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Muck

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  1. Muck

    Bayern rüstet auf

    Zur Statistik hast du durchaus recht, 530.000 zu 250.000. Mea Culpa, das Risiko ist deshalb nur 10x so groß. Dem Polizisten bei Charlie Hebdo hätte nur ein bewaffneter Bürger beistehen können, aber so etwas will man ja nicht. Mir geht es gar nicht um die persönliche Schutzausrüstung, die soll selbstverständlich in ausreichend Maße zur Verfügung stehen. Aber was haben die Opfer zur Verfügung und wer stellt für deren Schutzausrüstung Geld zur Verfügung. Perfide wenn man bedenkt, dass sind die Bürger, der Staat, und damit der Geldgeber. Und wenn Langwaffen, wie persönliche Schutzausrüstung auch, kein Allheimittel sind, würde eine Langwaffe eine Einsatzoption darstellen, die sonst nur nach geraumer Zeit zur Verfügung steht. Zeit die in einem solchen Fall keiner hat. Sind Polizisten nun Profis oder nicht, dann sollen Sie sich auch so verhalten, entsprechend rüsten und bitte auch dafür eintreten, dass die Wehrfähigkeit der potentiellen Opfer gesteigert wird.
  2. Muck

    Bayern rüstet auf

    Wer hat den eigentlich den Pistolenschützen ausgeschaltet? Seid mit nicht böse, Lagebewertungen, Kräftezuführung usw. usw., das hat schon stark etwas mit Betreuung der Lage und nicht mit deren Bereinigung zu tun. Statistisch lebt ein LKW-Fahrer (jährlich ca. 80 Tote) 20x gefährlicher als ein Polizist (jährlich 3-5 Tote). Die höheren Polizeibehörden sind unter anderem für die schwachen Schutzmöglichkeiten der Bürger verantwortlich in dem Sie in der Beratung der Politik diesen effektive Selbstschutzmittel vorenthalten oder durch Lügen sogar zu weiteren Einschränkungen (siehe Einhandmesser) beitragen. Schutzwesten ist Bunkerdenken ohne Berücksichtigung des Schutzes der Schutzbefohlenen durch die Schutzfähigen. Ich erwarte von der Polizei durchaus ein Eingreifen in solchen Situationen unter Zurückstellung des Eigenschutzes. Eine Langwaffe im Polizeiauto wäre m. E. als Aktivwirkmittel wichtiger als ein Bekleidungsbunker.
  3. OK, das du mich nicht verstehen willst ist einfach so, die Bedienbarkeit war auch kein wirklich glücklicher Ansatz. Aber noch einmal für schlichtere Gemüter und dabei meine ich nicht dich sondern Jedermann, auch dienstliche Mitleser. Bis 31.03.2003 steckte man sein Magazin in die Pistole, verließ das Haus, fuhr ins Revier, übte die Jagd aus, fuhr wieder nach Hause ohne das der Einsatz der KW notwendig wurde, zog zu Hause das Magazin aus der Pistole, überprüfte die Waffe trotzdem vorsichtshalber auf Sicherheit, legte beides in den Waffenschrank und ging zu Bett. Seit 01.04.2003 nimmt man Pistole und Magazin, verlässt das Haus, fährt ins Revier während das Magazin auf dem Beifahrersitz liegt, übt die Jagd aus, fährt wieder nach Hause ohne das der Einsatz der KW notwendig wurde, überprüft die Waffe trotzdem vorsichtshalber auf Sicherheit, legt Waffe und Magazin in den Waffenschrank und geht zu Bett. Welche der beiden Methoden ist den für den Fortbestand der Welt und für die innere Sicherheit von so entscheidender Bedeutung, dass man die erste Methode heutzutage als Straftatbestand bewerten muss. Wer das nur mit den Worten "das ist halt jetzt so geregelt" erklären kann und dem sonst keine echten und nachvollziehbaren Begründungen für tatsächliche Notwendigkeiten einfallen ist mit Verlaub gesagt ein Trottel, der mit dem Begriff Freiheit nichts anfangen kann. Das kann man auf das tolle "Schlösschen tragen" beim Waffentransport ohne weiteres ausdehnen. Weg mit diesen lediglich Anständige kriminalisierenden Regeln. P.S. ich sollte mal alle meine Waffen wieder mit Stiefelbeutel auf dem Kopf, kopfüber an einem Reck hängend, zerlegen und zusammenbauen, um diese anschließend (selbstverständlich mit Pufferpatronen) zu laden und zu entladen. Das hat früher immer viel Spaß gemacht.
