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Ersterwerb Langwaffe auf Jagdschein: monatelanges Warten
ASE antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Nun in §15 BJagdG heisst es nur: Was hier von @chapmen geschrieben wird, stimmt, Ein Jagdschein wie auch ein Führerschein ist kein amtlicher Lichtbildausweis im Sinne des PassG. Aber: Als behördlich ausgestellter Erlaubnisschein mit Lichtbild kann der Jagdschein zur Feststellung der Identität genügen. Darauf verlassen würde ich mich nicht, denn die Norm nach der gefragt ist, findet sich gar nicht im BJagdG, sondern in §38 WaffG. und dort ist wortwörtlich ein Personalausweis oder oder Pass beim Führen eine Waffe gefordert. -
Ersterwerb Langwaffe auf Jagdschein: monatelanges Warten
ASE antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Jo Preussen... wieviele souveräne Staaten gab es doch gleich zu der Zeit? Wie waren die Regelungen in Baden, Württemberg, Hohenzollern, Hessen, Braunschweig, etc etc? Es soll angeblich ja auch im HRR Reglungen zum Waffenbesitz gegeben haben.... Was nichts daran ändert, das mit dem Reichswaffengesetz und dem Reichsjagdgesetz diese erstmalig einheitliche Reglungen flächendeckend für alle deutschen Gültigkeit erlangt haben. Und obendrein auch noch befolgt wurden...Beide Gesetze sind somit als der eigentliche Stammvater der 1976er Bundesgesetze zu betrachten, mitunter wortwörtlich übernommen. Das sich in beiden Gesetzen preußische Rechtsvorstellungen auch in der Zeit davor niedergeschlagen haben wundert niemand. Auch wenn sie ein Österreicher unterschrieben hat. -
Ersterwerb Langwaffe auf Jagdschein: monatelanges Warten
ASE antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Wie wäre es, wenn du statt mimimi das ist falsch, von dem niemand etwas lernt und das nur ein Ego pusht, worum es augenscheinlich hauptsächlich geht, mal kurz darstellst, wie es denn im Gesetz des Herrn Reichs-Jägermeisters geregelt war. Die Grundannahme des von dir kritisierten Postings ist nämlich absolut nachvollziehbar: Ein Gutteil der Grundzüge der heutigen juristischen Reglungen im Themenkreis WaffG/BJagdG stammt aus dieser Zeit, sei es das Bedürfnisprinzip, das Lampenverbot, Verbot als Alltagsgegenstände getarnter Waffen, Hohlspitzverbot das erst 2003 gefallen ist (letzteres waffenrechtliche Regelungen, die aber die Wilderei treffen sollten, also aus dem jagdlichen Themenkreis), selbst die Begrenzung der Erwerbserlaubnis auf ein Jahr und der Waffenscheine auf drei Jahre etc. findet sich da schon. -
Ersterwerb Langwaffe auf Jagdschein: monatelanges Warten
ASE antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Das ist Ansichtssache, wie man das gesetzmäßig gestalten möchte. Und du gehst fehl in der Annahme, das es sich um eine rein jagdliche Angelegenheit handle. Beweis: Ein gültiger Jagdschein erlaubt nur deswegen den Erwerb von Langwaffen und Munition, weil deren Inhaber im WaffG von der Erlaubnispflicht freigestellt werden. Der Erwerb von Waffen ist also gerade keine jagdrechtliche, sondern eine rein waffenrechtliche Angelegenheit. Man sieht ja an Schwarzwälders Beispiel, wozu diese Flickschusterei führt, deswegen wären einheitliche Lösungen ggf besser. Der Jagschein kommt ja deswegen nicht ins WaffG, genau sowenig wie eine Erlaubnis nach SprengG. Nach meiner Vorstellung würde er nur statt der jetzigen Freistellung eine Gleichstellung des JS als waffenrechtliche Erwerbserlaubnis festgeschrieben, wodurch sich automatisch eine Erfassung vom NWR ergäbe. -
