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Ulrich Eichstädt

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  1. Nöö. Auch ein EinzelMITGLIED ist ein, wie der Name schon sagt, Mitglied im BDS, Landesverband 1, einem an die BDS-Satzung gebundenen Teil des vom BVA zugelassenen Bundesverbands. Er ist dort gemeldet und dort versichert. Das erlaubt die dortige Satzung. Die zitierte Passage sagt nicht, daß ich Mitglied in einem Verein sein muß, der wiederum Mitglied in einem Kreis ist, der wiederum Mitglied in einem Landesverband ist, der wiederum in einem anerkannten Bundesverband angeschlossen ist. Auch der BDS LV 1 ist ein VEREIN im Sinne von § 14.2. und wenn ich recht informiert bin, sogar ein e.V. Es ist natürlich oft schwieriger als Einzelmitglied, das regelmäßige Training nachzuweisen. Die 18mal stehen auch nicht im Gesetz, sondern in der Begründung dazu, was "Regelmäßigkeit" bedeutet, und das wird bundesweit als Richtschnur angelegt.
  2. Das hat zwar auch was mit dem Threadtitel "neues Waffenrecht" zu tun, ist aber wohl eher eine Funkstörung hier und verrutscht, oder?
  3. Sorry, ich kann halt nicht immer everybody's darling sein. Da ich (u.a.) Meinungsforschung im Rahmen meines Kommwiss-Studiums hatte, weiß ich durchaus, wie man so etwas anstellt - so jedenfalls nicht. Das sehe ich ebenso, eben darum war des Angebot des online-zumailens sinnlos. Wer mag, kann ja immer noch versuchen, per Mail Kontakt nach Bremen aufzunehmen und das direkt abzusprechen. Den Fragebogen werden sie jedenfalls, und das ist schade und vertane Zeit, nochmals machen müssen, wenn die Ergebnisse nicht angreifbar sein sollen. Eine offene Einladung an unbekannte Internetzler birgt einfach die Gefahr des unbewußten Verfälschens wie des bewußten Betrugs - und auf einer solchen wackeligen Datenbasis möchte ich keine Studie aufgebaut wissen, die anschließend wohlmöglich als vorbildlich in der MedPsych-Prüfung bundesweit eingesetzt wird.
  4. Auch eine spannende Weiterentwicklung. Zuerst wird entgegen allen wissenschaftlichen Regeln der unkontrollierbare Online-Zugang zum Fragebogen verkündet, als ob es so unwahrscheinlich wäre, daß sich die Empfänger (gerade WEIL sie aus den Foren kommen und "vernetzt" sind) miteinander absprechen. Dann schmollt man und zieht sich wieder in den Elfenbeinturm zurück: "Iih, die wehren sich ja, das hat uns aber keiner gesagt! Dann machen wir das lieber allein und sprechen das nur mit den Politikern ab..." Ich hab die Fragen vorher noch lesen können und sehe leider (zu meinem Schrecken) kaum einen Unterschied zu den Gewissensprüfungen für Wehrdienstverweigerer zu meiner Zeit. Und da glaube ich momentan doch lieber den anderen Studien (Plural!), die festgestellt haben, daß man jemandem eben nicht an der Nasenspitze oder an freiwillig gegebenen Antworten ablesen kann, ob er Terrorist, Pazifist oder Enthüllungs-Journalist ist. Das erinnert mich an den automatischen Friseur: man steckt den Kopf in die Öffnung, und los geht's. Wie, alle Köpfe sind unterschiedlich? Ja, aber nur vorher...
