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Ulrich Eichstädt

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  1. In Antwort auf: Ich mach mir auch Gedanken darüber, warum sich die "Opfer" so bedeckt halten. Hat keiner von denen Internetzugang oder haben die ein schlechtes Gewissen? Könnte ja auch sein, daß die sich momentan nur mit den Leuten unterhalten, die ihnen im Moment konkret weiterhelfen können. Und dieser Informationsaustausch geht nun mal über ein öffentliches Anschlagbrett weniger gut. Wie heißt es so schön in Beerdigungsanzeigen: "Von Beileidsbezeugungen bitten wir abzusehen"
  2. Na, dann haltet doch einfach die Füße still und spekuliert nicht weiter, BIS wir was Konkretes wissen. So schnell kann man ja gar nicht recherchieren, wie ihr Mutmaßungen anstellt. Es gibt doch noch sooo viele andere schöne Threads, die man in der Zwischenzeit besuchen kann...
  3. In Antwort auf: Die Reservisten waren zum Teil bereits in den 60ern als schießsporttreibender Verband auf Landesebene anerkannt. Warum soll das jetzt anders sein? Na und? Der Deutsche Schützenbund wurde 1851 gegründet, stellt seit 1896 die Olympia- und Weltmeister-Starter zusammen, ist der offizielle und einzige Schießsportvertreter im Deutschen Sportbund - und kriegte seine Zulassung erst letzte Woche... Wenn es da keine Sonderregelung gibt (mal abwarten), bin ich wirklich gespannt, wie einzelne RAG's ihre Zulassung beantragen wollen, wenn sie nicht über einen anderen, zugelassenen Verband angeschlossen sind. Immerhin läßt sich das BVA die Prozedur auch bezahlen.
  4. Ebengt mit "g": jede FWB 65 ist auch heute noch besser als die LP 90 und auch ein klein wenig besser als die LP 80 (die mit dem an zwei Stangen geführten Abzug, der exakt nach hinten auslösen soll - wenn er nicht hakt...) Die LP 90 löst ultralangsam aus (ein Mangel, den ich heutige Freie Pistolen mit elektronischem Abzug haben, daher kaufen die Profis meist mechanische Abzüge). Bei der LP 65 ist darauf zu achten, daß sie aus den letzten Fertigungsjahren stammt (bis 2000 glaube ich), dann hat sie die Doppelfeder drin (bringt 2,55 m/s mehr oder so ) und ist auch noch nicht so ausgenudelt.
  5. Solange es nicht waffen-putz-ich ist.
  6. Daß ich das noch erleben darf: Doc Schiller hat Schpass an einem Luftgewehr! Es kommt halt immer auf die Verpackung an, gelle?
  7. Also, über dieses neue CWG (Clausis Waffen-Gesetz) kann man nur staunen. Versuchen wir es mal anders: Die behördliche Zulassung eines Schießstands hängt unter anderem auch davon ab, daß es eine Schießstand-Ordnung gibt. Die ist zumindest für DSB-Vereine auch verbindlich (u.a. in versicherungstechnischer Hinsicht), aber auch Vereine anderer Verbände haben sie für ihre Anlagen akzeptiert. Und darin steht unter § 12: 12. Jedes Schießen ist unter Aufsicht einer verantwortlichen Aufsichtsperson (Standaufsicht), deren Name an gut sichtbarer Stelle ausgehängt ist, durchzuführen. Verantwortliche Aufsichtspersonen haben das Schießen ständig zu beaufsichtigen sowie insbesonders dafür zu sorgen, dass die am Schießstand Anwesenden durch ihr Verhalten keine vermeidbaren Gefahren verursachen und die Ziffern 2, 10, 11 der Schießstandordnung beachtet werden. Sie haben, wenn dies zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist, das Schießen und den Aufenthalt im Schießstand zu untersagen. Die Benutzer von Schießständen haben die Anordnungen der Aufsichtspersonen zu befolgen. Die Aufsichtsperson darf selbst während der Aufsichtstätigkeit nicht am Schießen teilnehmen." Nie auch nur ansatzweise gehört, daß es so etwas gibt? Das Aushängen dieser Schießstandordnung ist übrigens normalerweise in der Standzulassung ein eigener Punkt, der kontrolliert wird, ebenso wie das Schild, wer denn gerade Aufsicht führt. Auch wenn das geltende Waffenrecht nun das Alleintraining erlauben sollte, kann natürlich jeder Standbetreiber für seine Anlage strengere Regeln ansetzen.
  8. Ich schließe mich den Gottogotts an: als ich den Satz aus der VO oben eingestellt habe "Allerdings ist zu verlangen, dass die (Plural!) allein ohne Aufsicht Schießenden selbst die Qualifizierung als Aufsicht haben." habe ich nur den reinen Text bedacht, sorry. Das ist aber nunmal so, egal ob Feind mithört oder nicht, daß die Regelung sich sonst selbst ad absurdum führt: a) Büchsenmacher schießt Waffen auf dem Stand ein, allein, er darf das. B) als Aufsicht gemeldeter Schütze trainiert allein, auch okay. c) Büchsenmacher schießt bereits allein auf dem Stand, Kaderschütze kommt ein paar Minuten später hinzu und will auch trainieren - also muß nach der VO einer von beiden aufhören und den anderen beaufsichtigen. d) sonst würde ein Schießstand, auf dem nur als Aufsicht gemeldete Schützen nebeneinander trainieren, ohne Aufsicht auskommen - das kann sicher nicht sein. Und keine Bange: durch freche Fragen wird die VO sicher nicht sofort verschärft. Man suche sich also Trainingszeiten aus, zu denen man eben allein auf dem Stand ist.
  9. Und ich dachte, das sei der einzige klare Paragraph in der VO und einer der wenigen positiven... Genau das Gegenteil Deiner Ansicht, TW, ist der Fall. Während man nach dem bisherigen Waffenrecht selbst als Weltmeister und/oder GSG-9-Mensch nicht allein trainieren durfte, sondern immer eine (nicht selbst mitschießende) Aufsicht dabei haben mußte, ist das nun aufgehoben - sofern eben der Mensch, der sich allein auf dem Schießstand einschließt auch aufsichtsberechtigt ist (sprich: sachkundig und der Behörde als Aufsicht gemeldet). Hinten in der VO stehen übrigens die Begründungen zu den einzelnen Paragrafen dran. Lohnt sich zu lesen und klärt einige Fragen sofort. Hier Seite 51 (der bearbeiteten VO-Version) "Zu § 11, Absatz 3: Absatz 3 trägt einem praktischen Bedürfnis Rechnung. Beispiele hierfür sind Büchsenmacher beim Einschießen von Waffen, Kaderschützen beim Schießtraining oder Schießausbilder bei der Funktionsprüfung einer Waffe. Allerdings ist zu verlangen, dass die allein ohne Aufsicht Schießenden selbst die Qualifizierung als Aufsicht haben. Nur auf diese Weise ist gewährleistet, dass sie ohne (Selbst-) Gefährdung etwa im Falle der Funktionsstörung einer Waffe sach- und situationsgerecht reagieren. Es reicht in diesem Zusammenhang aus, dass der Ausschluss der Anwesenheit einer weiteren Person nur für dem benutzten Schießstand selbst sichergestellt werden muss, sich aber nicht auf räumlich abgetrennte weitere Bereiche (z.B. Vereinsheim, weitere abgetrennte Schießstände etc.) bezieht." Wie Thomas meint, ist es aber mit Ruhe und Frieden auf dem Stand vorbei, sobald jemand anderes hinzukommt. Bleibt natürlich die Frage, ob zwei aufsichtskundige Schützen gemeinsam nicht mehr ohne Aufsicht trainieren dürfen und jeder seinen eigenen Schießstand braucht... Nö, geht eigentlich auch: "Allerdings ist zu verlangen, dass die (Plural) allein ohne Aufsicht Schießenden selbst die Qualifizierung als Aufsicht haben..."
  10. Ulrich Eichstädt

