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Asgard

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  1. @BJ68 Gute Frage die ich dir gern beantworte. Auf Themenvolksfesten im Setting "Mittelalter" schauen die Behörden mittlerweile sehr genau hin. Einmal weil es sehr viele Zeitgenossen mit der kreativen Auslegung des 42a sehr übertrieben, im Weiteren ist es der geänderten Gesetzeslage geschuldet. Die Veranstalter bekommen die Durchsetzung des Waffenverbotes in das Pflichtenheft geschrieben. Waffen iSd WaffG waren auf Märkten schon immer verboten, Messer bis 12cm wurden toleriert. Mittlerweile nicht mehr und das führte zumindest bei sehr vielen grobmittelalterlich ausstaffierten Marktgängern zu Unmutsäußerungen. Gerade am vergangenen Wochenende besuchte ich eine Veranstaltung vor der über Wochen in der Werbung zur Veranstaltung explizit auf das Verbot jeglicher Bewaffnung, auch der mit Nachbildungen ohne jegliche Waffeneigenschaft, hingewiesen wurde. Etliche Besucher wollten behördliche Auflagen sowie die Bestimmungen des Veranstalters (er ist in der Haftung, nicht Torben "Ragnar Ullerslev" Müller) nicht akzeptieren, meinten dennoch wie "Groknak der Barbar" ausstaffiert auflaufen zu müssen. Großes Wehklagen als sie ihr Geraffel wieder ins Auto bringen mussten. Eine Ausnahme gilt für die gemeldeten Schaukämpfer. Sie dürfen ihre stumpfen Waffensimulatoren im Training und Gefecht nutzen, auf dem eigentlichen Marktgelände sind sie untersagt.
  2. Du nennst es "mit Ach und Krach" ich nannte bewusst diese vier Beispiele. Denke darüber nach warum. Erfurt, Emsdetten, Winnenden, Coburg, Bremerhaven (die Tat wurde mit einer Armbrust begangen). Für den Gesetzgeber reichten ebenso wenige, leider prominentere, wenn man das so sagen darf, Anlässe das WaffG signifikant mit letztlich wenig Sicherheitszugewinn zu verschärfen. Danke für die Aufklärung des beruflichen Hintergrundes. So wird die Intention klar. Es geht letztlich, lässt man die weitschweifig umgebenden Worte weg, doch nur ums Geschäft. Im Stadtmuseum Visby liegen einige menschliche Schädel und andere Knochen, in denen Jahrhunderte nach der Schlacht immer noch die weniger tödlichen "glatten" Armbrustbolzen, besser gesagt deren Spitzen, stecken. Steht man davor, sieht die Massen an Bolzenspitzen an der Wand, den Vitrinen und denkt etwas darüber nach, kommen einem öfters gehörte Relativierungen wie Hohn vor. Um einen Menschen mit einer Armbrust zu töten oder zumindest schwer zu verletzen braucht es keine Jagdspitzen. Du weißt es, ich weiss es. Aber hey- was soll es. Es ist nur Geschäft. Dennoch danke dafür, dass du so offen darüber redest.