  5. Doch, jeder, der beide Stories vergleicht. Arne Niederbacher hat es ungleich schneller geschafft, die auch damals skeptischen User hier von der Seriösität seiner geplanten Arbeit zu überzeugen - daher haben sich noch am selben Tag zahlreiche Leute zur Teilnahme bei ihm angemeldet (darunter auch ich, damit komme ich auch, anonymisiert in diesem Buch vor). Yorck Neuser von der Uni D'dorf hat mich vorhin angerufen (hat sein WO-Paßwort verlegt und meldet sich Anfang nächster Woche, ähm, neu an...) - nach monatelanger Pause sei erst heute morgen (als "das Kind schon im Brunnen war") ein Anruf aus Bremen gekommen, eher nicht. Da mag auch, vermute ich jetzt mal, das Konkurrenzdenken zwischen den Unis eine Rolle spielen. Also auch hier nicht unbedingt offene Karten. Online-Fragebögen jedenfalls, die weder eine Kontrolle des Antwortenden erlauben, die manipuliert werden können und die unter unterschiedlichen Bedingungen beantwortet werden, sind gemeinhin in der Wissenschaft wertlos (ich hab mal Kommunikationswissenschaften studiert, da gilt das auch). Man könnte ja gleich ein Coaching anbieten (nachdem die Fragebögen bekannt sind) und im "Sinne eines positiven Gesamtbildes" Antworten absprechen - welch ein seltsamer, sicher aber kein wissenschaftlicher Ansatz. Zum Lesen übers Wochenende empfahl Yorck mir (und euch) einen Zwischenbericht seiner Untersuchungen in Düsseldorf, die inzwischen aus verschiedenen (darin geschilderten) Gründen in eine andere Richtung gehen. Ich denke, nach diesen 17 Seiten hat man zumindest einen fundierteren Wissenstand als bisher. http://www.waffen.dynup.net/x_files/n.pdf (Vorsicht, 5 MB!) auf der Hauptseite http://www.waffen.dynup.net (insgesamt sehr informativ) Schönes (und sachliches) Wochenende... Ulrich
  6. Das alles liest sich zum einen immer noch nicht wie Forschungsansatz mit offenem Ergebnis - und es erinnert mich leider an einen damals belächelten Klavinius-Comic in VISIER zur Gesinnun-äh medizinisch-psychologischen Prüfung: mal schauen, ob es nicht äußere Selektionsmerkmale oder typische Antworten auf harmlose Fragen gibt, die man zur Vorauswahl heranziehen könnte. Das spart Zeit und Geld... Wahrsager, daß ausgerechnet du das hier so vehement verteidigst...
  7. Werte Uni-Leutz, das Problem besteht einfach darin, daß die meisten Besitzer legaler Waffen (und um diese geht's ja) sozusagen gebrannte Kinder sind, vor allem, was Versprechungen angeht. Insofern ist seeehr optimistisch, sorry. Andere, vorangegangene wissenschaftliche Studien, etwa die von Arne Niederbacher ("Faszination Waffe") und auch die Psychoprüfungs-Studie von Yorck Neuser an der Uni Düsseldorf, zu dem ja Kontakt bestehen soll, wurden durchaus positiv von Usern der Internet-Foren unterstützt. Aber das Vertrauen muß man sich erst verdienen, und sicher nicht mit solch euphorischen Versprechungen (abgesehen vom seltsamen unwissenschaftlichen Ansatz, daß ein Teil des Ergebnisses schon vorher feststeht - was ist denn, wenn sich die psychologische Begutachtung auch aus juristischer Sicht als undurchführbar herausstellt?) Also, nicht verzweifeln, aber deutlich mehr Infos liefern, um Mitmacher zu finden. Gerade aus juristischer Sicht sind wir Waffenbesitzer nichts Gutes gewohnt, und ein recht standfestes Gutachten eines anerkannten Rechtswissenschaftlers, daß das Waffengesetz juristisch unsolide gezimmert wurde, gibt es ja bereits. Uns wäre da sicher an keiner Zementierung durch weitere, der Verquasung angepaßte neue Richtlinien gelegen als an einem Wegfall nachweisbar untauglicher Gesetzesvorgaben. Vielleicht kann aber Yorck Neuser, der ja auch hier mitliest, etwas kommentieren.