    Neue Vo

    Damit man weiß, mit wem wir es bei dieser gebündelten Kompetenz zu tun haben: http://www.nrw.de/politik/gerhards.htm offenbar ein Reisender in Sachen "ich kann alles": erst BGS, dann Jurist und Verwaltungsrichter, dann Finanzminister und neuerdings Justizminister in NRW.
  11. Ulrich Eichstädt

    Neue Vo

    Sehe/hoffe ich auch so. "Deutliches Laufen" muß ja eben deutliche Charakteristika des Laufens haben, und das ist mindestens ein Bein, wenn nicht sogar ab und zu/regelmäßig beide Beine in der Luft (so hebt sich z.B. Laufen vom Gehen/Walking ab). Und schon werden 100 neue Beamte eingestellt, die landauf, landab den RO's auf die Finger schauen, die ja jetzt mit-verantwortlich sind: "Den verantwortlichen Personen und Organisationen wird dann schließlich die Aufgabe zukommen, nicht nur durch Verzicht auf ein entsprechendes „Fordern“, sondern vielmehr durch weitergehende geeignete Vorgaben und Maßnahmen eine solche tatsächliche Ausübung von vornherein zu verhindern." Also, eine Bowling-Kugel ans Bein ketten wie bei den Daltons (war nur ein Vorschlag)...
  12. Ulrich Eichstädt