  3. @JoergS Wurdest du persönlich namentlich angesprochen weil du hier Forderungen erhebst? Fühlst du dich von meinem Beitrag angesprochen? Ich weiss nicht mal wer du bist. Es geht um die Deliktrelvanz? Mai 2019 Passau/ Wittingen Juni 2023 Peine Dezember 2024 Bad Zwesten März 2026 Bordesholm Gegenüber 2020 eine Zunahme. Oder etwa nicht? Die Dinger sind tödlich, sie sind frei verkäuflich und es war absehbar, dass der Gesetzgeber irgendwann eingreift. Natürlich kenne ich das Übliche "ist (noch) erlaubt, Angebot und Nachfrage" usw etc pp. Der Markt ist da, er wird bedient. Noch. Vielleicht kann mir dennoch jemand schlüssig erklären zu welchem Zweck in einem Land, in dem nicht mal Bogenjagd zugelassen ist, jagdliche Armbruste verkauft werden, die selbst auf Bogenschießplätzen (zumindest denen die ich kenne und das sind einige) eher nicht gern gesehen werden. Oder Armbruste verkauft werden, die ihren Verwendungszweck im Namen tragen. "Assassin" heißt wenn mein Englisch nicht ganz eingerostet ist "Attentäter". Klar doch, alles nur ein Missverständnis, da hat die Marketingabteilung über die Stränge geschlagen. Und das ist für mich Geschäftemacherei. Wohl wissend, dass es für diese tödlichen Geräte in Deutschland genau NULL Einsatzzwecke gibt, werden sie dennoch an jeden verkauft der sie haben will und über der gesetzlichen Altersgrenze liegt. Also bitte: für was? Zu welchem Zweck? Bitte nicht die üblichen Allgemeinplätze, bitte etwas Aussagekräftiges, damit ich einen Sinn darin, abgesehen vom "haben wollen" Faktor, sehe. Bitte keinen Whataboutism. Erst recht nicht dieses ewig gleiche Gerede von "Home Defense". Das kenne ich zur Genüge. Dafür taugt mE jeder handliche Feuerlöscher besser als eine Armbrust sollte es doch jemand unerwartet an der Haustür vorbei schaffen. Oder die gute alte Bratpfanne. Nebenbei: die meisten unerwünschten Hausbesuche finden dann statt wenn ihr auf Arbeit, beim Einkaufen oder im Urlaub seid. Da nützt das zugriffsbereit deponierten Pfeilabschussgerät mal so rein gar nichts.
  4. Abgesehen von dem üblichen Spam, vom Thema abkommen, Herumgiften, "der Staat ist phöse" sind in diesem Thema einige interessante Ansätze enthalten. Ob Armbruste verboten, registrierungspflichtig oder was auch immer werden sei mal dahin gestellt. Deliktrelvanz war über Jahrzehnte nahezu Null, das stieg erst an, als gewissenlose Geschäftemacher diese Dinger als Nonplusultra für die kommende Zombie-Apokalypse oder was jeder für sich als solche annimmt anpriesen. Und sehr gut verkauften. Das die Dinger naturgemäß ebenfalls an Bekloppte gingen, denen nicht mal ein Butterbrotmesser anvertraut werden sollte, dürfte als gesichert gelten. Angesichts eines möglichen Verbots werden diese Pfeilbeschleuniger genau den gleichen Weg gehen wie die immer gern postulierten zig Millionen illegaler Schusswaffen. Irgendwo im Schrank, Keller, Dachboden gut eingepackt ihr Dasein fristen und irgendwann beim Regeln des Nachlasses entweder auftauchen, fachgerecht entsorgt oder erneut stillschweigend verschwinden. Irgendwann "braucht man sowas vielleicht doch mal". Sehr viel interessanter ist tatsächlich der Gedanke des 3D- Drucks. Damit beschäftige ich mich mittlerweile eine gewisse Zeit. Mit einer guten CAD-Software lässt sich alles erstellen. Die Leistungsfähigkeit und Preisentwicklung der heutigen Drucker entspricht den früheren PC. Erst exorbitant teuer und vergleichsweise leistungsschwach, heute sehr günstig und eine Rechenleistung die sich hinter früheren Großrechnern nicht verstecken braucht. Mit den Druckern sieht es ebenso aus. Vor wenigen Jahren noch teuer, sehr fummelige Bedienung, anfällig, nur kleine Druckbereiche usw. Heute kann ein normaler Drucker für den Hausgebrauch mehrere Filamente gleichzeitig verarbeiten und verfügt über Druckraumgrößen, die es ermöglichen Teile "in einem Guss" zu drucken. Mit einem passend zur späteren Verwendung gewählten Filament ist praktisch alles druckbar. Es kann, sollte dieser Bereich ähnlich dem der für bestimmte Chemikalien, Grundstoffe und Halbzeuge reguliert werden, möglicherweise auf eine Regelung für Filamente hinauslaufen. Zumindest auf die Vorlage eines Endverbraucherzertifikats für bestimmte Filamente aus der Gruppe der Hochleistungspolymere. Mit PA-CF, PA-GF, PEKK oder PEI kann jeder ziemlich druckfeste Gegenstände im Drucker erzeugen. Ganz besonders wenn sie nur einmal funktionieren müssen.