  4. Bis 31.03.2003 hat der Jäger seine Kurzwaffe zu Hause bei besten Licht geladen und entladen. Heute macht er dies im Finsteren bevor er sich mit dem Auto auf die Heimreise macht. Alternativ an der Grenze des Reviers, wenn er zu Fuß unterwegs ist. Seit 01.04.2003 ist dies nicht mehr zulässig. Eine Langwaffe mit den doch größeren Patronen im Dunklen zu entladen ist kein Problem, das Entladen einer Kurzwaffe bedarf da schon mehr Feingefühl und ginge einfach zu Hause bei gutem Lichte besser. Obwohl aus dem Umstand das der Jäger mit geladener KW ins Revier fuhr nicht ein einziger Vorfall bekannt wurde der zu einer Änderung Anlass gegeben hätte, wurde dies einfach abgeschafft. Jagdschutz ist ja nach wie vor ein jagdliches Bedürfnis und auch aus Gründen des Jagdschutzes wäre die Rückkehr zu vor 2003 Regelung für KW angemessen.
  5. Das spielt doch keine Rolle, obwohl tatsächlich im Bereich des Jagdscheins oft Schreckschusswaffen verwendet werden und zwar zur Hundeausbildung. Nimmst du eine Flinte mit ins Revier liegt die offen auf der Rücksitzbank, machst du das gleiche mit der Schreckschusswaffe steht zwar immer im Raum, dass es sich bei der Hundeausbildung um eine jagdliche Sache handelt und damit die Schreckschusswaffe eine Jagdwaffe im Sinne des § 13 ist. Richtig save bist du aber nur mit kleinem Waffenschein. Scharfe Waffe i. O. mit Schreckschusswaffe ein Verbrecher? Versuch das normal denkenden Menschen schlüssig zu erklären. Wenn du ein Gesetz ändern möchtest musst du mit kleinen Dingen aufzeigen wie viel Unsinn geschrieben wurde. Als nächstes wären dann die Einhandmesser dran, bei denen der Gesetzesvollzug überwiegend normale und einfache Leute kriminalisiert und an der eigentlichen Zielgruppe "Jugendbanden in Großstädten" nahezu wirkungslos vorbeigeht. Je mehr du solche Dinge aufzeigst, desto besser kannst du herausarbeiten, dass beim zuverlässigen Teil der Bevölkerung gar nicht soviel zu regeln wäre. Und SV mit Schusswaffe ist auch viel leichter zu erreichen, wenn man erkannt hat, dass der Schlagstock (Führverbot) und der Taser (verbotener Gegenstand) in der Hand der Braven keine Gefahr darstellen. Der Erbenzirkus mit den Blockiersystemen ohne dass eine spürbare strafrechtliche Relevanz aus diesen Waffen erwächst, das Führen der Kurzwaffe im Zusammenhang mit der Jagdausübung zurück auf die Regelungen vor 2003, Abschaffung des kleinen Waffenscheins wegen erwiesener Nichtwirkung, schafft nur bürokratischen Aufwand usw. usw.. In meinen Augen könnte eines der leichtes umzusetzenden Ziele sein, dass Entscheidung/Änderungen zum Waffengesetz nur nach vorheriger statistischer Auswertung auf ihre tatsächliche Relevanz vorzunehmen sind und jeglicher gefühlsgesteuerte Ansatz unterlassen wird. Die meisten Aussagen der Politik in der jüngeren Zeit gehen in diese Richtung. Die Politik gehört in diesem Denken gestärkt und gleichzeitig sind ständig Forderungen hinsichtlich der Beseitigung des größten Unsinns zu erheben. Was möglich ist, wurde momentan mit den jagdlichen Halbautomaten aufgezeigt. Deine "back to the roots - Frage" würde mich übrigens auch interessieren. Gefühlt haben sich bei uns im Süden viele (sehr viele) Betroffene beschwert und über die verschiedensten Institutionen auf Änderung und Zwischenregelung gedrängt.
