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cartridgemaster

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  1. ACHTUNG! Die EU-Kommission nimmt jetzt auch verschärft den K(r)ampf gegen Zitat:"... dreidimensionale Waffen" auf! Waffenerwerb über Zitat:"... elektronische Kommunikationsmittel" nur für lizensierte Händler und "Makler"! Ich habe in meinem ganzen Leben noch nie soviel gebündelten Blödsinn gelesen, wovon ca. die Hälfte eindeutig die Handschrift deutscher Verbotsbehörden trägt. Mir ist gerade das vorgestrige Abendessen aus den Gesicht gefallen. CM
  2. Sorry, ich hatte die Ergänzung des vorhergehenden Beitrages nicht gelesen. CM
  3. Sorry, aber das ist hier nicht von Bedeutung, da deren Gesamtzahl nirgendwo erfasst ist und auch im Rahmen der seinerzeitigen Amnestieregelungen nur ein geringer Bruchteil von den Besitzern angemeldet (gem. § 59 WaffG i.d.F. v. 8. März 1976) und damit behördlich registriert wurde. Insofern lassen sich zur Ermittlung von Waffenverlusten nur die amtlich erfassten Zahlen heranziehen. Dazu sollte auch das BMI imstande sein. CM
  4. Bitte nenne uns die konkrete Zahl der seit 1972 aus Privatbesitz entwendeten oder auf sonstige Art abhanden gekommenen erlaubnispflichtigen Schusswaffen. Die Zahl der aus Privatbsitz entwendeten Schusswaffen seit in Kraft treten des § 13 AWaffV ist hier gesondert zu erfassen. Um Bekanntgabe der entsprechenden Belegquelle wird ebenfalls gebeten. CM
  5. Dann bist Du hier im falschen Forum. CM
  6. Von: cartridgemaster An: Bundesministerium des Innern z.Hd. Herrn Innenminister Dr. Thomas de Maizière Alt Moabit 1 Berlin Sehr geehrter Herr Innenminister, sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf Ihre aktuelle Initiative zu einer völlig unnötigen Verschärfung des derzeit gültigen Waffenrechts, hier explizit der ohne entsprechende Notwendigkeit geplanten Änderung der Aufbewahrungsbestimmungen für privat u. legal besessene Schusswaffen und Munition gem. § 13 AWaffV, erlaube ich mir Ihnen die kostenpflichtige Entsorgung bereits vorhandener und vollständig funktionstüchtiger Verwahrgelasse in Rechnung zu stellen. Für die Entsorgung von 3 Waffenschränken, 1 Munitionsschrank sowie einem Aufbewahrungsbehältnis für geringe Mengen von Treibladungsmitteln fallen Kosten in Höhe von insgesamt 5.000,00 EUR an. Bitte überweisen Sie den Betrag spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens auf das nachstehend genannte Konto bei der XYZ-Bank. Ich bitte Sie zu beachten, dass bei Zahlungsverzug weitere Mahnkosten anfallen. Alternativ zu einer Entsorgung können die allesamt neuwertigen Verwahrgelasse auch gern gegen o.a. Kostenerstattung und bei Selbstabholung von Ihrer Behörde zur weiteren Verwendung übernommen werden. Für die Abholung sollte eine ausreichende Anzahl kräftiger Mitarbeiter Ihres Hauses abgestellt werden, da Treppentransporte aus dem zweiten Obergeschoss und aus dem Kellergeschoss anfallen. Den Abholtermin bitte ich mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf abzusprechen. Hochachtungsvoll, mit freundlichen Grüßen, cartridgemaster Nachtrag: Das o.a. Anschreiben kann gern als Musterbrief für den eigenen Schriftverkehr genutzt werden!