  5. Bei einer Geiselnahme während eines missglückten Bankraubes stirbt ein Mensch und ihr habt nichts besseres zu tun als euch über Pipifax auszulassen. Reife Leistung. Und ja, ein Ringpanzer, in diesem Fall aus Titan, sieht tatsächlich so aus wenn keine zusätzliche Kleidung darunter getragen wird.
  6. Hi, zum letzten Beitrag eine Frage (war hier ziemlich lange nicht aktiv). Die Aufbewahrung von Waffen in den alten nach A und B klassifizierten Behältnissen ist nur zulässig, wenn diese bereits vor dem Stichtag der Aufbewahrungsänderung besessen UND den diese den jeweiligen Behörden bekannt waren. Sobald an einen anderen Wohnort umgezogen wird, muss zwingend ein Behältnis nach 0 oder 1 beschafft werden obwohl bereits eine zuvor zulässige Aufbewahrung bestand? Wo kann das nachgelesen werden?
  7. Asgard

    Pfannenknecht

    @Cannon Balls Wie eilig ist es denn? Die Standarddinger aus den indischen Werkstätten passen nicht? Im Zweifel setzt Du dich am kommenden WE ins Auto und fährst nach Haithabu zum Ostermarkt. Dort sind garantiert Schmiede anwesend mit denen du reden kannst. @Tatonka An dem Ding ist sehr wahrscheinlich nichts uralt, schon gar nicht Antik. Ziemlich gleich aussehende Stücke kommen in Massen von einem polnischen Händler. Wobei das nichts zu sagen hat. Form follows function.
  8. Halten wir zusammenfassend fest, dass es unter dem Oberbegriff "Brauchtum" im Zusammenhang mit kommerziellen Mittelaltermärkten derzeit keine eindeutige Regelung im Hinblick auf das Führen von (oft historischen Vorbildern nachempfundenen) Waffen iSd WaffG gibt. Somit obliegt es letztendlich dem Veranstalter was er für die Besucher an mitgeführten Waffen zulässt. Zur Ehrenrettung sei gesagt, dass mir kein Themenmarkt bekannt ist an dem es zu Auseinandersetzungen der Teilnehmer unter Einsatz der mitgeführten Hieb- und Stichwaffen kam. Trotz des tlw martialischen Auftretens ist die Mittelalterszene meiner Erfahrung nach neben der der Heavy- Matal Sezene die friedlichste die mir bislang unter kam. Somit tauchte diese noch nicht auf dem Schirm des durchaus übergriffig regulierenden Gesetzgebers auf. Danke für die konstruktive Unterstützung.
  9. Liber de Coquina Italien, Forme of Cury England. Die Komplettverwertung des Schlachttieres war im Gegensatz zu heute vollkommen üblich. Könnten wir nun wieder zum Thema "Brauchtum im Sinn des WaffG" zurück kommen? Für Kochrezepte gibt es hier aus der Erinnerung heraus einen Thread.
  10. Off Topic Warum nicht? Schon einmal ein nachweislich mehrere hundert Jahre altes Rezept gekostet? Also keines der auf Themenmärkten angebotenen Blödsinn, sondern das was zB im Geschichtspark Bärnau- Tachov zu "Vom Rasten auf Reisen" oder der "Küchenmeisterey" zubereitet wird? Schweinefleischbällchen in Salbeiblättern oder Limonenhühnchen, für beide passt als Beilage Kichererbsen mit Maronen. Sehr lecker. Die Rezepte stammen aus dem Liber de Coquina bzw. dem Forme of Cury. einmal 14., einmal 15. Jahdt.
