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ASE

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  1. Ach du meine Fresse. Du Trollst wirklich, oder? Sind dir elementare Grundsätze unseres Rechtsstaates nicht klar? Die Rechtslage zum Tatzeitpunkt, bzw hier die Rechtslage zum Zeitpunkt der Ursache der Ordnungsmaßnahme ist entscheidend... Nulla poene sine lege. Aber hauptsache mit Klugen sprüchen bezüglich der Wiederholung von Tatsachen um sich werfen, LEute diskutiert mal in der Sache. Und Verbotsirrtum, sorry, der war jetzt witzig. Ich empfehle sich mal in ein paar Strafverfhren als gast zu setzen. Nicht alles was man sich so zurechtlegt, hält im STrafverfahren dem Staw und Richter stand. eigentlich das wenigste... Du bist Sachkundig wird man dir entgegenhalten und zwar bis zum BGH hoch. Da ist nix mit Verbotsirrtum. Ds einzigste wie du rauskommen kannst ist wenn dein Gutachter dem Gericht darlegen kann, das der Widerstandsgrad deines Schlüssebehältnisses in realiter dem des Waffenschranks entsprochen hat also der Zugriff genau in dem Maße erschwert wurde, wie es bei einem direkten mechanischen Angriff auf das Sicherheitsbehältnis der fall gewesen wäre. Dem kann die Kammer dann folgen, oder sich aus gründen der Faulheit Prozessökonomie hinter der Euronorm verschanzen, dann hast du Pech und kannst auf die nächste Instanz hoffen, falls noch reserve übrig...
  2. Sagt der, der mit Urteilen in Ordnungswidrigkeitsverfahren nach alter Rechtslage gegen neue Strafvorschriften argumentiert? Das genau ist das Problem hier, das trotzige nichtwahrhabenwollen dass das Gesetz schlicht geändert wurde um genau das zu adressieren und die Eigene Argumentation an Siemens-Lufthaken hängt. Ist das noch Trotz oder schon Autismus Für deinen zweiten Satz empfehle ich die Lektüre der AwaffV.... Die sagt worin du aufbewahren musst, §36 und §52 das du das auch richtig tun musst. Ich warte immer noch drauf das den Edeltrollen hier mal auffällt, das in der AwaffV nur bei Munition von einem verschlossenen Behältnis die Rede ist und fürderhin den Waffenschrank dann gleich offenlassen, damit wäre auch das Schlüsselproblem vom Tisch. Schließlich gibt es ja keine Norm, auch nach der neuen Gesetzesänderung die das explizit vorschreibt den Schrank auch abzuschliessen. Und da das an anderer Stelle steht, das mit dem Verschlossen, ist nun klar, das man den Schrank laut Gesetzgeberwillen offenlassen darf und die Sache mit dem "richtig" nach §52 Abs 7a war ja eh nur ein Witz den noch keiner verstanden hat. Wer den letzten Satz nicht im Geiste grün markieren kann, sollte seine Waffen besser abgeben...Meine Güte...
  3. Hier wurde schicht nicht verstanden, das der Gesetzgeber genau auf deine Argumentation in der Verschärfung reagiert hat. Es war immer das gleiche Spiel: sobald es Probleme gab, wurde vom Anwalt vor dem VG darauf verwiesen, das es ja keine Norm für die Verwahrung der Schlüssel gab. Bis dato war nämlich in der Tat nur die eine Norm für die eigentliche Aufbewahrung der Waffen im Schrank (A/B) gesetzt. Zudem waren e stets nur Klagen gegen Ordnungsmaßnahmen der Behörden. Diese Sache wurde 2017 Grundlegend reformiert. Es wurde aus einem ganz simplen Grund auch hier nicht explizit die Schlüsselfrage geklärt, sondern a) Das Innnenministerium ermächtigt, per Verordnung die Sicherungsmaßnahmen, Behältnisse und insbesondere Verschlusssysteme z.B. der Behältnisse festzulegen und b) per Norm (§36) und insbesondere Strafvorschrift(§52) nicht die Verwahrung der Waffen geregelt, sondern der Spieß dadurch umgedreht das man die "Gefahr das Waffen abhandenkommen" als Straftatbestand definiert hat. Das ist eine ganz andere Hausnummer als ein Ordnungswidirkeitsverfahren. Die Argumentationen hatten vor 2017 in der Tat ein Grundlage, aufgrund eines Fehlers in der Gestaltung des Gesetzes, vulgo einer Gesetzeslücke. Es war nur festgelegt, das die Waffen in Sicherheitsbehältnissen entsprechender Bauart zu verwahren seien. In diese hat jeder (Behörden, Anwälte, Waffenbesitzer) seine Ansicht hineininterpretiert, mit wechselndem Erfolg vor Gericht.Wohlgemerkt alles ganz entspannt nur im Rahmen einer Klage gegen Ordnungsmaßhnahmen.