  8. Schaumstoff greift zwar nicht (immer) die Brünierung an, der feine Abrieb setzt sich aber oft in die Visierung und in den Abzug (besonders bei Sportwaffen). Daher werden viele Koffer, noch mehr aber Futterale nicht mehr mit dem Würfelkrams ausgeschlagen, sondern mit einem weichen Stoff, der die Waffen schont UND keine Krümel hinterläßt. Tip 2: Bei Pistolenkoffern sollte man nicht immer nur ans Präsentieren, sondern auch mal ans Tragen denken. Bei den oben gezeigten Koffereinlagen drückt das komplette Waffengewicht naturgemäß auf die Visierung, die ja bei senkrechter Haltung unten ist. Da leiern u.U. Federn in der Kimme aus, und die scharfen Kanten drücken sich sofort ins Gewebe, wenn der Waffenausschnitt die Kurzwaffe nicht 100%ig fixiert. Besser wäre es, die Pistole so in die Einlage zu plazieren, daß sie beim Tragen aufrecht steht - so sieht sie schließlich auch was, oder, bei undurchsichtigen Koffern, dreht's ihr immerhin nicht den magen um. Stellt euch mal vor, ihr würdet den ganzen Tag von jemandem kopfüber über der Schulter getragen...
  9. eben daß jeder jeden kennt, und ein Armleuchter ist daher auch als solcher bekannt. man muß halt nur zu seinen Ansichten stehen... Bem Wegfall der Gemeinnützigkeit, das wurde bisher (hab's nur überflogen) noch nicht erwähnt, sind auch eventuelle Zuschüsse für Grundsportgeräte und ähnliches weg. Das macht zwar (etwa aus Lotto/Toto-Mitteln) immer weniger aus, reicht aber oft für ein neues Vereinsgewehr. Für diese Zuschüsse muß es andererseits aber auch einen Mindestbeitrag geben, unser Verein (im Rheinischen SB) mußte die Beiträge auf das Mindestmaß erhöhen, um weiter Zuschüsse zu bekommen. Aber ohne Gemeinnützigkeit ist das eben eh nix.
  10. Weil (wie du selbst schon vermutet hast) dabei eben kein Geschoß durch einen Lauf geschossen wurde: der Halm wurde ÜBER den Lauf gestülpt. Abgesehen davon, daß die Grundversion generell unabhängig von der Zahl der Pumpstöße unter 7,5 Joule lag, werden die McAirrows nicht mehr hergestellt (Hegmans hat sie über eine "nichtgewerbliche" Erlaubnis erstellt, die von der Stückzahl limitiert war. Auch alle neueren, starken Hegmans-Windbüchsen laufen über eine solche Genehmigung, weil stets nur ein Exemplar gebaut wird). Nach dem aktuellen Waffengesetz sind die McAirrows aber auch erfaßt, weil die Energie zum Geschoßantrieb im Kolben gespeichert wird. Übrigens: Titel: Der Stroh-Mann Theo Hegmans skurrile Druckluft-Schießmaschinen (McAirrow) Rubrik: Menschen & Hobbies Code: Reportage VISIER | Jahr 00 | Heft 1 | Seite 106
  11. Schöne Idee - ohne konkrete Eingabe der Ortskoordinaten wird das aber aber eher ein Malwettbewerb statt einer Orientierungshilfe. Es gibt Kartensoftware, da kann man die Daten mit eintragen. Bei uns bei CO2AIR z.B. (für WBB-Forensoftware) ergeben sich daraus die Mitglieder, die im Umkreis wohnen. Das ist äußerst hilfreich für die Absprache von Fahrgemeinschaften o.ä. siehe http://www.co2air.de/wbb2/map.php
  12. Darf ich vorsichtig dran erinnern, daß die DSU (und nur die DSU) der einzige Verband war, der unmittelbar nach Eintritt des neuen Waffengesetzes eine Klage gegen die 10000er Klausel beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hat? http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20030401_1bvr053903 Der die DSU vertretende Rechtsanwalt war eigentlich vom Fach, es ging trotzdem aus vielerlei Gründen daneben. Ich bin kein DSU-Mitglied (auch nicht im BDMP), aber im zeitlichen Absatnd wird leider oft einiges unter den Tisch fallen gelassen.
