einem Beruf oder einem Gewerbe, die Einstellung in den öffentlichen Dienst oder die Erteilung einer Waffenbesitzkarte, eines Munitionserwerbscheins, Waffenscheins, Jagdscheins oder einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes beantragt, falls die Zulassung, Einstellung oder Erteilung der Erlaubnis sonst zu einer erheblichen Gefährdung der Allgemeinheit führen würde; das gleiche gilt, wenn der Betroffene die Aufhebung einer die Ausübung eines Berufes oder Gewerbes untersagenden Entscheidung beantragt.

    Im Falle einer Trunkenheitsfahrt (Vorsatztat) unterstellt die Erlaubnisbehörde regelmäßig den Verlust der Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG) und verbindet damit automatisch, dass die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis zu einer erheblichen Gefährdung der Allgemeinheit führen würde, da das Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss ebenfalls eine Gefährdung der Allgemeinheit darstellt.

    CM

  7. Wieso wird immer der Quatsch verbreitet, dass die Einträge bestehen bleiben?

    Weil es Fakt ist und alles andere Wunschdenken.

    Im Rahmen der regelmäßig durchgeführten Zuverlässigkeitsprüfungen der waffenrechtlichen Erlaubnisbehörden (i.d.R. alle 3 Jahre oder wenn bei einer Neubeantragung die letzte mehr als 1 Jahr zurück liegt) greift die Behörde bei der beschränkten Auskunft auch auf das staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister zurück und da wird gar nichts gelöscht, auch nicht nach 10+1 Jahren.

    Das Gedächtnis der Behörden ist unendlich.

    CM

  8. Ich möchte mal den sehen, der in aller Ruhe so ein (doch recht schweren und unhandlichen) Tierkadaver auf einer stark befahrenen Strasse bei den ganzen Rasern in sein Auto läd.

    Ein Stück Rehwild ist weder schwer noch unhandlich.

    Der Vorgang [Anhalten-Aussteigen-Kofferraum öffnen-Reh einladen-Kofferraum schließen-Einsteigen-Wegfahren] beansprucht weniger als 1 Min.

    CM

  9. ..., da nächstes Jahr der Eintrag gelöscht wird.

    Das ist leider nicht ganz richtig.

    Formal verschwindet der Eintrag zwar aus dem sog. "allgemeinen Führungszeugnis", für alle Behörden bleibt der Eintrag aber über die beschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister (BZR) auch über die Tilgungsfrist hinaus zeitlich unbegrenzt erhalten.

    Speziell für den Anwendungsbereich der Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse entfällt hier sogar das sog. "Verwertungsverbot" gem. § 51 BZRG (vergl. §§ 51, 52 BZRG).

    Je nachdem, wie der SB in der zuständigen Erlaubnisbehörde gerade gelaunt ist, kann einem so eine Verfehlung auch nach 10 oder mehr Jahren durchaus noch mal "übel aufstoßen".

    Das hat jetzt hier nichts mit "Angstmachen" zu tun, sondern soll nur ein freundlich gemeinter "Warnhinweis" sein, weil vielen die tatsächlichen Langzeitkonsequenzen selbst geringfügiger Straffälligkeiten nicht so ganz klar sind.

    CM

  10. Wenn der da nur als Vertreter sitzt, was macht der sonst? Kochrezepte prüfen für die Betriebskantine?

    In meinem hiesigen Amt ist die Besatzung (3w+1m)

    - Untere Jagdbehörde,

    - Ordnungsbehörde für waffen- u. sprengstoffrechtliche Angelegenheiten,

    - Ordnungsbehörde für Reisegewerbe,

    - Ordnungsbehörde für öffentliche Veranstaltungen und

    - Seebestattungen.

    Da kann man als Sachbearbeiter schon mal was durcheinander bringen.

    Das Leben ist schließlich kein Ponyhof und irgendwas ist doch immer ...

    CM :sla:

  11. Die Waffenbehörde hat es bei einer Verwarnung belassen. Keine OWI o.ä.

    Watt?????

    Vielleicht solltest Du Deiner Behörde auch mal eine Verwarnung aussprechen.

    Du bist zwar offiziell verpflichtet einen Bundespersonalausweis (BPA) zu besitzen, aber nicht verpflichtet diesen auch ständig mitzuführen.

    Wenn Du, wie im geschilderten Fall, WBK und gültigen Jahresjagdschein (JJS) mitgeführt hast, dann ist der JJS als amtliches Lichtbild-Ausweisdokument dem BPA gleichgestellt.

    Der JJS enthält neben dem Lichtbild zur visuellen Identifikation exakt die gleichen Personeninformationen wie der BPA, nämlich

    - den vollen Vor- und Familiennamen,

    - die Angabe des Geburtsdatums und -ortes sowie

    - die vollständige Meldeadresse.

    Er ist damit gleichzeitig auch vollwertiges Ausweisdokument. Das solte auch eine Behörde wissen!

    Ich würde die von der Behörde ausgesprochene Verwarnung schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) zurückweisen.