  6. Wir, die Braven, haben einen langen Marsch vor uns. Mit einfachen und leicht begründbaren Dingen müssen wir beginnen, um das Ziel zu erreichen. Der erste Schritt ist zum erreichen des Ziels unabdingbar. Selbst wenn vielleicht nicht alles erreicht werden wird, wird sich nur so etwas bessern. Liebe Politik, warum braucht ein Jagdscheininhaber oder Waffenbesitzkarteninhaber einen kleinen Waffenschein zum Führen von Schreckschusswaffen? Welche Voraussetzungen, außer der Antragstellung, sind nicht gegeben? Wer immer gerade im Bürokratieabbau tätig ist, nehmen Sie sich doch dieser Sache an. Wenn Sie Erfolg haben, teilen Sie es mir mit, beim nächsten mal werde ich Sie wählen. Wie heißt es doch immer in Gesetzentwürfen: Kein Aufwand für die Verwaltung, kein Aufwand für die Vollzugsorgane, ha ha ha, keine Alternative . Ist dieser Punkt erledigt ist der nächste anzugehen.
  7. Nun seid doch nicht so engstirnig und macht euch ein bisschen lockerer. Es wird nicht besser werden, wenn ihr euch nur mit Frontbegradigungen begnügt . Freierer Zugang zu Selbstverteidigungsgeräten muss nicht heißen, freier Zugang für Jedermann. Wer hätte als Waffenbesitzkarteninhaber ein Problem damit, dass für "ihn" persönlich z. B. der Taser, das Einhandmesser oder der Schlagstock führbar würden oder z. B. die Waffenbesitzkarte oder der Jagdschein dem kleinen Waffenschein gleichstehen und diesen für euch nicht notwendig machen würden? Leute ihr seid doch zuverlässig. Ihr seid nicht das Problem, sondern die Träger der Gesellschaft.
  8. Nun seid doch nicht so engstirnig und macht euch ein bisschen lockerer. Es wird nicht besser werden, wenn ihr euch nur mit Frontbegradigungen begnügt . Freierer Zugang zu Selbstverteidigungsgeräten muss nicht heißen, freier Zugang für Jedermann. Wer hätte als Waffenbesitzkarteninhaber ein Problem damit, dass für "ihn" persönlich z. B. der Taser, das Einhandmesser oder der Schlagstock führbar würden oder z. B. die Waffenbesitzkarte oder der Jagdschein dem kleinen Waffenschein gleichstehen und diesen für euch nicht notwendig machen würden? Leute ihr seid doch zuverlässig. Ihr seid nicht das Problem, sondern die Träger der Gesellschaft.
  9. Wo ist dein Problem. Es gibt in diesem Land Personen die Bomben & Raketen bedienen. Hältst du diese Leute und deren Chefetage etwa für zuverlässiger als dich selbst. Das meine Forderung "in allen Eskalationsstufen" überzogen ist läuft unter dem Begriff Satire, dass mir die einfachsten Dinge vorenthalten werden nicht.
  10. Waffenbesitz ist einer der Grundpfeiler, auf dem die Überlebensfähigkeit des Menschen beruht. Es ist in diesem Sinn wahrhaft göttliches Recht. Die Einschränkungen die in D dazu führen, dass zuerst die Braven und die Gesetzestreuen sterben müssen sind im Sinne dieses Naturgesetzes, dass jeder Art das Recht gibt um ihr Überleben zu kämpfen, ein Verbrechen. Deutschland ist hier, ungeachtet dessen, dass die Jagdausübung und das Sportschießen einen durchaus passablen Spielraum haben, keine vorbildlicher Staat. Aus dieser Warte heraus interessiert mich der jagdliche Halbautomat oder der AK-Klon gar nicht. Ich fordere das Recht auf eine sachgerechte Ausstattung zur Selbstverteidigung in allen Eskalationsstufen.