    Neue Vo

    Und die von Redaktion WO vorhin per NL verschickte Fassung (am 13. Juni an den Bundesrat weitergereicht) ist auch, siehe Berichtigung letzte Seite des PDF, allenfalls am 23. Juni entstanden. Da mag zwar "der Bundesrat hat zugestimmt" drunterstehen, aber am 23. Juni hat auch Staatsekretär Lutz Diwell kaum gewußt, was am 11. Juli verabschiedet wird. Der liebe MdB, der das PDF weitergereicht hat, hat's vielleicht gut gemeint, aber diese Fassung (ohne die zwei Ergänzungen, von denen die korrigierte Lauflänge die erfreuliche ist) kennen wir nun schon seit zwei Wochen.
  13. Ich hab jeden Satz nochmals gelesen: was also ist an diesen Sachverhalten nun "neu bei Kettner"?
  14. ach, wissen wir doch längst... (und hier ist auch das Plakat mit Details herunterladbar)
  15. [zitat]Habe mich dadurch mit meiner 357er von 188 Ringen auf bis zu 196 Ringe verbessert ![/zitat] Und mein letzter italienischer Salat war mit dem Zeugs auch deutlich geschmackvoller - selbst das Putzen habe ich mir sparen können: der Schmutz auf den Salatblättern konnte wegen der guten Gleitfähigkeit einfach abgeschüttelt werden... Im Ernst: wenn man das umgekehrte Wirkungsprinzip von Tetra Gun kapiert hat, kommt man prima damit klar (das Öl schmiert gar nicht, sondern ist nur Trägermittel für die Mikrobestandteile, die dann für den Gleiteffekt sorgen und selbst mit starken Reinigungsmitteln kaum noch zu entfernen sind). Auch empfehlenswert: "Tetra Action Blaster", der Schnellreinigungsspray für verschmutze Verschlüsse u.a.
  16. Das Märchen mit dem Zwischen-Umschreiben auf die grüne oder gelbe Karte hatte ich auch gehört (bei mir wäre es von rot auf gelb gewesen). Es stimmt aber nicht: Der EFP kann direkt ausgestellt werden und so geschah es bei mir dann auch (der Hinweis kam sogar von meinem sehr fitten Sachbearbeiter in Bad Ems).
  17. In Antwort auf: @UE: Wo kommt denn dieses Datum her? Im vorangehenden Beitrag (zum Thema ) war die Rede vom 01.01.2004. Im Schreiben auf der Berliner Website steht: "Durchführung für alle Bereiche Gewehr/Pistole/Revolver/Flinte Wenn Sie z.Zt. mit einer Sportwaffe ab Kaliber .22 lfb. lang oder kurz oder größer zu den Meisterschaften und Wettkämpfen fahren, müssen Sie ab sofort eine sogenannte Pufferpatrone im Lauf bzw. System/Trommel eingesteckt haben." Das wäre eben ab sofort (so hatte auch ich das verstanden), wobei die Berliner also offenbar ein Jahr zu früh starten... Sonst wäre ja die Hektik, wo man die Dinger nun kaufen kann und ob man auf der Bezirksmeisterschaft disqualifiziert wird, gar nicht so ausgebrochen. Im Übrigen denke ich nicht, daß diese Änderungen vom Gesamtvorstand abgesegnet werden müssen. Die Technische Kommission und der Sportausschuß entscheiden solche Sportordnungsdetails eigenverantwortlich, aber verbindlich. Nur vergessen die Herrschaften dabei manchmal, diesen unbedeutenden Schritt zu machen, auch das Volk zu unterrichten (oder sie merken jetzt, daß es keinesfalls ausreicht, den Landessportleitern das zur Bekanntmachung zu überlassen).
  18. Ein kleiner, aber bedeutsamer Unterschied: nicht zum 1. 4. 2003, sondern erst ab 1. April 2004 bei den "unteren" Meisterschaften gültig. Und bis zur Deutschen 2003 werden wir schon irgendwo eine Fahne auftreiben (notfalls antrinken)...
  19. Verkürzte Sätze bergen stets die Gefahr, mißverständlich zu sein, Maxe2k. Da falle ich selbst regelmäßig rein. Ist schon okay. Aber Deine Erklärung kam jetzt knapp einen Monat und zig Postings später... Ob die durch die Plastikeinsätze leicht belasteten Federn dadurch schon ermüden, wage ich zu bezweifeln.