  7. Wozu? Sie schreiben doch nur die ungeschminkte Wahrheit: Übers.: "Ein Paket von Maßnahmen, um den Erwerb von Waffen innerhalb der EU weiter zu erschweren." So direkt und ehrlich waren die doch vorher noch nie. CM
  8. Wie wir in den vergangenen Tagen mehrfach lesen konnten, soll es ja auch zu sog. "spontanen Blitz-Radikalisierungen" kommen. CM
  9. Darüber mag man trefflich disputieren, letzlich schildert er nur die vom Büttel praktizierten und einer willfährigen Verwaltungsjustiz begünstigten Repressalien und deren fantasievolle Rechtfertigungen. Dass diese jedoch von keiner gültigen Rechtsnorm gedeckt sind, lässt er geflissentlich außen vor. CM
  10. ... na ja, immerhin 2 illegale, 1 Gewehr "älterer Bauart" (was immer das auch sein soll) und 1 Revolver. Der Rest war Schreckschuss-, Weichluft- und Deko-Spielzeug. Bei geschätzten 20 Mio. "illegalen" in Deutschland fehlen uns jetzt nur noch 19.999.998. Deutschland ist wieder ein Stück weit sicherer geworden. CM
  11. ... sie muss dies aber hinsichtlich der von ihr erkannten besonderen Gefährlichkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (§13 (7) AWaffV) hinreichend begründen und daran scheitern unsere besonders fantasievollen Sachbearbeiter regelmäßig. CM
  12. Alu-Hut? Wirklich? https://www.youtube.com/watch?v=s1F2o2MyVI4 https://www.youtube.com/watch?v=SbMork3pO60 CM
  13. i.d.R. wird die geleistete Zahlung sofort zu Western Union in Bukarest transferiert und dort noch am selben Tag in bar abgehoben. Täterermittlung 99% erfolglos. CM
  14. Einfachste Hilfsmittel - keine gleichen Passwörter für verschiedene Accounts (email, eGun, ebay, etc.) verwenden, - Passwörter mit mindestens 12-14 Zeichen verwenden, die keiner Suchlogik folgen, also wahllose Kombination von Buchstaben, Zahlen, Zeichen, Groß- u. Kleinschreibung, - Passwörter in unregelmäßigen Zeitabständen ändern (nicht nur ein Zeichen, sondern vollständig neues Passwort generieren) - Passwörter nicht auf dem PC ablegen/speichern - leistungsfähige und ständig aktualisierte Schutzprogramme verwenden (Anti-Viren-, -malware-Programme, starke Firewall) CM
  15. Womit sie de facto von einem Tag auf den anderen alles über den Haufen geworfen hat, was sie den besorgten Nachfragern vorher versprochen hatte. Aber so sind Politiker, vor den Augen der Öffentlichkeit streicheln sie den Kindern über den Kopf und anschließend klauen sie ihnen ihre Bonbons. Wenn Dich ein Politiker mit den Worten: "Guten Morgen!" begrüßt, dann hat er schon das erste Mal gelogen. CM
  16. Das ist sogar sehr "sachlich unterbaut". Der Gesetzgeber will nicht, dass, außer den Organen der Staatsgewalt, irgend jemand mit geladenen Waffen in der Öffentlichkeit rumrennt/-fährt. Schließlich könnte das den Rest der Bevölkrung beunruhigen und das wollen wir doch alle nicht, oder? CM
  17. Dann mach den Kofferraumdeckel von Deiner Karre auf, dann haste Licht und beide Hände frei. Wie blöd kann ein Mensch eigentlich sein? Dieses ganze völlig an den Haaren herbei gezogene Geheule von wegen Laden und Entladen von Waffen im Dunkeln ist so dermaßen dämlich, dass es fast schon wieder amüsant ist. Tatsächlich ist es einfach nur arm. CM
  18. Ja nee, is' klar. Ich hab jetzt neulich irgendwo gelesen, dass die da so'n neuartiges Ding erfunden haben, da kann man das Licht von zuhause mitnehmen, also einfach in die Tasche stecken und wenns dann draussen dunkel ist, dann holt man das Licht aus der Tasche und dann ist es wieder hell. Sieht auch viel handlicher aus als die alte Karbidlampe. CM