  11. Die Gleichstellung und damit den Erwerb über die Basis-Erwerbserlaubnis würde ich auch so sehen, hier handelt die ganze Branche entgegen des Gesetzes. Die Kategorie eines SD spielt übrigens nur eine Rolle weil man diese sonst nicht im NWR verbuchen könnte. Tatsächlich sind bei den Kategorien der Richtlinie jedoch SD nicht existent, ebenso wenig wie beim Beschuss und dergleichen, also irgendwie nur wie ein Gewehrriemen oder ein Zielfernrohr. Beim SD erkennt man die Sperre in den Köpfen der Verantwortlichen. Jeder Legalwaffenbesitzer ist überprüft und hält sich regelmäßig an Gesetze. Dies unterscheidet ihn von Teilen der Executive. Solange aber gerade in den Executivorganisationen vielfach Personen mit Sperren in den Köpfen sitzen und diese berufsbedingt eine grundsätzliche "Angst" vor der Anerkennung von Bürgerrechten haben, sind die Sperren in den Köpfen nur schwer überwindbar. Es ist Allgemeingut, dass mit jeder PT-Flasche ein einigermaßen funktionsfähiger SD herzustellen ist, wodurch die Verhinderung eines möglichen Missbrauchs, durch die Einschränkung der Verwendung durch Legalwaffenbesitzer, auch in diesem Punkt ergebnislos bleibt.
  12. Nur mal so als Gedankengewinde, denn geradliniges Denken ist vielen Gesetzeswerken der letzten 20 Jahre fremd. Der SD steht der Waffe gleich für die er bestimmt ist ohne tatsächlich eine lange Schusswaffe nach Nr. 2.4-2.7 zu sein. Der jagdliche SD ist in den einzelnen Bundesländern derzeit nur für Langwaffen zulässig er steht der Waffe gleich für die er bestimmt ist, ohne eine solche zu sein. Deshalb ist auch die Sichtweise, das ein SD eine "andere" Langschusswaffe ist und dadurch in die Kategorie C eingestuft werden soll nicht abenteuerlicher als alle anderen Einstufungen. Der SD findet sich schlicht und einfach in den Kategorien keinen Widerhall und wird solange als regionales Landrecht behandelt bis dies durch eine bundeseinheitliche Regel verbindlich festgelegt wird. Ein SD für Kurzwaffen hat keine Entsprechung für "andere" und verbliebe über die Gleichstellung zwangsläufig bei Kategorie B, gleiches gilt für Einzelladerflinten der Kategorie D. Die Einstufung als C passt deshalb genau so gut zur Verwendung auf Repetierern, Einzelladern (Büchsen) und Halbautomaten ohne jedoch den SD über eine Kategorie an eine bestimmte Waffe zu binden da hier die Arten Repetierbüchsen-/flinten und Halbautomatenbüchsen-/flinten genauso vertreten sind wie Einzelladerbüchsen. Eigenständige SD für Doppelflinten und damit Kategorie D sind wohl eher als nicht existent zu betrachten Im Übrigen, wer solche Gesetze macht oder für gut befindet sollte dem Prozedere des § 6 WaffG folgend untersucht werden. P.S. Man könnte aus dem Gesetz auch begründen, dass ein SD immer eine Kurzwaffe ist und landet dann folgerichtig immer bei der Kategorie B. Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen. Auch das geht sich nicht vollständig auf, weil ein SD nur gleichsteht ohne Schusswaffe zu sein. Das wAffengesetz ist einfach kranker Müll mit jeder Menge Fallstricke und einer Demokratie zu tiefst unwürdig.