  20. Das kommt davon, wenn ansonsten schießsport-fitte Leute sich über Waffentechnik Gedanken machen und davon leider wenig Ahnung haben. Als Quelle der ersten Überlegungen habe ich durch Zufall Heinz Reinkemeier (Dipl.Psych, Buchautor und Trainer im WSB) sowie Heiner Gabelmann (DSB-Sportdirektor) ausgemacht. Beide haben sich, so sagte mir Heinz gestern telefonisch, bereits nach dem Unfall auf der letzten DM Gedanken über einen solchen Warnanzeiger gemacht (übrigens: wir Field-Target-Schützen haben solche Anzeiger seit Dezember im Einsatz, selbstgebaut und ohne den geringsten Schimmer, daß man im DSB Ähnliches plant - während der letzten DM in München waren wir alle in Norwegen zur WM). Und man kann es den reinen Löchlestanzern nicht verübeln, daß sie dabei ausschließlich an LG und KK-Gewehre dachten und keinesfalls an Ordonnanzgewehre und Zentralfeuer-Revolver (die leben halt in so einer heilen Welt ) - diese Disziplinen wiederum hätte die Technische Kommission des DSB bedenken müssen, als sie am 8. März diese Regel festlegte. Die Dinger sind außerdem nicht allein von Centra zu beziehen, die waren aber die ersten und nähen sich momentan mit Mann und Maus die Finger an den Bestellungen wund. Trotz des relativ hohen Preises von 4,95 € ist wegen der enormen Handarbeit mit den Dingern sicher kein Geschäft zu machen (ich kenne den EK...). Und daher gab es auch Überlegungen, jetzt zum Start mit einzusteigen (auch bei uns), wir haben es aber wegen des enormen Aufwands sein gelassen. Übrigens: das bei Benchrest und anderen Gewehrdisziplinen übliche Herausnehmen des Verschlusses wird von den DSB-Trainern (allgemein) rigoros abgelehnt: sehr viele vor allem ältere Schützen haben höhergelegte und fest verspachtelte Schaftbacken, die sich nicht abnehmen oder senken lassen. Also kriegt man auch den Verschluß nicht raus (und gereinigt wird ja nur, wenn das Gewehr weiterverkauft werden soll...) Das ganze ist fast zu komisch, wenn es nicht so ernst wäre wegen des Zeitdrucks. Die DSB-Oberen sind sicher diejenigen, die auch an die Business-Zeitmaschine aus der IBM-Werbung glauben. Und klagen kann man gegen eine Disqualifikation auch nicht: der DSB hat bei Wettkampfstreitigkeiten das eigene DSB-Schiedsgericht in der Satzung verankert, was zuerst angerufen werden muß (allerdings müssen diese Jungs die Befähigung zum Richteramt haben, stehen also rechtlich schon im Thema).
  21. Das war zu befürchten. Die hohen Herrn in Wiesbaden beschließen etwas, die Landessportleiter sitzen mit offenem Mund dabei und geben es dann vielleicht erst im Laufe des Jahres an ihre Bezirke und Kreise weiter. Falls es im Verein keiner glaubt: die neue Deutsche Schützenzeitung 4/2003 läßt sich ausführlich über diese neuen Regeln (und weitere) aus. Aber das wird dann vielleicht als April-Ausgabe abgetan...
  22. In Antwort auf: Kann mi´r mal jemand sagen wo das steht, dass das auch z.B. für Bayern gilt? Wenn die Sportkommission des DSB und die Technische Kommission des DSB so etwas beschließen (und das haben sie am 7./8.3. getan), gilt es immer bundesweit und sicher auch für die Bayern...
  23. Ich nehme an, daß die Landesverbände alle informiert sind und ihre Mitglieder per Zeitschrift (falls vorhanden) oder Rundschreiben informieren. Da ist also auch nicht unbedingt eine Mitteilung an Nicht-DSB-Mitglieder notwendig, weil es nur deren Wettkämpfe betrifft. Aber ne Meldung auf der DSB-Website wird ja auch von DSB'lern gelesen, sollte man annehmen...
  24. Äh, eben nicht nur in Berlin-Brandenburg: Die Anordnung vom 8. März gilt bundesweit für alle DSB-Wettkämpfe, ich denke auch nicht, daß einzelne Landesverbände davon abweichen werden. Denn bei der DM müssen die Stopfen ohnehin wieder verwendet werden.
  25. Deren Fahne kann man rasch mit einer offenen Flamme abfackeln (vorsichtig, nie direkt auf dem Schießstand. Denn da ist ja all sowas verboten, sogar der Alko-Test für Schützen. Aber das ist eine andere Geschichte... Ich warte jedenfalls mal ab, wie sich die DSB-Herrschaften denn die Durchführung der Fahnerei bei Revolvern denken...
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