  13. Ebengt mit "g". Das haben wir früher auch mal alle geglaubt... Man beachte das Fettgedruckte: Wer kein Bedürfnis mehr besitzt (aus welchem Grund auch immer), muß seine Waffe(n) einem Berechtigten überlassen, der sie ggf. für ihn aufbewahrt. Das Eigentum an den Dingen ist davon unberührt, das heißt jedoch nicht, daß ich die Knarren bei mir aufbewahren und im Zugriff halten darf.... "]§ 46 WaffG[/u]: § 46 Weitere Maßnahmen (1) Werden Erlaubnisse nach diesem Gesetz zurückgenommen oder widerrufen, so hat der Inhaber alle Ausfertigungen der Erlaubnisurkunde der zuständigen Behörde unverzüglich zurückzugeben. Das Gleiche gilt, wenn die Erlaubnis erloschen ist. (2) Hat jemand auf Grund einer Erlaubnis, die zurückgenommen, widerrufen oder erloschen ist, Waffen oder Munition erworben oder befugt besessen, und besitzt er sie noch, so kann die zuständige Behörde anordnen, dass er binnen angemessener Frist die Waffen oder Munition dauerhaft unbrauchbar macht oder einem Berechtigten überlässt und den Nachweis darüber gegenüber der Behörde führt. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann die zuständige Behörde die Waffen oder Munition sicherstellen. usw.
  14. Ich wollte halt niemanden überfordern... (zwecklos, jetzt mußte ich's ja doch kommentieren )
  15. Moi, je ne kommen kann pas. Wir sind in England auf der WM Field Target (18. - 23.9.), das dritte Septemberwochenende ist traditionell "international belegt" (parallel läuft auf dem WM-Gelände die Midland Game Fair, eine kleine schnuckelige Jagd- und Outdoormesse mit 60-70.000 Besuchern.)
  16. Da die Beantwortung der Frage noch aussteht (bzw. ungenau war): In § 12 Waffengesetz werden die Ausnahmen von der Erlaubnispflicht geregelt. Hier geht es konkret um Unternummer 4 (oder wie das sonst heißen mag, Abschnitt, Artikel oder so): 4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig 1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können, (hierzu siehe § 7 Beschußgesetz) B) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann Demnach gilt: nur F-Modelle unter 7,5 Joule sind im Garten gestattet oder Schußapparate etc. nach § 7 Beschußgesetz, aber auch nur unter 7,5 Joule sowie Kartuschenmunition, also Schreckschuß/Salut. Unter "umfriedet", das zeigen Urteile in anderen Fragen, ist in diesem Fall zu verstehen, daß es nicht unbedingt eine Mauer als Begrenzung sein muß - es kann auch ein Grundstück von so ausreichenden Maßen sein, daß ein 7,5-Joule-Geschoß nicht darüber hinaus fliegt (Gefahrenbereich im ungünstigsten Winkel, um 40-45 Grad hoch, etwa 150 m).
  17. Ach? Muß woanders sein. Hier gibbet nur Rapsfelder und (früher) Indigoplantagen (daher heißt das hier auch "das blaue Ländchen"). Naja, etwas Wein bergab und bergauf und jede Menge Felsen. Aber, wie gesagt, in Ebern dürfen sich wohl vor allem die 300-m-Schützen freuen, denn die Anlage ist tiptop in Schuß (wie passend, der Ausdruck...)
  18. Diesen Kerl darf man aber auch nicht allein lassen, schon tut er was für die Schützen!! Ich hatte die Meldung wegen des hervorragenden Geländes in Ebern (dort war die WM Field Target 2004) schon von anderer Seite gehört, das aber für vage Zukunftsmusik gehalten - jetzt sehe ich das deutlich positiver!! Natürlich geht's da (glaube ich) eher um die Schießanlage als um "unsere" Wiesen und Hänge, aber die Gegend ist einfach ideal, und es hatten sich schon andere Gruppen (Reservisten u.a.) um die Anlage bemüht, die von BW-Seite aus Ende September 2004 aufgegeben wurde. Fritz, you are my hero (würde Red Zack sagen)
  19. Ich bin der letzte, der diesen präsidialen Unsinn noch verteidigen wollte (hab meine Meinung ja schon vorne im Thread geäußert). Nur sollte man bei allen Seitenarmen, Verzweigungen und Nebenaspekten hier auch berücksichtigen, daß auch ein BDMP-Präsident wie jeder andere Mensch familiäre und gesundheitliche Gründe haben kann, die zeitlich begrenzt sind: Zum Zeitpunkt der Wahl ging's eben nicht, später hat sich die Situation offenbar wieder gebessert. Muß nicht stimmen, kann aber sein und darf auch sein. (oder sollte allen damals abstimmenden Delegierten dieser sonst seltsame Stimmungsumschwung entgangen sein )
  20. @Colt: mal was zum Verfahren hier: bislang gibt es hier noch kein Geld für möglichst viele Postings - vielleicht versuchst Du einfach mal, einzelne Aspekte der Vorredner zu bündeln und in einer, dann auch längeren Antwort zu bündeln. Du unterhältst Dich ja stellenweise nur mit Dir selbst, vier, fünf Postings hintereinander mit jeweils einem oder zwei Sätzen. Gegen den Inhalt ist nichts zu sagen (also nichts für ungut), es ist ist nur sau-verwirrend, Deine Gedanken wieder zusammenzusuchen...