  13. Ja. § 3 Nr. 21 NWRG.
  14. Wie Hunter375 schrieb übt eben nicht jeder mit allem was er kann täglich. Die Masse beweist aber, dass sie verantwortungsvoll mit ihren Erlaubnissen umgeht. Warum sollte das beim Waffenführen anders sein? Es ist kein Vergleich der hinkt, wir sind alle nur schon so geprägt, dass wir uns gar nicht mehr vorstellen können etwas selbst zu beurteilen. Letztes Jahr habe ich meine MPU für den Busführerschein abgelegt um auch weiterhin Bus fahren zu dürfen. Komisch, bin ich doch das letzte mal vor ca. 10 Jahren gefahren und bin mir bewusst, dass, wenn ich wieder einmal Bus fahren will, die ersten 20-30 km kleine Landstraße sein müssen um sich an die Größe des Fahrzeuges wieder heranzutasten. Ein Papier (Überprüfung meiner grundsätzlichen Fähigkeiten) habe ich ja nun abgeleistet, aber wenn ich nicht eigenverantwortlich handle ist dieses Papier wertlos. Im übrigen, ca. 360.000 Jäger führen regelmäßig Waffen. Wer kommt da eigentlich zu schaden? Wenn du die Jagdunfälle meinst bei denen die flotten Finger unterwegs sind, da scheitert es ja leider meist nicht am treffen, aber immer am beurteilen der Situation. Bei Verkehrsunfällen ist es ähnlich. Es sind nicht immer die untalentiertesten, aber oft die flotten Finger (Alkohol, Raserei). Das ist meist ein Charakterzug der schwer zu bewerten ist. Deshalb kann eine Bewertung nur über etwas erfolgen, dass man Zuverlässigkeit nennt. Hat es bis jetzt gepasst, muss man dies einfach so stehen lassen und macht nichts, sofern der Delinquent nicht das Gegenteil beweist. Ja, auch ein liberales Waffenrecht braucht Schranken zur Frage "Wem gebe ich, wegen seiner Persönlichkeit und seiner bisherigen Lebensgeschichte, eine Waffe". Da kann ich sogar dem derzeitigen Waffengesetz etwas abgewinnen.
  15. Daran kannst du deinen Denkfehler eigentlich selbst erkennen. Die politischen Entscheidungsträger sind wie du ebenfalls der Meinung, dass ihr Gesetz liberal ist und nur insoweit in die Rechte eingreift, wie es sinnvoll ist. Du forderst eine Liberalisierung und willst diese gleich mit einer Einschränkung verbinden. In dieser schizophrenen Denke handelt auch die Politik. Fordere das Maximum und gib nichts preis. Wenn nicht nachgewiesen ist, dass ein Gesetz notwendig ist, dann ist auch keins zu erlassen. Das gilt auch für den Inhalt des Gesetzes. Das Recht auf Selbstverteidigung ist ein Menschenrecht, dass keinerlei Gesetz bedarf um gültig zu sein. Wenn Selbstverteidigung den Besitz einer Waffe erfordert, ist auch der Waffenbesitz Teil dieses Menschenrechtes. Eine gute Ausbildung ist sinnvoll und kann Basis sein, aber eine ständige Überprüfung der Ausbildung, ohne Nachweis dass diese Dauerprüfung notwendig ist, ist der vorweggezogene Wiedereinstieg in den Bedürfnisgedanken von dem wir uns endlich lösen sollten. Bedürfnis = braucht der das? Dieser Ansatz ist eines freien Menschen und Demokraten unwürdig. Was der Mensch braucht entscheidet er selber. Zum Rest, keine Angst, ich bin tätig.
  16. Doch du forderst in dem du etwas begrüßt. Auch du brauchst keinen Halbautomatenfetisch. Wofür dient den eigentlich der von dir geforderte bedürfnisfreie Waffenbesitz für jeden unbescholtenen Bürger? Kommt er in eine Situation wo er sich ggf. verteidigt, soll er wohl vorher noch kurz eine Prüfung ablegen, weil die SV ja besondere Fertigkeiten erfordert? Kommt endlich weg von dem Unsinn. Autofahrer machen nur einmal im Leben eine Prüfung und da sterben jedes Jahr mehr als 4000 Menschen. Warum, weil Fehler gemacht werden und nicht weil es am grundsätzlichen Wissen fehlt.
