

Christian 555
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Kann ich so unterschreiben!!!! Er wohnt jetzt weiter im Süden. Später ging auch mein Blutdruck ganz schön in die Höhe, inkl. Schaum vorm Mund.
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Vom Ergebnis her in Ordnung. Das "Erbrecht" macht ja nicht an der Grenze halt.
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Herzlichen Glückwunsch!
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Ach so,........ Diese User haben ihr Pensum an nacktem "Bildmaterial" für dieses Kalenderjahr bei weitem überschritten. Da war leider nix mehr zu machen. Eine erneute Anmeldung im HA-Forum kann frühestens erst ab 03/2007 erfolgen.
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Bei mir funktioniert es ohne Probleme.
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Wirklich sicher?
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Muss ein Wechselsystem in die WBK eingetragen werden?
Christian 555 antwortete auf melli's Thema in Waffenrecht
Und wie oft passieren solche Kontrollen? Wer kontrollieren will sollte sich mit dem Gesetz auskennen! -
Wird wohl eine identische Dienstanweisung sein wie in NRW.
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Tja, meine Sache mit der gelben WBK liegt auch beim RA. Leider hat sich die letzten Monate nicht viel getan.
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@Gromit Ist mir schon klar. Bei mir haben die auch keine Chance. Nur hierzulande stielen die verschiedenen Sachbearbeiter die Sache so ein, als wenn sie rechtlich dazu befugt wären. Da wirst Du richtig überrannt. Die wenigsten WBK-Inhaber wissen - mangels FWR-Mitgliedschaft, usw. - um die genaue Rechtslage oder wollen keinen Zoff. Zwischen den Zeilen lassen die SB`s auch klar durchblicken, daß es besser wäre zu kooperieren. Die Sache mit dem PB (Paderborner)-Rundschreiben ist so eine sagen wir mal "allgemeine Befugnisüberschreitung der waffenrechtlichen Erlaubnisbehörde ohne Ermächtigungsgrundlage". Teilweise ist man sogar in diesem Bezirk dazu VERPFLICHTET, den Erwerb von kleinerern oder gleichen Wechselsystemen der Behörde anzuzeigen, wenn man sie schon nicht eintragen läßt (Beleg vorhanden). Die Rechtsauffassung in diesem Bezirk ist schon etwas arg abenteuerlich.
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Rechtlich ist es nur in einem Punkt in Ordnung: Aufbewahrungsnachweis. Warum aber gleich bei der Masse der WBK-Inhaber ein Hausbesuch inkl. Überprüfung aller Waffen bis ins Detail (!!!) gemacht wird, ist mir nicht ganz klar. Hoffen die auf Zufallsfunde? Der Nachweis der sicheren Verwahrung ist eine Sache, mir im 2-Mann-Team die Bude auf den Kopf stellen eine andere. Das man - auch als Alt-WBK-Inhaber und WBK-Inhaber aufgrund der Amnestie von `72 -`76 für jede einzelne Waffe (z.B.: Schwarzpulverrevolver, Signalpistolen, WBK-pflichtige Luftdruckwaffen und WBK-pflichtige Schreckschußpüster, usw.) einen 18-maligen Jahrestrainingsnachweis zu erbringen hat, da man andernfalls die Waffen an einen Berechtigten oder der Polizei zu übergeben hat, ist noch nicht einmal rechtlich wasserdicht. Wer keine Trainigsnachweise erbringt, wird eiskalt vorgeladen. Leider hat der SB mit diesem Einschüchterungsschreiben aufgrund allgemeiner Unwissenheit sehr viel Erfolg. In NRW läuft leider sehr viel auf der Einschüchterungsschiene.
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@caliber Hast Du auch schon das berühmte PB-Schreiben erhalten? Würdest Du es mal nach Unkenntlichmachung Deiner Personalien hier reinstellen? VG Christian
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@Steven Sehe ich auch so. Es würde uns wirklich etwas weiterbringen, wenn viel mehr WBK-Inhaber vor den zuständigen Vw-Gerichten klagen würden. Dies wissen bei uns aber leider auch die waffenrechtlichen Erlaubnisbehörden. Im §14 IV - Fall sieht es dann so aus, daß wenn Du hier bei uns eine Schußwaffe auf die neue gelbe WBK ohne gesonderte Verbandsbescheinigung und ohne Voreintrag in der WBK gekauft hast, die Behörde ganz massiv Druck macht und mit allen Mittel versucht Dich einzuschüchtern (Drohung - Verlust der WBKn&aller Waffen, Durchsuchung, Sicherstellung, usw.). Erst wenn Du den Anwalt eingeschaltest hast, meist erst nach einigen Wochen, d.h. nach Einholung der Deckungszusage, Übersendung der "Fakten" an den Anwalt, usw., tragen sie Dir zähneknirschend die Plempe ein, noch bevor der Anwalt überhaupt richtig tätig werden konnte. Diese Art und Weise der "Durchführung" hat aber den Vorteil, daß sehr wenig Fälle vor Gericht landen, sich aber eine Vielzahl von WBK-Inhabern von dieser Vw-Praxis perfekt abschrecken lassen. Und nun sagt mir doch mal bitte, daß die so etwas nicht ganz bewußt machen. Für mich hat das irgendwie schon fast mafiöse Züge an sich.