  11. Richtig, das sind die "klassischen" Mittelaltermärkte, die es in den warmen Monaten landauf- landab in unterschiedlichsten Qualitäten gibt. Die tlw. von gewerblichen Veranstaltern ausgerichtet werden, somit also eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Haben wir ebenfalls. Hier sind wir im Reenactment bzw Living History. Das iVm einem "Mittelaltermarkt" funktioniert nicht, da erstere Veranstaltungen idR als Wissensvermittlung tlw auf durchaus hohem wissenschaftlich fundierten Niveau angelegt sind. Wohlgemerkt reden wir hier oft von Laien, die sich ein Wissen aneigneten, das sich hinter dem einer universitären Ausbildung nicht zu verstecken braucht. Natürlich gibt es hier viele Schnittmengen. Sehr viele Archäologen, Historiker und andere Fachleute aus der Mediävistik sind zusätzlich als Darsteller anzutreffen. Eine Reenactment- oder Living History Veranstaltung wird bewusst als "Besucher bitte in Kleidung 21. Jhdt." angelegt, denn so wie die überwiegende Mehrzahl der gewandeten Besucher (99%) auf Mittelaltermärkten herum läuft verfälscht es das vermittelte Bild. Die Darsteller werden gezielt eingeladen. Diese Veranstaltungen sind auch nicht das Problem. Die sehr überschaubare Zahl der guten historischen Darsteller (für die Darstellungszeit hohes Mittelalter ca. 250- 300 deutschlandweit) kennt die Regeln zum Waffenbesitz, denn an solchen Veranstaltungen werden u.a. Nachbildungen historischer Waffen präsentiert. Hier natürlich nur nach Anmeldung und Genehmigung. Da sind wir im Bereich Wissensvermittlung und das ist abgedeckt.
  12. @Elo Danke erst einmal für die ausführliche Antwort. Gerade die Ausarbeitung von Philipp Roskoschinski kenne ich. Sie ist zwar sehr umfangreich und ausführlich, geht dennoch am Thema vorbei; zeigt dafür sogar unbewusst das grundlegende Dilemma auf. Es geht im Kern tatsächlich um den Begriff des "Brauchtums" an dem faktisch alles fest gemacht wird; der den Themenmärkten zur Rechtfertigung des Waffentragens umgehängt wird. Und nein, ich schreibe hier nicht von Simulatoren, sondern echten Waffen, die ihre Eigenschaft nicht verlieren nur weil die Träger in altertümlichen Klamotten oder das was sie dafür halten herum laufen. Es gibt um diesen Punkt immer wieder Diskussionen und erhebliche Unsicherheit, denn nach Ansicht einiger (zur zeit noch weniger) Ordnungsbehörden greifen weder "Brauchtum" noch "berechtigtes Interesse" des 42a beim Führen scharfer Klingen. Ohne die komischen Klamotten sind so genannte "Mittelaltermärkte" nichts anderes als kommerziell ausgerichtete Motto- Volksfeste wie zB das Münchner Oktoberfest oder der Cannstadter Waasen. Damit greift wieder das Waffenverbot auf öffentlichen Veranstaltungen. Ein ewiges Ping- Pong. Daher auch die Eingangsfrage wie "Brauchtum" im Sinn des WaffG definiert wird.
  13. Hast Du noch einen qualifizierten Beitrag dazu? Die WO eigene Wortklauberei wieder. Ich hätte es besser wissen sollen. Zweiseitig geschliffen unterliegt einem FÜHRverbot. @Moderator: bitte Thread schließen, ich frage echte Profis. Diese überflüssigen Spitzfindigkeiten hier waren es warum ich dem Forum den Rücken kehrte. Hätte es dabei belassen sollen.