  17. Warum sollte mich das nun stören nachdem du für Jäger Verschärfungen gefordert hast. Da denkt man sich doch gerne, dass Waffenbesitz außerhalb der Jagd doch gar nicht erforderlich ist und die bösen Halbautomaten für waffenaffine Trottel wohl nur so eine Art Fetisch darstellen. Du zersplitterst selbst, geh in dich und korrigiere deine Meinung.
  18. Bist du vielleicht öfters mal Zuhörer bei Strafgerichtsprozessen? Wen dort Mehrfachtäter und sonstige Berufsverbrecher und Leutebetrüger angeklagt werden, verwenden diese oft das gleiche Vokabular.
  19. § 20 WaffG (7) Die Waffenbehörde hat auf Antrag Ausnahmen von der Verpflichtung, alle Erbwaffen mit einem dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechenden Blockiersystem zu sichern, zuzulassen, wenn oder so lange für eine oder mehrere Erbwaffen ein entsprechendes Blockiersystem noch nicht vorhanden ist. Eine Ausnahme kann auch für Erbwaffen erteilt werden, die Bestandteil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung gemäß § 17 sind oder werden sollen. WaffVwV 20.7 Gibt es für die vererbte Schusswaffe kein zertifiziertes Blockiersystem, ist entsprechend § 20 Absatz 7 zu verfahren. Bei Schusswaffen aus vererbten Waffensammlungen (§ 17 Absatz 3) ist von einer Aufforderung zum Blockieren abzusehen. Siehe oben, erster Absatz zu § 20 WaffG die Worte: "hat", "alle Erbwaffen" und "zuzulassen". Gibt es für "Eine" aus mehreren Erbwaffen kein Blockiersystem, wird die Blockierpflicht "auf Antrag" gegenstandslos, bis für alle Waffen ein Blockiersystem verfügbar ist. Eine 4mmM20-Waffe ist eine interessante Alternative die aber fehlgedeutet werden kann, besser wäre eine kleine Sammlung als Teil des Erbes.
  20. Das wäre sogar sehr wünschenswert bis runter zu den Druckluftschleudern. Nur das könnte einen geschlossenen Widerstand zu Stande bringen (das weiß die Politik, deshalb tut sie es nicht) und nicht die scheibchenweise Abschaffung alá Niemöller. Jeder der auch nur einen Fußbreit nachgibt verrät die Sache vollständig. Die Abschaffung der Waffen sind leider nur der Anfang von der Abschaffung aller Rechte. Warum lernt der Mensch nicht aus der Geschichte?
  21. Du schriebst von "Sportschützen", Big Mama von "Sportschießer". Big Mama hat recht, weil dieser Verband nichts mehr schützt. Weder die Interessen seiner derzeitigen oder ggf. künftigen Mitglieder. Die Verbandsvertreter sind nur üble "Schießer" die sich wiederholt ins Knie und uns in den Rücken schießen. Selbst unter den "liberaleren" Waffenbesitzer/Waffenbesitzwilligen wird kaum die Forderung nach Vollautomaten erhoben, wären diese in den Bereichen Sport und Jagd auch nicht unbedingt das Mittel der Wahl, aber Waffen nach undefinierten Kriterien einzustufen und ausschließlich wegen des Aussehens zu verbieten ist eine Geisteshaltung die im Mittelalter üblich war. Verbrennt endlich die Hexe mit den roten Haaren.