(Ordnungswidirgkeit ->unzuverlässigkeit -> Widerruf) Diese Grundlage existiert nicht mehr. Jetzt muss einen die Behörde anzeigen, wegen einer Straftat nach §52 Abs 7a. Es ist also nicht mehr so, das man den Staat/die Behörde verklagt eine Ordnungsmaßnahme zurückzunehmen. Sondern der Staat verklagt einen, und möchte einen im Gefängnis sehen. Spot the difference.... Hier wird im Rahmen des Strafverfahrens geprüft werden, ob man die Sicherungsmaßnahmen nach §36 i.V.m §52 Abs 7a richtig durchgeführt hat. Hierzu wird zunächst der Objektive Tatbestand geklärt: Waffen abhandengekommen, oder auch nur, das die GEfahr bestanden hat. Letzteres, so kann man in genügend Urteilen nachlesen, genügt völlig als "abstrakte Gefahr", also das jemand es hätte entwenden können, oder auch nur Zugriff darauf hätte haben können. Weitere Maßgabe ist hier, ob schuldhaftes, zurechenbares Verhalten des Angeklagten vorrausgegangen war. Das war clever vom Gesetzgebenr, denn hier wurde die zweifelsfreie Erfüllung der Norm dem Waffenbesitzer aufgehalst und die Interpretation den Gerichten. Das Vakuum der nichtnormierung der Schlüsselverwahrung existiert nicht mehr, diese Lücke wurde mit geschlossen, der Staatsanwalt ( und eben nicht mehr die Behörde) wird genau auf diesen Punkt abstellen. Schlüssel welche irgendelchen Blechkisten entnommen wurden, ganz toll versteckt wurden, sind da extrem ungünstig für die Argumentation der Verteidigung. Es wird einem entgegengehalten werden, warum man keinen Schlüsseltresor geeigneter Widerstandsklasse hatte, warum der Schlüssel nicht am Mann war oder warum man nicht von vorneherein ein Zahlenkombinationsschloss verwendet hat. Besonders Lustig wird es dann, wenn Leute vor gericht argumentieren, das sie nie Schlafen würden , denn wer schläft übt keine tatsächliche Gewalt über den Schlüssel aus.... Und wer argumentiert, das Schlüsselschlösser ja nen Hunni weniger kosten, kann sich gleich Urlaub nehmen, weil er damit völlige Ignoranz gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit demonstriert. Genauso schlecht sind wie nicht verriegelte Zahlenschlösser. oder deren Kombinationen auf Zetteln im haus oder auf dem Schrank selbst Nochmals: es geht hier nicht mehr um den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Strafsache. Und die Genesis der betrefenden §§ lassen für das Gericht keinen zweifel daran, dass Sie Waffenbesitzer sträker zur Rechenschaft gezogen werden sollten. Sollten mit den gestohlen Waffen auch noch Verbrechen, insbesondere mit Personenschaden begangen worden sein, winkt definitv Strafhaft. Das Arguemtn mit "nix sicher genug beim Richter" ist falsch. Das Schlossystem ist Teil der Zertifizierung. Hat man sein Zahlenschloss ordnungsgemäß verriegelt so hat man seine Pflicht getan, das wird auch jeder Gutachter bestätigen. Ein zertifizierter Wertschutzschrank der Klasse 1 ist eben ein zertifizierter Wertschutzschrank der klasse 1. Punkt. Liegt der Schlüssel irgendwo, hat man die Beweislast, das er dort "richtig gesichert" war
  4. Der Titel diese Threads sollte umbenannt werden in Seit 6. Juni 2017 bedeutungsloses Urteil zur Schlüsselaufbewahrung
