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Ulrich Eichstädt

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  1. Eine Zerlegungsanleitung gibt es meines Wissens nicht, die Bedienungsanleitung zeigt nur die üblichen zum Betrieb und zur Pflege notwendigen Schritte: http://umarex.de/fileadmin/products/media/manuals/417.00.00.pdf Was ist denn konkret das Problem?
  2. Ich hab noch nicht, ich hab noch nicht (hier geantwortet - alle anderen offenbar schon... ) Dafür habe ich den Thread und den Threadersteller mal vorsichtshalber ans Amt weitergemeldet, auf so eine doofe Idee sind die sicher noch nicht allein gekommen. Stellen wir das Sportschießen mit GK halt ein, denn alle anderen Verbände außer dem DSB prüfen ihre Mindestfaktoren ebenso. Vorschlag für eine rechtskonforme Sportordnungsergänzung: Unter jedem Tisch der Prüfer muss ein Eimer mit mindestens 5 Litern Wasser stehen, in den das beim Geschoßentfernen freiwerdende Pulver unverzüglich zu entleeren ist. Und aus die Maus. (ich hätte noch fünf andere Ideen, aber dazu ist das Wetter zu schön)
  3. Die 16,3 Joule-Regel bei Field Target ist eine wettkampfbezogene, keine waffengesetzliche Grenze. Bei FT-Wettkämpfen sind eben (international) nur LG's bis 12 ft/lbs, umgerechnet diese 16,3 Joule erlaubt. Der BDS als FT anbietender, anerkannter Sportverband hat im Regelwerk aber bewußt die höhere Grenze von bis zu 27 Joule für Wettkämpfe auf Vereinsebene eingebaut (leider nur zitier-, aber nicht kopierbar): Regel F 3.1 in http://www.bdsnet.de/downloads/shb_field_target_bva.pdf Insofern haben FT-Schützen über den BDS eben eine 27-Joule-Obergrenze.
  4. Hm, scheinbar gab es kulturelle Unterschiede zwischen den anreisenden Österreichern: "Die Einreise mit den Waffen war völlig problemlos. Am Flughafen hat nach der Passkontrolle bei der Gepäckausgabe bereits eine Dame gewartet die uns beim Zoll mit den Formalitäten begleitet hat." und den Deutschen: http://ipscwm2014.blogspot.de/2014/10/wenn-einer-eine-reise-tut.html
  5. Den Einsatz hätte (da ich ihn schon nicht verhindern konnte) gern beobachtet: In Abels Laden kann man eigentlich nur vorwärts rein und rückwärts wieder raus, und zwei Leute auf den zwei m2 Verkaufsfläche können schon kaum nebeneinander stehen. Das Aufreißen von Originalverpackungen kann man sicher nicht mit der Hektik bei "Gefahr im Verzug" rechtfertigen. Bei allen Schadenersatzklagen, aufgesprengten Tresortüren (weil der Besitzer erst 15 Minuten später von der Arbeit kommt und das SEK nicht auf den Schlüssel warten will) und anderen Schäden stößt man immer wieder vor diese Argumentationswand, dass man Waffen ja eh nur mit spitzen Fingern anfassen darf und sie daher auch völlig berechtigt beschädigt werden oder in der Asservatenkammer rosten dürfen. Bescheuert und hoblophob, dieses Verhalten.
  6. Der damals in VISIER gezeigte (aber nicht mit echtem Namen genannte) Sammler aus den Niederlanden hat seine Girardonis, Fishers, Mortimers usw, die alle Originale waren, stets auch geschossen. Ging prima, und wir konnten erstmals v0- und Lautstärke-Messungen machen. Und wenn mal eins kaputt ging, hat er ein neues ersteigert. Ist einfach seine philosophische Einstellung dazu gewesen... Der höchste Preis für eine echte militärische Girardoni M 1780 in den letzten Jahren war 38.000 Euro bei Herrmann Historica vor 3-4 Jahren, allerdings auch in exzellentem Zustand. Die, die VISIER für den Artikel in 1/2013 hatte, war günstiger, aber auch weniger gut erhalten (winzige Haarrisse im Messing u.ä.).