Ersterwerb Langwaffe auf Jagdschein: monatelanges Warten
ASE antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
@chapmen, Jäger des vermeintlichen Nazipostings, darf natürlich auch nicht fehlen. Im Lockdown braucht mancher ein neues Hobby, kein schöner Zustand. Aber zurück zum Thema: Es wäre nicht schwer gewesen, Bundesjagdgesetz und/oder Waffengesetz so anzupassen, das mit Erteilung eines Jagdscheins eine P-ID vergeben wird, und wenn man es gründlich Macht die einfache eine Blanko-WBK mit E-ID an den Jäger auszugeben. Waffen und Jagdbehörde sind i.d.R. eh unter einem Dach, wenn nicht gleich im selben Büro angesiedelt. Das Festklammern an der Abgrenzung Waffg/BJagdG muss wohl historisch bedingt sein. Waffenrechtliche und jagdliche Zuverlässigkeit waren dereinst mal getrennt, in den Gesetzesentwürfen findet man die Bemängelung, das an Jäger andere Maßstäbe angelegt worden wären. Das hat sich mir allerdings aus dem Studium beider 1976er Gesetze nicht unmittelbar erschlossen, wo genau Jäger denn eine laschere Zuverlässigkeitsregel hätten gehabt haben sollen, vllt. hab ich ein Detail übersehen. Das ist aber anno 2020 eh nur noch von historischem Interesse, denn in §17 BJagdG gibt es ja seit 2002/2003 die Bezugnahme auf das WaffG Insofern hätte man die alte Konstruktion (Erlaubnisfreier Erwerb) eh beenden können, und den Jagdschein im WaffG einer Erlaubnis gleichstellen können. Mit allen Registerpflichten. Natürlich liefe es auf des gleiche hinaus, aber warum immer der Flickenteppich an Regelgungen. Am besten nur noch über NWR, inklusive Bürgerzugang bzw. Bürgerverifikations-Schnittstelle, die es erlaubt bei vorgelegten NWR-IDs und Personalausweis, ode wahlweise bei vorgelegtem Ident-Code die Erlaubnis zu prüfen. Aber das wäre dann ja mal wieder Neuland... -
Seitenweise ad hominem. Kommt sonst noch was?
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Ersterwerb Langwaffe auf Jagdschein: monatelanges Warten
ASE antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Also, schauen wir uns nach 3 Seiten hick-hack doch einfach mal die Normen an. Beginnen wir mit §37 WaffG ( Anzeigepflichten der gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler) Hangeln wir uns also weiter zu §9 des Waffenregistergesetzes: Hier wird klar: Nur wenn die Ordnungsnummern(Lies NWR-IDs) vorhanden sind, müssen diese zwingend benutzt werden. Für Jungjäger, in unserem Kontext also Jagscheininhaber denen noch keine waffenrechtliche Erlaubnis, vulgo WBK, erteilt wurde, existieren diese Ordnungsnummern (P/E-ID) noch nicht. Daher kann §9 Abs 2 auch nicht angewendet werden. Was ansonsten anzuzeigen ist, findet sich in §37f, Dieser Paragraph redet nicht von Ordnungsnummern. @Schwarzwälder euer Waffenhändler ist also übervorsichtig. Er kann die Waffe überlassen und entsprechend §37f anzeigen. Macht halt mehr Arbeit. -