  5. @PetMan Das ist ein Strohmanargument Es ist die Intention des Gesetzgebers das Waffen sicher verwahrt werden. Hierzu gibt es eine klare Vorschrift: § 36 Abs 1. Das Umfasst auch die Schlüsselverwahrung Wenn dein Schlüssel im Schrank steckt und die Waffen weg sind, ist es dein Problem. Denn offenkundig hast du ihn nicht richtig verwahrt. und eine Straftat nach §52 Abs 7a WaffG begangen. Der in Köln mit seinem Verwaltungsgerichtsurteil, der jetzt das goldene Kalb der Schlüsselfraktion ist, hatte Glück in zweierlei Hinsicht. Erstens war, dass das Behältnis zwar Klassifizierungslos, wohl aber einen erheblichen Widerstand aufwies. Das konnte dann die Kammer dazu bewegen, davon auszugehen, das die Einbrecher auch gleich den Waffenschrank an sich mit gleichem Aufwand hätten knacken können. Zweitens und weit bedeutender: Vorfall datiatiert nämlich auf vor der Verschärfung. Das du keine Urteile kennst, bedeutet das nicht das es keine Widerufungen von WBKs gibt. Erstens klagt nicht jeder, zweitens wird nicht jedes erstinstanzlich akzeptierte Urteil des Gerichts Hintertupfingen publiziert. Aber noch weit gravierender seit 2017: Warum glaubst du, ist das bisher vor Verwaltungsgerichten verhandelt worden? Tip: Es waren bis 2017 Ordnungswidrigkeiten, welche die Annahme der Unzuverlässigkeit begründeteten und einen Widerruf der Erlaubnisse nach sich zogen, wogegen geklagt wurde. Das ist jetzt absolut bedeutlungslos. In Zukunft wird sowas dann vor dem Amtgericht und ff. als Strafsache verhandelt werden. Newsflash: Die Gesetzgebung wurde 2017 verschärft, verstöße gegen die Aufbewahrungspflicht von Waffen zur Straftat erhoben und insbesondere das "nicht richtig" in die Strafvorschrift aufgenommen. Der Staatsanwalt hat es wunderbar einfach, Tresor mit Schlüssel geöffnet -> nicht richtigen Maßnahmen ergriffen. Viel Spaß beim Gegenbeweis/argumentation. Das ist seit 2017 nun die Realität, komm damit klar. Aber bitte Stell dir ruhig für 10K Knarren in den Schrank und Knauser dann bei der Schlüsselverwahrung rum. Aber Stifte nicht andere zu so einem Unfung an der dann schlimmstenfalls im Gefängnis endet, mit Sicherheit aber mit einer Vorstrafe, nur um hier im Forum recht zu bekommen.
  6. Das findest du jetzt cool, was? Ich kann dirsagen wie das läuft: Deine Knarren sind gestohlen und man wird dir sagen, das dein "versteckter" Schlüssel unter "nicht richtig" fällt. Viel Spaß beim Gegenbeweis. Das liebste aller Urteile wurde hier von vielen in seiner Essenz mal wieder nicht verstanden.
  7. Da hast du die Rechtsgrundlage. Es ist nicht zum aushalten, wie hier vermeintliche Rechthaberei über die waffenrechtliche Zuverlässigkeit gestellt wird. Wenn man es sich selber versauen will, bitte, aber verleitet andere nicht dazu. Auflösung des Rätsels: 226 Euro darf die Erstberatungsgebühr sein, und das wird euer Anwalt auch berechnen, sowieso bei "spezialrecht" WaffG. Udnf glaubt mir, da kommen STunden zusammen, Schriftsätze, Gerichtstermine ... Wer auf solcher Grundlage die irgendwelche Cola-Dosen, Hosentaschen, Blumentöpfe als cool rebellische Schlüsselverstecke promoted, ist ein ökonomischer Analphabet...
  8. Die kleinsten 0er Tresore mit el. Zahlenschloss zur schlüsselverwahrung kosten 300-400€ und wiegen weniger als 30 kg. Wer der Elektronik nicht vertraut... mechanisches Zahlenschloss gibt es ja auch.... Ferner gibt es langwaffenschränle zum preis vin 500€ und man hat einen mit Zahlenschloss, da lohnt die anschaffung eines kleinen fast nicht mehr. Was kostet eigentlich die Stunde für die Erstberatung beim Anwalt wegen Verstoß gegen §36 mit drohender Gefängnisstrafe?