  21. "Nu, wer soochts denn, mochn mer eenfach widda nen Sendraalverband uff..." Ich hätte nicht gedacht, daß die BDMP-Ausführungen über die gelbe WBK, die jetzt schon vielerorts Probleme machen, in diesem Jahr noch getoppt werden könnten. Scherz an: Vielleicht schlägt demnächst der DSB in Berlin vor, daß korrekterweise nur Verbände ab einer Million Mitglieder die statistische Sicherheit auf ordnungsgemäße Vorgehensweise bieten und alles mit weniger Mitgliedern zu verbieten ist? Oder die Bundesregierung legt fest, daß nur sie allein künftig Befürwortungen ausspricht, denn die von ihr vertretenen 80 Mio Mitglieder sind nicht zu überbieten... Scherz aus. Dieses Mißtrauensvotum des Präsidiums gegenüber seinen Landesverbänden muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.
  22. Oho, ob da bald ein Sputnik reif für die Umlaufbahn ist? (Oder sind schon wieder Schulferien?)
  23. Hallo wave, das ist der falsche Denkansatz: wenn die Schützenverbände vorher sehen, was auf einer Börse abläuft (oder in den letzten Jahren abgelaufen ist), dann überlegen sie sich sicher, ob sie ihren Nachwuchs dort rekrutieren sollen (z.B. wenn Eintritt erst ab 18 ist) und ob sich der Einsatz dort lohnt. Die niederländische KNSA hat in Zwolle regen Zulauf gehabt, da kamen von jungen Biathleten über Western-, .30 M1-, IPSC-Schützen und Olympiastarter alle vorbei - das mag auch an dem Ex-Präsidenten und jetzigen "Schießsport-Botschafter" Piet Hoogeveen gelegen haben, der sich um ALLE diese Disziplinen gleichermaßen kümmert und vieles selbst schießt und wiederlädt. Da es nur im Thread nur um FT geht (sonst zerfasert's): Es wird definitiv eine FT-Anlaufstelle in Koblenz geben, generell werden auch alle Verbände gezielt wegen einer Teilnahme als Info-Quelle angesprochen. Dafür isset aber noch zu früh (weil irgendeiner den Plan etwas früh verplappert hat... )
  24. Das Mehl BMC 17 ist das Referenzgerät bei den meisten VISIER-Tests und steht auch bei vielen Herstellern und Beschußämtern. Davor war es ein BMC 14, davor ein BMC 10... Das 17 ist bei uns per Kabel mit nem PC gekoppelt, allerdings hat da ein Vereinsmitglied eine spezielle Software für programmiert (die BMC-Software haben wir eigentlich nie benutzt, kann ich also nix zu sagen). Die Genauigkeit habe ich in einem Test mal mit mehreren ineinander verschachtelten Geräten getestet, so daß man denselben (!) Schuß mit mehreren Displays angezeigt bekam. Grundsätzlich würde ich - ein Gerät mit separatem Display nehmen (also keine Mini-Lichtschranke auf dem Gehäuse à la Chrony) - eins mit Infrarot und damit unabhängig von Lichtquellen - eins mit GROOOSSER Lichtschranke (BMC-Standardmaß 10 auf 25 cm Durchschußbereich) - eins, bei dem ich im Zweifelsfall den Konstrukteur hierzulande statt in Übersee erreichen und würgen kann. Werner Mehl sitzt in Heroldsbach, aber würgen mußten wir ihn noch nie...
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