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@Dynamite Harry Das Problem ist, daß die Behörde bei einem Besuch die Erwerbsanzeige und die WBK überhaupt nicht annimmt. Ist mir selber passiert. Warum und wieso nicht, konnte und wollte man mir nicht näher erläutern. Eine rechtsmittelfähige "Antwort" oder nur einen Vermerk auf der Anmeldung zwecks Fristwahrung habe ich vergebens gefordert. Hier wurde mir insofern die Pistole auf die Brust gesetzt, daß sie, wenn ich die Waffe nicht binnen x-Tage einem -anderen, richtigen - Berechtigten überlasse, meine waffenrechlichen Erlaubnisurkunden widerufen sowie mein ganzer Waffenbestand erst einmal einkassiert und ein Verfahren gegen mich eingeleitet werden würde. Und nun frage ich Euch eines: Glaubt Ihr wirklich, daß dieses komische "Verhalten" der NRW-Behörden auf individueller Rechtsansicht des jeweiligen einzelnen Sachbearbeiters beruht oder vielmehr auf einer dienstlichen, zentralen, für uns nicht zugänglichen Schikaneanweisung von oben?
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@caliber War das der Herr T. oder der Herr B.? Die Sache mit dem Voreintrag hatte ich bei meiner neuen gelben auch (PP-Bielefeld). Die schlimmsten Sachen sind in Paderborn gelaufen; u.a. auch mit diesem Rundschreiben an alle Waffenbesitzer und den Trainingsnachweisen, usw........alles ohne Rechtsgrundlage.
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@Gunny Tja, so lebt man halt in NRW. Die hiesigen Waffenbehörden haben ihre eigene Rechtsauffassung von ungeschriebenen gummihaften Rechtsnormen und denken nicht daran, ein - ihrer Ansicht nach - unzureichendes WaffG eins zu eins nach dem Willen des Gesetzgebers umzusetzen. Dies sieht bei uns genau so aus: Für jede einzelne Waffe - nicht Waffenart - ist eine eigene Verbandsbescheinigung erforderlich (wird nirgends gefordert)! Auch für EL-Langwaffen auf die alte gelbe WBK! Auch der Steegmann Erlaß - welcher 3 Waffen pro Kategorie zuläßt - juckt die überhaupt nicht. Ärger von oben haben die auch nicht zu erwarten, da diese Interpretation noch mehr nach den Wünschen des IM-NRW ist. Rechtsmittelfähige Bescheide gibt es auch nicht. Warum wohl? Kaufst Du eine Waffe der "passenden" oder "unpassenden" Art wird sie Dir ohne erneute Bescheinigung nicht eingetragen und man läßt Dich voll in die 2 Wochen Anmeldefrist(abseitsfalle) laufen. Die Anmeldung und WBK mittels Einschreiben und Rückantwortschein zu übersenden zieht in der Masse der Fälle eine Durchsuchung und Sicherstellung der ganzen Waffen nach sich, inkl. Ermittlungsverfahren - wurde aber schon von der StA zwischenzeitlich eingestellt - ist im Nachbarort passiert. Bei mir - andere waffenrechliche Behörde - haben sie auch mit Durchsuchung und Sicherstellung aller Waffen gedroht (größere Stückzahl, da u.a. WBK rot). Und wenn du über solche Behörden deine Luft abläßt, erzählen dir andere WO`ler aus anderen Bundesländern, wie unpassend sie die Tatsache finden, daß man sich so über seine Behörden ausläßt. Wann hat dieser Schwachsinn bloß ein ENDE? Zähne zeigen hilft auch in NRW.
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Waffe verkaufen u. Calibergleiche neu erwerben?
Christian 555 antwortete auf klingelfee1's Thema in Allgemein
Und woher willst DU wissen, daß ich SB damit direkt meine und ihr nicht nur eine ALTERNATIVE zu ihrem "Sprüchlein" aufzeigen wollte? Sheriff-Syndrom ausgebrochen? 1. lesen (zu 100%) 2. verstehen (zu 100%) 3. erst dann reagieren (falls 1. und 2. zu 100% erfolgt sind) -
Waffe verkaufen u. Calibergleiche neu erwerben?