@chapmen Kannst dich ja mal schlau machen wie das mit dem 27er für Feuerwerk so läuft. Wer den für Großfeuerwerk, sprich F4 macht, kommt mit nem gemütlichen Wochenende Sachkunde nicht davon, nur soviel dazu und zu Profi und zu lächerlich.... Und Profi war in diesem Kontext klar auf den Aspekt des sicheren Umgangs bezogen. Wenn du nun wie auch andere der Ansicht sind, das Eure Sachkunde oder Jagdausbildung nicht geeignet war euch in dieser Hinsicht zum Profi zu machen, so möchte ich euch auffordern, den Mangel entweder alsbald zu beseitigen, oder eure Erlaubnisscheine besser zurückzugeben. Laien, was die Sicherheit anbelangt, dürfen keinesfalls auch noch im Wald herumballern, das ist zu gefährlich. Dabei will ich inhaltlich nicht mal zu 100% widersprechen, wass die WSK anbelangt. Was ich von mancher Sachkunde gehört, berichtet bekommen und aus den Aussagen der Geprüften über die Qualität der Kurse extrapolieren konnte und auch was ich im Jagdkurs so an Sachkunde erlebt habe oder man von der Lodenfraktion an "Wissen" präsentiert bekommt, spottete der Beschreibung. Bei den Sportschützen sind die Verbände mittlerweile mit Nachdruck hinterher, und manch einer der meinte das man weder Beamer noch eine entsprechende Auswahl an Waffen benötige um einen Kurs abzuhalten. macht jetzt gottseidank keine Sachkunde mehr. Aber wir schweifen ab.
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War da nicht was in deinem letzten Post von wegen Hellseherei? Da steht es dann wohl 1:1. DU glaubst auch nur zu wissen, wer welchen Erlaubnisschein hat.... Kannst dich ja mal einlesen in die Thematik der 27er, wenn dir das nicht zu schwer ist. Guter Anlaufpunkt Feuerwerksforum, nur nicht so Kotzbrockig wie hier unterwegs sein, das sind angenehme Zeitgenossen, die mögen das da nicht so.
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a) In der 1. SprengV, welche hoffentlich auch noch im Nachgang geklagt wird, damit Schadensersatz fällig wird, war nur das Überlassen von F2 für nicht Scheininhaber verboten nicht erlaubt. Explizit sind Erlaubnisscheinhaber auch dieses Jahr nicht betroffen gewesen. Erst Norm lesen, dann posten. b) Der Abbrand von F1-F4 war darin nicht untersagt, auch für nicht Scheininhaber nicht. c) Wir 27er-Snobs dürfen das ohnehin das ganze Jahr, heul leise. d) Es soll in unserem Land so ein paar Grundsätze geben. einer davon lautet: Bundesrecht bricht Landesrecht. Es war von vorneherein verfassungswidrig, das irgendwelche Länder in ihren Weimar-Style Notverkündeten CoronaVOs geglaubt haben, ein Bundesrecht, wie das Sprengstoffrecht aussetzen zu dürfen. Und da der zumindest Formal berechtigte Verordnungsgeber das dann bei der Speed-Änderung der SprengV gerade nicht gemacht hat, stinkt es doch sehr nach dem Versuch durch machtgeile Usurpatoren aus dem Süden die Verfassungsgemäße Ordnung in Frage zu stellen, oder? Ein juristische bischen NAchilfe hier: https://verfassungsblog.de/feuerwerksverbote-in-der-pandemie/?fbclid=IwAR0pjbjZi4uTlnJ29vnqKmWgxbCbRXyBwoMRNnZEFP6-KZ1U7iF0KpdNwKM Und bevor ichs vergess: Flachgeistige Tätigkeiten. Meinst du sowas, wie ____*deine Lieblingsdisziplin hier einfügen*_________? Dünnes Eis. Und spar dir irgendwelches Unverantwortlich, Verletzungsgefahr Geblubber als letzten Strohalm und -mann Wir haben den Schein, wir sind Profis.