  9. vllt einfach mal das Änderungsgesetz aufmerksam lesen, spart seitenweise BS... aber auf WO wird wieder dummes Zeug spekuliert....
  10. Dieser Satz ist grammatikalisch so richtig, wie er verwaltungsrechtlich unsinnig ist.
  11. Die Regelung zum Altbesitz stellt eigentlich klar, was gemeint ist. Erwerb und Besitz. Im alten §14 Abs 4 steht auch nur Erwerb, obwohl die Erlaubnis prinzipiell auch für den Besitz gilt, auch wenn die Eingeliche Erlaubnis hierzu erst durch die Behörde beim Eintrag erteilt wird. (Erwerb-> temporärer Besitz -> Erlaubnis zum Dauerhaften Besitz) Hätte man klarer ausformulieren können, aber es ist im Grunde durch o.g. Norm klargestellt, das der Gesetzgeber eine Maximal-Reglung zur im Bestand befindlichen Zahl von 10 nach §14 Abs 6. im Sinn hatte und nicht den Erwerb. Wäre das nicht so, wäre die Formulierung "abweichend" Unfug. Zudem unzulässige Ungleichstellung, man denke an jemand, der alle 10 verkauft hat, der dürfte dann keine mehr kaufen, während jemand der nur eine Besitzt und keine weiteren dannoch 9 kaufen darf. Mit der Rechtsgeschiche des §14 und der klar kommunizierten gesetzgeberischen Intention, die Waffen im Besitz/Bestand zu limitieren, ist die "wörtliche" nur-10-Erwerben Interpretation absolut schräg und wird gerichtlich keinen Bestand haben hätte man die sache richtig gründlich gemacht, hätte man die gelbe auf die kontigentswaffen erweitert....
  12. In deutschen Landen musste einst jeder bewaffnet und wehrfähig sein. War man es nicht, wurde man bebußgeldet. Irgendwann hat man das professionalisiert (Waffen gehören nur in die Hände der Ritter ). Etwas später waren dann die, welche Ihre Waffen abgegeben haben das Eigentum derer, die Sie behalten hatten. Zum dank, das sie als Eigentum für die Waffen-behalter schuften durften, mussten sie ihre Besitzer mit hochgeboren, durchaucht und Majestät anreden. Mal so als kleiner Denkanstoß zum Begriff Waffennarren.
  13. Es sind keine grünen Positionen. Die Grünen benutzen den Umweltschutz nur als Vehikel zur Macht. Die Kommunisten der end-70er und 80er haben begriffen, das der Zug für ihre Ideologie abgefahren ist. Der Arbeiter, dem sie als zumeist akademisch (ein)Gebildeter, eine düstere Zukunft unter dem ach so bösen Kapitalismus propheziet haben, nicht ohne ihn in Marxscher Tradition herablassend zu verachten, ist ihnen mit seinem Zweitwagen lachend in dern Urlaub davongefahren. Deswegen muss alles, ja wirklich alles was Wohlstand generiert und sichert (Energieversorgung, Landwirtschaft, Gentechnologie, Chemie, Biotechnologie etc etc) angegriffen werden und dabei ist der Umweltschutz das Hauptgeschütz, um die freie Gesellschaft sturmreif für den Ökostalinismus zu schiessen. Deswegen schert die auch nicht das z.b. unser CO2 ausstoss, sofern für das Weltklima ingesamt überhaupt von Bedeutung, in der Gottverdamten Messunsicherheit untergeht, will sagen man es statistisch garnich erfassen kann, ob wir von heute auf morgen alles abschalten, während CHina und Indien erst richtig loslegen... Deswegen schert es auch nicht, das jeglicher Bleischrotersatz sich im gegensatz zum Blei im experiment als toxisch ewiesen hat. Solcher Beispiele gibt es viele. Das ist nur solange Bigott, so lange man nicht verstanden hat worum es eigentlich geht. Der Wohlstand muss weg... Überschneidungen mit ihren Artverwandten, den rot und tiefroten haben die Grünen freilich bei den Waffen. Eigentlich sollte man ja erwarten, das bei einer Partei, die behauptet für den kleinen Mann da zu sein, der private Waffenbesitz hoch im Kurs stehen sollte. Aber gemäß der Arroganz ihres Stammvaters Marx, sind natürlich alle zu doof um die wahre und reine Lehre zu verstehen und haben sich gefälligst der Diktatur der die narzistischen Grünlinken unterzuordnen. Da passen Waffen garnicht ins Bild Zusammen mit dem von links heranschwappenden Tsunami an Einschränkung der Meinungsfreiheit kann man da nur deren heimliches Idol Stalin zitieren:
  14. die selbe Justizministerin möchte jetzt auch die Passwörter der Leute haben. und durch die hintertür die Vorratsdatenspeicherung nicht nur einführen, sondern ausweiten. Und leute ins Gefängniswerfen die gemeine Dinge sagen. Natürlich nicht, wenns von ihren Spezels kommt, da ist das dann "Haltung" Gegen Extremisten im Ministersessel...