Christian 555 antwortete auf klingelfee1's Thema in Allgemein
@SB Oder auch so: Die beste Melodei spielt man auf einer alten Fiedel! -
Dann frag die Pappkameraden doch einmal, ob ihr, um zu eurem Vereinsgelände zu kommen, a) den Senkrechtstarter anwerfen müßt (a`la Berliner Luftbrücke&Co.) b ) einen Verbindungstunnel graben müßt (ihr sucht dafür noch qualifizierte Helfer ) oder c) sich die Klappspaten-Willi`s sich ungefär vorstellen könnten, was man unter einem Wegerecht verstehen könnte (gib ihnen mal das alte Beispiel mit der ehemaligen Transitstrecke nach West-Berlin. Wenn es da nicht klick macht - Kalter Krieg, Feinbild, usw... - .)?
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Hi! Versuch so lange wie möglich die Waffen auf der WBK von Deinem Vater zu lassen. Gib im Notfall der Behörde den Schlüssel für den Schrank. Eine Verwahrung beim Büma (die Sachen sollten auf der WBK Deines Vaters bleiben) wird auf die Dauer sehr kostspielig. Vielleicht würde sich ein WBK-Inhaber (am besten Sammler oder Sachverständiger mit Verwahrungskapazitäten oder ggf. Jäger) bereiterklären - mit Erlaubnis der Behörde - die Waffe bis zur Genesung zu verwahren. Eine WBK für Dich inkl. der Bedürfnismeierei (Jagd- und Sportwaffen) würde zu lange dauern. VG Christian PS: Was wollte man Euch für "Händlerpreise" zahlen? Teilweise bekommt man zur Zeit recht wenig, da der Markt gesättigt ist.
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Ich hatte den Punkt mit dem WSB auch, bei der Beantragung der neuen Gelben über ein Ordonnanzgewehr (Mehrlader). Die wollten auch eine Auflistung sämtlicher - auch nicht sportlicher - Waffen haben inkl. einer Kopie aller WBK`s und einer schriftlichen Erklärung, daß das alles so vollständig und richtig ist. Ferner sollte ich der Datenspeicherung zustimmen. Bekommen haben Sie von mir nur eine Kopie meiner grünen WBK`s plus einer Erklärung, daß dies alle meine grünen WBK`s sind. Dort habe ich mit dem Edding alles unkenntlich gemacht, was nicht nach einem schon vorhandenen Ordonanzgewehr (Mehrlader) aussah. Kurzwaffen usw. hat die in meinem Fall überhaupt nichts zu interessieren. Alte Gelbe oder die Rote habe ich nicht kopiert. Warum auch? Den Passus mit der Datenspeicherung habe ich im Antragsformular gestrichen und auf den Kopien vermerkt, daß diese nicht zur Speicherung bestimmt sind. Und es hat alles gefunzt!
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Ich habe von diesem Erlaß auch schon gehört. Was ich hiervon und von der gesamten Auslegung des WaffG auf "NRW-Art" halte, kann sich sicherlich jeder denken. Warum bekommt man wohl keine Kopie von dem Runderlaß? Ja, ich komme auch aus NRW. Im Bezirk ist genau so ein Fall eingetreten.....mit Ermittlungsakte, usw.. Da wird es sicherlich in den nächsten Wochen viel Staub geben, dank dem FWR und der TOP-RS der Örag. Ich bin auch schon ganz gespannt. Rechtlich ist es für mich aber überhaupt nicht nachvollziehbar, wie in diesem Fall überhaupt wegen "unerlaubten Waffenbesitzes" ermittelt werden kann. Bei uns gibt es sogar Ärger, wenn man die neue Gelbe durch eine Verbandsbescheinigung für z.B. einen Mehrlader mit gezogenem Lauf beantragt hat und anschließend eine Flinte oder Schwarzpulverrevolver kauft. Vielleicht sollten die zuständigen Stellen mal den eindeutigen Gesetzestext und auch das lesen, was sie selbst auf der neuen gelben WBK vermerkt haben. Siehe meinen Beitrag vom 12.05.2005 - 12:40: http://foren.waffen-online.de/index.php?showtopic=304581 VG Christian 555
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12.05.2005, 11.45 Uhr, gleiches PP, Wechselsysteme anmelde- und eintragungsfrei! Erst frei, dann nicht frei, jetzt frei,..........,
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1. Zu dunkel, zu kräftig 2. Zu matt
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Mein M547 mit 4"-Lauf hat mich zur DM-Zeit nicht mehr als 300,- gekostet (also ca. 150,-€). Der Zustand ist 100ig, d.h. neuwertig. Er kam direkt von der belgischen Polizei! VG Christian 555 PS: Die Oberfläche des Egun-M547 ist nicht mehr original!