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Das Wesen einer wehrhaften Demokratie ist es, das man den Machtgeilen, also den Politikern, einen Misstrauensvorschuss gibt. Dieser Misstrauensvorschuss umfasst auch, aber nicht nur, die Regeln der Verfassung und dient dazu, den Machtimpuls dieser Leute in geregelte, bestenfalls sogar konstruktive Bahnen zu lenken. Die Regelannahme ist, das jemand der Herrschen will, stets bemüht ist und jede Chance ergreift, vorgenannte Regeln zu umgehen und zu brechen um selbstherrlich und uneingeschränkt regieren zu können. Die Aussage einer Regierung oder einer Partei, sie sei demokratisch, ist vollkommen unbeachtlich, eine Schutzbehaubtung par excellence. Wer das nicht begreift, der sollte, wenn man es ihm schon nicht wegnehmen kann, auf sein Wahlrecht verzichten. Chapmen, wie leider so viele, hat Probleme mit dem Verständnis exponentieller Verläufe, hier aufs politische angewandt. Hätte man unserem Untertan 1912 gesagt, das 10 bzw 20 Jahre später die Sozialisten regieren und Menschen weltweit von den Soziallisten aller couleur im industriellen Maßstab ermordert werden hätte er einen als Idioten, als Geisteskranken bezeichnet... Unsere Landesregierungen regieren seit bald einem Jahr mit Notverordnungen, und werden allmählich Übergriffig in Bereiche, welche vom IFSG gar nicht gedeckt sind. Und Lauterbach und Röttgen haben bereits laut darüber nachgedacht dieses auf ihren eingebildeten "Klimanotstand" zu übertragen, Da ist die Katze eigentlich schon aus dem Sack: Immerwährender Klimanotstand, regiert wird bis ins kleineste Lebensdetail hinein, Verfassung ist altpapier, da ja Klimanotstand vorgeht. Da würde ich mal drüber nachdenken.
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Zink 905 und Zink 727 Die Nachbarn hat es gefreut😃😃
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Tja... einer lügt, die Supi-Dupi-Regierung oder der Krankenhausverband. Empfehlenswert hierzu: https://www.intensivregister.de/#/aktuelle-lage/zeitreihen
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Die SprengV wäre hier aber nicht vor, die Adressiert in den für 2020 geänderten §22 Abs 1 nur ab F2. Aldi muss also die Landesgesetzlichen Regelungen angehen.
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Du bist ein Strohmankämpfer, für mehr reichts halt nicht, das kann jeder sehen. Mehr Aufmerksamkeit bekommst du nicht.
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Herr je, haben Sie Hass sagen getan? Das Wort "Hass" (ne Nummer kleiner ging nicht, ne wa) zeigt mir, dass du auf die Spalterei der Regierung und der MS Medien hereinfällst oder sie sogar gutheißt: In deren Blase jubelt man nämlich 1.) der Regierung vorbehaltlos zu, oder 2.) hat es nur nicht verstanden wie großartig die Idee ist(..den Idiote.äh Bürgern besser vermitteln) oder, ja, 3.) man tut Hass sagen tun, ist also Nazi. Der Dreisprung der Arroganz, in der eine abweichende Meinung pathologisiert oder kriminalisiert wird. Und so ist es auch in dieser Blase gar kein Widerspruch, dass die Öffentlich Rechtlichen noch im Frühjahr jeden als Nazi dastehen lassen wollten, welcher früh harte Maßnahmen wie z.B. Grenzschließungen von der Regierung gefordert hat, um dann ein paar Wochen später jeden als Hasser/Unmensch/Idiot/Nazi/Rechts zu diffarmieren, der das genaue Gegenteil davon gefordert hat. Und da konnte man schön beobachten, was unterm Strich gilt: Wer nicht für die Regierung ist, ist ein Hasser/Rechter. Das zu verkünden ist Aufgabe der ÖR, die man sich mit einer faktischen Steuer vollends gekauft hat. Aber Obacht: Will man da mitmachen, muss man schon eine gewisse intellektuelle Flexibilität mitbringen und ein verkümmertes Langzeitgedächtnis ist besonders hilfreich, sonst fällt einem am Ende noch auf, dass die selben Protagonisten und ihre Trompeter aus den ÖR, welche gerade den wirtschaftlichen Mord kraft Lockdown verkünden und bejubeln, vor gar