  15. Gilt es nicht, muss man klagen. Macht abe rkaum einer
  16. Vor dem Hintergrund das sich die BRD bereits in der nachfrist befindet, eher unwahrscheinlich. Mn musste halt erst Gelegenheit zum passenden Framing haben, und so wurden aus Islamischen Terroristen auf einmal Rechtsradikale als Grund der Verschärfung
  17. Das geht nicht. DIe alte gelbt ist in der tat eine alte Erlaubnis die Bestandsschutz geniesst.
  18. §58 Altbesitz Bisher steht da: Jetzt wird unter anderem angefügt: Will sagen: alte Gelbe vor 2003 gelten weiter zu den damaligen Konditionen, da es sich um eine Novelle des gesamten Gesetzes handelte
  19. Die alte gelbe gilt als eigenständige Erlaubnis weiter. Die derzeitige leider nicht, diese wird dann zur 10er-Karte
  20. Nun, der Wähler wird bald eine 10% Mengenbegrenzung für SPD-Wahlstimmen einführen. Mit luft nacht unten...
  21. Ja, aber es war klar geregelt, das dies nur zu Lasten des Erwerbers geht. Die Erlaubnis lautete kraft Gesetzes auf unbefristet, unbeschränkt. Der Erwerb auch über 2/6 ist grundsätzlich rechtmässig, d die Erlaubnis besteht, wird aber als Ordnungswidrigkeit gegen den Erwerber gehahndet. Das jetzt ist ein anderer Schnack.
  22. Thema Rechtssicherheit: ich besitze ggw 11 Waffen auf gelb. da man ja Kauft und verkauft sind diese nun auf 3 Gelbe verteilt, auf der letzten sind 4 spalten frei. Woher soll nun ein potentieller Verkäufer wissen, das ich keine Erlaubnis habe noch eine weitere zu kaufen? Wenn ich ihm nur die letzte unter die Nase halte, sieht er ja nur 4.... Überlassen an einen Unberechtigten. Tolle Wurst. Bisher war es klar, Voreintrag grün , gelb, gültiger Jagdschein, rot mit Sammelthema Jetzt nicht mehr. Das verstößt gegen grundlegende Prinzipien (Bestimmheitsgrundsatz), aber das ist denen mittlerweile egal.
  23. aus sicht der Rechtsicherheit ist es nicht das harmloseste., eigentlich sogar das schlimmste. Aber es passt zu Parteien, in denen Studienabbrecher und juristische Staatsexamensnichtbesteher das Sagen habe Man muss es nur zu ende denken.
  24. Ich glaube, wie weiter oben geschrieben an einen Nepp: Nirgendwo stand was von der Bedürfnisprüfung für jede Waffe. Da man im IM die Untergangsstimmung nicht zu letzt auch auf WO aber auch beim BDS beobachtet hat, hat man sich eins gelacht, den Seehofer mit der mündlichen Ansage das wolle man nun so machen, an die Verbände rantreten lassen und die so zur Deckelung der gelben erpresst. Massenhysterie geschickt genutzt. Schutzzauber verkaufen sich halt nur gut bei Leuten, die an Dämonen glauben. Machiavelli schmunzelt. Das hat man jetzt davon.
  25. Es steht im jetzigen und auch im geänderten Gesetz Man kann grundsätzich jede Waffe auf Grün eintragen. Der Punkt der gelben war nur eine Erleichterung für Schützen anerkannter Verbände, die jetzt eben Mengenmässig begrenz wurde.
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