  14. Die Schaukampfdinger sind raus, die erwähnte ich bewusst nicht. Da ist die Rechtslage eindeutig. Wobei die eben NICHT für Besucher gilt. Angemeldete Teilnehmer ja, Besucher nein. Hat Versicherungsgründe. Alles durchexerziert, 20 Anfragen, 21 unterschiedliche Ansichten. Ok, dann etwas konkreter was so alles mit "Brauchtum" abgedeckt werden soll. Nur einige Beispiele die immer wieder gesichtet werden. - Beil (oft geschliffen) im Gürtel. Bedürfniszweck "Werkzeug" nicht mehr gegeben. Somit Waffe im Sinn des WaffG. - Dolch. Verbotene Waffe im Sinn des WaffG. - Keulen in verschiedenster Ausprägung (ugs. Morgenstern). Waffen im Sinn des WaffG. - Reiterhammer/ Fußstreithammer (ugs. Krähenschnabel). Waffen im Sinn des WaffG. - Messer/ Kurzschwert, letztere oft geschliffen mit Klingen erheblich über 12cm Klingenlänge. Waffen im Sinn des WaffG. - usw, usf. Inwieweit die Definition "öffentliche Veranstaltung" ausgelegt wird ist für meine Frage irrelevant. Ein Fußballstadion ist ebenfalls umfriedet und es wird Eintritt erhoben. In der Frage geht es um den Begriff "Brauchtum".
  15. Gude, nach einigen Zeit der absoluten WO Abstinenz muss ich mich doch mal wieder aus aktuellem Anlass mit einer Frage zu Wort melden. Einige hier werden sich gewiss noch daran erinnern, dass ich mein Hobby weg von den schießenden mehr hin zu stechenden und schneidenden Metallwaren verlegte. Und genau um die, genauer gesagt um das Führen derselben auf öffentlichen Veranstaltungen geht es. In der so genannten Mittelalterszene gehört eine passende Waffe zur Komplettierung/ Abrundung der Darstellung nahezu immer mit dazu. Das heißt also, egal welche Darstellung in welcher Zeitstellung verfolgt wird, so gut wie immer eine Waffe geführt werden kann. Soweit so gut, die einschlägigen Paragraphen was Waffen in der Öffentlichkeit oder auf Veranstaltungen angeht sind mir alle geläufig. Was mich sehr viel mehr interessiert ist die Definition des Begriffes "Brauchtum" im Zusammenhang mit Klingenwaffen. Denn so gut wie immer wird von Besuchern, tlw. auch den Veranstaltern so genannter Mittelaltermärkte das Führen von Waffen im Sinn des WaffG mit genau diesem Begriff zu rechtfertigen versucht. Denn für Brauchtumsveranstaltungen gibt es entsprechenden Ausnahmen im Verbot des Führens auf öffentlichen Veranstaltungen. Interessanterweise konnte mir bislang keine angefragte Behörde rechtssicher beantworten oder den entsprechenden Passus in den Ausführungsbestimmungen oder Anlagen nennen ob sich der Begriff Brauchtum lediglich auf Schusswaffen oder allgemein auf ALLE Waffen bezieht. Glücklicherweise könnte man anmerken, denn so wirklich auf dem Schirm haben die Ordnungsbehörden die Themenvolksfeste mit Schwerpunkt "Mittelalter" noch nicht. Also nochmal die Frage: wie wird im Waffenrecht der Begriff "Brauchtum" im Hinblick auf Klingenwaffen definiert? Kennt ihr Rechtskommentare, Urteile etc in denen das Thema behandelt wird? Danke für Eure Mithilfe.
  16. Asgard

    Frage zu Tresor

    Wieso nur EINE Nummer größer??