  7. Was verstehst du unter "zurückhalten"? Dass dir keine Sammler bekannt sind? Oder die paar Dutzend Bücher in deutsch wie englisch, die sich nur mit Technik und Geschichte von Druckluftwaffen befassen? Bei CO2AIR.de, dem sicher größten Forum zu freien Waffen, gibt es allein für Fans der DDR-Haenel-Gewehre einen Sammlerthread mit mehr als 7000 Antworten: http://www.co2air.de/wbb3/index.php?page=Thread&threadID=48717 500 Antworten zu "militärisch" aussehenden Modellen http://www.co2air.de/wbb3/index.php?page=Thread&threadID=48847 und zu den Klassikern wie Diana, Weihrauch, Crosman jeweils eigene Threads, alle nur aus Sammlersicht. Dass man generell tatsächlich nur wenige Sammler kennt, liegt daran, dass jemand, der mehrere 100 Sammlergewehre besitzt, diese ja nicht so sichern muss wie bei Feuerwaffen. Dafür ist man halt zurückhaltender, was das "Outing" angeht... Insgesamt, da hast du sicher recht, kann man nie genug über solche spannenden Themen erfahren.
  8. Ach, weißt du, diese Worte waren jetzt kostenlos - momentan zahlt mir dafür niemand was... War auch nur als Anregung zum "Mal-drauf-rum-denken" gedacht, nicht als Kritik.
  9. Wieder ein schöner Bericht, mit Liebe zum Detail. Nur eins ist mir aufgefallen: du hast die gute alte "Government" zunächst vermännlicht - im Deutschen sagt und liest man meist "die 1911", als Verkürzung von "die Pistole 1911", im Gegensatz dazu "der Colt", da "der Revolver" - da die 1911 aber auch von Colt stammt, drohen da Konflikte... (Gegen Ende gehst du zu "die 1911" über, ist irgendwie je nach Autor eine lustige Sache...) Ähnlich ist es übrigens bei Gewehren. Matchwaffen wie LG oder KK werden auch oft als "meine Feinwerkbau, meine Anschütz" bezeichnet, auch wenn's Gewehre sind - allenfalls wird's sächlich, also "das Walther", weil "das Gewehr". Bei Pistolen wären wir wieder bei "die Walther", die 1911, aber da ist es logischer. Kommen dann noch englische Wurzeln hinzu, wird's noch konfuser, etwa bei rifle oder carbine.
  10. Wenn ihr bzw. deine Frau Spaß mit der Mosquito hat, ist das doch Rechtfertigung genug, sowohl für den Kauf wie für das begeisterte Schreiben - die wahren getarnten Firmenangehörige schreiben hier immer bewußt so falsch, als würden sie die Tastatur mit dem Ellbogen bedienen. Nur ist der eine oder andere User mit ausgefeilten Texten kulturell überwältigt... (im Thread Anwesende ausgenommen)
  11. war trotzdem schön geschrieben (oder gerade deswegen?) - egal, hat Spaß gemacht. Über die IPSC-Tauglichkeit gerade der verkleinerten Mosquito gehen die Meinungen aber auseinander. Für die 226 gibt es auch "erwachsene" Lösungen - in der Februar-Ausgabe von VISIER (ab 30.1. im Handel) kommt ein längerer Vergleichstest (12 Seiten) aktueller KK-Wechselsysteme für GK-Pistolen (für P 226/220/X-Five, SIG 210, CZ 75, HK USP (Expert und Elite), 1911 und Glock 17).
  12. ...und nächstes Jahr findet dort die Weltmeisterschaften im Field Target statt! (Zum zweiten Mal in Deutschland, zum zweiten Mal nach 2004 in Ebern, auch wenn das Gelände sich etwas verändert hat). An "irgendwas mit neuen Gebäuden" glaube ich da in naher Zukunft allerdings nicht; Philippsburg (die Anlage gehört Fritz auch) schluckt doch einiges an Kosten, nehme ich mal an.
  13. Es ist nun mal so, dass der "First mover", also der, der die Grundidee als erster und am konsequentesten verfolgt, meist auch am erfolgreichsten ist. Ich hab über die Jahre zig Auktionsportale sowohl über VISIER wie auch als Bannerkunden bei unseren Websites kennengelernt, davon ist nichts übrig geblieben. Darunter auch eine Firma, die sich damit brüstete, dass der "Urprogrammierer" von Egun jetzt für sie arbeiten würde und alle dortigen Fehler natürlich vermeidet und alles verbessert. Hat nur niemanden interessiert... Gundoo gebe ich etwas(!) bessere Chancen. Und natürlich gehe ich davon aus, dass die auch in den Foren mitlesen und rasch reagieren, wenn es konstruktive Änderungsvorschläge gibt (das klappte, haben wir bei CO2AIR gesehen, sogar schon in wenigen Stunden nach der Veröffentlichung im Forum).