    CM

  12. Bei Berufs- und Zeitsoldaten ist das zumindest so...

    Das Meldegesetz definiert den Erstwohnsitz nach der zeitlich mehrheitlichen Anwesenheit am jeweiligen Ort.

    Als Fern-/Wochenendpendler halte ich mich i.d.R. von Montags bis Freitags an meinem Dienstort auf, obwohl dies nicht mein Lebensmittelpunkt ist.

    Trotzdem muss ich mich an meinem Dienstort mit Erstwohnsitz anmelden.

    Dass dies eine völlig lebensfremde und arbeitnehmerfeindliche Regelung ist, wird vom Gesetzgeber geflissentlich ignoriert.

    Ursächlich hierfür ist eine Initiative der Kommunen, da deren Zuwendungen aus Landesmitteln an der jeweiligen Einwohnerzahl bemessen werden und da zählt jeder Kopf und jeder Haushalt in der Gemeinde.

    Danach würde auch die "neue" Gemeinde die waffenrechtlich zuständige Erlaubnisbehörde, was aber keinen Einfluss auf die Wahl des Lagerortes hat.

    Die bisherige (und auch zukünftige) Wohnung kann selbstverständlich als Lagerort beibehalten werden.

    CM

    edit: Dreckfuhler beseitigt!

  13. Als Ergänzung zum Beitrag #71:

    Aktuelles aus dem Bw-Funk vom 02.06.2014

    Rostende Hubschrauber

    (rb) Der Bundesrechnungshof hat in einem Gutachten davor gewarnt, dass die

    Betriebskosten für den künftigen Marinehubschrauber MH90 doppelt so hoch ausfallen

    könnten wie für den gegenwärtigen Typ Sea King. 18 MH90 sollen zusätzlich zur

    Beschaffung von insgesamt 139 Hubschraubern der Typen TIGER und NH90 für die

    Marine gekauft werden. Dies sei zwischen BMVg und Hersteller ausgehandelt worden.

    Zusätzlich gäbe es beim MH90 das Problem verstärkter Korrosion, wenn der Helikopter

    in salzhaltigem Umfeld betrieben würde. Für die Marine sei dies fatal, weshalb das

    BMVg zunächst vom Hersteller tragfähige Lösungen erwarte. In der Antwort auf eine

    Anfrage des MdB Lindner (GRÜNE) geht das BMVg davon aus, eine Antwort nicht vor 2016

    zu erhalten.

    Auch die Überprüfung des Vertrages, mit dem die Stückzahl von TIGER und NH90

    zusammen auf 139 Lfz reduziert werden soll, werde bis 2016 dauern. Solange sei der

    Kauf zurückgestellt.

    CM

  14. Es ist zum größten Teil Blödsinn.

    Aaahhhh!

    Ein offizielles Pressestatement!

    Hört, hört!

    Bist Du für das BAAINBw tätig oder sitzt Du im Ministerium?

    Deiner Verlautbarung nach zu urteilen hast Du jedenfalls mindestens die Besoldungsstufe B3.

    Glückwunsch!

    Ich habe es, vermutlich wegen persönlicher Unfähigkeit, nur bis in die Führungsebene geschafft, die diesen Schrott heute auf dem Hof stehen hat.

    CM

  15. ... , oder ob wir hier einen echten Beschaffungsskandal haben.

    Da kommt es doch auf einen mehr oder weniger nicht an:

    - Beschaffungsskandal IDZ (funktioniert schon seit 10 Jahren nicht zuverlässig, deshalb nie in ausreichender Anzahl beschafft),

    - Beschaffungsskandal P8 (Verschlüsse reissen schon bei geringer Schusszahlbelastung),

    - Beschaffungsskandal Eurofighter (bei Überschall gehen die Lichter aus - Ausfall der Bordelektronik),

    - Beschaffungsskandal UH TIGER (kann nix, außer lustige Purzelbäume am Himmel fliegen und der Taliban lacht sich tot),

    - Beschaffungsskandal NH90 (darf nicht mit schmutzigen Schuhen betreten werden und die Ausrüstung muss draussen bleiben, weil sonst der Boden bricht),

    - Beschaffungsskandal A400M (nicht, wie ursprünglich vorgesehen, für den Transport PUMA geeignet, weil zu wenig Platz),

    - Beschaffungsskandal PUMA (Durchschnittsverbrauch 10ltr/km, Fahrbereich 65km, ist aber eher theoretischer Natur, weil meistens vorher der Motor abkackt oder die Bordelektrik in Flammen aufgeht, hat auch ganz tolle Sitze, wenn man einmal Platz genommen hat, kommt man nicht wieder raus),

    - Beschaffungsskandal Fregatte 124 (muss schon bei der ersten Erprobungsfahrt wieder in den Hafen geschleppt werden, weil die Schraubenwelle verbogen ist),

    - Beschaffungsskandal GTK BOXER (schmeisst bei schneller Kurvenfahrt die Reifen weg),

    etc., etc.

    CM

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