nicht allzu langer Zeit die Hälfte der Krankenhäuser schließen wollten, für die Parole Krankenhaus=Unternehmen=100% Auslastung =Bettenreduzierung verantwortlich Zeichnen. Den medizinischen Missstand also, von dem ausgehend man nun mittels alternativlosem Lockdown der jetzt die Lebenswege von Millionen Mittelständlern und Kleinunternehmern ruiniert, also selbst herbeigeführt hat. Andere Beobachtungen, z.B. hohe falsch positiv-Raten bei PCR oder geringe bis nicht vorhandene Infektiösität asymptomatisch infizierter, werden garnicht zugelassen. Das ist Hass! Und da seien die MS und ÖR Medien vor. Das Narativ lautet: Lockdown gut, Lockdown alternativlos. Nicht aus wissenschaftlichen Gründen, sondern weil die Partei Regierung nunmal immer Recht hat. Wer etwas anderes in die Diskussion einbringen möchte, ist ein Hasser&Hetzer. Kannst du mal ein konkretes Beispiel nennen zu deinen Anwürfen nennen? Aufgrund deiner vollumfänglichen Einschätzung aller Artikel auf TE scheinst du ja vorzugeben, auf allen Gebieten welche dort behandelt werden ein Experte zu sein. Falls nein, kannst du dir, deine Eigene Logik auch mal auf dich selber anwendend, gar keine Äußergung dazu erlauben.
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Von welchen "Verboten" redest du? Die Pfeilabschussgeräte wurden eben erlaubnispflichtig, mehr nicht. Aber vorrauseilender Gehorsam hat ja schon immer was gebracht, z.b bei den Magszingrößen...🙄 Und wenn sich nichtbein paar Fanatiker daneben benommen hätten mit ihren doofen Kriegswaffen, dann hätten wir noch heute die gute alte Einzellader-WBK. Das waren noch zeiten, hach mir wird ganz warm uns Herz
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Kleine Korrektur: Der Streitwert war 5000€ Die Gerichtskosten sind da noch geringer
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Was genau meinst du mit "Gegenklage"? Meinst du eine Normenkontrollklage? Wo nimmst du die Zahlen her? Der Streitwert für die Klage vor dem OVG Lüneburg wurden auf 5000 Euro festgesetzt. Da kannst du jetzt ausrechnen was der Anwalt bekommt. 20k sind es nicht. Und selbst wenn, wer meinst du wird klagen? Die Industrie natürlich, was würde die 20k jucken bei der drohenden Insolvenz durch Ausfall von Umsätzen im dreistelligen Millionenbereich.
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Niemand hier hat das ernsthaft behauptet, Ritter vom Strohmann, das man wild durch die Gegend böllern will. Und bei sachgemäßer Anwendung fliegt auch nichts in irgendwelche Türen. Aber dennoch scheint bei dir da ein wunder Punkt getroffen worden zu sein. Es ist absolut richtig platziert: Wer am Silvesterabend keine Vorsorgen treibt ist selber schuld, so sehen es auch die Versicherungen. Wer an der Küste wohnt muss sich auch Gedanken über Hochwassersicherung machen. Das ist doch Infantil, was hier geschrieben wird. Oho! Wie schön das du uns niederen Pöbel mit deiner Anwesenheit aus dem Schmutze der Unterschicht erhebst. Die Gesetze der Physik ignorierend von unten herablassen wollen... Wow, deine Sachkunde muss ja grottig gewesen sein. Bitte gibt im Sinne der allgemeinen Sicherheit deine Waffen ab. Erlangung der persönlichen und privatrechlichen Haftung, WTF? Ist das Dadaismus? Meinst du jemand der nicht sachkundig ist, haftet nicht?? War wohl auch so ein Stammtischkurs und bei dem nicht richtig aufgepasst? Schau mal in die AwaffV was da so verlangt wird, von so einem Kurs... Gut das die Verbände seit 1-2 Jahre angefangen haben, dei SK-Lehrer auszusieben. Bei dem was du da schreibst, da schüttelt es mich ja. brrr. Ich verstehe nicht ganz: Redest du hier von dir? Ist das ein Hilferuf? Oder bist du nur so dermaßen Arrogant, das in deiner Fantasie alle außer dir potentielle Verbrecher sind? Statuserhöhung durch Privilegienentzug bei anderen? Ich glaube bei dir liegt was im Argen. Und die Überprüfungen finden regelmäßig statt, häufiger als du denkst..nicht nur bei erwerb...