  17. Ich bin nur hier wenn ich im Dienst bin. Privat habe ich dafür keine Zeit.
  18. Scheint wohl so 'ne Erziehungssache zu sein. Ich kenne ein oder zwei andere Foren da werden unkommentierte Videos ohne schriftliche Zusammenfassung konsequent gelöscht. Eben aus dem Grund weil es den anderen Nutzern ggü unhöflich ist. Wäre vielleicht mal ein Ansatz hier.
  19. Was will uns die ÖRR Propaganda diese mal weiß machen? Eine Zusammenfassung in zwei, drei Sätzen wäre nett, denn nicht jeder hat Zeit und Muße sich diese unnützen Zeitfresser anzutun wenn es einige wenige Sätze tun.
  20. Sind Bogenparcoure zB für Field Target abgeschlossene Schießstätten?
  21. Hallo, gleich vorab die Frage: wie sieht es mit historischer Armbrust aus? Mit den orthopädischen Gehhilfen nicht unähnlichen Sportgeräten können einige nicht viel anfangen und gehen lieber zu den Ursprüngen.
  22. Tja, was nützt es wenn die "Schützenverbände" um ihre Pfründe fürchten? Wann genau haben sich "die Verbände" offen gegen die Pläne einiger weniger Politiker gestellt? Noch nie. Also- warum ist es schädlich wenn sich von künftigen Verboten Betroffene zur Wehr setzen? Kaufen die Verbande den Schützen die Waffen zum Einkaufspreis ab wenn es zu einem Verbot kommt? Natürlich nicht. Sie zucken mit den Schultern und erzählen uns (wieder einmal) "Ohne uns wäre es noch viel schlimmer gekommen". Genau diese Art des immer wieder Einknickens führt zu immer maßloseren Forderungen der Politik. Statt zu sagen "Reicht jetzt, kümmert euch lieber um die Illegalen, damit habt ihr genug zu tun" machen sie den Bückling weil sie an der Sportförderkohle hängen.
  23. Nochmal: kein Interesse mich durch seitenlanges Geschwurbel zu lesen. Weder im Internet durch irgendwelche Foren oder faktisch unlesbare Refentenentwürfe. Tausende von Querverweisen, Anmerkungen, kurz juristischer und verwaltungstechnischer Textwüsten durchackern? Danke nein, ich bin kein Jurist, ich verstehe das nicht. Gibt es eine einigermaßen verbindliche Liste was Nänzie an Kröten für uns hat oder nicht? Nein? Dann kommt wieder wenn es was Konkretes gibt.
  24. Was genau steht denn in dem Entwurf drin? Halbautomatische weg? ALW und KW oder nur LW, Schreckschuss auf KWS? Bogen, Armbrust wasauchimmer verboten, Bedürfnis, nix mehr? Bei diesem ganzen Geschwurbel rund um die Pläne der Dame aus Bad Soden mit großen Sympathien zur linksradikalen Szene wäre es wirklich toll wenn mal etwas in Listenform zum herum reichen existierte. Ich habe wie so viele einfach keine Lust mehr irgendwelche Seitenlänge Diskussionen mit Ahnungen, Befürchtungen, irgendwo versteckte Links zu folgen die ebenso wieder im Nirwana landen um das raus zu suchen. Sind Blankwaffen ebenfalls betroffen, steht da was auf der Verbotsagenenda? Dann bekomme ich die Mittelalterszene evtl mit ins Boot.
  25. @Holger567 Sieh den Mitforisti den Sarkasmus nach. Zu oft tauchten hier in der letzten Zeit "Neumitglieder" auf, die mit arg konstruierten Geschichten etwas Verwertbares für Medien, Innenausschuss, Parteipolitik oder gleich den Staatsanwalt heraus kitzeln wollten. Wir haben hier mittlerweile ein Radar für. Probier das mit dem KWS aus und halte uns auf dem Laufenden. @all: Nicht jede konkret gestellte Frage mit interessant klingender Beigeschichte hat einen trolligen Hintergrund. Zu viele schon, doch nicht jede.
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