  22. Welche Teile einer Langwaffe sind gleich wieder wesentliche Teile? Der Lower ist es jedenfalls nicht. Wer vom Herstellen spricht sollte das einmal lesen: Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen Abschnitt 2: Waffenrechtliche Begriffe Im Sinne dieses Gesetzes 8.1 werden Waffen oder Munition hergestellt, wenn aus Rohteilen oder Materialien ein Endprodukt oder wesentliche Teile eines Endproduktes erzeugt werden; Ein beschossener und vollständiger Upper, bzw. der ebenfalls beschossene Verschluss eines Uppers sind weder "Rohteil" noch "Material". Ebenso wenig ist der vollständige Upper kein "Teil eines Endprodukts", sondern er ist das Endprodukt, da der Lower kein wesentliches Teil einer Langwaffe ist (siehe unten). Das zusammensetzen von beschossenen Einzelteilen die keinerlei Nacharbeit brauchen um die Vorgaben des Beschussrechts zu erfüllen ist kein herstellen. Waffengesetz (WaffG) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen Abschnitt 1: Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen Unterabschnitt 1: Wesentliche Teile sind 1.3.1 der Lauf oder Gaslauf, der Verschluss sowie das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn diese nicht bereits Bestandteil des Laufes sind; der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt, wobei dies in der Regel als gegeben anzusehen ist, wenn die Länge des Laufteils, der die Führung des Geschosses bestimmt, mindestens das Zweifache des Kalibers beträgt; der Gaslauf ist ein Lauf, der ausschließlich der Ableitung der Verbrennungsgase dient; der Verschluss ist das unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil; 1.3.4 bei Kurzwaffen auch das Griffstück oder sonstige Waffenteile, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind. Als wesentliche Teile gelten auch vorgearbeitete wesentliche Teile von Schusswaffen sowie Teile/Reststücke von Läufen und Laufrohlingen, wenn sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen fertiggestellt werden können. Schalldämpfer sind Vorrichtungen, die der wesentlichen Dämpfung des Mündungsknalls dienen und für Schusswaffen bestimmt sind; Sprich das Ganze einfach mit deinem zuständigen Sachbearbeiter (gilt auch für SBinnen) ab. Ist für den nur wegen des NationalenWahnsinnsRegister ein kleines, aber nicht unlösbares Problem.
  23. Für alle Uniformträger und Staatsvertreter. Es ist auch heute schon so, dass alle Vollpfosten Waffen haben. Die einen sind die Verbrecher und der andere Teil kommt oft aus den Reihen der Uniformträger. Wer trotz Ausbildung und beruflicher Profession nicht anerkennt, dass ein bedrohter Mensch in der Not der Erste ist, der sich schützen könnte und deshalb diesem die kleinsten Mittel dazu verwehrt, ist ein Trottel. Es muss übrigens nicht immer eine Schusswaffe sein, aber schaut doch einmal nach was in D überhaupt an wirksamen Mitteln zugelassen ist, nämlich nichts. Dann kommt immer der Einwand der guten Ausbildung. Auch der kann nur von Trotteln kommen. In allen Ländern die CCW habe ist ein Mindestmaß an Ausbildung eine der Grundvoraussetzungen für den CCW. Die alten Männer unter uns haben teilweise mindestens ebenso gute Ausbildungen wie derzeitige "professionelle Dienstwaffenträger", auch wenn diese schon länger zurückliegen. Als Sportschützen oder Jäger wissen die meisten übrigens sehr gut wie man mit einer Waffe umgeht, bei den Jägern sogar final. Und der nicht mehr so sportliche, ältere, aber gute mit der Waffe hantierende Zivilwaffenträger ist in der Not immer noch mehr Schutz, als der Überhebliche, aber top ausgebildete, dafür aber nicht anwesende SEK-Mann in der Ferne. Sich selbst den Arsch retten zu können ist eine wesentlichsten Fähigkeiten jeder Art von Lebensform. Auf die Fähigkeit zu verzichten ist Dummheit und anderen diese Fähigkeiten zu verweigern ist ein Verbrechen (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG), auch wenn dieses Verbrechen durch Gesetze gedeckt wird. Die Staatsdiener handeln mal wieder nur nach ihren Befehlen. Pfui Deibel, nichts gelernt.
  24. Die jeweilige Zahl der Toten spricht aber eine klare Sprache. Die Wehrlosen sind das Ziel.
  25. In meinen Augen ist die Standaufsicht nur dann sicher möglich, wenn der Aufsicht die zu Grunde liegende Schießstättenerlaubnis bekannt ist. Gerade bei den neuen Ständen die für alle mögliche Disziplinen, vor allem mit unterschiedlichen Distanzen, zugelassen sind ist dies unerlässlich. Was das Aufsichtsführen als Gast durchaus erheblich einschränkt.
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