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Toleranz heist nicht, dass man nicht eisenhart kritisiert werden darf. Vielleicht solltest du deine eigenen Postings nochmals in Ruhe durchlesen, vllt erschließt sich dir dann was: Es ging um ein konkretes Beispiel : Fenster offen gelassen. Das ist fahrlässig in der Silvesternacht. So wie man von den Brauchtumsfeuerwerkern erwartet, sich an Regeln des sicheren Abbrands zu halten, kann man auch das erwarten. Aber ne, die persönliche Freiheit des besonders Energiebewussten Grünenwählers ,auch in der klirrend kalten Silvesternacht die Balkontür sperrangelweit offen zu lassen, hat natürlich Vorrang....
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Ach ja? Aber unter 65 nur mit MPU. und ein Bedrüfnisnachweis über 5 Jahre Kleinfeuerwerk F1
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@chapmen Dir ist schon klar, das du deine Polemik 1:1 auf Schusswaffen anwenden kannst? Erkläre uns nun ernsthaft: Warum besitzt du Schusswaffen, die sind gefährlich und werden bei Verbrechen, Attentaten und Amokläufen verwendet. So wenig Waffen wie möglich ins Volk! Und nein, private Jäger braucht es nicht, dass kann alles der Staat machen. Wenn überhaupt, gibt es wie in good old DDR höchstens Flinten, die aber eingesammelt werden, wenn einer unser geliebten Politiker in der Nähe ist, z.b. um mit Büchsen zu jagen... Wäre es nicht besser, dem Aufruf der Grünen zu folgen und alle deine Waffen abzugeben? Falls nein, hälst du Schusswaffentote und -krüppel das etwa für zu tolerierende Schäden, zu tolerieren zum Erhalt deiner persönlichen Komfortzone? Ist das nicht irgendwie inkonsequent?
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Zweifelhaft, aber sie sind kraft der Definition in Anlage 1 Nr 2.2 definitiv keine Halbautomaten: Ob die Bestimmung, das die Hülse durch einen von Hand zu betätigenden Mechanismus ausgeworfen werden muss, einschliesst das dies nicht durch die erste Bedienung des Abzuges erfolgen darf, ist indes ungewiss. Es heisst nur von Hand zu betätigenden Mechanismus. Enge auslegung: Energeieintrag von Hand. Weite auslegung: nur Auslösung des MEchanismus von Hand. Theoretischer Vergleich Repetierer vor, dessen Verschluss, gegen Federkraft geschlossen und verreigelt wird. Beim öffnen auf knopfdruck schnappt dann die Hülse raus. Noch Repetierer kraft 2.3? Graubereich. Juristische Auswirkungen in D Sportschützen: Nicht rechtssicher, ob auf gelbe WBK erwerbbar. Ins Kontingent aber auf keinen Fall, da definitv kein HA Jäger: Auf jeden Fall erwerbbar. Da kein Halbautomat kraft Definition, auch mehr als 2 schuss im Mag erlaubt. Ich finde es es herrlich, wenn kreative Konstrukteure Bürokraten zur Verzweiflung bringen. Chapeau!