  14. Naja, irgendwie kann ich schon nachvollziehen, dass ein Betreiber nicht möchte, dass die meisten Angebote (wenn sie bereits jetzt sichtbar wären) schon vor dem Start weg wären... Ich gehe stark davon aus (bzw. ich weiß es in mehreren Fällen), dass vor allem Händler eine Menge Startangebote eingestellt haben - man verliert ja nichts bei diesem Einsteigeangebot. Und beurteilt wird es (von mir zumindest) ab 1. Mai, nicht eher. Wer da nicht mitmachen will, wird ja auch nicht gezwungen.
  15. Ist aber nur alles Theorie, gundoo ist ein eigenständiges Unternehmen mit Sitz in Nürnberg.
  16. Auch wenn ich nicht offiziell für WO spreche: es ist kein Projekt von WO, gundoo ist bei WO ebenso Bannerkunde und Werbepartner wie bei anderen Websites auch (etwa VISIER, CO2AIR, caliber und SWM). Zitat aus der Infomail: "Hier der Informationstext von gundoo.de mit Bitte um Beachtung:"
  17. Letzteres funktioniert wirklich prima. Du musst nur ne ordentliche Strafgebühr erheben, wenn die Leihfrist überschritten wird...
  18. Da streiten sich die Rechtsgelehrten weiterhin, ob man als Web-Plattform nur den Platz anbietet (ähnlich der Kleinanzeigen in der Zeitschrift) oder ob das bereits Handel ist. Auf unsere Kleinanzeigen in VISIER trifft die WHE-Regelung nämlich nicht zu.
  19. Welch kühne und falsche Behauptung - es liegt allein daran, dass nur der linke Bannerplatz für Flash- oder Javaskript-Banner eingerichtet ist. Und ganz ehrlich: Neuanmeldungen, die dann gleich so etwas zuuufällig feststellen und posten, sind immer schweer verdächtig.
  20. Ein Impressum auf einer "Baustellen-Website"? Nicht gleich die Pferde scheu machen... http://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspfl...pressumspflicht
  21. Nein, es hat nur über vier Jahre bis zum ersten Beitrag gedauert...
  22. Danke zunächst einmal für Deine Mühen und den interessanten Einblick (ich hab mich da auch vor Jahren mal durchgewühlt) Ist aber auch bei anderen Gesetzen so: Der ursprüngliche Sinn wurde durch die dann doch durchdrehenden Ministerialen völlig pervertiert. Und von "Gesetzesbegründung" will weder ein Richter noch der Polizist vor Ort etwas wissen. Manchmal frage ich mich, welches erkenntnisbringende Kraut etwa die Väter des Grundgesetzes damals geraucht haben, um so einfach, prägnant und auf den Punkt gebracht ihre Artikel zusammenzustellen. Vielleicht ist es ein Segen, dass heutige Politiker und Ministerialbeamte gar nicht mit der Erstellung einer neuen Verfassung beauftragt werden...
  23. Nein, ich bezog mich gestehendermaßen auf denjenigen, der laut deiner Annahme andere Bürger "in ein offenes Messer rennen läßt" - ein Scherz, ein Scherz. Dass der Zusammenhang nicht klar herauskam, lag aber vielleicht auch daran, dass du in diesem Thread hier über die WaffVwV plötzlich zu einem anderen Rechtsthema (Schweiz) aus einem früheren Heft hüpfen musstest. Gute Idee. Dann kann das ja nochmals richtig dargestellt werden bevor hier so mancher ins offene Messer läuft. Streichen wir's einfach aus dem Protokoll, zurück zum Thema dieses Threads.
  24. ist das dann ein erlaubtes Führen nach § 42a im Zusammenhang mit der Berufsausübung, wenn es ein Sachbearbeiter oder Staatsanwalt praktiziert? (duck und weg...)
  25. Versuch's doch erst einmal mit einer Mail an die Redaktion, in der du die vermeintlichen/tatsächlichen Fehler konkret auflistet. (Kleiner Hinweis: 2-3 anderen Kritikern an diesem Artikel sind irgendwie nach Vorlage unsererseits der einen oder anderen Textstelle die Argumente ausgegangen.) Wir gehen allerdings unabhängig davon demnächst noch einmal ausführlicher auf das Thema "Verbringen" ein. (Edit: Setzdreh verundreht)
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