  19. Das FWR ist das Forum Waffen-Recht und da ist es schon lange an der Zeit, dass gegen die mal wegen erwiesener Inkompetenz und völliger Bewegungslosigkeit verhandelt wird. Immerhin kassieren sie für ihr Nichtstun jede Menge Fördergelder und da sollte endlich mal aufgeklärt werden, was die mit Kohle eigentlich anstellen. CM
  20. Die Behauptungen sind weder dumm, noch sind sie falsch. In Tschechien darf jeder legale Waffenbesitzer (Lizenzinhaber) seine Waffe(n) in der Öffentlichkeit führen, wenn er sich einer zusätzlichen behördlichen Überprüfung unterzieht und eine zusätzliche Ausbildung absoviert. Dieser Weg steht jedem waffenbesitzenden tschechischen Staatsbürger offen, ob er von dieser Möglichkeit Gebrauch machen will, bleibt ihm sebst überlassen. In DE wirst Du verknackt, wenn an Deiner Waffentragetasche auf dem Weg zum Schießstand kein Vorhängeschloss dranhängt und die Teilnahme an Lehrgängen für das praktische Schießen ist gesetzlich verboten bzw. bedarf einer besonderen behördlichen Erlaubnis, welche aber i.d.R. für Otto-Normal-Waffenbesitzer nie erteilt wird. CM
  21. Deutlich sicherer fühle ich mich da schon, wenn ich weiss, dass ich von gut ausgerüsteten und trainierten "first respondern" umgeben bin. CM
  22. Ja, diese idiotischen Auslegungen der in diesen Punkten eindeutigen Formulierungen des WaffG halten sich, besonders in Behördenkreisen, wirklich hartnäckig. 1. den Tatbestand des "Führens" innerhalb der eigenen Wohnung gibt es nicht. 2. § 36 (1) WaffG besagt Die Wortbedeutung des Begriffes "Vorkehrung" können wir im Duden nachlesen. Weiterhin besagt der § 36 WaffG im Absatz 3 Dies beschreibt ausschließlich das geforderte Vorhandensein und die Nutzung der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Sicherheitsbehältnisse. Man sollte sich langsam von der Vorstellung lösen, dass das sinnbefreite Blabla einer Verwaltungsvorschrift irgendeine rechtliche Bindung für den Waffenbesitzer entfaltet. Im Übrigen sei noch einmal darauf hingewiesen, dass das Betreten der Wohnräume durch behördliche Kontrollorgane gegen den Willen des Inhabers rechtswidrig ist, solange die Kontrollbehörde keinen konkreten Anfangsverdacht benennen kann. CM
  23. Die Kleingeistigkeit und völlige Plan- und Ahnungslosigkeit dieser EU-Kommission wird nur noch von den hier versammelten Erbsenzählern übertroffen. Ich habe gerade der Kommissionsvorsitzenden eine waffentechnische Hilfestellung angeboten und ihr mitgeteilt, dass 10-Schuss-Magazine genauso gefährlich sind wie 30-Schuss-Magazine, denn das Abfeuern von 3 10-Schuss-Magazinen dauert nur etwa 2-3 Sek. länger als das Abfeuern von 30 Patronen aus einem Magazin ohne nachzuladen. https://www.youtube.com/watch?v=Ls4Uq1aCiTA noch besser: https://www.youtube.com/watch?v=8d2VdaiIodo Ich habe ihr dazu auch empfohlen generell alle Feuerwaffen, welche mehr als 1 Schuss ohne nachzuladen abgeben können, konsequent in die Kategorie A zu überführen, d.h. den Erwerb und Besitz derartiger Waffen für Privatpersonen allgemein zu verbieten, denn nur so kann Europa gegen den Terrorismus sicherer gemacht werden. Nein, kein "grün". CM
  24. Ich empfehle hier doch mal dringend ein eingehendes Studium der Anl. 1 zum WaffG und hier insbesondere den Unterabschnitt 2 zu vertiefen. Da stelle ich erhebliche Defizite fest. CM
  25. Bitte sende Deine Forderung zweifach, DIN A 4, links gelocht, an Bundesministerium des Innern Alt-Moabit 140 10557 Berlin Viel Erfolg und halte uns bitte auf dem Laufenden. CM
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